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Updated: 18.12.2012 16:09

Wenn die Bullen nicht mehr klingeln. Durchsuchung online

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Staatstrojaner: Schaar konnte Quellcode nicht prüfen, hält an Kritik festnew

„Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die von Ermittlungsbehörden eingesetzte Trojaner-Software zur Überwachung von Computern nicht im Detail analysieren können und hält an seiner kritischen Bewertung fest…“ Meldung vom 11.09.2012 bei heise online externer Link. Aus dem Text: „… Dem Schreiben Schaars zufolge hatten sich das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt zwar bemüht, den Quellcode der Überwachungssoftware vom Hersteller DigiTask zu besorgen. Die Einsicht sei jedoch an der Forderung von DigiTask nach einer Geheimhaltungsvereinbarung gescheitert. Außerdem habe die Firma für "Consulting-Dienstleistungen" 1200 Euro pro Tag und Mitarbeiter verlangt. Das BKA wollte demnach diese Kosten nicht allein übernehmen, sondern sich nur "allenfalls anteilig beteiligen". "Daher ist es mir im Ergebnis nicht möglich, den Quellcode zur datenschutzrechtlichen Kontrolle zu sichten", heißt es in dem Brief weiter. Der CCC kritisiert, dass durch die Ansinnen von DigiTask eine unabhängige Beurteilung durch den Datenschutzbeauftragten faktisch verhindert wurde: "Hier zeigt sich das Erpressungspotential durch das Outsourcen von hoheitlichen Aufgaben an private, keiner effektiven Kontrolle unterliegenden Firmen."…“ Siehe den Brief von Peter Schaar an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages bei CCC externer Link pdf-Datei

Rechtsbruch wird Tradition: Der Staatstrojaner lebt

Der bayerische Datenschutzbeauftragte legt seinen Bericht zum Staatstrojaner vor. Die Reaktionen vermitteln eine deutliche Botschaft: Weiterhin soll bestehendes Recht gebrochen werden.
Die endlose peinliche Geschichte um den Staatstrojaner ist in der ersten Augustwoche um eine Facette reicher geworden. Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri legte nach monatelangen Prüfungen einen Bericht vor. Er sollte eigentlich mehr Klarheit in die technischen und rechtlichen Details des staatlichen Infiltrierens von Computern nach bayerischem Brauch bringen. Trotz eines schweren strukturellen Mangels - auch Petri bekam keine Einsicht in den Quelltext - überführt der Bericht die Strafverfolgungsbehörden eines höchst laxen, geradezu trickreichen Umgangs mit den Grundsätzen, die ihnen das Bundesverfassungsgericht vorschrieb: programmierter Verfassungsbruch
…“ Artikel von Frank Rieger in der FAZ online vom 06.08.2012 externer Link

Chaos Computer Club analysiert Staatstrojaner

"Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine eingehende Analyse staatlicher Spionagesoftware vorgenommen. Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können." Pressemitteilung vom 8.20.2011 externer Link. Siehe dazu:

  • Schatzi, du kannst immer mit mir skypen
    Beim Staatstrojaner steht der Staat vor einem nicht lösbaren Dilemma. Artikel von Peter Sternberg in ak externer Link - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis vom 18.11.2011

  • "Wir brauchen die Nachladefunktionen"
    „Der CCC habe nichts aufgeklärt, sondern nur dem Chaos in seinem Namen alle Ehre gemacht - dies sind die Auftaktworte des deutschen Innenministers Hans-Peter Friedrich in einem Interview mit der heutigen Frankfurter Sonntagszeitung, in dessen Verlauf er mit Vorgaben der Verfassung Slalom fährt…“ Artikel von Thomas Pany auf Telepolis vom 16.10.2011 externer Link

  • Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann wg. "Bayerntrojaner"
    Die Piratenpartei Bayern erstattete heute zusammen mit dem Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union wegen der behördlich eingesetzten Überwachungssoftware »Bayerntrojaner« Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, den Präsidenten des bayerischen Landeskriminalamts sowie gegen weitere beteiligte Personen. Wie die Anzeige im Einzelnen darlegt, sieht der Landesvorstand unter anderem in der Beschaffung und dem Einsatz des »Bayerntrojaners« eine Verletzung der Strafvorschriften §§ 202a, 202b, 202c, 303a, 303b StGB (Ausspähen und Abfangen von Daten respektive Vorbereitung, Datenveränderung und Computersabotage) sowie eine Verletzung von nach Art. 37 BayDSG bußgeldbewährten datenschutzrechtlichen Vorschriften…“ Artikel von Aleks Lessmann bei der Humanistischen Union Bayern vom 17.10.2011 externer Link. Der gesamte Wortlaut der Anzeige kann dort heruntergeladen werden.

