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Updated: 18.12.2012 15:51
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Peter Grottian (Berliner Sozialforum/Aktionsbündnis Sozialproteste Berlin)
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Tommy Sander (Aktionsbündnis Sozialproteste Aschersleben)
Pia Witte (Aktionsbündnis Sozialproteste Leipzig)

November 06

Hungerstreik gegen Hartz IV im April 2007 - existenzielle Zumutungen mit existenziellen Protestformen beantworten! Aufruf zu einer besonnenen Debatte und für ein extremes Mittel der gewaltfreien Demonstration (überarbeitete Fassung).

Ein Hungerstreik ist ein existenzieller Notschrei, der nur dann legitim und angemessen erscheint, wenn fast alle Artikulations- und Protestformen ausgelotet sind und nichts mehr bleibt, um die unzumutbare Not in einer reichen Gesellschaft auszudrücken. Die Sturmzeichen asozialer Politik sind so, daß jetzt Betroffene einen Hungerstreik auf die politische Tagesordnung setzen sollten. Das setzt eine besonnene Debatte voraus, die das extreme Mittel der gewaltfreien Demonstration zunächst sorgfältig prüft. Deshalb soll im April 2007 ein Hungerstreik von 30 Betroffenen in Berlin stattfinden, der von einem breiten Trägerkreis von Erwerbslosenprotest- Initiativen, Obdachlosenorganisationen, Kinderschutzorganisationen, Bürgerrechtsorganisationen, attac und Migrantenorganisationen getragen werden soll.

Vor einer Alg II-Absenkung

Ausnahmsweise herrscht in der Lageeinschätzung große Einigkeit. Die Große Koalition wird im Herbst ihr Projekt Hartz IV-Abbau durchzusetzen versuchen. Es besteht entweder in der massiven Absenkung der Alg II-Regelsätze unter 345 Euro oder der vor allem von den Kommunen geforderten Absenkung der Mietobergrenzen (plus der Mietneben- und Energiekosten). Die Große Koalition wird von 2005-2009 allein durch Nichterhöhung der Regelsätze und durch Erhöhung der Mehrwertsteuer eine ca. 11-13 %ige zusätzliche Verarmung produzieren. Das Bundessozialgericht hat im November 2006 diesen bewussten Armutsschub anerkannt und verfassungskonform erklärt. Bei 3,69 Euro für tägliches Essen und Trinken, 0,60 Euro für tägliche öffentliche Verkehrsmittelbenutzung, fast nichts für die sozio-kulturelle Beteiligung, ist die menschenrechtliche und grundgesetzliche Angemessenheit offenkundig unterschritten. Auch ein monatlicher Betrag von 1,84 Euro für Herrenschuhe, 0,05 Euro für Kinderschuhe, 2,26 Euro für Freizeit und Kultur, 1,97 für Wohnungsselbstrenovierung und 0 Euro für Bildung oder Kinderbetreuung ist mit sozialen Grundrechten kaum vereinbar. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund haben in jüngster Zeit immer wieder auf die Verarmungsdynamik hingewiesen. Zusätzlich zu den schon hunderttausendfachen stillen Zwangsumzügen, zusätzlich zu den grundgesetzwidrigen Schnüffelmaßnahmen gegenüber Bedarfsgemeinschaften droht insgesamt mindestens eine jährliche 3-4 %ige Absenkung des derzeitigen Alg II-Niveaus - in welchem Kostensenkungsgewand auch immer. Die Große Koalition und große Teile der Öffentlichkeit halten ein solches Projekt angesichts bisher nur schwacher Widerstände für durchsetzungsfähig. Mißbrauchsdebatten sind die regelmäßigen Vorboten tatsächlicher Einschnitte. Es spricht vieles dafür, daß die SPD bei den Mietzuschüssen und den Nebenkosten einknicken wird. Die Betroffenen stehen vor einer skandalösen Amputierung ihrer sozialen Grund- und Menschenrechte ohne daß ihnen auf dem Arbeitsmarkt ein wirkliches, wirkliches Angebot gemacht wird. Debatten um die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I oder die Unterschichtenkontroverse bleiben für die grundsätzlichen Probleme der Armut bisher folgenlos.

