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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Die Vereinte Arbeiter-Gewerkschaft (BIS) und der Arbeitskampf bei der PTT Wie wir bereits berichteten, die wurde Vereinte Abeiter-Gewerkschaft (Türkei) während eines Arbeitskampfes auf Gerichtsbeschluss verboten. Sie ist eine unabhängige und kämpferische Basisgewerkschaft, die vor allem Lohnabhängige in prekären Arbeitsverhältnissen organisiert. Auch wenn es eine relativ kleine Gewerkschaft (mit ca. 500 Mitgliedern) ist, haben die in ihr organisierten Arbeiter eines Subunternehmens bei der Türkischen Post (PTT) in Istanbul einen Arbeitskampf durchgeführt. Während dieses Arbeitskampfes dieser Arbeiter, die unter prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt waren, wurde diese Gewerkschaft verboten. Es wird sich jetzt um den juristischen Prozess gekümmert und weitere Schritte gegen das Verbot werden in die Wege geleitet. Wir dokumentieren Jetzt soll den Streikenden der Prozess gemacht werden Am 14. Juli 2005 stehen in Istanbul Mitglieder der - verbotenen - Gewerkschaft der prekären Beschäftigten der Post - BIS - vor Gericht: Individualhaftung für gewerkschaftliche Aktivität. Informationen dazu inklusive Solidaritätsaufruf in der Pressemitteilung "Dringend Solidarität erforderlich!" vom 3. Juli 2005 Selbstverständnis von BIS Die Datei enthält detailierte Informationen zu der Gewerkschaft und zum Thema Prekarität in der Türkei Detailierte Informationen zu dem juristischen Prozess Infos verfasst von dem Anwalt der Vereinten Arbeiter-Gewerkschaft Film und DVD Es gibt einen Dokumentarfilm mit deutschen Untertiteln über den Arbeitskampf sowie eine (uns vorliegende) DVD „Kampf ums Brot“ mit vielen Informationen über die Geschichte des Arbeitskampfes bei der PTT. Beides kann über die mail-Adresse nejata@hotmail.com gegen eine Soli-Spende bestellt werden – die Gelder werden für die juristischen Auseinandersetzungen benötigt Spendenkonto Nejat Agirnasli, Stadtsparkasse Duisburg, BLZ 350 500 00, Kto.-Nr: 323027979, Verwendungszweck „Vereinte Arbeiter-Gewerkschaft Siehe auch: Die Gewerkschaft BIS (Vereinte Arbeitergewerkschaft) per Gerichtsbeschluss verboten Eine kleine neue Gewerkschaft, die etwa den Streik der Leiharbeiter bei der türkischen PTT organisiert, ist per Gerichtsbeschluss am 17.Dezember 2003 verboten worden. Selbstständige Gewerkschaften oder gewerkschaftsähnliche Organisationen, die jene zu organisieren versuchen, die von den herkömmlichen Gewerkschaften qua Struktur oder Organisation oder Tradition nicht organisiert werden, entstehen heute in fast allen Ländern. Naturgemäß sind sie zunächst klein. Und gerade in der Türkei einer besonders heftigen Repression von Seiten der Unternehmen und des Staates ausgesetzt. Wenn dann ein Verbot auch noch Mitten in einer grösseren Auseinandersetzung kommt, ist es höchste Zeit für Solidarität!
Zum Streik bei PTT siehe auch den Kurzbericht auf der LabourNet Germany Sonderseite zum Kongress "Die Kosten rebellieren" unter "Europa aktuell".
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