  • Trojaner-Hersteller beliefert etliche Behörden und Bundesländer
    Artikel von Konrad Lischka, Ole Reißmann und Christian Stöcker in Spiegel online vom 11.10.2011 externer Link

  • Schluß mit der staatlichen Daten-Schnüffelei. Verteidigen wir das Grundrecht auf Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme
    Die Arbeitsgruppe Polizei, Geheimdienste & Militär im Aktion Freiheit statt Angst e.V. verurteilt die Verwendung des "Staatstrojaners" durch die Polizei- und Zollbehörden. Pressemitteilung vom 13.10.2011 externer Link

  • Staatliche Daten-Spionage Trojaner fressen Grundrecht auf
    "Spähen, lauschen, infiltrieren: Staatstrojaner verwandeln den privaten PC in eine staatliche Spionageanlage. Eine solche Computerwanze ist ein Hohn auf alles, was das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Privatheit geschrieben hat. Aber selbst das höchste Gericht ist an den Auswüchsen der staatlichen Schnüffelei nicht ganz unschuldig." Ein Kommentar von Heribert Prantl in Süddeutsche Zeitung vom 11.10.2011 externer Link

  • Analyse einer Regierungs-Malware
    Bericht über die Analyse des Staatstrojaners des CCC vom 8.10.2011 externer Link pdf-Datei
  • Diese Wanze muss gestoppt werden!
    "Humanistische Union kündigt Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel und Musterklagen gegen Online-Trojaner an. Zugleich fordert die Bürgerrechtsorganisation Betroffene auf, sich bei ihr zu melden." Pressemitteilung der HU vom 9.10.11 externer Link
  • Spionagesoftware: Die Privaten hinter dem Bundestrojaner
    "Die Enthüllungen des Chaos Computer Clubs über den offenbar ungesetzlichen Einsatz von Spionagesoftware durch Ermittlungsbehörden beunruhigen Datenschützer und Politik. Dokumente aus dem Bayerischen Justizministerium belegen, in welchem Ausmaß schon vor Jahren mit der Überwachung begonnen worden ist." Artikel von Matthias Thieme in Frankfurter Rundschau online vom 10.10.2011 externer Link

Wo und wie der Bayerntrojaner zum Einsatz kommt

"Das verfassungsrechtlich umstrittene Instrument wird offenbar nicht nur auf den Rechnern von Terroristen und Schwerverbrechern installiert.
Sieht man sich die Einführungsbegründungen für europäische und amerikanische Gesetze aus den letzten 15 Jahren und ihre dann folgenden praktischen Anwendungen an, dann lassen sich bemerkenswerte Diskrepanzen feststellen. So wurde etwa die Vorratsdatenspeicherung erst als angebliches Ausnahmeinstrument gegen Terroristen beworben, dann sollten die gesammelten Daten nur bei "schweren Straftaten" verwendet werden und schließlich für alles, was via Telekommunikation geschieht. Anfang dieses Jahres war es schließlich so weit, dass ein "Cyberfahnder" im Spiegel indirekt zugab, dass die Behörden die Vorratsdatenspeicherung vor allem für Meinungsdelikte wie "Verunglimpfung" wiederhaben wollen
." Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 03.03.2011 externer Link

De Maizière will heimliche Online-Durchsuchungen auch zur Strafverfolgung

"Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat einem Bericht der Welt zufolge ein umfangreiches neues Paket zur Stärkung der inneren Sicherheit geschnürt. Er fordert demnach unter anderem erweiterte Befugnisse zum Einsatz des Bundestrojaners und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), die beispielsweise zum Abhören von VoIP-Gesprächen eingesetzt wird. Ferner sollen zahlreiche Kompetenzen der Geheimdienste aus den nach dem 11. September teils rasch verabschiedeten Anti-Terror-Paketen verlängert beziehungsweise ausgedehnt werden. Ferner mache sich der CDU-Politiker für eine Verschärfung der erst vor einem Jahr beschlossenen neuen Anti-Terror-Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB) stark." Artikel von Stefan Krempl in heise news vom 24.09.2010 externer Link

Online-Durchsuchung: Autistisches Voodoo auf dem WWW-Weg

"Der Begriff scheint sich eingebürgert zu haben: "Online-Durchsuchung" wird die fixe Idee der Politiker genannt, private Rechner ausspähen zu wollen. Wenn das BKA-Gesetz in Kraft tritt, ist damit ist der einflussreichste Hoax der bundesdeutschen Mediengeschichte in juristische Form gegossen worden. Am Montag hat der Innenausschuss die gleichlautenden Gesetzentwürfe der Koalition (16/9588) und der Bundesregierung (16/10121) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Am Mittwoch dürfte es nun im Bundestag verabschiedet werden..." Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 11.11.2008 externer Link, darin alle Links zu den Gesetzesvorhaben

