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Updated: 18.12.2012 15:51
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Alg II am Beispiel Oldenburg: „Wer zahlt ab Januar Erwerbslosen eigentlich die Leistungen?

… Oder stehen ab Januar 2005 bundesweit Millionen (allein Oldenburg ca. 11.000) nicht nur wegen der beschissenen Leistungen des Alg II im Regen, sondern gleich ganz ohne da?“ ALSO Oldenburg befragte in offenen Briefen den Leiter des örtlichen Arbeitsamtes und der Stadt Oldenburg


Offener Brief an die Leitung der Arbeitsagentur Oldenburg

Sehr geehrter Herr Pahre,

im Zuge der Hartz-Reformen sollen Arbeitslosen- und die Sozialhilfe abgeschafft und durch das "Arbeitslosengeld II" ersetzt werden. Dabei drohen Erwerbslosen drastische finanzielle Einschnitte. Auch die Sicherung der Wohnung ist bei unklarer Übernahme der Unterkunftskosten ungewiss.
Doch damit nicht genug. Mittlerweile zeichnet sich ab, dass es der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen nicht gelingen wird, das Arbeitslosengeld II ab dem 1.1.2005 rechtzeitig und umfassend auszuzahlen. Gründe hierfür liegen im politischem Streit wie auch bei technischen Schwierigkeiten. Angefangen von der Erstellung der nötigen EDV bis hin zur Frage, ob das erforderliche Personal rechtzeitig qualifiziert ist - spätestens ab Januar droht ein absolutes Chaos beim Versuch der "Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe".
Allein im Bereich der Stadt Oldenburg bezogen nach Auskunft der Pressestelle der Arbeitsagentur Oldenburg im Dezember 2003 rund 4.700 Arbeitslose Arbeitslosenhilfe. Dreiviertel davon, also rund 3.600 Personen, werden auch Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Sie werden grossteils mittellos dastehen, wenn die Bundesagentur ab dem 1.1.2005 das Arbeitslosengeld II nicht auszahlen kann.

Dies gibt - je näher das Jahresende rückt - Anlaß zu heftigsten existenziellen Sorgen bei allen, die ihren Lebensunterhalt mit Lohnersatzleistungen bestreiten müssen. Denn bis heute scheint nur eines klar zu sein: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Arbeitsfähige werden ab dem 1. Januar 2005 von der jeweiligen Behörde nicht mehr gezahlt.

Sehr geehrter Herr Pahre!
Diese Situation ist für viele unerträglich und unwürdig. Wir erwarten daher verbindliche Antworten zur finanziellen Absicherung Erwerbsloser ab dem 1. Januar 2005.

Erklären Sie öffentlich, dass Sie für den Januar 2005 und die darauf folgenden Monate persönlich die Auszahlung der erforderlichen Leistungen zum Lebensunterhalt garantieren!
Wenn dies angesichts des heute erreichten Standes der "Zusammenlegung" nicht möglich sein sollte, fordern wir Sie auf, Erwerbslosen in einer öffentlichen Veranstaltung darzulegen, welche konkreten Schritte bislang unternommen wurden, um die für Januar 2005 befürchtete chaotische Situation für die grosse Zahl der Betroffenen abzuwenden. Wir fragen:

