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Updated: 18.12.2012 15:51
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Erfolg für die Arbeiter bei FENOCO: Sintraime ist rechtmässige Gewerkschaft

Im Namen der Gewerkschaften Sintraime, Sintramienergetica und Funtraenergetica möchte ich mich bei euch für die Solidarität bedanken, die ihr den streikenden Arbeitern beim Eisenbahnunternehmen FENOCO gezeigt habt. Zwar konnte nicht verhindert werden, dass der Streik in den frühen Morgenstunden des 19. April 2009 gewaltsam aufgelöst wurde. In jenem Moment fanden immer noch Verhandlungen mit FENOCO statt und in den Worten der Gewerkschaft war man nahe an einer Einigung. Bei der gewaltsamen Räumung gab es mehrere Verletzte, und vier Streikführer wurden verhaftet. Die Gewerkschaft betont aber, dass es dieser internationalen Solidarität zu verdanken ist, dass die Arbeiter den Streik so lange durchgehalten haben. Unsere Aktionen waren für sie äusserst wertvoll.

Nun aber auch eine sehr gute Nachricht, die ich euch mit grosser Freude weiter gebe. Am 22. April 2009 hat das Obergericht für Arbeitsbelange in Santa Marta sein Urteil über die Klage von FENOCO gefällt. FENOCO reichte eine Klage ein, mit dem es die Illegalerklärung des Streikes beantragte. FENOCO führte dazu ins Feld, dass Sintraime am 4. November 2008 nicht befugt gewesen sei, die Arbeiter von FENOCO zu organisieren, dass das Unternehmen nicht gezwungen sei, mehr als einen Gesamtarbeitsvertrag zu unterzeichnen, nach dem sie mit Sintravifer einen ausgehandelt habe, und dass Sintraime durch den Streik geltendes Recht verletzt habe.

Das Gericht gab mit seinem Urteil den Gewerkschaften auf der ganzen Linie recht, bestätigt deren Interpretation der Arbeitsgesetzgebung, der Rechtsprechung der Gerichte und der internationalen Konventionen. Das Gericht hält fest, dass die Weigerung von FENOCO, mit Sintraime zu verhandeln, unhaltbar sei, auch wenn Sintraime den Forderungskatalog am 4. November eingereicht und erst am 28. November die Statuten geändert habe. In Bezug auf die Frage der Illegalität des Streiks hielt das Gericht fest, bei der Dienstleistung von FENOCO handle es sich nicht um eine grundlegende öffentliche Dienstleistung von öffentlichem Interesse (dann wäre ein Streik u.U. illegal). Ein Streik bei FENOCO habe die Ausübung der Grundrechte wie der Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt und sei somit legal.

Das Gericht verwies weiter auf Art. 55 der Verfassung, der das Recht auf Kollektiverhandlung festschreibt. Es sei Aufgabe des Staates, gütliche Einigungen bei kollektiven Arbeitskonflikten zu fördern. Zudem hätten die Arbeiterorganisationen das Recht, ihre Statuten zu verfassen und anzupassen sowie ihrer Vertreter frei zu wählen und ihr Aktionsprogramm festzulegen. Die Behörden hätten sich jeglicher Handlung oder Intervention zu enthalten, die diese Rechte beeinträchtigen. Die Rechtssprechung des Verfassungsgerichtes halte zudem klar fest, dass das Recht auf Vereinigungsfreiheit sich nicht darauf beschränke, Arbeiterorganisationen zu bilden, sondern die Wahlfreiheit enthalte, sich derjenigen Organisation anzuschliessen, die die Anliegen und Interessen eines jeden Arbeiters am besten vertrete und interpretiere. Zudem habe das Verfassungsgericht festgehalten, dass sehr wohl ein Streik ausgerufen werden könne wegen Gründen, die der Arbeitgeber zu verantworten habe, vorliegend zum Beispiel die Weigerung, den Forderungskatalog zu verhandeln. Das Unternehmen FENOCO hätte die verfassungsmässige Pflicht gehabt, den ihm vorgelegten Forderungskatalog mit Sintraime zu diskutieren. Der Antrag des Unternehmens FENOCO, den Streik für illegal zu erklären, wurde vom Gericht aus diesen Gründen abgelehnt. Zudem hielt das Obergericht fest, dass das Streikrecht ein fundamentales Instrument der Arbeiter sei, Druck auszuüben, um bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln.

Unverständlicherweise hat FENOCO gegen dieses Urteil schon Rekurs eingereicht. Damit wird klar, dass FENOCO und damit die Unternehmen, denen FENOCO gehört (Drummond, Glencore/Xstrata und andere) kein Interesse haben, die Gewerkschafts- und Arbeitsrechte umfassend zu respektieren. Die ASK hat von Anfang an betont, dass sie die Argumentation von FENOCO und Glencore/Xstrata für wenig überzeugend halte. Vertreter des lokalen Managements betonten, dass es Sache der Gerichte sei, die Legalität oder Legitimität von Sintraime zu beurteilen, und dass FENOCO bereit sei, mit einer legalen Gewerkschaft zu verhandeln. Dass FENOCO gegen ein so deutliches Urteil rekurriert, beweist nun das Gegenteil. Zudem denunziert die Gewerkschaft Sintraime, dass weiterhin Druck ausgeübt werde, damit Arbeiter aus Sintraime austreten und der patronalen Gewerkschaft Sintravifer beitreten. So wurde einer Gruppe von Maschinenführern untersagt, zu arbeiten, und sie wurden durch Temporärarbeiter ersetzt, die nicht bei Sintraime Mitglied sind.

Stephan Suhner für die Arbeitsgruppe Schweiz Kolumbien vom 25. April 2009


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