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Updated: 18.12.2012 16:09

"Solidarität mit www.bo-alternativ.de"

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Eine Torte ist kein Zuckerschlecken - für AntifaschistenEine Torte ist kein Zuckerschlecken - für Antifaschisten updated

Die Staatsanwaltschaft Bochum hat den bo-alternativ-Redakteur Martin Budich wegen seiner Berichterstattung auf bo-alternativ im Vorfeld des Nazi-Aufmarsches am 25. Oktober letzten Jahres angeklagt. Sie macht aus einer Torte eine Bombe und so wird aus der Veröffentlichung des Plakats "Kein Zuckerschlecken für Nazis!" mit der Karikatur eines Männchens, das eine Torte mit Kerze hochhält, ein öffentlicher Aufruf zu gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Siehe dazu;

  • Staatsanwaltschaft zieht Revision zurück: Kein fünfter Tortenprozess. Freispruch für www.bo-alternativ.de rechtskräftig new
    "Der Freispruch im Tortenprozess ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts zurückgenommen." Meldung bei bo-alternativ vom 30.01.11 externer Link - wir gratulieren!

  • Aufgepumptes Strichmännchen
    "Das Landgericht Bochum hat jetzt die Urteilsbegründung für den Freispruch im Tortenprozess an den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de und die Staatsanwaltschaft geschickt. Die Kernaussage der Urteilsbegründung lautet: "Eine Aufforderung, Gegenstände mit sich führen und gefährliche Körperverletzung zu begehen, vermag die Kammer dem Artikel des Angeklagten jedenfalls nicht zu entnehmen. [...] Der Artikel des Angeklagten geht über bloße Informationen und straflose Stimmungsmache nicht hinaus." Das Tortenmännchen beschreibt das Gericht wie folgt: "Die Darstellung geht kaum über das hinaus, was man als 'aufgepumptes Strichmännchen' bezeichnen könnte." Die Staatsanwaltschaft muss jetzt prüfen, ob sie in der Urteilsbegründung etwas findet, womit sie ihre beim Oberlandesgericht eingereichte Revision untermauern kann oder ob sie die Revision zurückzieht." Meldung von bo-alternativ vom 04.01.11 externer Link

  • Bericht vom Tortenprozess!!!
    Wir lassen uns von der Justiz nicht einschüchtern!"Die heutige vierte Runde im Tortenprozess endete mit einem Freispruch und war eindeutig davon geprägt, dass Gericht und Staatsanwaltschaft sich darum bemühten, den im letzten Amtsgerichtsprozess erlitten öffentlichen Ansehensverlust der Justiz zu minimieren. Staatsanwältin Wenzel hatte es dabei leicht. Sie reduzierte ihre im Amtsgerichtsprozess dargestellte Peinlichkeit schon allein dadurch, dass sie dieses Mal kaum etwas sagte. Der Vorsitzende Richter Gerd Riechert hatte sich sehr viel Gedanken gemacht, wie der massiven Urteilsschelte nach dem Amtsgerichts-Urteil begegnet werden konnte." Bericht von und bei bo-alternativ vom 18.11.2010 externer Link Wir gratulieren! Siehe dazu:

    • Gericht : Freispruch im Bochumer Torten-Prozess
      "Bochum. Martin Budich, Betreiber der linksalternativen Internetseite bo-alternativ.de, ist am Donnerstag vom Vorwurf, mit einer Comic-Figur zu Gewalt gegen eine NPD-Demo aufgerufen zu haben, freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legt aber Revision ein." Redaktionsbericht bei Der Westen online vom 18.11.2010 externer Link
    • Gestern hat die Staatsanwaltschaft Bochum den Tortenprozess gegen Martin Budich, den Betreiber des Blogs Bo-Alternativ, verloren. Heute hat sie angekündigt, in Revision gehen zu wollen
      Kommentar von Stefan Laurin in Ruhrbarone vom 19. November 2010 externer Link. Aus dem Text: ". So sieht also eine Beamten-Beschäftigungstherapie aus. Ich hätte da noch eine Alternative zu bieten: Wenn die Mitarbeiter der Bochumer Staatsanwaltschaft nicht wissen, was sie in ihrer Arbeitszeit machen sollen, können sie gerne bei mir vorbeischauen. Mein Keller könnte mal aufgeräumt werden. Zur Belohnung gibt es auch ein Mettbrötchen."
      So gastfreundlich wäre - nach alten Erfahrungen - die Redaktion des LabourNet nicht, aber wir schließen uns an.
  • In politischen Strafverfahren urteilt die Justiz über sich selbst
    In politischen Strafverfahren urteilt die Justiz über sich selbstDas Bochumer Bündnis gegen Rechts hat am 15.11. mit seinen täglichen Aktionen zum Tortenprozess am kommenden Donnerstag begonnen. Vor dem Amts- und Landgericht wurde ein Transparent gezeigt und die Beschäftigten und Gäste des Gerichts erhielten Flugblätter überreicht. Die Flyer trugen die Überschrift "In politischen Strafverfahren urteilt die Justiz über sich selbst." Siehe das Flugblatt externer Link pdf-Datei
  • Vierte Runde im Tortenprozess. Montag, 15. Nov. bis Donnerstag, 18. Nov.: Aktionen vor dem Gerichtsgebäude
    "Am Donnerstag, den 18. November geht der Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de vor dem Bochumer Landgericht in die vierte Runde. (.) Von Montag bis Mittwoch läuft die Aktion jeweils von 11.30 Uhr bis 13.00 Uhr. Am Donnerstag wird von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr, wenn der Prozess beginnt, demonstriert." Meldung bei bo-alternativ, dort auch alle Hintergründe externer Link
  • Tortenprozess auf 18.11. vertagt
    "Der Tortenprozess findet am kommenden Donnerstag nicht statt. Neuer Termin ist Donnerstag, der 18.11. um 11.30 Uhr. Grund für die Verschiebung ist ein Trauerfall des angeklagten verantwortlichen Redakteurs von bo-alternativ.de." Meldung bei Bo-Alternativ vom 25.10.2010 externer Link
  • Neuer Termin im Tortenprozess: 28.10.
    "Der nächste Termin im Tortenprozess findet nicht wie bisher angekündigt am 21. 10. statt. Er ist vom Bochumer Landgericht um eine Woche auf Donnerstag, den 28. 10. um 11.30 Uhr, Landgericht Bochum, Viktoriastraße 14, Saal C 247 verlegt worden. Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de war wegen der Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates wegen Aufrufs zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt worden. Das Bochumer Amtsgericht hatte ihn in einem ersten Prozess auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte anschließend mit einer Sprungrevision vor dem Oberlandesgericht gegen das Urteil erfolgreich Einspruch eingelegt. Eine andere Richterin des Bochumer Amtsgerichtes hatte dann für Recht befunden, dass die Torte eine Bombe sei und die Veröffentlichung mit 30 Tagessätzen geahndet. Hiergegen wurde Berufung vor dem Landgericht eingelegt." Die lange Geschichte des Prozesses ist auf Sonderseiten unter bo-special externer Link dokumentiert.

  • Richterin: Eine Torte ist keine Torte
    Eine Torte ist kein Zuckerschlecken - für AntifaschistenVor dem Bochumer Amtsgericht wurde heute für Recht befunden, dass die Dokumentation des nebenstehenden Plakates auf dieser Webseite eine Straftat darstellt. Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de wurde von Richterin Heller zu 30 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt. Staatsanwältin Wenzel hatte 70 Tagessätze gefordert. Die Torte sei in Wirklichkeit eben doch eine versteckte Bombe, so das Urteil. Auf einer anschließenden Pressekonferenz des Bündnisses gegen Rechts zeigte sich der DGB-Regionsvorsitzende Michael Hermund sehr betroffen: "Wenn dieses Urteil Bestand hat, dann wird damit in Zukunft jeder Widerstand gegen Naziaufmärsche kriminalisiert." Staatsanwaltschaft und Gericht hatten argumentiert, dass schon allein die Aufforderung "NPD-Aufmarsch verhindern!" strafbar sei, weil eine Verhinderung einer nicht verbotenen Demonstration mit legalen Mittel nicht möglich sei. Als Indiz für die Gewaltbereitschaft der Comicfigur wurde von der Staatsanwältin die grimmigen Augenbrauen und die breitbeinige Haltung ins Feld geführt. Uli Borchers vom Bündnis gegen Rechts stellte im Pressegespräch die Frage, ob sich die Bochumer Justiz wohl darüber bewusst ist, wie sehr sie mit einem solchen Urteil die Nazis motiviert. Die Berichterstattung der Medien über den Prozess wird auf der Sonderseite von Bo-Alternativ zum Tortenprozess dokumentiert.

