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Updated: 18.12.2012 15:51
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IXION-Aushebelung des Kündigungsschutzes für Betriebsräte !

So reibungslos wie die Kapitalisten es sich vorstellen klappt das nicht immer mit Angriffen auf Lohnbestandteile und Arbeitsbedingungen. Diese Erfahrung muß zur Zeit der Hamburger Hersteller von Werkzeugmaschinen IXION machen. Gegen ihre Pläne, die 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich einzuführen, den Urlaub um eine Woche zu kürzen und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu streichen kommt es zwar nicht zu einem offenen Arbeitskonflikt, aber eine gesunde Minderheit sperrt sich beharrlich gegen die Maßnahmen. Es ist anzunehmen, das dieser Konflikt als Beispiel dafür dient, wie sie viel häufiger in sogenannten mittelständigen Unternehmen vorkommen - jenseits der öffentlich wirksamen Konflikte in Großbetrieben.

Aus einen Umsatzrückgang von 22,3 Mio. Euro in 2004 auf 21,6 Mio. in 2005, erreicht von der Unternehmensgruppe IXION, der Auerbach Maschinenfabrik GmbH und der Maxion Werkzeuge und Maschinen GmbH , beide in Thüringen, hat sich ein positives Betriebsergebnis von 309 000 Euro in 2004 in ein negatives von 627 000 Euro in 2005 gewandelt. Angeblich im wesentlichen durch IXION in Hamburg. Das soll gereicht haben, die gesamte Unternehmensgruppe kurz vor die Pleite getrieben zu haben. Deshalb wird am Jahresanfang plötzlich ein Sanierungskonzept mit dem Einstieg dreier Investoren vorgelegt, welches umfangreiche Verschlechterungen bei Lohn und Arbeitsbedingungen als Beitrag der Beschäftigten zur "Sicherung der Arbeitsplätze" beinhaltet.

Neben dem üblichen 40 Stunden pro Woche ohne Lohnausgleich und dem Verzicht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld bereits ab 2005 gesellt sich noch die Kürzung des Urlaubs um eine Woche, die Erhöhung des Gleitzeitkontos auf +/- 200 Stunden, die Bereitschaft zu Schichtarbeit und der Versetzung in andere Betriebsteile auch innerhalb der Unternehmensgruppe, die Einführung des Samstags als Regelarbeitstages bei Bedarf und Nacharbeit in der Freizeit.

Angeboten wird dafür eine erfolgsabhängige Prämie. Durch ein bis auf die einzelnen KollegInnen rückführbares "Erfolgscontrolling" sollen sich die ArbeiterInnen selbst unter Druck setzen.

Unter der Drohung des Arbeitsplatzverlustes unterschrieben von den 160 Beschäftigten bei Auerbach und Maxion 157 den neuen Arbeitsvertrag. Hier arbeiteten die Kollegen allerdings vorher schon unter erheblich schlechteren Bedingungen als in Hamburg. Drei Kollegen unterschrieben einen Auflösungsvertrag.

Schwieriger wird es in Hamburg. Von den dort 79 Beschäftigten sind 33 Arbeiter. Der Rest sind Angestellte, die zu großen Teilen bereits vorher 40 Stunden die Woche gearbeitet haben. Sie bekamen von dieser Abweichung vom Tarifvertrag damals einen Lohnzuschlag von 12,5%, der mit dem neuen Arbeitsvertrag nicht rückgängig gemacht wurde. Im wesentlichen treffen die Verschlechterungen die ArbeiterInnen.

Trotz der Drohung, wenn nicht alle den neuen Vertrag unterschreiben würden, dass gesamte Sanierungskonzept scheitern würde und damit der Arbeitsplatzverlust für alle drohe, weigerten sich lange Zeit 14 ArbeiterInnen den Vertrag zu unterschreiben. Eine Entlassung dieser KollegInnen hätte einen Sozialplan bedeutet. Dem wollten die Kapitalisten aber umgehen. Deshalb machten sie weitreichende Zugeständnisse in den neuen individuellen Arbeitsverträgen und schafften es dadurch, dass weitere Sieben unterschrieben. Die restlichen sieben, immerhin 20% des produktiven Teils der Firma, weigern sich bis heute zu unterschreiben. Drei von ihnen wurden kurzfristig von der Arbeit freigestellt, mussten dann aber wieder aufgrund drohender einstweiliger Verfügungen, beschäftigt werden.

Die Sieben arbeiten zur Zeit zu den alten Vertragsbedingungen, was nicht gerade zur Beruhigung in der Belegschaft beiträgt. Gegen drei wurden Änderungskündigungen unter Beibehaltung der Kündigungsfristen von bis zu sieben Monaten ausgestellt, denen vom Betriebsrat widersprochen wurde. Die Betroffenen haben die Änderungskündigung rechtlich zurückgewiesen.

Aushebelung des Kündigungsschutzes für Betriebsräte !

Vier der Nichtunterschreiber unterliegen einem besonderen Kündigungsschutzes, da sie entweder dem alten Betriebsrat oder dem Wahlvorstand für die Betriebsratswahl angehören. Diesen Kündigungsschutz von sechs bzw. zwölf Monaten will die Geschäftsführung nun aushebeln, indem sie ein Arbeitsgerichtsverfahren gegen den bestehenden Betriebsrat einleitete, in dem dieser zur Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung der vier Betroffenen gezwungen werden soll.

Sollte das gelingen, hätte das weitergehende Folgen über den Betrieb hinaus, da es ein Schritt hin wäre, den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsräte aufzuweichen. Es ist deshalb notwendig bei den anstehenden Arbeitsgerichtsprozessen Öffentlichkeit herzustellen um damit Druck auf die IXION-Kapitalisten und das Arbeitsgericht auszuüben.

Termine:

Es gibt auch schon Termine für die daraus resultierenden Arbeitsgerichtsprozesse.
16.05.: 9:45 Uhr Saal 314;
17.05.: 11:45 Uhr Saal 116;
17.05.: 12:15 Uhr Saal 116;
24.05.: 10:45 Uhr Saal 314.
Alle Termine vor Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstr. 96 in 22083 Hamburg

Bericht eines Beschäftigten vom 11.05.2006


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