Elena ist tot, es lebe „BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen“
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Projekt BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen
„Ziel von BEA ist es, Arbeitgebern zu ermöglichen, die Daten der bisher in Papierform auszustellenden Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung (§§ 312 und 313 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III) künftig auch auf elektronischem Wege an die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu übermitteln. Darüber hinaus kann auch eine Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (§ 312a SGB III) elektronisch übermittelt werden. Die elektronischen Meldungen sind nur nach Anpassung der gesetzlichen Vorschriften möglich. Die BA hat eine Rechtsänderung angeregt…“ Infoseite der Bundesagentur für Arbeit
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Siehe für weitere Informationen die Sonderseite des Projektes“Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS)
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Informationsfreiheit für BEA und OMS gefordert
„Die so genannten Projekte BEA (Bescheinigungen von Arbeitgebern elektronisch annehmen) und OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung) sind Nachfolgeprojekte des aus guten Gründen eingestellten ELENA-Verfahrens. Jüngst wurde die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage bekannt, woraus allerdings nicht besonders viel darüber hervorgeht, woran die Projekte und ihre jeweiligen Arbeitsgruppen denn im Detail arbeiten…“ Ein Kommentar vom 25. Juni 2012 im Blog des AK Vorrat . Aus dem Text: „… Nun wurden Auskunftsersuchen unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz eingereicht – eines an das “Bundesministerium für Arbeit und Soziales”, das laut Bundestags-Drucksache federführend für OMS sein soll, ein weiteres an die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, die das Projekt BEA schon seit Ende letzten Jahres betreibt und betreut…“
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Weitere Informationen:
- Datenschutz: Elena ist tot, es lebe Bea
„Mit "Elena" sollten Arbeitgeber verpflichtet werden, sensible Mitarbeiterdaten weiterzugeben. Es regte sich Protest, das umstrittene Projekt wurde eingestellt. Jetzt soll es in Teilen wiederbelebt - dabei sind die Bedenken nicht vom Tisch…“ Artikel von Marvin Oppong im Tagesspiegel online vom 19.6.2012
Elena: Der elektronische Gehaltsnachweis kommt in den Schredder
"Die Bundesregierung will den umstrittenen elektronischen Gehaltsnachweis "Elena" wieder abschaffen. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und soziales haben sich laut einer gemeinsamen Mitteilung von Montag darauf verständigt, "das Verfahren schnellstmöglich einzustellen". Als Grund geben die Ministerien die noch ungenügende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur an. Diese sei für das Elena-Verfahren aber "datenschutzrechtlich zwingend geboten"." Meldung vom 18.07.2011 bei heise online . Siehe dazu:
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ELENA ist tot, lang lebe ELENA! - Zweifel am Ende der Arbeitnehmer-Vorratsdatenspeicherung
"Der Bundestag beschloss es am 21.9.2011, der Bundesrat ließ es am 7.11. gewähren: Das Ende von ELENA im Zusammenhang mit dem neuen "Beherbergungs- und Handelsstatistikgesetzes". (.) Während sich das offizielle und vom Bundeswirtschaftsministerium betriebene Informationsportal "Das-Elena-Verfahren" nun recht schmallippig zur Beendigung des Vorhabens äußert, lassen die etwas weitergehenden Informationen anderer Nachrichtenportale aufhorchen: Selbst jetzt noch seien die Unternehmen zur - inzwischen sinnlosen - monatlichen Übertragung der Arbeitnehmer-Daten an die ZSS verpflichtet, erst mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 01.01.2012 sei das nicht mehr notwendig, auch wenn es keinerlei Überprüfung der übertragenen Daten und damit keine Sanktion bei Nichtlieferung gibt." Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 16. November 2011
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ELENA: Teure Löschung tausender Datensätze nötig
