Petition gegen TKÜV
Eine bunt gemischte Gruppe von Menschen, die sich
gegen Zensur, Überwachung und für Datensicherheit und
freie Meinungsaeußerung aussprechen, versucht zur Zeit, begleitend
zu einer Petition eine Unterschriftenaktion im Internet gegen
die TKÜV
durchzuführen
"Technischen Richtlinie Internet TKÜV-TRI"
"Von der Version 1 der "Technischen Richtlinie
Internet TKÜV-TRI" waren im Gegensatz zum TKÜV-Entwurf
TKÜV-E nur Bruchstücke bekannt, da sie der Geheimhaltung
unterlag und Autoren, die über die TKÜV-TRI schreiben,
nur ungenau und fragmenthaft darüber berichten konnten und
durften. Allerdings wurde die Version 1 der TKÜV-TRI anonym
im Usenet verbreitet, aus der Auszüge wiedergegeben werden.
Der aktuelle Entwurf der TKÜV und die Begründung zum Entwurf
einer TKÜV sind im vollen Umfang erhältlich" (Text von K. Raven)
TKÜV Version 4.0
Am 25.10.2001 hat das Bundeskabinett die TKÜV in der zuletzt vorliegenden Version 4.0 beschlossen. Sie tritt damit nach Veröffentlichung im Bundesgesetzesblatt in Kraft. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Siehe weitere Hintergründe bei K. Raven
BigbrotherAwards verliehen
Am 26. Oktober 2001 wurden die diesjährigen BigbrotherAwards verliehen. Die BigBrotherAwards Deutschland wurden ins Leben gerufen, um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern - sie sollen missbräuchlichen Gebrauch von Technik und Informationen aufzeigen. Der BigBrotherAward der Kategorie "Kommunikation" geht an den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller. Das Ministerium hat unter seiner Leitung federführend die Telekommunikations- Überwachungsverordnung, kurz TKÜV, gestaltet. Mit der TKÜV werden Betreiber von Telekommunikations-anlagen verpflichtet, auf eigene Kosten Vorkehrungen zur Überwachung der Kommunikation der Teilnehmer zu treffen. Zudem sollen die Betreiber quasi auf Zuruf der ermächtigten Behörden Überwachungs-maßnahmen in Gang setzen. Ein simples Fax - das, wie es aussieht, noch nicht einmal unterschrieben sein muss - von Richter, Staatsanwaltschaft, Polizei, Verfassungsschutz, MAD, BND oder Zoll zwingt die Betreiber zum Handeln. Mit der TKÜV fordert der Staat die Infrastruktur für eine Überwachung auf Knopfdruck. Den Strafverfolgungsbehörden sollen dann unverzüglich sowohl die Inhalte von Mitteilungen als auch die Verkehrsdaten, also wer mit wem kommuniziert hat, zur Verfügung gestellt werden. Die bis zuletzt vom Ministerium beschworene umfassende Diskussion der Verordnung ist unterblieben. Statt dessen wurde die derzeitige Hysterie um die innere Sicherheit genutzt, die TKÜV vom Bundeskabinett abnicken zu lassen. Das war am Mittwoch. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Verordnung in Kraft treten. Laudatio und Begründung
Bundesregierung segnet Lauschverordnung ab
Ohne weitere Aussprache hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung in Berlin die umstrittene Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) abgenickt. Der Maßnahmenkatalog zum Lauschangriff auf die Surfer und (Mobil-)Telefonierer tritt damit nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Da es sich gemäß § 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem die TKÜV hauptsächlich wurzelt, um eine Regierungsverordnung handelt, bedarf der abgesegnete Entwurf keiner Zustimmung des Bundesrats. Die Länder hatten mehrfach beklagt, nicht an der Entscheidungsfindung beteiligt worden zu sein. heise-Meldung vom 24.10.2001 |