  • Herzlichen Dank
    "...Und jetzt beginnt der eigentliche Skandal: Es gibt offensichtlich bei der Staatsanwaltschaft Bochum Menschen, die die Macht, den unbedingten Willen und auch den Einfluss haben, einen solchen Prozess zu ihren Gunsten zu steuern. Anders ist die jetzige Verurteilung von Martin Budich und die damit einhergehende Kriminalisierung von Protesten gegen Nazis in unseren Städten nicht zu erklären.
    Und es stimmt sehr traurig, wenn sich RichterInnen und StaatsanwältInnen, allein schon durch die Verhandlungsführung, vom Urteil gar nicht erst zu sprechen, nicht zu schade sind, sich vor den Karren derjenigen spannen zu lassen, die in dieser Stadt politisches Engagement und aktiven Antifaschismus um jeden Preis verhindern wollen. Richtiggehend schlecht wird uns allerdings bei dem Gedanken, wie sich die "sympathischen jungen Damen und Herren", hier auf dem Bild vor dem Schauspielhaus auf der Demo am 25.10.2008, gegen die zu demonstrieren sich Martin Budich erdreistet hat aufzurufen, nun freuen und sich einen weglachen. Es muß nämlich ein geiles Gefühl sein, Plakate wie "Multikulti ist Völkermord" unter dem Schutz von Hunderten von Polizeibeamten durch unsere Stadt zu schleifen zu dürfen, dafür letztendlich von der Justiz unbehelligt zu bleiben und dann auch noch genüsslich mit ansehen zu dürfen, wie die Gegner vor Gericht gezerrt und verurteilt werden...
    ." Redaktion des LabourNet Germany am 23.07.2010

  • DGB-Regionsvorsitzender Michael Hermund zum Tortenprozess: Staatsanwaltschaft konstruiert Fall
    Pressemitteilung von DGB Ruhr Mark vom 16.07.10 externer Link

  • Tortenprozess als symptomatische Posse
    Pressemitteilung von Attac Bochum zum Prozess gegen bo-alternativ vom 18.07.10 externer Link. Aus dem Text: ".Diese inzwischen permanente Bochumer Posse - der dreimalige Tortenprozess war nicht der erste und wahrscheinlich auch nicht der letzte Versuch - ist auch ein Zeichen für die wieder zunehmende Repression gegen aufklärende, alternative und widerständige Medien. Das ortsansässige Labournet.de war ebenfalls schon Ziel der staatlichen Zermürbungstaktik. Eines jedoch muss auch den Staatsanwälten klar sein: Immer hat ein solcher Straf- und Verfolgungswahn nur das Gegenteil des Beabsichtigten ausgelöst, nämlich mehr Öffentlichkeit, Solidarität und Widerstand. Beobachter und Sympathisanten alternativer linker Politik und Medien sollten und werden sich nicht verunsichern lassen: Gerade mit zunehmender Repression wächst der Widerstand."

  • Eine Torte ist eine Torte
    "Am 2. Juli 2009 fand vor dem Bochumer Amtsgericht ein Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von www.bo-alternativ.de statt. Ihm war vorgeworfen worden, zur gefährlichen Körperverletzung aufgerufen zu haben, indem er die rechts abgebildete Karikatur in einer Meldung veröffentlicht hat, die über den Widerstand gegen einen Naziaufmarsch am 25. Oktober 2008 in Bochum informierte. In einer Solidaritätserklärung bewerteten eine Reihe prominenter Persönlichkeiten die Anklage als einen "Affront gegen die Menschen, die sich am 25. Oktober in Bochum und an anderen Tagen in anderen Städten den Nazi-Aufmärschen entgegen stellten." Der Prozess endete mit einem Freispruch erster Klasse. Der beeindruckende Protest von mehreren hundert Menschen und Organisationen, der dem Gericht als Unterschriftssammlung übergeben worden war, hatte offenbar Wirkung erzielt.Die Bochumer Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein. Am 12. Januar 2010 entschied das Oberlandesgericht in Hamm, dass das Verfahren erneut vor dem Amtsgericht verhandelt werden soll. Der Termin ist für den 21. Juli um 9.00 Uhr vor dem Bochumer Amtsgericht, Raum C 134 angesetzt." Siehe die Sonderseite zum Torten-Prozess bei den KollegInnen von Bo-Alternativ externer Link. Siehe dazu:

  • LabourNet Germany: Zivilcourage für Bochumer Staatsanwälte kriminell
    "Es war schlimm genug mitangesehen zu haben, wie im Oktober 2008 eine Gruppe von Nazis durch unsere Stadt ziehen konnte, wie sie am Schauspielhaus ihre Erbsensuppe an einer "Feldküche" genüsslich verspeisten, während Tausende von Bochumer BürgerInnen, ihrer Grundrechte beraubt, von einem unglaublichen Polizeiaufgebot daran gehindert wurde, diesen Marsch zu blockieren. Zu verdanken hatten wir Bochumer BürgerInnen dies unserem damaligen und mittlerweile geschassten Polizeipräsidenten Wenner.
    Es war ebenfalls schlimm, mitangesehen zu haben, wie ein Vertreter der Bochumer Staatsanwaltschaft auf genau dieser Demonstration es duldete, dass ein volksverhetzendes Plakat "Multikulti ist Völkermord" ungestraft ausgerollt werden konnte.
    Das aber nun ausgerechnet genau diese Bochumer Staatsanwaltschaft dem verantwortlichen Redakteur der Internetplattform "bo-alternativ", Martin Budich, vorwirft, bei der Mobilisierung der Gegenproteste, durch die Veröffentlichung einer Karikatur zur Gewalt aufgefordert zu haben und ihm Absicht zur gefährlichen Körperverletzung unterstellt, ist, sehr vorsichtig formuliert, absurd oder grob fahrlässig abstrus.
    Dieselbe Staatsanwaltschaft, der man ein volksverhetzendes Plakat direkt vor die Nase halten kann, ohne dass diese mit der Wimper zuckt, kriminalisiert einen engagierten Bürger Bochums.
    Obwohl bereits durch ein Bochumer Gericht freigesprochen, damals sogar mit Zustimmung des anwesenden Staatsanwaltes, werden alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft um Martin Budich zu zeigen, was mutiges Engagement und der Wunsch, in einer nazifreien Stadt zu leben, in Bochum wert ist: Nichts!
    Dieser Prozeß hätte aus Sicht des LabourNet Germany niemals stattfinden dürfen, spätestens nach dem ersten Freispruch hätte diese beschämende Episode der Bochumer Staatsanwaltschaft beendet werden müssen.
    Nun aber, da bestimmte Kräfte innerhalb der Bochumer Staatsanwaltschaft keine Ruhe geben, wird aus einer ehemaligen Provinzposse ein Skandal: Die politische Staatsanwaltschaft will eine Verurteilung um jeden Preis und zwar nicht nur die von Martin Budich, sondern stellvertretend die von allen engagierten BürgerInnen gegen diese widerwärtige Nazibrut.
    Die Vorgesetzten der Bochumer Staatsanwaltschaft sollten sich schnellstens einschalten und ihre offensichtlich stark wärmebelasteten KollegInnen zur Vernunft bringen.
    " Presseerklärung der Redaktion LabourNet Germany zum sogenannten "Tortenprozeß" am 21.07.2010
  • Ver.di fordert Freispruch im Tortenprozess: Kleingeistige Verfolgung
    Presseerklärung von ver.di-Bochum vom 14.07.10 externer Link
  • Gerichtstermin im Tortenprozess beim Oberlandesgericht in Hamm am 12. Januar
    Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichtes in Hamm hat den Tortenprozess an das Bochumer Amtsgericht zurück verwiesen. Der Vorsitzende Richter beim OLG hatte gleich zu Beginn der Sitzung erläutert, dass das Gericht Mängel in der Urteilsbegründung sähe, aber um das Verfahren zu beenden, vorschlage es einzustellen. Die Gerichtskosten sollten von der Staatskasse übernommen werden und der Angeklagte aber seine eigenen Kosten (d. h. die Anwaltsgebühren) übernehmen. Diesen Vorschlag hat der Angeklagte abgelehnt und auf einen Freispruch bestanden. Das Verfahren wird nun neu vor dem Amtsgericht Bochum aufgerollt. Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass damit nur die Urteilsbegründung gerügt würde. Auch das neue Verfahren könne zu einem Freispruch führen, müsse aber fundierter begründet werden. Siehe zu den Hintergründen das bo-special zum Torten-Prozess bei bo-alternativ externer Link