Noch viele Fragen offen bei heimlichen Online-Durchsuchungen

"Bei der sechsstündigen Anhörung zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) am heutigen Montag im Bundestag waren sich Experten uneins, ob die geplante Ausforschung informationstechnischer Systeme grundrechtskonform durchführbar ist und ob die Ermittler dafür in Wohnungen eindringen dürfen sollten." Artikel von Stefan Krempl in heise news vom 15.09.2008 externer Link. Siehe zum Hintergrund Diskussion > Grundrechte > Terrorismusbekämpfung und Grundrechte: BKA-Reform 2008

Der (Alb)traum Onlinedurchsuchung: ungeprüft, unbefristet, zahllos

"Unter anderem BKA-Chef Jörg Ziercke verfolgt weiter unbeirrt seinen Traum von der Onlinedurchsuchung. Und erinnert in seiner Argumentation an Otto Schily.
Wenn es einen Menschen gibt, der (neben Dr. Wolfgang Schäuble) die Onlinedurchsuchung immer verteidigt und gewünscht hat, so ist dies Jörg Ziercke, seines Zeichens Chef des Bundeskriminalamtes (BKA). Sowohl seine Begründungen, als auch die prognostizierte Anzahl der vermutlich stattfindenden Onlinedurchsuchungen (OD) waren und sind dabei unstet, dafür bleibt er bei einer Forderung konsequent: Die öffentliche Debatte um die OD soll aufhören. Dabei ist diese mehr als notwendig
." Artikel von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis vom 20.08.2008 externer Link

Keine Schutzräume

"Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird die Onlinedurchsuchung weiter angestrebt. Praktisch dabei: die technische Umsetzbarkeit muss man gar nicht erst erläutern.
Nachdem über einem längeren Zeitraum hinweg die Meinungen der Bundesjustizministerin Zypries und des Bundesinnenministers Schäuble beim Thema Onlinedurchsuchung aufeinander prallten, sah man sie nun diesbezüglich in [extern] seltener Eintracht (ein Grund mehr für viele, hinter der vorangegangenen Debatte das alte "good cop, bad cop" Spiel zu vermuten). Dazu passt auch, dass von der Medienöffentlichkeit weitgehend unbemerkt und im Windschatten der Debatte um den angeblich kabelbeschränkten Onlinetrojaner neue Möglichkeiten zur Überwachung von Wohnungen mittels Mini-Kameras und persönlicher Gespräche mit aufgenommen wurden
." Artikel von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis vom 18.04.2008 externer Link

Verfassungsschutz will Internet-Knotenpunkte überwachen

"Neuer Vorstoß in der Online-Überwachung: Nach den Erfahrungen der Anti-Terror-Operation "Alberich" fordert der Verfassungsschutz mehr Befugnisse. Nicht mehr nur auf Festplatten will er zugreifen dürfen - auch E-Mail-Konten und ganze Internet-Knotenpunkte wollen die Ermittler überwachen." Artikel von Marcel Rosenbach in Spiegel online vom 12. April 2008 externer Link

Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen "Online-Durchsuchung"

  • Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig
    Pressemitteilung vom 27. Februar 2008 externer Link zum Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07
  • Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats externer Link vom 27. Februar 2008
  • Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
    "Heute hat das Bundesverfassungsgericht die umstrittene Online-Durchsuchung in NRW gestoppt und hohe Hürden für den geplanten "Bundestrojaner" aufgestellt. Das Gericht bezeichnet das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in der derzeitigen Form als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar." FoeBuD-Meldung vom 27.2.08 externer Link
  • Bundesverfassungsgericht schafft neues Grundrecht auf digitale Intimsphäre
    "Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzgesetz, das die sog. Online-Durchsuchung von Computern und anderen informationstechnischen Systeme erlauben sollte, eine deutliche Absage erteilt. Zugleich definierten die Richter ein neues Grundrecht, das den Bürger in seinem digitalen Leben weitgehend vor dem Zugriff des Staats schützt." CCC- Pressemitteilung vom 27. Februar 2008 externer Link
  • Aus für Bundestrojaner? "Internationale Liga für Menschenrechte" begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur PC-Online-Durchsuchung
    Pressemitteilung vom 27.2.2008 externer Link
  • Schlechte Karten für "Bundestrojaner". Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen für nichtig zu erklären, ist salomonisch und listig
    "Das Urteil gestattet allen Beteiligten, das Gesicht zu wahren. Erst im Kleingedruckten - in der ausführlichen Begründung - wird deutlich, dass die juristischen Hürden für die vom Bundesinnenministerium gewünschten "Online-Durchsuchungen" fast unüberwindbar hoch sind." Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 27.02.2008 externer Link