  • Welche konkreten Absprachen hat die Oldenburger Arbeitsagentur mit den kommunalen Trägern getroffen (oder zumindest vorbereitet) hinsichtlich der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende? Wer wird die "Regelleistung" und die Unterkunftskosten auszahlen? Wird dies durch eine gemeinsame Behörde oder je eine eigene Behörde geschehen?
  • Welche Art der Kooperation mit dem Wohngeldamt und der Kindergeldkasse wird es geben, um eine verzögerungsfreie Bearbeitung der Anträge auf Grundsicherung bzw. auf Kinderzuschlag und Wohngeld gerade für Gemeinschaften mit Kindern sicherzustellen?
  • Wie viel Zeit rechnen Sie durchnittlich für die Bearbeitung eines einzigen Antrages? Wie viele und welche Mitarbeiter von Kommunen und Agentur werden für die Bearbeitung der Anträge auf Grundsicherung zuständig sein und wie weit wurden diese bisher darauf vorbereitet oder bis wann soll das auf welche Weise geschehen?
  • Welche Vorbereitungen zur Erbringung der Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II wurden getroffen? Wie sollen die Betreuungs- und Beratungsleistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II erbracht werden?
  • Gibt es bereits Absprachen mit den kommunalen Trägern, die Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten am Jahresanfang 2005 solange unbürokratisch zu zahlen, bis die Grundsicherung des SGB II reibungslos funktioniert?

Wir halten es für unzumutbar, tausende Erwerbslose über die 'politische Sommerpause' hinweg in völliger Ungewissheit hinsichtlich ihrer zukünftigen materiellen Existenz zu lassen. Wir fordern Sie daher auf, alle Interessierten öffentlich über Stand und Fortgang des 'Projektes Grundsicherung für Arbeitssuchende' zu informieren und ihre Fragen zu beantworten. Eine solche Veranstaltung sollte spätestens in der zweiten Juni-Hälfte stattfinden und rechtzeitig angekündigt werden.

Oder können Sie bereits absehen, dass das Projekt Arbeitslosengeld II im Januar 2005 zum Scheitern verurteilt ist?

Dann nehmen Sie, Herr Pahre, Ihre Verantwortung für die rund 4.700 Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosenhilfe allein in der Stadt Oldenburg auch öffentlich wahr.

Zusammen mit ca. 7.800 vormaligen Beziehern der Hilfe zum Lebensunterhalt werden allein in der Stadt Oldenburg bis zu 11.000 Personen mittellos dastehen, wenn das Projekt Arbeitslosengeld II nicht funktioniert.

Setzten Sie sich dafür ein, die Abschaffung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu überprüfen! Treffen Sie Vorkehrungen, zumindest eine vorläufige Weiterzahlung der Arbeitslosenhilfe im Jahr 2005 zu ermöglichen! Oder schliessen Sie sich unserer Forderung nach Stopp der Einführung des Arbeitslosengeldes II an!

Wir erwarten Ihre ausführliche und verbindliche Antwort innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen.

Mit freundlichem Gruss,
(………, Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg)

P.S. Ein Schreiben vergleichbaren Inhaltes haben wir heute an Herrn Schütz, den Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg, gerichtet.


Offener Brief an den Oldenburger Oberbürgemeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schütz,

im Zuge der Hartz-Reformen sollen Arbeitslosen- und Sozialhilfe abgeschafft und durch das "Arbeitslosengeld II" ersetzt werden. Dabei drohen auch bisherigen Beziehern der Hilfen zum Lebensunterhalt finanzielle Einschnitte. Auch die Sicherung der Wohnung wird bei unklarer Übernahme der Unterkunftskosten ungewiss.

Doch damit nicht genug. Nach immer mehr Meldungen und Stellungnahmen zeichnet sich ab, dass es nicht gelingen wird, das Arbeitslosengeld II ab dem 1.1.2005 rechtzeitig und umfassend auszuzahlen. Gründe hierfür liegen im politischem Streit wie auch bei technischen Schwierigkeiten. Angefangen von der Erstellung der nötigen EDV bis hin zur Frage, ob das erforderliche Personal rechtzeitig qualifiziert ist - spätestens ab Januar droht ein absolutes Chaos beim Versuch der "Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe".

In der Stadt Oldenburg beziehen nach Auskunft des Oldenburger Sozialamtes aktuell rund 9.200 Personen Hilfen zum Lebensunterhalt, die in etwa 4.400 Bedarfsgemeinschaften leben. 85 Prozent davon, also rund 7.800 Personen, werden ab Januar 2005 Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Sie werden durchgehend mittellos dastehen, wenn ab dem 1.1.2005 das Arbeitslosengeld II nicht bruchlos ausgezahlt wird.

