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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Die EU-Verfassung ist eine Mogelpackung Eine Verfassung soll Ausdruck des demokratischen Willens der Bevölkerung sein. Im Gegensatz dazu ist die sogenannte EU-Verfassung nur ein Sammelsurium bisheriger Verträge, denen ein Katalog von Werten, Zielen und eine Charta der Grundrechte vorangestellt wird. Die EU bleibt ein undurchsichtiger, undemokratischer Moloch, der mit der vorgelegten Verfassung den neoliberalen marktradikalen Kurs ein für alle Mal festschreiben will. Deshalb 4 x NEIN! NEIN zur Konkurrenzgesellschaft! Das oberste Ziel ist der "Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb" (Art. I-3; Verfassungsentwurf) und seinen vier Grundfreiheiten: "der freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr" (I-4). Die Mitgliedstaaten werden auf die "Einführung einer Wirtschaftspolitik" festgelegt, "die auf dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" (III-69) beruht. Damit wird die öffentliche Daseinsvorsorge der Privatisierung und Profitlogik unterworfen. Einzelstaatliche Kapitalverkehrskontrollen sind untersagt. Der freie Personenverkehr meint nur den der Menschen als Arbeitskraft; die individuelle Freizügigkeit kann durch die Aussetzung des Schengener Abkommens jederzeit verhindert werden (z.B. anläßlich von Sportveranstaltungen und Demonstrationen). NEIN zu Lohn- und Sozialdumping! In der Charta der Grundrechte sind soziale Rechte nur zu allgemein formuliert ("Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen"; II-31), oder als unverbindliche Zugangsrechte ("Recht auf Zugang zu einem unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst"; II-29), oder sie verweisen auf nationales Recht. Ein europäisches Streikrecht, ein europäisches Recht auf Arbeit, Wohnung, Mindesteinkommen, Kündigungsschutz und Mitbestimmung gibt es nicht. Die unternehmerische Freiheit hingegen wird ausdrücklich anerkannt (II-16). Im Bereich der sozialen Sicherheit, der Arbeitnehmerrechte und direkten Steuern sollen sich die Mitgliedsländer auf das niedrigst mögliche Niveau konkurrieren. Die EU ist für die soziale Konsequenzen ihrer Wirtschaftspolitik nicht zuständig! NEIN zur Aufrüstung! Aufrüstung und Kampfeinsätze werden Verfassungsauftrag: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird ein Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet." (I-40). Der Euratom-Vertrag wird übernommen. Das Europaparlament wird bei allen außenpolitischen und militärischen Entscheidungen ohne jegliche Einflussmöglichkeit bestenfalls gehört. Die Schaffung einer EU-Armee geht einher mit der Umstellung von der Wehrpflicht auf die Berufsarmee und mit einem Rüstungswettlauf mit den USA. NEIN zur Festung Europa! Europäische Asylgesetze müssen in Einklang mit dem Genfer Flüchtlingsabkommen stehen, aber die Einzelstaaten können die Asylbedingungen selber bestimmen (III-167). Tatsächlich umgibt die Union ihre Außengrenzen mit einem Wall aus Nato-Draht und Schussanlagen und forciert eine rigide Abschiebepraxis. Europa braucht eine andere Verfassung "Diese Verfassung ist brandgefährlich", sagt der Gründer und langjährige Vorsitzende des Europäischen Gewerkschaftsbundes Georges Debunne. "Sie darf nicht hingenommen werden, solange es bei sozialen Fragen und Steuern ein Vetorecht der Einzelstaaten gibt. Denn bei 25 Staaten wird es immer einen geben, der eine antisoziale Politik treibt. Die sozialen Rechte müssen in der Charta der Grundrechte ausdrücklich garantiert werden. Es bedarf eines Rechtsmittels, um europäische Tarifverhandlungen zuzulassen." Mit der Verfassung tritt die EU der Europäischen Menschenrechtserklärung bei, warum nicht auch der Europäischen Sozialcharta (1961)?! Wir wollen: Da eine Verfassung für alle Bürgerinnen und Bürger verbindlich ist, muss sie nach demokratischer Debatte angenommen werden: JA zu einem Volksentscheid zur EU-Verfassung! |