Keine Gesetze "auf Verdacht" beschließen. FoeBuD zum erwarteteten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung

"Am Mittwoch, 27. Februar 2008 wird die vom FoeBuD e.V. finanzierte Verfassungsbeschwerde zum Thema Online-Durchsuchung entschieden. Die Bürgerrechtler sind zuversichtlich, dass das Gesetz gekippt wird und hoffen, dass dieses Urteil Signalwirkung auf ähnliche Gesetzesvorhaben im In- und Ausland hat. Klägerin ist die freie Journalistin Bettina Winsemann. Vertreten wird sie durch den Berliner Anwalt Fredrik Roggan, der auch Mitglied der BigBrotherAwards-Jury ist. Spenderinnen und Spender des FoeBuD e.V. haben diese Verfassungsbeschwerde finanziert." Pressemeldung des FoeBuD vom 26.2.2008 externer Link

Großer Online-Lauschangriff?

"Die aktuellen juristischen Gutachten zur "Online-Durchsuchung" sind sich in zwei Fragen einig: Technisch ist sie kaum machbar, und gegen sie sprechen schwer wiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat schon vor einem knappen Jahr die "verdeckte Online-Durchsuchung" verboten. In Kürze wird entschieden, ob die Verfassungsbeschwerde gegen deren bisher einzige juristische Ermächtigungsgrundlage, das nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, Erfolg haben wird." Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 28.01.2008 externer Link

Von der heimlichen Onlinedurchsuchung zur heimlichen Hausdurchsuchung. Am Abbau rechtsstaatlicher Schutzvorschriften wird nicht nur an der virtuellen Front gearbeitet

"Von den Kritikern der Onlinedurchsuchung wird oft als Argument eingebracht, dass es ja auch keine heimlichen Hausdurchsuchungen gäbe. Auch das BKA sieht darin ein Problem - eines, das man auch auf der Hausdurchsuchungsseite angehen könnte." Artikel von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis vom 19.12.2007 externer Link

Zu kurz gedacht: Schäuble und seine Kritiker

Der Innenminister und seine volksparteiübergreifende Gefolgschaft weiden im Sicherheitswahn die Verfassung aus - kritische Fragen und kritisches Denken sind demgegenüber auch in der freien Presse Mangelware. Artikel von Peter Monnerjahn in telepolis externer Link vom 10.12.2007. Aus dem Text: ".Ist die Online-Durchsuchung erforderlich? Schäuble, Ziercke und auch der Generalbundesanwalt sagen: ja. Belege: keine. (..) Die erste relevante Frage auf eine vorgeschlagene Lösung hat demnach zu lauten: Welches konkrete Problem soll sie lösen? Niemand ist verpflichtet, die von Politikern häufig genug angebotenen Lösungen für nichtexistente Probleme zu erörtern. Hier besteht eine Bringschuld auf Seiten desjenigen, der etwas fordert, zunächst die Notwendigkeit für ein Handeln darzulegen. Und es besteht eine kritische Prüfungspflicht auf Seiten desjenigen, dessen vornehmste gesellschaftliche Aufgabe es ist, ein mündiges Bürgertum zu befördern - der freien Presse. Die erste kritische Frage im Falle der Online-Durchsuchung wäre also, ob es die vielfach ohne Belege behauptete Gefahrenlage überhaupt gibt."

Die Onlinedurchsuchung. Zusammenfassung der Informationen und der Machbarkeit der sogenannten Onlinedurchsuchung und des Bundestrojaners

Artikel von Alexander Heidenreich vom 28.11.2007 bei indymedia externer Link

Von wegen 99,9 %. Fahndungsdetails zu den drei letzte Woche festgenommenen mutmaßlichen Terroristen legen nahe, dass die Online-Durchsuchung potentiell alle trifft, die WLAN oder Windows nutzen

"Um die angebliche Harmlosigkeit der geplanten Online-Durchsuchung zu belegen, verweist BKA-Chef Ziercke immer wieder gern darauf, dass angeblich [extern] 99,9 % der Bevölkerung gar nicht von dieser Maßnahme betroffen wären. In Wirklichkeit ist jeder, der WLAN und/oder ein Windows-Betriebssystem nutzt, potentiell einem erheblichen Risiko ausgesetzt - auch und gerade wenn er kein Terrorist ist. Und das, was die Behörden bei Personen, von denen sich später herausstellt, dass sie keine Terroristen sind, über Unregelmäßigkeiten beim Steuernzahlen, beim Kopieren von Medien oder an justiziablen Aussagen über Politiker finden, kann potentiell zu Strafverfahren führen." Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 11.09.2007 externer Link