  • Eine Torte bleibt eine Torte
    Am 12. Januar findet der nächste Gerichtstermin im Tortenprozess statt. Das Oberlandesgericht in Hamm verhandelt dann über den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Bochum. Letzere hatte den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de angeklagt, zur gefährlichen Körperverletzung aufgerufen zu haben, indem das nebenstehende Plakat veröffentlicht wurde. Im Prozess vor dem Bochumer Amtsgericht machte der Richter von Anfang an klar, dass die Veröffentlichung des Plakates keine Straftat ist. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft - der allerdings nicht aus der Politabteilung der Staatsanwaltschaft kam - plädierte dann ebenfalls auf Freispruch. Es gab also einen Freispruch erster Klasse. Die Politabteilung der Staatsanwaltschaft gab aber keine Ruhe und ging in Revision. Das Oberlandesgericht muss nun entscheiden, ob in der ersten Instanz juristisch alles richtig bedacht worden ist. Wenn es Mängel erkennt, geht das Verfahren zurück an das Amtsgericht Bochum. Dann darf sich eine andere Richterin oder ein anderer Richter damit befassen. Mehr zum Tortenprozess bei bo alternativ externer Link

  • Dokumentation: Die Anklageschrift im Tortenprozess
    "Das Strafgesetzbuch verbietet in § 353d, 3 die Veröffentlichung der Anklageschrift eines Strafverfahrens "bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden" ist. Dies ist eigentlich als Schutz der Angeklagten vor öffentlicher Vorverurteilung oder zur Verhinderung der Beeinflussung von Schöffen gedacht. Völlig unsinnig ist diese Bestimmung, wenn Angeklagte eine gegen sie gerichtete Anklageschrift nicht veröffentlichen dürfen, um zu dokumentieren, wie absurd die gegen sie erhobenen Vorwürfe sind. Hier ist nun die Anklageschrift im Tortenprozess als Faksimile." Dokumentation bei bo-alternativ externer Link pdf-Datei

  • Freispruch erster Klasse
    "Der heutige Torten-Prozesses gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de endete mit einem Freispruch. Die BesucherInnen des Prozesses wurden ZeugInnen eines recht ungewöhnlichen Vorgangs. Freisprüche in politischen Prozessen sind schon recht selten. Da wird bei erwiesener Unschuld eher ein Prozess eingestellt, als dass ausdrücklich festgestellt wird, dass der Tatvorwurf haltlos ist. Aber dass selbst die Staatsanwaltschaft sich sich von ihrer Anklage distanziert und auf Freispruch zu plädiert, das ist eine absolute Rarität. Geschieht dies dann auch noch ohne Beweisaufnahme aus Rechtsgründen, dann ist das schon eine Ohrfeige für die VerfasserInnen der Anklageschrift und die Richterin, die diese Anklage zugelassen haben." bo-alternativ-Mitteilung vom 02.07.09 externer Link