Revitalisierung der Sozialproteste - wie?

Einigkeit herrscht indessen bei Linkspartei, sozialen Bewegungen und Gewerkschaften mitnichten über eine plausible und übergreifende Gegenstrategie. Zwar sind die programmatischen Forderungen - Mindestlöhne, ein seinen Namen rechtfertigendes Grundeinkommen, solidarische Arbeitsumverteilung, kommunales Investitionsprogramm - soweit nicht auseinander. Den drei Akteuren fehlt jedoch ein Mindestkonsens darüber, mit welchen Protest- und Konfliktformen diese Programmatik propagiert werden sollte.

Die Gewerkschaften und sozialen Bewegungen hatten zuletzt am 21. Oktober dezentrale Demonstrationen in fünf Städten (Berlin, Dortmund, München, Stuttgart, Frankfurt) mit 220.000 Menschen veranstaltet. Das war ein Achtungserfolg, produzierte aber keine gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen, geschweige werden bisher weitere Protestformen verfolgt (Arbeitsniederlegungen, andere Tarifpolitik oder Arbeitsumverteilung). Das Drohpotential blieb defensiv und symbolisch, die Öffentlichkeit behandelte die Berichterstattung über die Demonstrationen wie eine normale Wasserstandsmeldung.

Die letzte bundesweite Juni-Demonstration der sozialen Bewegungen und der Sozialproteste war mit 20.000 Teilnehmern nicht so, daß die Herrschenden - anders als bei den Montagsdemonstrationen - Reaktionen zeigen mußten. Die Sozialprotest-Initiativen, nach wie vor mit einem funktionierenden Netzwerk in 90 Städten, haben zwar programmatisch einiges auf der Pfanne, weniger aber auf dem Feld der Protestformen. In einigen Städten kam es zu Belagerungen von Arbeitsagenturen, Sattessen in Supermärkten (All-you-can-eat) und Begleitung von Sozialschnüfflern.Und die Linkspartei hat primär das Interesse an sich selbst, obwohl sie auch zu den sozialen Bewegungen und insbesondere zu den Gewerkschaften anschlußfähig zu werden sucht. Sie wartet - daß sich etwas bewegt, um dann das Bewegende zu unterstützen. Auch andere Organisationen wie der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, Kinderschutzbund, Alleinerziehende Mütter und Väter, Armutskonferenz u.a. haben in Expertisen und oft beeindruckenden Aktionen die thematische Zuspitzung der Armut versucht.

Insgesamt bleibt die Schlussfolgerung, dass alle diese höchst verdienstvollen Aktivitäten einer grundsätzlichen Zuspitzung bedürfen, die diese für die Menschen existentiellen Zumutungen mit der existentiellen Protestform des Hungerstreiks beantworten.

Konzept Hungerstreik der Betroffenen als gewaltfreie Demonstration

Das Ziel des Hungerstreiks von zunächst 30 Personen im April 2007 in Berlin soll sein, die Große Koalition dazu zu bringen, fest zuzusagen keine realen Hartz IV-Senkungen zu verfügen und zum 1.1.2008 die Alg II-Sätze auf 500 Euro anzuheben sowie die Repressionen zu reduzieren. Das Ziel mag zwar vielen zu niedrig gesteckt sein, dafür aber spricht die pragmatische Erreichbarkeit und die Solidarität in der Öffentlichkeit. Diese 30 Personen sind die authentischen Träger des Hungerstreiks als Betroffene, die begleitenden und unterstützenden Gruppen und Organisationen flankieren den Hungerstreik.

