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Updated: 18.12.2012 15:51
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Ufa-Palast Kassel

ver.di protestiert gegen Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden
Grund: Teilnahme am Warnstreik im Juni

Der Kasseler Kinobetrieb "Ufa-Palast" hat heute beim Betriebsrat die Zustimmung zur fristlosen Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden des Kinos beantragt, weil sie sich als Beschäftigte am 22. Juni an einem Warnstreik beteiligt hat. Zu dem Warnstreik hatte ver.di aufgerufen, um die
Tarifverhandlungen mit dem Kinobetreiber "Neue Filmpalast" aus der Kieft-Gruppe (Lübeck) zu unterstützen.

Weitere Teilnehmer an dem Warnstreik in Kassel haben Abmahnungen ihres Arbeitgebers erhalten, in denen ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht werden. Abmahnungen und die Androhung von Schadenersatzansprüchen gegen Beschäftigte hat es nach Gewerkschaftsangaben auch in Frankfurt am Main ("Turm-Palast"), Hamburg und Berlin gegeben. Auch dort hatten waren die Belegschaften der Kinobetriebe dem Warnstreikaufruf von ver.di gefolgt.

Sowohl die beabsichtige Kündigung als auch die erteilten Abmahnungen stellen einen eindeutigen Rechtsbruch dar. "Streik ist ein Grundrecht. Von diesem Recht haben die Kinobeschäftigten Gebrauch gemacht", sagte Manfred Moos von ver.di Hessen. Er weist darauf hin, dass für die Streikmaßnahmen ein ordentlicher Beschluss des ver.di-Bundesvorstandes vorlag. "Der Beschluss wurde gefasst, weil nach dem Auslaufen der bisherigen Tarifverträge vor einem halben Jahr in bisher drei Verhandlungsrunden mit der Kieft-Gruppe keinerlei Annäherung erreicht wurde". Es sei durch zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes eindeutig klargestellt, dass in solchen Situationen befristete Arbeitsniederlegungen ein angemessenes Mittel seien, um durch diesen Druck die weiteren Verhandlungen zu beschleunigen. Die bisherigen Warnstreiks waren laut Moos "äußerst moderat" und dauerten im Regelfall zwischen 30 Minuten und einer
Stunde.

An die Lübecker Kieft-Gruppe richtet ver.di die Aufforderung, unverzüglich sowohl das Kündigungsbegehren in Kassel als auch sämtliche Abmahnungen gegen Streikteilnehmer zurückzunehmen. Den betroffenen Mitgliedern werde ver.di in jedem Fall Rechtsschutz gewähren. Die Bedeutung verbesserter Tarifverträge für die Kinobeschäftigten unterstreicht ver.di mit dem
Hinweis auf die derzeitigen Monatseinkommen, die sich "am absolut unteren Rand" des Einkommensspektrums bewegten. So verdient ein in Vollzeit beschäftigter Platzanweiser nach Tarif maximal 1.307 Euro brutto im Monat, Filmvorführer kommen auf 1.500 bis höchstens 1.850 Euro Bruttoverdienst.

ver.di Hessen
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