Dies gibt - je näher das Jahresende rückt - Anlaß zu heftigsten existenziellen Sorgen bei allen, die ihren Lebensunterhalt mit Hilfe von Sozialleistungen bestreiten müssen. Denn bis heute scheint nur eines klar zu sein: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Arbeitsfähige werden ab dem 1. Januar 2005 nicht mehr gezahlt.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Diese Situation ist durchweg unerträglich und unwürdig. Wir erwarten daher verbindliche Zusagen und Antworten zur finanziellen Absicherung bisheriger Sozialhilfebeziehender ab dem 1. Januar 2005.

Erklären Sie öffentlich, dass Sie für den Januar 2005 und die darauf folgenden Monate persönlich die Auszahlung der erforderlichen Leistungen für Lebensunterhalt und Unterkunft garantieren!
Wenn dies angesichts des heute erreichten Standes der "Zusammenlegung" nicht möglich sein sollte, fordern wir Sie auf, Erwerbslosen in einer öffentlichen Veranstaltung darzulegen, welche konkreten Schritte bislang unternommen wurden, um die für Januar 2005 befürchtete chaotische Situation für die grosse Zahl der Betroffenen abzuwenden. Wir fragen:

  • Welche konkreten Absprachen hat die Stadt Oldenburg mit der Arbeitsagentur und ggf. benachbarten kommunalen Trägern getroffen (oder zumindest vorbereitet) hinsichtlich der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende? Wer wird die "Regelleistung" und die Unterkunftskosten auszahlen? Wird dies durch eine gemeinsame Behörde oder je eine eigene Behörde geschehen?
  • Welche Art der Kooperation mit dem Wohngeldamt und der Kindergeldkasse wird es geben, um eine verzögerungsfreie Bearbeitung der Anträge auf Grundsicherung bzw. auf Kinderzuschlag und Wohngeld gerade für Gemeinschaften mit Kindern sicherzustellen?
  • Wie viel Zeit rechnen Sie durchschnittlich für die Bearbeitung eines einzigen Antrages? Wie viele und welche Mitarbeiter von Kommunen und Agentur werden für die Bearbeitung der Anträge auf Grundsicherung zuständig sein und wie weit wurden diese bisher darauf vorbereitet bzw. bis wann soll das auf welche Weise geschehen?
  • Welche Vorbereitungen zur Erbringung der Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II wurden getroffen? Wie und von wem sollen die Betreuungs- und Beratungs¬leistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II erbracht werden? Welchen Mitteleinsatz sieht die Stadt an dieser Stelle als absehbar zuständiger Träger vor?
  • Gibt es Absprachen mit der Agentur für Arbeit oder anderen geeigneten Stellen, die Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten am Jahresanfang 2005 solange unbürokratisch auszuzahlen, bis die Grundsicherung des SGB II reibungslos funktioniert? Und wenn ja, was sehen diese vor?

Wir halten es für unzumutbar, tausende Erwerbslose über die 'politische Sommerpause' hinweg in völliger Ungewissheit hinsichtlich ihrer zukünftigen materiellen Existenz zu lassen. Wir fordern Sie daher auf, alle Interessierten öffentlich über Stand und Fortgang des 'Projektes Grundsicherung für Arbeitssuchende' zu informieren und ihre Fragen zu beantworten. Eine solche Veranstaltung sollte spätestens in der zweiten Juni-Hälfte stattfinden und rechtzeitig angekündigt werden.

Oder können Sie bereits absehen, dass das Projekt "Arbeitslosengeld II" im Januar 2005 zum Scheitern verurteilt ist?

