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Updated: 18.12.2012 15:51
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Netzzensur: Angriffe auf bo-alternativ.de


bo-alternativ.de vor Gericht

Am Donnerstag, dem 9.10. 2003, fand vor dem Bochumer Landgericht ein Prozess von zwei Bochumer Polizisten gegen den verantwortlichen Redakteur des Internetportals "Bo-alternativ.de" statt. Die Polizisten klagten dagegen, dass ein Bild von ihnen im Internet veröffentlicht wurde und sie als "Schlapphüte" bezeichnet wurden. Der vorsitzende Richter verkündete, dass die Veröffentlichung des Fotos einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Zivilbeamten darstelle und riet dem Angeklagten, sich schuldig zu bekennen. Der Prozess wird nun vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt, die endgültige Entscheidung erfolgt in zwei Wochen. Siehe dazu

  • Niederlage für die Pressefreiheit. Eine kritische Stimme in Bochum soll eingeschüchtert werden. Pressemitteilung des Friedensplenum Bochum vom 9.10.03. " externer Link ... Das Bochumer Friedensplenum sieht in der Gerichtsverhandlung eine Farce. Die Art und Weise, wie die Polizisten sich absprachewidrig und provozierend auf der Kundgebung des Friedensplenums verhalten haben, wurde von dem Gericht nicht als gravierend genug bewertet, um einzuräumen, dass die Darstellung dieses Verhaltens durch die Pressefreiheit garantiert ist. Das Recht am Bild von zwei Polizisten wurde eindeutig höher bewertet als das Recht auf die Berichterstattung über ein skandalöses Verhalten von zwei Polizeibeamten...."
  • Prozess gegen Bo-alternativ Herausgeber: Richter kannte Urteil bereits bei Prozesseröffnung. Internationale BeobachterInnen über Prozessverlauf irritiert. Presseerklärung von Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V vom 09.Oktober 2003 pdf-Datei
  • Richter schützt Recht am Bild. Bericht von Mirko Hackmann in der WAZ Bochum vom
    10.10.03
    externer Link
  • Am Donnerstag, dem 9.10.2003, findet um 11.30 Uhr vor dem Bochumer Landgericht (Raum A 145) ein Prozess von zwei Bochumer Polizisten gegen den verantwortlichen Redakteur von "bo-alternativ.de" statt. Die Polizisten klagen dagegen, dass ein Bild von ihnen im Internet veröffentlicht wurde und sie als "Schlapphüte" bezeichnet wurden. Die Tatsache, dass der Fall vor dem Landgericht und nicht vor dem Amtsgericht verhandelt und ein beachtlicher Streitwert (10.000 Euro) angesetzt wird, lässt im Zusammenhang mit anderen Gerichtsverfahren gegen den Verantwortlichen von bo-alternativ.de beim Bochumer Friedensplenum den Verdacht aufkommen, dass hier ganz systematisch eine kritische Stimme in Bochum zum Schweigen gebracht werden soll... Siehe dazu "Schlapphüte klagen gegen bo-alternativ.de" Eine kleine Dokumentation bei bo-alternativ externer Link
Aufruf zur Begehung gefährlicher Körperverletzungen?

Der Verantwortliche von bo-alternativ.de wird von der Bochumer Staatsanwaltschaft angeklagt, "am 16.02.2003 in Bochum und anderenorts öffentlich sowie durch Verbreiten von Schriften zu rechtswidrigen Taten, nämlich zur Begehung gefährlicher Körperverletzungen sowie zu Verstößen gegen das Versammlungsgesetz gemäß den §§ 21 und 27 Versammlungsgesetz aufgerufen zu haben." Siehe dazu

  • Anklageschrift im Wortlaut externer Link
  • Medizinische Flüchtlingshilfe: "Naziaufmärsche verhindern". Anklageschrift gegen Webseite bo-alternativ.de ist Eingriff in die Pressefreiheit. "Die Medizinische Flüchtlingshilfe protestiert in einer Presseerklärung gegen die Anklage gegen den Verantwortlichen von bo-alternativ.de. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Aufrufs zu "gefährlicher Körperverletzung" erhoben, weil ein Antifa-Plakat auf bo-alternativ.de veröffentlicht worden war. (... ) Darüber hinaus steht der Wirbel um das Plakat in keinem Verhältnis zu jener Gewalttätigkeit, die von faschistischen Gruppen in diesem Land ausgeht und die allein in den letzten dreizehn Jahren wieder mehr als 100 Menschen das Leben gekostet hat. Wie viele Anzeigen der Staatsanwaltschaft haben die Parolen der faschistischen Aufmärsche vom Dezember und Januar nach sich gezogen, auf denen die Verbrechen des Faschismus ungeschminkt verharmlost oder befürwortet wurden?..." Presseerklärung vom 02.08.03 externer Link

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