Chaos Computer Club veröffentlicht Entwurf des BKA-Gesetzes

"Wie kürzlich bekannt wurde, ist die Online-Durchsuchung nur die Spitze des Eisbergs innerhalb der Planungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Ausweitung der Überwachung der Bevölkerung. Dem Chaos Computer Club liegt ein anonym zugespielter Entwurf des neuen BKA-Gesetzes vor. Darin ist u. a. vorgesehen, dass der Einsatz des Bundestrojaners auch ohne die Genehmigung eines Richters erfolgen soll, der normalerweise bei einem Grundrechtseingriff dieser Art obligatorisch ist. Durch die weitgehenden Befugnisse für die Ermittler entsteht der Eindruck, der Bundesinnenminister ignoriere die Vorgaben des Grundgesetzes vollständig." Meldung des CCC vom 31. August 2007 externer Link. Darin u.a. auch der Entwurf des BKA-Gesetzes in der Version vom 11.07.2007 externer Link pdf-Datei (6,5 MB)

Das Rätsel zum Thema:

Schäuble will Online-Durchsuchung auch ohne richterliche Genehmigung - wir fragen, nach eigenen Erfahrungen mit Richtern: Wo ist der Unterschied?

Bundes-Trojaner sind spähbereit

"Das Bundeskriminalamt hat offenbar einen Computer-Trojaner fertiggestellt, der beliebige Rechner aus der Ferne durchsuchen kann. Das geht aus jetzt enthüllten Schreiben des Innenministeriums hervor. Der Bundes-Trojaner soll sogar Mobilgeräte ausspionieren können." Artikel von Konrad Lischka in Spiegel online vom 28. August 2007 externer Link

BKA-Chef Ziercke: "Maximal zehn Online-Durchsuchungen im Jahr"

Innenminister Schäuble will die Computer von Terrorverdächtigen unbedingt per Online-Durchsuchung filzen können. Rückendeckung bekommt er jetzt vom BKA-Chef - mit einer seltsamen Begründung. Artikel in Süddeutsche Zeitung vom 29.08.2007 externer Link

Bundestrojaner: Von wegen unschädlich

Das Bundesinnenministerium meint, der eigene Trojaner manipuliere nicht und werde auch nicht entdeckt. Constanze Kurz vom Chaos Computer Club widerspricht. Interview von Mirjam Hauck in sueddeutsche.de vom 29.8.07 externer Link

Schäuble: Verfassungsschutz braucht Online-Durchsuchungen

"Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2006 am heutigen Dienstag in Berlin das Internet als "gigantisches Forum" für Terroristen bezeichnet und für seine Pläne zum Ausbau des Überwachungsnetzes geworben. Das Netz sei "Kommunikationsplattform, Werbeträger, Fernuniversität, Trainingscamp und think tank" von Terroristen, knüpfte der CDU-Politiker an seine früheren Warnungen vor den Gefahren des Internets an. Daher sei es "dringend notwendig", dass Nachrichtendienste die Möglichkeit zu verdeckten Online-Durchsuchungen erhalten. Überdies will Schäuble Befugnisse für die umstrittenen Netzbespitzelungen auch dem Bundeskriminalamt (BKA) einräumen." Meldung vom 15.05.2007 bei heise online externer Link

Koalitions- und Juristenstreit um Online-Durchsuchungen

Meldung vom 14.05.2007 bei heise online externer Link

Die fortschreitende Verwanzung des Rechts

Gesetzgeberische Irrtümer und sicherheitspolitische Verwirrspiele bei der Online-Durchsuchung. Artikel von Fredrik Roggan und Sven Lüders externer Link in den HU-Mitteilungen Nr. 196 vom 9. April 2007

Online-Durchsuchung: Angriff aufs Allerheiligste

"Die Akzeptanz von Sicherheitsgesetzen stößt bei der Online-Durchsuchung an eine Grenze. Schließlich gilt der PC, weit mehr als das Telefon, vielleicht sogar mehr als das Schlafzimmer, als Inbegriff der Privatheit." Ein Kommentar von Heribert Prantl in Süddeutsche Zeitung vom 11.04.2007 externer Link

Durchsuchung von Computern. Schäuble erwägt Verfassungsänderung

"Innenminister Wolfgang Schäuble hält an seinem Plan fest, Fahndern des Bundeskriminalamtes den heimlichen Zugriff auf Computer zu ermöglichen - wenn nötig will er hierfür auch das Grundgesetz ändern." Artikel in Süddeutsche Zeitung vom 05.04.2007 externer Link

Online-Durchsuchungen bereits möglich?

"Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums liegen die rechtlichen Grundlagen zur "heimlichen Informationsbeschaffung" für den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst bereits vor. Auf eine Anfrage von Wolfgang Wieland, des innenpolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion, ob die Nachrichtendienste aus der Sicht der Bundesregierung gegenwärtig bereits die Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen besitzen, hat der parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Peter Altmaier (CDU) geantwortet. Danach ist offenbar für die Bundesregierung eine "heimliche Informationserhebung mittels Online-Durchsuchung" nicht nur für den Bundesverfassungsschutz, sondern auch für den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abwehrdienst (MAD) bereits jetzt möglich." Artikel von Florian Rötzer in telepolis vom 26.03.2007 externer Link

"Das Internet ist eine Welt, in der jede Sauerei stattfindet".

Politiker wollen Online-Durchsuchungen, BKA-Chef Ziercke warnt davor, dass das Netz "zunehmend zum eigentlichen Speicherplatz wird, nicht mehr der häusliche PC"
"Obwohl der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz nicht auf dem Podium saß, konnte er sich alsbald nicht mehr bremsen. Die durch das Internet entstandenen Gefahren machten Online-Durchsuchungen für eine Demokratie einfach notwendig. Man wolle den Terrorismus und nicht den Journalismus bekämpfen. "Ich finde das Internet ist eine wunderbar neue Welt, da finden sie fantastische Sachen, aber es ist eben auch eine Welt, in der jede Sauerei stattfindet, und ich muss doch in der Lage sein, diese Sauereien zu bekämpfen. Es ist doch nicht so, als hätten wir den Journalismus zum Ziel, das ist doch ein Hirngespinst", engagierte sich der Koalitionspolitiker auf der Diskussionsveranstaltung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger im Berliner Haus der Presse ." Artikel von Thomas Klatt in telepolis vom 21.03.2007 externer Link

Verfassungsschutz darf Computer ausspionieren

"Das heimliche Ausspionieren von Computern, das der Polizei gerichtlich verboten wurde, ist dem Verfassungsschutz nach Einschätzung der Bundesregierung erlaubt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe "die Befugnis, zur Erfüllung seiner Aufgaben (...) auch so genannte Online-Durchsuchungen durchzuführen", heißt es in der am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP." dpa-Meldung in Stuttgarter Zeitung vom 21.03.2007 externer Link

Technische Optionen für die Online-Durchsuchung

"Datenschützer schlagen Alarm: Die von Politikern und anderen geforderten Online-Durchsuchungen könnten Kollateralschäden bei der allgemeinen Computersicherheit produzieren, die in keinem Verhältnis zur technischen Maßnahme der Ermittler stehen würden, warnte kurz vor der Konferenz der Datenschützer diese Woche Johan Bizer, der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Und in einer Entschließung der Konferenz selbst wenden sich die Datenschützer gegen "staatliches Hacking". Die Privatsphäre dürfe nicht ausgehöhlt werden, hieß es." Artikel in heise news vom 1.03.2007 externer Link

Bundestrojaner: Geht was - was geht

Die technischen Optionen eines möglichen Bundestrojaners und die sich daraus ergebenden Konsequenzen erläutert Jürgen Schmidt, Chefredakteur von heise security, in einem Know-how-Artikel externer Link

"Die Volkszählung war nichts dagegen"

"Technologieexpertin Constanze Kurz fordert eine Bürgerrechtsbewegung gegen die drohende Überwachung unserer Computer per Internet. Wenn eine Überwachungstechnik erst zugelassen sei, werde sie mehr und mehr angewandt." Interview von Daniel Schulz in der taz vom 1.3.2007 externer Link

Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen

Der Text der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen, dokumentiert in telepolis externer Link vom 26.02.2007

Wie verlässlich sind digitale Beweise? Der Fall eines Hamburger Autors zeigt eine bisher unberücksichtigte Problematik von Online-Durchsuchungen auf

"2003 gingen bei einer Lübecker Tageszeitung per Telefax drei Schreiben ein, die im Duktus einer Agenturmeldung eine Pressekonferenz der Polizei zum Entführungsfall "Alexander" ankündigten. In ihnen stand außerdem, dass der entführte Junge sich in der Ferienwohnung eines Hamburger CDU-Politikers befinde. Daraufhin durchsuchte die Polizei diese Wohnung, fand aber den Jungen nicht. Nach einer Befragung des CDU-Politikers verdächtigte die Polizei einen mit ihm in Nachbarschaftsstreitigkeiten verwickelten TV-Autor als Urheber der Schreiben, durchsuchte dessen Wohnung und beschlagnahmte einen "Maxi-Tower-PC"." Artikel von Peter Mühlbauer externer Link in telepolis vom 14.02.2007

