Home > Diskussion > Rechte allgemein > Opfer > Bienert
Updated: 18.12.2012 15:51
Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

Strafverfahren gegen den Antifaschisten Johannes Bienert

Hannes Bienert

 

Am Donnerstag, dem 3.11., steht Hannes Bienert um 9.00 Uhr vor dem Amtsgericht Bochum. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn an, am 9. November 2004 gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, als er am Jahrestag der Reichspogromnacht einen Kranz an der Gedenktafel für die zerstörte Wattenscheider Synagoge niederlegte. Siehe dazu:


  • Hannes Bienert verurteilt wegen unangemeldetem Gedenkens an die Reichspogromnacht. Dokumentation eines Justizskandals new
    In einem "bo-alternativ-special" vom 23.06.06 externer Link, wird der Justizskandal im Zusammenhang mit der Verurteilung von Hannes Bienert dokumentiert. Hier ist auch der Beschluss des Landgerichtes externer Link zu finden

  • Der richterliche Text endet mit dem Satz: "Im Interesse der Einhaltung der Vorschriften des Versammlungsgesetzes zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und der Rechtstreue der Bevölkerung im Hinblick hierauf ist die Verhängung einer Geldstrafe geboten." Das Bochumer Friedensplenum hat es übernommen, das Geld für die Strafe, das Gerichtsverfahren und das Honorar des Anwaltes von Hannes Bienert (insgesamt ca. 1500 Euro) aufzubringen: Spenden können mit dem Stichwort Hannes Bienert auf das Konto des Bochumer Friedensplenums bei der Stadtsparkasse Bochum - BLZ 430 500 01 - Kontonummer 1 394 709 überwiesen werden. new

  • Furchtbare JuristInnen in Vollendung. Bochumer Landgericht weist Berufung von Hannes Bienert schriftlich ab
    "In einer Trauergemeinde von fünf Menschen gedachte Hannes Bienert am 9. November 2004 am Ort der früheren Synagoge in Wattenscheid der Opfer der Reichspogromnacht von 1938, ohne dies der Polizei vorher anzuzeigen. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht Bochum zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 15 Euro wegen Verletzung des Versammlungsgesetzes, weil man eine öffentliche Versammlung anmelden muss und nach herrschender Rechtsansicht bereits drei Menschen eine Versammlung bilden. Das Landgericht Bochum hat seine Berufung nicht angenommen und ohne erneute mündliche Verhandlung als unzulässig verworfen. Zur Geldstrafe kommen nun Verfahrenskosten von weit über 1000 Euro. Die zuständige Richterin beim Landgericht verneint, dass es sich in diesem Fall um einen vermeidbaren Verbotsirrtum handelt. Hannes Bienert habe - so die Begründung der Ablehnung der Berufung - sein Gewissen nicht genügend angespannt und seine sittlichen Wertvorstellungen nicht eingesetzt um zu erkennen, dass eine Kranzniederlegung zu fünft im Gedenken an die jüdischen Opfer der Nazibarbarei den Gang zur Polizei voraussetze.." Meldung auf bo-alternativ vom 21.06.06

  • In Sachen Hannes Bienert: Die KZ-Überlebende Orna Birnbach wendet sich mit einem offenen Brief an Oberstaatsanwalt und Richter: "Ich fordere Sie hiermit auf, dieses skandalöse Urteil zu revidieren!"
    "Orna Birnbach lebt in Tel Aviv, Israel. Als Kind hat sie mehrere Konzentrationslager überlebt. Mehrmals im Jahr kommt sie nach Deutschland, um mit Jugendlichen ins Gespräch über die Shoah zu kommen. Am 9. November 2000 nahm sie zusammen mit Herrn Bienert und vielen Jugendlichen an der Gedenkfeier zur Reichpogromnacht in Wattenscheid teil. Sie ist empört über das gegen Hannes Bienert verhängte Urteil. Wir dokumentieren ihren offenen Brief an Oberstaatsanwalt Schulte und Amtsrichter Pattard." Presseinformation der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft pdf-Datei - Stadtverband Bochum vom 8.11.05
    Darin unser Zitat des Tages 8.11.05:
    "Hätte die deutsche Bevölkerung damals nicht weg geguckt und geschwiegen, wäre die Katastrophe nicht möglich gewesen. Ich bitte Euch, nicht zu schweigen und nicht weg zu sehen
    ." KZ-Überlebende Orna Birnbach

