bo-alternativ.de vor Gericht
Am Donnerstag, dem 9.10. 2003, fand vor dem Bochumer Landgericht
ein Prozess von zwei Bochumer Polizisten gegen den verantwortlichen Redakteur
des Internetportals "Bo-alternativ.de" statt. Die Polizisten
klagten dagegen, dass ein Bild von ihnen im Internet veröffentlicht
wurde und sie als "Schlapphüte" bezeichnet wurden. Der
vorsitzende Richter verkündete, dass die Veröffentlichung des
Fotos einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Zivilbeamten
darstelle und riet dem Angeklagten, sich schuldig zu bekennen. Der Prozess
wird nun vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt, die endgültige Entscheidung
erfolgt in zwei Wochen. Siehe dazu
- Niederlage für die Pressefreiheit. Eine kritische
Stimme in Bochum soll eingeschüchtert werden. Pressemitteilung
des Friedensplenum Bochum vom 9.10.03. "
... Das Bochumer Friedensplenum sieht in der Gerichtsverhandlung eine
Farce. Die Art und Weise, wie die Polizisten sich absprachewidrig und
provozierend auf der Kundgebung des Friedensplenums verhalten haben,
wurde von dem Gericht nicht als gravierend genug bewertet, um einzuräumen,
dass die Darstellung dieses Verhaltens durch die Pressefreiheit garantiert
ist. Das Recht am Bild von zwei Polizisten wurde eindeutig höher
bewertet als das Recht auf die Berichterstattung über ein skandalöses
Verhalten von zwei Polizeibeamten...."
- Prozess gegen Bo-alternativ Herausgeber: Richter kannte
Urteil bereits bei Prozesseröffnung. Internationale BeobachterInnen
über Prozessverlauf irritiert. Presseerklärung
von Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V vom 09.Oktober 2003
- Richter schützt Recht am Bild. Bericht
von Mirko Hackmann in der WAZ Bochum vom
10.10.03
- Am Donnerstag, dem 9.10.2003, findet um 11.30 Uhr vor
dem Bochumer Landgericht (Raum A 145) ein Prozess von zwei Bochumer
Polizisten gegen den verantwortlichen Redakteur von "bo-alternativ.de"
statt. Die Polizisten klagen dagegen, dass ein Bild von ihnen im Internet
veröffentlicht wurde und sie als "Schlapphüte" bezeichnet
wurden. Die Tatsache, dass der Fall vor dem Landgericht und nicht vor
dem Amtsgericht verhandelt und ein beachtlicher Streitwert (10.000 Euro)
angesetzt wird, lässt im Zusammenhang mit anderen Gerichtsverfahren
gegen den Verantwortlichen von bo-alternativ.de beim Bochumer Friedensplenum
den Verdacht aufkommen, dass hier ganz systematisch eine kritische Stimme
in Bochum zum Schweigen gebracht werden soll... Siehe dazu "Schlapphüte
klagen gegen bo-alternativ.de" Eine kleine Dokumentation bei bo-alternativ
Aufruf zur Begehung gefährlicher Körperverletzungen?
Der Verantwortliche von bo-alternativ.de wird von der Bochumer
Staatsanwaltschaft angeklagt, "am 16.02.2003 in Bochum und anderenorts
öffentlich sowie durch Verbreiten von Schriften zu rechtswidrigen
Taten, nämlich zur Begehung gefährlicher Körperverletzungen
sowie zu Verstößen gegen das Versammlungsgesetz gemäß
den §§ 21 und 27 Versammlungsgesetz aufgerufen zu haben."
Siehe dazu
- Anklageschrift
im Wortlaut
- Medizinische Flüchtlingshilfe: "Naziaufmärsche
verhindern". Anklageschrift gegen Webseite bo-alternativ.de ist
Eingriff in die Pressefreiheit. "Die Medizinische Flüchtlingshilfe
protestiert in einer Presseerklärung gegen die Anklage gegen den
Verantwortlichen von bo-alternativ.de. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage
wegen Aufrufs zu "gefährlicher Körperverletzung"
erhoben, weil ein Antifa-Plakat auf bo-alternativ.de veröffentlicht
worden war. (... ) Darüber hinaus steht der Wirbel um das Plakat
in keinem Verhältnis zu jener Gewalttätigkeit, die von faschistischen
Gruppen in diesem Land ausgeht und die allein in den letzten dreizehn
Jahren wieder mehr als 100 Menschen das Leben gekostet hat. Wie viele
Anzeigen der Staatsanwaltschaft haben die Parolen der faschistischen
Aufmärsche vom Dezember und Januar nach sich gezogen, auf denen
die Verbrechen des Faschismus ungeschminkt verharmlost oder befürwortet
wurden?..." Presseerklärung
vom 02.08.03
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