Datenschützer warnt vor schrankenloser Ausforschung durch Online-Durchsuchung

"Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat sich vehement gegen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für "Online-Durchsuchungen" ausgesprochen." Meldung vom 10.02.2007 bei heise online externer Link

Kein Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung

Interview von Peter Nowak in telepolis vom 13.02.2007 mit Sönke Hilbrans externer Link, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz, über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur heimlichen Online-Überwachung

»Das läuft auf die totale Überwachung hinaus«

Antiatomkraftinitiativen klagen gegen Online-Durchsuchungen, die das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz erlaubt. Der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler hat am Dienstag im Auftrag nordrhein-westfälischer Antiatomkraftinitiativen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Online-Durchsuchungen geklagt. Interview von Frank Brendle mit Wilhelm Achelpöhler externer Link in junge Welt vom 07.02.2007

BGH: Die Bullen müssen klingeln!

  • Schaar: Pläne zur Online-Durchsuchung aufgeben
    "Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der sog. verdeckte Online-Durchsuchungen im Strafverfahren unzulässig sind (.) Selbst wenn künftig eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen werden sollte, ändert dies nichts daran, dass Online-Durchsuchungen das Vertrauen in die Sicherheit des Internets erheblich beschädigen. Ganz praktisch stellt sich nämlich die Frage, wie Online-Durchsuchungen durchgeführt werden sollen. Bisher wurden Nutzer und Hersteller von Computerprogrammen gewarnt, wenn staatliche Stellen - etwa das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik - Sicherheitslücken festgestellt hatten und es wurden ihnen Wege zu deren Behebung aufgezeigt. Sollen etwa in Zukunft derartige Warnungen unterbleiben, weil staatlichen Stellen ansonsten das Eindringen in Computer über das Internet erschwert würde? Oder sollen die Hersteller zukünftig ,Hintertüren' in ihre Software einbauen, die Online-Durchsuchungen ermöglichen?..." Pressemitteilung vom 5. Februar 2006 externer Link
  • Vorauseilender Ungehorsam
    "Wäre das Private unverdächtig, zöge es sich nicht zurück. Wäre es erhaben über jeden Verdacht, dann würde es sich zeigen. Nur der verbirgt sich, der etwas zu verbergen hat. Der Verborgene ist der Verdächtige, der Verdächtigste ist also der Private. Das ist absurd? Gewiss. Das widerspricht dem Geist und dem Buchstaben des Grundgesetzes? Natürlich. Das kann doch nicht wahr sein? Wahr ist es selbstverständlich nicht, aber wirklich ist es schon." Leitartikel von Christian Bommarius externer Link in Berliner Zeitung, 06.02.2007
  • Verdeckter Zugriff auf Festplatten
    "Online-Durchsuchung privater Computern, Hacken in staatlichem Auftrag und behördliches PC-Screening - droht uns das wirklich? Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass die "verdeckte Online-Untersuchung" unzulässig sei. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat im Gegenzug gefordert, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen." Artikel von Burkhard Schröder externer Link in telepolis vom 06.02.2007
  • Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig
    "Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Das hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen Beschluss entschieden, mit dem der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Antrag auf eine verdeckte Online-Durchsuchung abgelehnt hatte." Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 17/2007 externer Link vom 5.2.07
  • Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
    Meldung bei heise online vom 05.02.2007 externer Link mit Hintergründen und Links
  • "Widerstand gegen die Onlinedurchsuchung ist wichtiger denn je"
    "Die Mülheimer Autorin und Bürgerrechtlerin Twister (Bettina Winsemann) hat das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Onlinedurchsuchung begrüßt. Am heutigen Tage hatte der BGH, der bereits zuvor die Onlinedurchsuchung als "ohne entsprechende Rechtsgrundlage unzulässig" beurteilt hatte, dieses Urteil erneut bekräftigt nachdem Generalbundesstaatsanwältin Monika Harms Beschwerde gegen das Urteil eingelegt hatte. "Es ist wichtig, dass der BGH der bisherigen Praxis der Onlinedurchsuchung einen Riegel vorschiebt." Dennoch sei das Urteil kein Grund zum Jubeln. "Der BGH hat lediglich die fehlende Rechtsgrundlage moniert." so Twister. "Für die Politik war dies kein Grund, sich einmal mit der Beurteilung der Maßnahme zu befassen. Stattdessen hat man z.B. in Nordrhein-Westfalen als Konsequenz ein entsprechendes Gesetz geschaffen."." Pressemitteilung vom 05. Februar 2007 externer Link