Dann nehmen Sie, Herr Oberbürgermeister, Ihre Verantwortung für die rund 7.800 Bezieher und Bezieherinnen von Sozialhilfe der Stadt Oldenburg auch öffentlich wahr.
Zusammen mit ca. 3.600 vormaligen Beziehern der Arbeitslosenhilfe werden allein in der Stadt Oldenburg bis zu 11.000 Personen mittellos dastehen, wenn das Projekt Arbeitslosengeld II nicht funktioniert.

Setzten Sie sich dafür ein, die Abschaffung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu überprüfen! Treffen Sie Vorkehrungen, zumindest eine vorläufige Weiterzahlung der Sozialhilfe im Jahr 2005 zu ermöglichen! Oder schliessen Sie sich unserer Forderung nach Stopp der Einführung des "Arbeitslosengeldes II" an!

Wir erwarten Ihre ausführliche und verbindliche Antwort innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen.

Mit freundlichem Gruss,
(………, Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg)

P.S. Ein Schreiben vergleichbaren Inhaltes haben wir heute an Herrn Pahre von der örtlichen Agentur für Arbeit gerichtet.


Umfang der künftigen Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II

Im folgenden Text möchte ich den Umfang der künftigen Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II (im folgenden Alg II) in Oldenburg bestimmen, welches ab dem 1.1.2005 die Arbeitslosenhilfe sowie die Sozialhilfe für potenzielle Erwerbsfähige ablösen soll.

I. Arbeitslosenhilfe-Bezieher und BezieherInnen:

Im Dezember 2003 bezogen nach Auskunft von Frau Degen von der Oldenburger Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit 3.593 Personen in der Stadt Oldenburg Arbeitslosengeld. Weitere 4.755 Menschen aus dem Stadtgebiet bekamen Arbeitslosenhilfe.

Insgesamt gab es ausweislich einer Statistik der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen im Dezember 2003 in der Stadt Oldenburg 8.693 gemeldete Arbeitslose. Wenn davon nur 41% Arbeitslosengeld bezogen, aber 54,7% Arbeitslosenhilfe, während bundesweit beide Personenkreise Ende 2003 bei jeweils etwa 2 Mio. Menschen lag und somit fast gleich groß war (der Unterschied betrug nur einige zehntausend Personen) so lassen sich daraus 2 wichtige Schlussfolgerungen ziehen:

1.) Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, welche seit 1 Jahr und länger keine Stelle mehr hatten und die ganz überwiegend nur noch die niedrigere Arbeitslosenhilfe beziehen, liegt in der Stadt Oldenburg sehr hoch. Tatsächlich waren im Dezember 2003 3.320 Personen langzeitarbeitslos; dies entsprach 38,4% aller Arbeitslosen.

2.) Die Zahl der Arbeitslosenhilfe-BezieherInnen war im Dezember 2003 in Oldenburg auch deshalb vergleichsweise so hoch, weil die Betroffenen meistens gar nicht mehr viel Vermögen oder anrechenbares Partnereinkommen zur Verfügung hatten und haben. Letzteres bedeutet auch, dass die Betroffenen kaum andere Ressourcen haben werden, wenn die Zahlung von Alg II sich für längere Zeit verzögert.

Ließen sich bundesweite Vorhersagen auf Oldenburg bruchlos übertragen, so würde etwa ein Viertel aller Arbeitslosenhilfe-Beziehenden nicht ins Alg II hineinkommen können. Demnach würden ca.3600 Personen aus der Arbeitslosenhilfe ins Alg II abgeschoben werden. Tatsächlich dürfte die Zahl jedoch höher liegen, da die Zahl der Langzeitarbeitslosen in der Stadt vergleichsweise groß ist und das anrechenbare Vermögen oder Partnereinkommen hier niedriger liegt als andernorts. Dazu kommen außerdem auch Kinder und andere Angehörige des bzw. der Arbeitslosenhilfe-Beziehenden, die bei einer Verzögerung bei der Einführung des ALG II ebenfalls negativ betroffen wären.