Der Hungerstreik als Protestmittel entspringt einer verzweifelten Situation. Es ist als extremes Mittel in vielen Demokratien anerkannt und oft erfolgreich. In Deutschland erweckt er eher negative Assoziationen. Misserfolge werden mit ihm verbunden (RAF-Hungerstreik, Bischofferoder Kali-Werke-Hungerstreik). Ein Hungerstreik mit übergreifenden sozialpolitischen Zielsetzungen ist in der Bundesrepublik bisher nicht versucht worden.

Versuchen wir eine Annäherung.

Eine Personengruppe befindet sich in einer Lage, die psychisch und/oder physisch an der Kippe steht, unerträglich zu sein.

Diese Personengruppe hat die ihr zu Gebote stehenden ´normalen´ Mittel ausgeschöpft.

  • Sie hat die eigenen Nöte den Stellen und Personen vorgetragen, von denen die eigene Gefährdung ausgeht.
  • Sie hat allein oder mit anderen protestiert und demonstriert.
  • Sie trifft auf anhaltend taube Ohren und lahme Hände, sprich: die aufs äußerste belastende Situation wird nicht verändert.
  • Beschimpfung, Diskriminierung als "ALG II-Betrüger" stehen auf der Tagesordnung
  • Hoffung auf baldige Hilfe von anderer Seite besteht nicht.

In dieser Situation kann Hungerstreik ein extremes Mittel der gewaltfreien Demonstration sein

  • Im Hungerstreik setzen sich mehrere Personen über das Maß hinaus ein, das für alle Demonstrationen gilt. Alle Demonstrationen zeichnen sich dadurch aus, dass diejenigen, die sich daran beteiligen, mit ganzer Person dabei sind.
  • Wer an einem Hungerstreik in einer Gruppe teilnimmt, ist nicht nur mit der ganzen eigenen Person dabei. Er oder sie riskiert die eigene Person, indem sie die nötige Nahrungseinnahme verweigert.
  • Wer dieses Risiko eingeht, muss sich selbst und ohne jeden Zwang dazu entscheiden. Er oder sie muss je nach der verzweifelten Situation, die den Hungerstreik als demonstratives Mittel nahe legt, auch und gerade während des Hungerstreiks andauernd das eigene Risiko verantwortlich einzuschätzen suchen. Hierfür ist ärztliche und andere Beratung/Hilfe nötig. Zivilcourage ist gefragt, aber kein Heroismus. Abbrüche des Hungerstreiks müssen erlaubt sein.
  • Wie weit sich eine oder einer auf das Risiko, sprich die Gefährdung der eigenen Person durch die Verweigerung, Nahrung aufzunehmen, einlässt, hängt radikaldemokratisch und das heißt radikalmenschenrechtlich gesprochen vor allem von 3 Faktoren ab: a) zu allererst von der Fähigkeit der eigenen Person, die jede und jeder letztlich selbst einschätzen muss; b) vom Ausmaß der verzweifelten Situation, die den Hungerstreik erst als ein extremes Mittel wählen ließ. Als allgemeine Regel gilt: das Gefährdungsmaß durch den Hungerstreik darf das Gefährdungsmaß durch die schlimme, nicht selbst behebbare Situation nicht übertreffen; c) von der Art und Weise, wie öffentlich und von den für die beklagte Situation zuständigen Instanzen/Personen auf den Hungerstreik reagiert wird. In aller Regel haben Hungerstreiks nur dann und solange einen Sinn, wie unmittelbare oder gewichtige mittelbare Wirkungen von ihnen erwartet werden können. Er sollte deshalb nach den bisherigen internationalen Erfahrungen auf 14-21 Tage angelegt werden.

