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Updated: 18.12.2012 15:51
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TNT Express (Wiesbaden): ver.di erwägt Strafanzeige - Geld spielt keine Rolle, wenn es gegen den Betriebsrat geht - 12.000 Euro für Detektive

Unter dem Vorwand einer angeblich vorgetäuschten einwöchigen Krankheit und dadurch verursachtem Lohnfortzahlungsbetrug versucht TNT Wiesbaden erneut, ein aktives
Betriebsratsmitglied zu kündigen oder zumindest aus dem Betriebsrat zu drängen. Trotz Einschaltung einer Detektei, die Kosten in Höhe von 12.000 Euro verursacht hat, konnte TNT jedoch am 30. September für ihre Behauptung keinerlei Beweise vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden vorlegen.

Obwohl eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlag, hatte der Arbeitgeber - trotz angeblicher Zweifel hieran - keine medizinische Nachuntersuchung eingefordert. "Das ist die typische Handschrift von TNT Wiesbaden", sagte heute Detlev Borowsky von ver.di Hessen. "Es geht nicht darum, ein eventuelles Fehlverhalten zu sanktionieren, sondern darum, aktive Betriebsratsmitglieder aus dem Betriebsrat zu drängen. Ansonsten hätte TNT bestimmt keine Detektei für 12.000 Euro eingeschaltet, sondern über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse eine kostenlose Nachuntersuchung veranlasst".

Das Arbeitsgericht hat sich auf den 7. Dezember vertagt und für diesen Termin einen Zeugen geladen, der angeblich von der Krankheit des Betriebsratsmitglieds im voraus gewusst haben will. Diese Zeugenvernehmung werde mit Interesse erwartet, da bereits einige Aussagen des vom Arbeitgeber genannten Zeugen sich als falsch herausgestellt hätten, so Borowsky. "Sollte sich herausstellen, dass die Aussage des Zeugen frei erfunden oder von Dritten abgefordert wurde, wird ver.di Strafanzeige stellen". Nach Paragraph 119 Betriebsverfassungsgesetz werde mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldbuße bestraft, wer die Tätigkeit des Betriebsrates behindert oder stört. Die Tat werde nur auf Antrag verfolgt. Unter anderem sei die im Betrieb vertretene Gewerkschaft antragsberechtigt, also ver.di.

presse.dienst - ver.di hessen vom Donnerstag, 6. Oktober 2005, 11.30 Uhr


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