  • Der im Mai verschobene Torten-Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de findet am Donnerstag, den 2. Juli um 11.15 Uhr vor dem Bochumer Amtsgericht statt.
  • Eine Torte ist eine Torte - Zensur ist Zensur!
    "Mehr als 40 Organisationen, Initiativen und Parteien haben in einer Solidaritätserklärung gegen die Kriminalisierung von bo-alternativ.de Stellung bezogen (.) Zu dem am 2. Juli stattfindenden Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur des Webportals www.bo-alternativ.de, Martin Budich, erklären wir: Eine Torte ist eine Torte - Zensur ist Zensur! Protest gegen Nazis darf nicht kriminalisiert werden. (.) Wir fordern Freispruch für Martin Budich. Auch weiterhin: Kein Zuckerschlecken für Nazis in Bochum!" Solidaritätserklärung vom 29.6.09 externer Link
  • bo-special zum Torten-Prozess externer Link bei bo-alternativ.de
  • In eigener Sache
    "Die Redaktion von bo-alternativ.de bedankt sich für die überwältigende Solidarität, die sie in den letzten Tagen erfahren hat und hofft, dass diese Unterstützung bis zum neuen Prozesstermin im Juli anhält. Die überregionale Beachtung, die bo-alternativ.de gestern mit der Solidaritätserklärung mehrerer prominenter Persönlichkeiten und den Beiträgen in zahlreichen online-Medien zum Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de gefunden hat, ließ die Zugriffszahlen auf diese Seite hochschnellen. Mehr als 2.000 LeserInnen klickten allein von den Beiträgen auf heise.de und Telepolis zu bo-alternativ.de. Die Ruhrbarone und etliche kleinere Webblogs griffen das Thema ebenfalls auf. Für sehr viele Rückmeldungen und einen Stapel Solidaritätsunterschriften sorgte LabourNet, der virtuelle "Treffpunkt für Ungehorsame". LabourNet ist nicht nur ein Infodienst für Nachrichten aus der Arbeitswelt, sondern eine Institution in Sachen Solidarität. (.) Das Bochumer Bündnis gegen rechts wird die Unterschriftenlisten am morgigen Donnerstag im Amtsgericht übergeben." Meldung der bo-alternativ-Redaktion vom 13.05.09 externer Link
  • Unglaubliches Rechtssystem: Den Nazis die Straße, den Antifaschisten die Strafe! Protest gegen Nazis darf nicht kriminalisiert werden.
    Solidarität mit Martin Budich bei ver.do Bochum-Herne externer Link
  • Prozess gegen bo-alternativ.de verschoben
    "Das Bochumer Amtsgericht hat der Anwältin des verantwortlichen Redakteurs von bo-alternativ.de mitgeteilt, dass der "Tortenprozess" am Donnerstag, dem 14. Mai ausgeladen ist. Neuer Termin ist der 2. Juli um 11.15 Uhr. Eine Begründung für die Verschiebung war bisher nicht zu erfahren." Meldung von und bei bo-alternativ vom Dienstag 12.05.09, 12:00 Uhr
  • Solidarität mit bo-alternativ.de
    Gemeinsame Erklärung von Annelie Buntenbach, Claudia Roth, Diether Dehm, Eckart Spoo, Ewald Groth, Frithjof Schmidt, Hüseyin Avgan, Jörn Wunderlich, Karin Binder, Mag Wompel, Peter Vollmer, Petra Pau, Roland Appel, Sevim Dagdelen, Sidar Demirdögen, Ulla Jelpke, Ulrich Sander vom 12.5.09, dokumentiert bei bo-alternativ externer Link
  • Die Backware als Bombe. Die Computerspiel-Figur "Bomberman" beschäftigt derzeit die Bochumer Justizbehörden und die Grünen-Chefin Claudia Roth
    "Der ehemalige FDP- und Grünen-Politiker Martin Budich steht übermorgen in Bochum vor Gericht, weil er auf seiner Webseite zu Gewalttaten gegen Nazis aufgerufen haben soll. Dabei wird auch die als zentral empfundene Frage erörtert, ob eine Torte ein explosiver Gegenstand ist." Artikel von Marcus Meier in telepolis vom 12.05.2009 externer Link

  •  Postkarten zum Gewaltverständnis der herrschenden Justiz: Solidaritätsaktion von attac mit bo-alternativ.de
    Attac Bochum hat anlässlich des "Torten-Prozesses" gegen bo-alternativ.de eine Solidaritätsaktion gestartet und verteilt Postkarten in der Stadt. Siehe die Soli-Karte zum Download bei attac Bochum externer Link pdf-Datei

  • Eine Torte ist eine Torte - Zensur ist Zensur! Protest gegen Nazis darf nicht kriminalisiert werden
    ".Wir in Bochum möchten in einer Stadt leben, in der Widerstand gegen Nazis selbstverständlich bleibt und nicht kriminalisiert wird. Wir sehen die Durchführung des Strafverfahrens oder gar eine Verurteilung als Affront auch gegen unseren eigenen Protest an. Wir fordern Freispruch für Martin Budich. Auch weiterhin: Kein Zuckerschlecken für Nazis in Bochum!" Unterschriften-Aktion von Bochum gegen Rechts externer Link
    Unterschriften an: solidaritaet@bochumgegenrechts.de
    Und die Unterschriftenliste zum Ausdrucken und Sammeln pdf-Datei
    Unterschriftenlisten bitte bis zum 9. Mai an das Ludwig Quidde Forum, Brückstraße 46, 44787 Bochum schicken. Die Solidaritätserklärung soll rechtzeitig vor der Strafverhandlung an die Verantwortlichen in der Bochumer Justiz weitergeleitetet werden.