Hungerstreik ist also in der Regel eine im weitesten Sinne politische und das heißt zugleich eine soziale Handlung. Diese Handlung ist wie alle Handlungen auf andere gerichtet. Sie arbeitet jedoch mit dem Mittel einer selbstbezogenen Handlung. Damit das Politikum eines Hungerstreiks erreicht werde, sind verschiedene Zusatzaktivitäten geboten:

  • Wenn irgend möglich ist der Hungerstreik als individuelle und kollektive Handlung einer kleineren oder größeren Gruppe zu üben. Auch und gerade, wenn er in einem Gruppenzusammenhang geschieht, ist es unabdingbar, dass auf keine Beteiligte und keinen Beteiligten Druck ausgeübt wird, wenn er oder sie nicht mehr kann. Es gilt ein radikales Konsensgebot und ein Gebot radikalen Minderheitenschutzes.
  • Diejenigen, die sich entschlossen haben, an einem Hungerstreik teilzunehmen, müssen zum einen Teil der verzweifelten Situation sein, die sie veranlasste, hungerzustreiken. Jede Stellvertreterpolitik ist in diesem Kontext ausgeschlossen. Zum anderen ist es erforderlich, um das Risiko so kalkulierbar wie möglich zu machen, dass der Hungerstreik in einem sozial und politisch förderlichen Kontext geschieht.
  • Neben dem Signal des Hungerstreiks dürfte entscheidend sein, ob es gelingt, auf diese Weise Solidarität anderer zu gewinnen. Mögliche Solidaritätsdemonstrationen, persönliche oder kollektive Arbeitsniederlegungen, Protestversammlungen sind darum auszuloten. Alleinerziehende mit Kindern wie Migranten und Obdachlose, deren soziale Nöte aus demselben negativen Kontext erwachsen, sind möglichst in verschiedener Weise einzubeziehen oder sogar als Träger zu gewinnen. Nur eine breite Unterstützung durch Betroffene, einzelne Bürgerinnen und Bürger, kirchliche Basisgruppen, Sozialprotestinitiativen, Gewerkschaften, Attac, Menschenrechtsorganisationen, Frauen- und Kinderverbände u.a. kann eine wirkungsvolle Öffentlichkeit schaffen und habituellen Rückhalt bieten. Vermutlich wird entscheidend sein, ob der Hungerstreik in den ersten Tagen öffentlich ernstgenommen und anerkannt wird. Deshalb sind breite Solidaritätsadressen, Besuche von Prominenten aus Politik, Kirchen, Kultur, Gewerkschaften und Betrieben notwendig.
  • Der Hungerstreik sollte an einem politischen Ort stattfinden, wo über die existentiellen sozialen Befindlichkeiten der BürgerInnen letztlich entschieden wird: Vor dem Ministerium von Müntefering, vor einem zentralen Parteigebäude von SPD oder CDU. Ein politischer Aushandlungsprozeß kann angeboten werden.
  • Der Hungerstreik muß ausgiebig und verständlich in seinem Warum und Wie begründet werden. Die mit dem Hungerstreik verbundenen Forderungen sind differenziert, transparent und erfüllbar zu formulieren.