  • Strafverfahren gegen den Antifaschisten Johannes Bienert - Kranzniederlegung am 9. November 2004 führt zur Verurteilung - Lehrstück: Furchtbare Juristen
    "Mehrere Hundert Einträge findet die Internet-Suchmaschine "google", wenn nach dem Begriff "furchtbare Juristen" gesucht wird. Fündig, was dieser Begriff wohl meinen könnte, wurden heute nach Ansicht vieler Anwesender auch die ZuhörerInnen in einem überfüllten Bochumer Amtsgerichtssaal. Ein anwesender Hochschullehrer meinte in Anspielung auf Hochhuths "Juristen" über Richter und Staatsanwalt: "Das ist das Holz aus dem furchtbare Juristen geschnitzt sind." Angeklagt war Hannes Bienert, weil er mit vier anderen Bürgern am 9. November (Jahrestag der Reichspogromnacht) 2004 an der Gedenktafel für die zerstörte Synagoge in Wattenscheid einen Kranz niederlegte. Staatsanwalt Petlalski warf ihm vor, dies versammlungsrechtlich nicht korrekt angemeldet zu haben. Die Kranzniederlegung selbst nannte Amtsrichter Pattard "billigenswert" und "honorig". Dass Hannes Bienert eine Kranzniederlegung von fünf Personen nicht als Versammlung gewertet hat, die bei der Polizei angemeldet werden muss, ließ der Richter nicht als Verbotsirrtum gelten. Ab drei Personen gelte die Anmeldungspflicht des Versammlungsgesetzes. Das Urteil: 10 Tagessätze á 15 Euro.
    Im Gerichtssaal brach Tumult aus. Nicht nur den jüdischen ZuhörerInnen war das Entsetzen ins Gesicht geschrieben.
    Vor dem Gerichtssaal feierten währenddessen stadtbekannte Nazis den Urteilsspruch.(...) Gegen das Urteil wird Hannes Bienert Revision einlegen. Das Bochumer Friedensplenum wird weiterhin Rechtsschutz übernehmen und für die Kosten des Verfahrens und eine evtl. Strafe aufkommen." Meldung unserer KollegInnen von Bochum-alternativ vom 03.11.2005. Siehe dazu auch

  • Schlusswort des Angeklagten Hannes Bienert im Prozess externer Link am 3.11. 2005

  • VVN-BdA und soziale Liste Bochum: Skandalöses Urteil
    Presseerklärung des VVN-BDA externer Link vom 03.11.2005 sowie Presseerklärung der Sozialen Liste Bochum externer Link

  • Ihr seid nicht Bochum - Ihr seid nicht Deutschland : Das war kein Fehlurteil - Das war Deutschland
    Kommentar der Redaktion des LabourNet Germany zum Urteil

  • Strafverfahren gegen Johannes Bienert - 33 Js 30/05 - 131/05. Offener Brief externer Link von Ludger Hinse (DGB-Kreisvorsitzender Bochum), Gert Schäfer (GEW Wattenscheid) und Karin Schiele (GEW Bochum) vom 28.10.05 bei bo-alternativ
  • Auch die VVN protestierte in einer Erklärung gegen die Kriminalisierung von Hannes Bienert. Für sie ist "es unverständlich, dass das Gedenken an die Opfer der Reichspogromnacht als kriminelle Handlung betrachtet wird." Nuray Boyraz von der Ratsgruppe der Sozialen Liste.erklärte: "Mit dem skandalösen Prozess fällt ein tiefer Schatten auf das Gedenken an die Verbrechen der Nazis in der Reichspogromnacht vor 67 Jahren".

Home | Impressum | Über uns | Kontakt | Fördermitgliedschaft | Newsletter | Volltextsuche
Branchennachrichten | Diskussion | Internationales | Solidarität gefragt!
Termine und Veranstaltungen | Kriege | Galerie | Kooperationspartner
AK Internationalismus IG Metall Berlin | express | Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken
zum Seitenanfang