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Updated: 18.12.2012 15:51
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Bericht vom Arbeitsgerichtstermin 23.09.2008 vor dem AG Herne: Kirche ./. Kirche

Heute fand der 2. Termin in der Sache Evangelische Krankenhausgesellschaft Herne (EvK) gegen das Diakonische Werk Westfalen (DWW) und die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) statt.

Die Klägerseite war lediglich durch eine Anwältin vertreten. Die Geschäftsleitung hat sich offensichtlich nicht getraut, an der Verhandlung teilzunehmen.

Die Beklagtenseite (DWW und EKvW) waren durch einen Rechtsanwalt vertreten sowie durch Oberkirchenrat Martin Kleingünther und dem Vorstand des Diakonischen Werks Westfalen, Pastor Günther Barenhoff.

Die Klage wurde abgewiesen. Der Streitwert auf 5 Mio. Euro festgesetzt. G. Barenhoff hat die Geschäftsführung des EvK außergewöhnlich scharf für ihr Vorgehen kritisiert. Der unter dem folgenden Link zu findende Bericht von Mirco Stodollick von WAZ Lokalredaktion Herne gibt die Verhandlung knapp und pointiert wieder: http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/herne/2008/9/23/news-78872561/detail.html externer Link

Dort kann auch jeder, der möchte, einen Kommentar zu dem Bericht bzw. zu der Gerichtsverhandlung abgeben.

Ergänzend zu dem Bericht sei erwähnt, dass das Gericht der Meinung ist, dass eine Annahme der Klage und ein möglicher Erfolg der Klägerin keine praktischen Auswirkungen gehabt hätte, da nach Auffassung des Gerichtes mangels einer alternativen (d.h. abgesenkten) kollektiven Folgeregelung für den jetzt gültigen BAT-KF (= TVöD) keine Gehaltseinsparung für die EvK erreicht werden könne.

Ver.di Streik.TV (http://www.streik.tv/ externer Link) hat die Verhandlung übrigens dokumentiert und Interviews u.a. mit Günther Barnehoff, Stefan Konrad (Vorsitzender der MAV der EvK Herne) und Jürgen Klute gemacht. In ca. 1,5 Wochen wird der Bericht auf der Webseite von Streik.TV zu sehen sein.

Ein paar Anmerkungen zum Ergebnis der Verhandlung

Die Abweisung der Klage der EvK Herne durch das Arbeitsgericht Herne war zu erwarten. Das klang bereits beim ersten Verhandlungstermin an.

Eine spannende Frage ist nun, aus welchen Töpfen die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Der Streitwert von 5 Millionen Euro ist ja kein Pappenstiel. Das EvK hat seine aberwitzige Klage ja stets mit akutem Geldmangel begründet, der durch eine Absenkung des Traifniveaus behoben werden sollte. Wo nun das Geld für die Klagekosten herkommen sollen, wäre interessant zu erfahren.

Grundsätzlich stehen drei Finanzquellen zur Verfügung: Kirchensteuern aus dem Haushalt des Kirchenkreises Herne als alleinigem Gesellschafter und Eigentümer der EvK. Immerhin: Der Herner Superintendent Rainer Rimkus ist als Vorsitzender des Aufsichtsrates der EvK ein eifernder Unterstützer der Klage seitens "seiner" Krankenhausgesellschaft.

Eine zweite Quelle könnten die Finanzleistungen der Krankenkassen für die behandelten PatientInnen sein. Da die Behandlungsgebühren aber recht knapp bemessen sind, könnte das nur zu Lasten der Behandlungsqualität gehen.

Oder aber die EvK Herne kann die Klagekosten aus den Steuerzuweisungen des Landes für Investitionen abknapsen. Aber auch das wäre eine Mittelverwendung, die nicht im ursprünglichen Sinne des Geldgebers wäre.

Alle Geldquellen speisen sich ausschließlich aus öffentlichen Geldern: Kirchensteuern, Krankenkassenbeiträgen bzw. Steuern. Aufgebracht werden diese Gelder u.a. auch von den Beschäftigten des EvK, die sowohl Steuern wie auch Kirchensteuern zahlen als auch Beiträge zu ihren Krankenversicherungen. Es sind Lohnanteile der Beschäftigten - eben auch der EvK Herne - die hier verwendet werden, um Lohnkürzungen vor Gericht durchzusetzen, die genau diejenigen treffen sollen, die die Klagekosten, die die EvK verursacht hat, bezahlen müssen.

Der Geschäftsführung der EvK Herne und der Leitung des Kirchenkreise Herne als Eigentümerin der EvK ist also vorzuwerfen, dass sie unverantwortlich und unsachgemäß mit öffentlichen Geldern bzw. mit aufgesparten Lohnanteilen der Beschäftigten umgehen.

Auf diesem Hintergrund ist es unverständlich und dreist, dass das EvK Herne nun in die nächste Instanz gehen will und noch mehr öffentliche Gelder für die rücksichtslose Durchsetzung ihrer fragwürdigen und unsozialen Interessen vergeuden wird!

Jürgen Klute, 23.09.2008


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