II. Erwerbsfähige Sozialhilfe-Bezieher und Bezieherinnen:

Nach Auskunft von Herrn Trautmann, der als Abteilungsleiter im Sozialamt der Stadt Oldenburg arbeitet, gibt es aktuell 9.182 Personen in der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) im Rahmen der Sozialhilfe, die in etwa 4.400 Bedarfsgemeinschaften leben. Die Sozialämter gehen bundesweit davon aus, dass davon etwa 85% ab dem 1.1.2005 Alg II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bekommen werden; nur 15 % sollen demnach in die Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abgeschoben werden. Diese Zahlen sind Schätzwerte, keine exakten Zahlen. Eine genaue Prüfung aller Bedarfsgemeinschaften muss das Sozialamt nach Angaben von Herrn Trautmann erst noch vornehmen. Legt man die offiziellen Schätzwerte jedoch zugrunde, so ergibt sich daraus eine Zahl von 7.800 Personen, die ab dem 1.1.2005 Anspruch auf Alg II haben werden.

III. Geschätzte Gesamtzahl der Betroffenen:

- 3.600 anspruchsberechtigte frühere BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe;
- 7.800 anspruchsberechtigte erwerbsfähige Personen, die früher Sozialhilfe (genauer: HLU) bezogen.
Zusammen sind dies ca. 11.400 Betroffene.

Darin enthalten sind allerdings auch Doppelzählungen, da sich unter den erwerbsfähigen SozialhilfebezieherInnen auch solche befinden werden, die ihre unzureichende niedrige Arbeitslosenhilfe mit ergänzender Sozialhilfe aufstocken. Der Umfang dieser doppelt gezählten Personen ist nicht genau bekannt. Er läßt sich allerdings aufgrund früherer Veröffentlichungen der Stadt Oldenburg abschätzen. So ist letztmals dem im Oktober 2000 von der Stadtverwaltung veröffentlichten 3. Bericht zur Sozialhilfebedürftigkeit in Oldenburg auf S. 7 zu entnehmen, dass zum Stichdatum 31.12.1999 - bei damals 10.539 Personen in der HLU - 1.021 Personen als arbeitslos mit Anspruch nach SGB III erfasst waren. Dies waren 9,7 % aller Betroffenen bzw. 16 % der zwischen 15 und 64 Jahre alten Erwerbsfähigen.

Diese Angabe für die Arbeitslosen die Leistungen nach dem SGB III bezogen, hat der 3. Bericht zur Sozialhilfebedürftigkeit in Oldenburg nicht weiter nach BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Arbeitslosenhilfe unterschieden. Doch läßt sich immerhin vermuten, dass es sich in der Mehrzahl um Arbeitslosenhilfe-BezieherInnen handelte, da die Arbeitslosenhilfe niedriger war als Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld und weil die Betroffenen dort bereits eine teilweise Anrechnung ihres Vermögens hinnehmen mussten. Ich schätze daher, dass rund 700 Personen damals in der Arbeitslosenhilfe waren; dies entsprach 6,6 % aller BezieherInnen von HLU.

Überträgt man diese Prozentzahl von 6,6 % auf die aktuelle Angabe von 9.182 Personen, die gegenwärtig HLU beziehen, so ergibt sich daraus eine Personenzahl von etwas über 600 Betroffenen, die sowohl Arbeitslosenhilfe wie auch ergänzende Sozialhilfe beziehen. Zieht man weiter die Zahl 600 als mutmaßliche Doppelzählungen von den insgesamt 7.800 BezieherInnen von HLU ab, die sich aus der Schätzung der Stadt ergeben (s. Punkt II), so bleibt insgesamt statt der Zahl von 11.400 betroffenen Personen eine Zahl von 10.800 Betroffenen, die vermutlich zum 1.1.2005 Alg II beantragen könnten.

Oder, allgemeiner: Ca. 11.000 Betroffene (!)

rt, ALSO Oldenburg, 26.5.04


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