»Das ist ein voller Zugriff auf das Privatleben«


Nordrhein-Westfalen will über Sicherheitslücken in Computersystemen künftig Internetnutzer ausspionieren. Ein Gespräch mit Frank Rosengart externer Link, Mitglied im Chaos Computer Club in Berlin, von Sebastian Wessels in junge Welt vom 23.12.2006

Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz angekündigt

"Die Mülheimer Autorin Bettina Winsemann alias Twister hat Verfassungsbeschwerde gegen das heute beschlossene Gesetz angekündigt, das dem Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen weitreichende neue Befugnisse erteilt." Artikel in heise news externer Linkvom 20.12.2006

Polizei als Hacker beschäftigt die Juristen

"Der Bundesgerichtshof ist sich uneinig darüber, ob die Polizei heimlich Zugriff haben soll auf Computer von Verdächtigen. Nun muss der 3. Strafsenat entscheiden, ob der Staat zum Hacker werden darf. Die Politik verfolgt gebannt den Rechtsstreit." Artikel von Steffen Hebestreit in Frankfurter Rundschau vom 18.12.2006 externer Link

Durchsuchung online. Bei konkretem Tatverdacht hat die Polizei Zugriff auf die PCs der Bürger - das soll nun auch das BKA dürfen.

"Den meisten Computernutzern ist es nicht klar: Aber wenn sie im Internet surfen, können Verfassungsschützer oder Polizei online bei ihnen zu Hause auf die Festplatte zugreifen und nachschauen, ob sie strafbare Inhalte dort lagern - zum Beispiel Kinderpornographie oder auch Anleitungen zum Bombenbau." Artikel von Annette Ramelsberger in Süddeutsche Zeitung vom 07.12.2006 externer Link

Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

"Was der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf bereits als fertigen Plan vorschlug und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in seinem 132 Millionen Euro schweren Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit nur angedeutet hatte, soll nun konkret werden: Das BKA soll auch Zugriff auf die PCs der Bürger über das Internet erhalten." Meldung mit vielen weiterführenden Links bei heise news externer Link vom 07.12.2006

Lauschangriff auf Festplatten

"Seltsamerweise gibt es keinen Aufschrei, wenn nach einem neuen Gesetz der Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen auch ohne richterliche Anordnung über das Internet in Computer zum Ausspähen eindringen dürfte - auch im Bundesinnenministerium plant man ähnliches. Gestern fand im Landtag Nordrhien-Westfalens die zweite Lesung des neuen Verfassungsschutzgesetzes statt. Offenbar weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die noch gar nicht bemerkt hat, wie hier FDP-Innenminister Ingo Wolf eine neue Stufe auf dem Weg zum Überwachungsstaat beschreitet. Der Verfassungsschutz soll "Emails auf Festplatten" lesen dürfen). Die SPD-Fraktion sah immerhin noch Klärungsbedarf, nur beim Lauschangriff auf Wohnungen, weswegen es noch eine dritte Lesung geben wird. Wirklich neu ist jedoch, dass nach dem Gesetz der Verfassungsschutz berechtigt wäre, über das Internet in Computer einzudringen und dort die Dateien auszuspähen. Damit würde ebenso wie beim Lauschangriff in die Wohnung eingedrungen. Ähnliches will wohl Bundesinnenminister auf Bundesebene durchsetzen, mit der Antiterrordatei gehen die Informationen auch an die Polizei weiter." Artikel von Florian Rötzer in telepolis vom 08.12.2006 externer Link

Die Polizei als Hacker

"Wenn die Polizei wissen will, was ein vermeintlicher Terrorist, Betrüger oder Kinderpornograf auf seiner Festplatte gespeichert hat, muss sie den Computer beschlagnahmen oder zumindest eine Kopie der Festplatte anfertigen. Das alles geschieht offen und nach Möglichkeit im Beisein des Betroffen. Seit einigen Jahren nutzt die Polizei aber immer wieder auch den heimlichen Weg." Artikel von Christian Rath in der taz vom 11.12.06 externer Link

Wenn die Bullen nicht mehr klingeln. Durchsuchung online

siehe auch

Terrorismus- bekämpfung und Grundrechte und da v.a. BKA-Reform 2008

Antiterrordatei

Razzia beim LabourNet Germany

Stasi 2.0, Doktor Schäuble (Musik: die bandbreite, Video bei youtube externer Link)


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