Liebe KollegInnen,
neu im LabourNet Germany am Donnerstag, 22. Januar 2004:
Protestaktion Arbeitsloser und Gewerkschaftsmitglieder am 15. Januar 2004 in
Münster
"Anlaß war die Einladung des Bundesvorsitzenden der Grünen
Bütikofer durch den DGB. Bütikofer hielt eine Rede vor ca. 40 Funktionsträgern
der Gewerkschaften. Als arbeitslose Kollegen brachten wir mit unserer Aktion
zum Ausdruck, dass wir keine Verständnis für die Einladung Herrn Bütikofer
haben, der erklärtermaßen für den Sozialabbau zum Schaden der
arbeitenden und arbeitslosen Menschen im Lande eintritt
." Kurzbericht
der Arbeitsloseninitiative "Wehrt euch" mit einem Foto der Aktion
III. Diskussion: (Lohn)Arbeit / Praxis der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
/ Arbeitslosigkeit /
Gesetzliche
Grundlagen der Lohnersatzleistungen
- Verwaltungsgericht verurteilt Sozialamt zur Übernahme von
Zuzahlung und Praxisgebühr. "Das Verwaltungsgericht Braunschweig
hat das Sozialamt der Stadt Braunschweig zur Übernahme von Rezeptgebühren
und Praxisgebühren verurteilt. Es folgt damit dem Antrag eines drogenabhängigen
Sozialhilfeempfängers. Dieser konnte den Eigenanteil der Kosten für
eine Entzugstherapie nicht aus seiner Sozialhilfe erbringen (AZ.: 4 B 64/04)
."
- Anspruch auf Arbeitslosenhilfe trotz Lebensversicherung!
Urteil des SG Aachen
zu Arbeitslosenhilfe und Kapitallebensversicherung (Aktenzeichen S 8 AL
111/03) von 12.12.3003 als pdf-Datei. Aus der Urteilsbegründung: "
Die
drastische Absenkung des Freibetrages dürfte zur Erreichung des Ziels
des Verordnungsgebers - Entgegenwirken der defizitären Finanzlage des
Bundeshaushaltes bei anhaltend hoher Arbeitslosigkeit - bereits ungeeignet
sein. Denn es wäre dem Kläger unbenommen, im Hinblick auf die Entscheidung
der Beklagten den den Freibetrag übersteigenden Vermögensbestandteil
in kurzer Zeit zu verbrauchen (z.B. für Luxusaufwendungen) um sich anschließend
wieder - diesmal erfolgreich - auf Bedürftigkeit zu berufen. Der zu niedrige
Freibetrag fördert damit die Verschleuderung von Altersvorsorgevermögen,
entlastet den Bundeshaushalt im Ergebnis nicht und steht der gesellschaftlich
und politisch gewünschten Bildung von privatem Altersvorsorgevermögen
entgegen.
Die drastische Absenkung des Freibetrages ist auch unangemessen. (
)
Die Beklagte darf bei ihrer Entscheidung über die Bedürftigkeit
daher die neue Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 1 AlhiV durch Artikel 11
des 1. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt nicht berücksichtigen.
Sie wird sich am bis dahin geltenden Freibetrag in Höhe von 520,00 EUR
orientieren müssen
."
IV. Diskussion: Wirtschaftspolitik und Gewerkschaften / WTO, Seattle
& ff. / 4. Weltsozialforum
Bombay 2004
- DER TOMUSCHATBERICHT UND DAS VERHALTEN DER GESCHÄFTSLEITUNG VON AMNESTY
INTERNATIONAL. Artikel von Gaby
Weber
Aus dem Text: "
Ich möchte auf die undurchsichtige Rolle eingehen,
die Leitung von Amnesty International gespielt hat. Sie läßt sich,
ohne zu widersprechen, von Daimler Chrysler als Alibi benutzen, um über
die Verbrechen weiter den Mantel des Schweigens zu legen. Sie stellt einen
Persilschein aus. (
) Ich fordere die AI-Mitglieder auf, dieses Verhalten
nicht zu akzeptieren. Ihr seid es, die die Organisation aufgebaut habt und
ihr durch eure - unbezahlte, tägliche - Arbeit einen Ruf verschafft habt.
Ich bitte euch, auch im Namen der Repressions-Opfer von Mercedes Benz Argentinien,
ein neues Gutachten oder zumindest eine neue Interpretation von einer UNABHÄNGIGEN
Kommission zu fordern
."
- Begründung der am 15.12.2003 eingelegten Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid
der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 27.11.2003 in der Strafsache
Juan Tasselkraut u.a. 407 Js 41063/98 - Text
des Rechtsanwalts Wolfgang Kaleck als pdf-Datei
Lieber Gruss, Mag
LabourNet Germany: http://www.labournet.de/
Der virtuelle Treffpunkt der Gewerkschafts- und Betriebslinken
The virtual meeting place of the left in the unions and in the workplace