  • Staatsanwaltschaft: Die Torte ist eine Bombe und die Wunderkerze eine Zündschnur . Anklage wegen Aufrufs zur schweren und gefährlichen Körperverletzung
    Pressemitteilung von bo-alternativ vom 24.04.09 externer Link
  • Der Beitrag externer Link, auf den sich die Anklage der Staatsanwaltschaft bezieht
  • Das Bochumer Bündnis gegen rechts ist sich einig, dass der erneute Kriminalisierungsversuch antifaschistischer Arbeit in Bochum sehr ernst genommen werden muss. Auf der DGB-Kundgebung am 1. Mai sollen z. B. Unterschriften unter einen Text gesammelt werden, der sich an Staatsanwaltschaft und Gericht wendet.
  • Die Redaktion des LabourNet Germany erklärt sich solidarisch mit Martin Budich und wird vom Prozess berichten

Mini-Erfolg vor dem Oberlandesgericht - aber Emily auch in dritter Instanz verurteilt

"Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in dritter Instanz die Urteile des Amtsgerichtes und des Landgerichtes bestätigt, in denen die Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates auf dieser Web-Seite als Aufruf zu Gewalttaten betrachtet wurde. Nach einer Aufforderung durch das OLG hat die Generalstaatsanwaltschaft allerdings das zweite Verfahren eingestellt. Hier war der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de in den beiden ersten Instanzen zusätzlich verurteilt worden, weil er die Anklageschrift veröffentlicht hatte. Die verbliebene Strafe beträgt 1.500 Euro. Hinzu kommen Gerichtsgebühren und die Kosten für die Anwältin. Eine weitere Revisionsmöglichkeit gegen das Urteil gibt es nicht. Nur eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre noch möglich." Soweit die Meldung bei Bo-Alternativ vom 15.8.05. Siehe dazu auch:

  • Teure Emily
    Für die Veröffentlichung eines Plakates auf der Seite von bo-alternativ soll der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de insgesamt mehr als 2.000 Euro Strafe und Gerichtsgebühren zahlen. Die Gerichtskasse hat nun die Rechnung geschickt. Hinzu kommen ca. 1.000 Euro Rechtsanwaltsgebühren. Meldung auf bo-alternativ vom 12.03.2006.

  • Das OLG-Urteil im Wortlaut externer Link

Emily in zweiter Instanz - verurteilt

Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de steht am Donnerstag, 9.12., 9.00 Uhr, vor dem Bochumer Landgericht / Saal C 322 (Eingang Viktoriastraße). Ihm wird vorgeworfen, ein Plakat veröffentlicht zu haben. Ursprünglich hatte ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit der Veröffentlichung des Plakates zu gefährlicher Körperverletzung aufgerufen zu haben. In erster Instanz ist dieser Vorwurf dann fallengelassen worden und nur noch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz als Anklagepunkt aufrecht erhalten geblieben. Der Amtsrichter hatte schließlich eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. Der Angeklagte hatte auf Freispruch bestanden und Berufung gegen die dann erfolgte kostenträchtige Verwarnung eingelegt.

Emily Anklage

Am 4. Mai findet der Prozess gegen Martin Budich statt,bei dem er sich dafür verantworten soll, dass er im Februar 2003 im Internet ein Plakat mit der Comic-Figur Emily und dem Aufruf „22.2. Naziaufmarsch verhindern“ veröffentlichte, das zur Gegendemonstration in Langendreer aufrief. Der Staatsanwalt sieht darin die öffentliche Aufforderung zu gefährlicher Körperverletzung, zur Verhinderung einer nicht verbotenen Demonstration und zur Teilnahme an einer Demonstration mit Waffen. Siehe dazu:

  • Offener Brief an den Staatsanwalt - Eine Reihe Bochumer BürgerInnen haben im Zusammenhang mit dem "Emily-Prozess" an den Staatsanwalt geschrieben : "Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, am kommenden Montag (17.Mai 2004) steht der verantwortliche Redakteur der Internetseite www.bo-alternativ.de vor Gericht. Sie klagen ihn an, mit der Veröffentlichung des Plakates, das gegen einen Nazi-Aufmarsch mobilisierte, zur Gewalt aufgerufen zu haben.Sehr viele Menschen in Bochum halten diesen Vorwurf für unbegründet. Allen denen, die regelmäßig bo-alternativ.de lesen oder - wie viele von uns - den von Ihnen Beschuldigten lange kennen, fällt es schwer, Ihre Anklage nachzuvollziehen..." Der Brief im Ludwig Quidde Forum externer Link
  • Entscheidung vertagt. „Gestern fand ein Prozess vor dem Bochumer Amtsgericht statt, in dem der Staatsanwalt dem verantwortlichen Redakteur von www.bo-alternativ.de vorwarf, mit der Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates zu gefährlicher Körperverletzung, zur Verhinderung einer nicht verbotenen Demonstration und zur Teilnahme an einer Demonstration mit Waffen aufgerufen zu haben. (…) Der Prozess wurde unterbrochen. Er wird am Montag, dem 17. Mai, um 9.00 Uhr im Bochumer Amtsgericht fortgesetzt. Ein zweiter Anklagepunkt in dem Verfahren war, dass auf bo-alternativ.de die Anklageschrift veröffentlicht wurde. Dies ist verboten, "bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden" ist…“ (Text entnommen aus bo-alternativ.de). Siehe dazu auch:
  • Emily Anklage: In einem Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de hat Staatsanwalt Petlalski am 4. Mai 2004 folgende Anklageschrift öffentlich verlesen – Text der Anklage externer Link
  • Bochumer Antifaschist kein »Rädelsführer« Dortmunder Justiz scheiterte mit politisch motiviertem Verfahren. Artikel von Markus Bernhardt in junge Welt vom 05.05.2004 externer Link
  • Verfahren gegen Antifaschisten eingestellt: Breite Solidarität gegen staatliche Willkür? jW sprach mit Martin Budich, verantwortlicher Redakteur der Internetseite www.bo-alternativ.de. Interview von Emanuel Nahrstedt in junge Welt vom 05.05.2004 externer Link
  • Aufruf des Bochumer Friedensplenum pdf-Datei mit weiteren Informationen und genauen Angaben zum Prozess-Termin. Bitte mailt Eure Unterstützung bis zum 25. April an lqf@lqf.de

Emily

Grundinfos
siehe auch

Es sind keinesfalls die ersten Klagen gegen Martin Budich und seine Homepage bo-alternativ – siehe dazu „Netzzensur: Angriffe auf bo-alternativ.de“ unter Diskussion: Grundrechte / Kommunikationsfreiheit und Datenschutz

Übrigens: Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de steht auch am Mittwoch, dem 28.4., um 9 Uhr in Dortmund vor dem Amtsgericht. Ihm wird vorgeworfen, eine erfolgreiche Sitzblockade gegen einen Nazi-Aufmarsch organisiert zu haben. Die Nazis hatten damals bundesweit zu einer Demo gegen die Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht" mobilisiert. Siehe dazu: „Ihnen wird zur Last gelegt....“ In der Stille danach - Ermittlungsverfahren gegen Antifaschistinnen in Dortmund bei bo-alternativ pdf-Datei externer Link Siehe dazu: “ein Dortmunder Amtsrichter hat vorhin für Recht befunden , dass ein Strafverfahren gegen mich auf Kosten der Staatskasse eingestellt wird. Staatsschutz und Staatsanwaltschaft wollten kriminalisieren, dass es eine erfolgreiche Sitzblockkade gegen einen Naziaufmarsch gegen die Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht" gegeben hatte. Wir sind mit vielen Leuten nach Dortmund gefahren. Der Gerichtssaal war überfüllt. Ich erfahre zur Zeit eine fantastische Solidarität, dir mir viel Kraft gibt, in einem solchen Verfahren so aufzutreten, wie ich es
gerne möchte. Vielen Dank an ganz viele
…” Mitteilung von Martin Budich vom 28.4.04


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