Es gibt gewichtige Einwände gegen einen Hungerstreik: Er sei äußerstes defensives Mittel ohne Steigerungsmöglichkeit. Verletzung und Todesdrohung bieten die Grenzen. Darum ist ein Hungerstreik nur zu rechtfertigen, wenn die Menschen in ihrem Protest (fast) alles versucht haben, um Hartz IV abzuwenden. Hungerstreiks müssen sich nicht mit Gandhi-Methoden und Gefängnisrevolten vergleichen, sie ergeben - wie Bischofferode - ihren eigenen Sinn. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn die alltäglichen Widerstände und zivile Ungehorsamsformen gegen Hartz IV stärker ausfallen könnten , aber darauf zu warten, um dann den Hungerstreik "draufzusetzen", ist im Augenblick ohne realistische Grundlage. Ein Hungerstreik steht im Kontext anderer Protestformen, mit der Chance anderer Dynamiken. Der zweite Einwand macht geltend, dass ein Erfolg sehr ungewiß erscheine. Dieser Einwand disqualifiziert jedoch das Mittel des Hungerstreiks nicht. Dieser wird genau deswegen riskiert, weil andere "normale" Mittel versagt haben. Diejenigen, die hungerstreiken wollen gerade mit diesem Mittel au den E r n s t ihrer nicht selbst verschuldeten Lebenssituation und die Situation von Menschen in ähnlicher Lage ihrerseits in radikalem, an die Wurzel der eigenen Person gehenden Ernst aufmerksam machen. Dem Hungerstreik als einem vernunftgetragenen Mittel unterliegt die Annahme, dass der von ihm ausstrahlende Ernst und das in ihm vorhandene Risiko nicht zuletzt diejenigen, die an der verzweifelten sozialen Situation mitschuld sind, dazu veranlassen wird, alles zu tun, um eine wahrhaft politische Situation herzustellen, in der mit Worten von gleich zu gleich darauf ausgegangen wird, soziale Bedingungen zu schaffen, die allen Mitgliedern eines liberaldemokratisch grundrechtlich verfassten Landes angemessen sind. In diesem Sinne stellt der Hungerstreik einen intensivierten Appell dar: wacht auf, wacht auf nicht zuletzt politisch Verantwortliche und handelt wahrhaft verfassungsgemäß. Ein solcher Hungerstreik ist darum ein Testfall der politisch-menschenrechtlichen Qualität der Bundesrepublik Deutschland.

Es ist ziemlich ungewiß, wie die Öffentlichkeit mit diesem Hungerstreik umgehen wird. Hungerstreiks gehören bisher nicht zur politischen Kultur der Republik. Das Ziel muß sein, die gesellschaftliche Auseinandersetzung über Sozial- und Arbeitsmarktpolitik erneut zu entfachen. Ein Hungerstreik läßt niemand kalt, der noch über den eigenen schmalen Interessenhorizont denkfühlen kann. Ein Hungerstreik müsste wenigstens eine sehr grundsätzliche Debatte provozieren. Der Hungerstreik birgt freilich auch die Gefahr in sich, dass er von vornherein rationalisierend abgelehnt werde, weil denjenigen, die ihn üben, vorgeworfen wird, mit einer mitleidserheischenden Moralkeule zu arbeiten. Die Chance, die durch in eröffnet werden könnte, ist aber größer: dass der existentielle Zusammenhang von Leben und Arbeiten auch und gerade von denjenigen wahrgenommen wird, die törichterweise vermeinen, sie verdankten ihrer eigenen Leistung, dass sie Arbeit hätten und üppig leben könnten, ohne an Not außer bei Fernsehbildern flüchtig zu denken. Daß dieser Zusammenhang einer Bevölkerung und ihren repräsentativen, wörtlich Demokratie vergegenwärtigenden Politikern wieder verloren gehen konnte, nachdem die unmittelbaren Vorfahren der meisten von uns a u c h (bei weitem nicht exklusiv) darum zu Mitläufern und Tätern der Nationalsozialistischen Herrschaft geworden sind, weil Arbeitslosigkeit und sozialer Abstieg ihr Leben existentiell verwirrte und verirrte, ist ein zusätzlicher Skandal der mangelhaften Erinnerung.

Das Projekt Hungerstreik wird kontrovers diskutiert. Bisher haben 70 Betroffene ihre Bereitschaft zum Hungerstreik bekundet. Wir streben eine breite Trägerschaft, die Attac, Kinderschutzbund, Berliner Sozialforum, Berliner Tafel, Alleinerziehende Mütter und Väter, Aktionsbündnis Sozialproteste, Flüchtlingsrat, Komitee für Grundrechte und Demokratie, AG Leben mit Obdachlosen, Bag-SHI und gewerkschaftliche Basisgruppen sowie Sozialverbandsorganisationen umspannen soll.

Das Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses ist für Ende Januar 2007 zu ertwarten.

Kommentare, Ergänzungen, Einsprüche und Kritik bitte an: Peter Grottian pgrottia@zedat.fu-berlin.de; Tel.: 030-83854961 oder 0171/8313314


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