"Der elektronische Entgeltnachweis ELENA ist nach langem Hin und Her endgültig tot. Die Löschung der bisher gesammelten Daten wird noch einmal viel Geld verschlingen. Und neuer Ärger steht bereits ins Haus. Nachdem bereits im Sommer das Wirtschafts- und Arbeitsministerium ELENA das Aus erteilt hatte, hat der Bundesrat nun das Ende des Elektronischen Verfahrens beschlossen. Damit wird die Rechtslage wiederhergestellt, die vor Einführung des Meldeverfahrens bereits bestanden hatte. Vorerst aber werden die Daten auch weiterhin noch durch die Arbeitgeber übermittelt, denn deren Weitergabe darf erst eingestellt werden, wenn das sperrig lautende "Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises" in Kraft getreten ist. Dazu wird es nun dem Bundespräsidenten zugeleitet, der es nach Zustimmung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht." Pressemitteilung der dbb jugend nrw vom 14.11.2011
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Offener Brief zur Einstellung von ELENA
Die Rechtsanwälte Starostik und Boecker hatten für den FoeBuD die Verfassungsbeschwerde gegen den Elektronischen Entgeltnachweis ELENA eingereicht. In einem Offenen Brief wenden sie sich an die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Arbeit und Soziales gegen weitere zentrale Datenspeicher. Dokumentation beim FoeBuD
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Elena gestoppt: Das Engagement hat sich gelohnt
"Wenn Arbeitnehmer Sozialleistungen wie Wohngeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld beantragen wollen, sollten sie sich nicht mehr an ihre Arbeitgeber wenden müssen - weil sie dafür einen Gehaltsnachweis brauchen. So wurde der Elektronische Entgeltnachweis, kurz Elena, begründet, als die frühere Bundesregierung ihn auf den Weg brachte. Jetzt hat die Merkel-Regierung das Projekt gestoppt. Wir fragten Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, was das bedeutet." Interview mit Hans-Jürgen Urban vom 25.07.2011 bei der IG Metall
- ELENA-Verfahren wird eingestellt
Gemeinsame Pressemitteilung vom 18.7.2011 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- ver.di begrüßt das Ende von Elena
"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Ende des elektronischen Entgeltverfahrens Elena: "Heute ist ein guter Tag für den Datenschutz. Endlich hat sich die Bundesregierung entschlossen, doch keine massenweise Vorratsdatenspeicherung zu Lasten der Beschäftigten zu organisieren und die tiefgreifenden Eingriffe in die Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beenden", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Allerdings erscheine es doch vorgeschoben, wenn die von Anfang an bekannten datenschutzrechtlichen Bedenken als Grund für den Stopp angeführt werden. Es sei eher zu vermuten, dass vor allem die hohen Bürokratiekosten und zu komplexe Verwaltungsabläufe hinter der Entscheidung der Bundesregierung stecken. "ver.di wird nun sehr genau darauf achten, dass die angekündigte Löschung der bislang erhobenen Daten auch tatsächlich erfolgt"." Pressemitteilung vom 19.07.2011
- Datenkrake ELENA erledigt
"Das ELENA-Verfahren - der elektronische Entgeltnachweis - soll laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Wirtschafts- und des Arbeitsministeriums eingestellt werden. Bei den Bürgerrechtlern vom FoeBuD werden heute abend die Sektkorken knallen. Denn damit war die Verfassungsbeschwerde des FoeBuD gegen ELENA vom März 2010 letztlich erfolgreich, noch bevor sie in Karlsruhe zur Verhandlung kam. An dieser Verfassungsbeschwerde hatten sich innerhalb von zwei Wochen über 22.000 Mitkläger beteiligt. (.) Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Verfassungsbeschwerde für den FoeBuD eingereicht hat: "Es ist bedauerlich, dass lediglich ein technischer Grund angegeben wurde und man nicht auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verfahren der Übermittlung von Lohndaten an die zentrale Speicherstelle beim Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung (ELENA) eingeht. Bisher wurden bereits über 400 Mio. Datensätze mit Lohndaten von Arbeitnehmern gesammelt, obwohl der Großteil dieser Daten für die beabsichtigten elektronischen Bescheinigungen nicht erforderlich ist." Die Presseerklärung der beiden Ministerien lässt vermuten, dass es mit der elektronischen Erfassung von Arbeitnehmerdaten keineswegs vorbei ist." PM des FoeBuD e.V. vom 19.7.2011 zur Einstellung von ELENA
- Stellungnahme von Rechtsanwalt Meinhard Starostik zur Einstellung von ELENA
Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik hatte die Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA-Verfahren für den FoeBuD eingereicht. Stellungnahme vom 19.7.2011
Entgeltnachweis Elena: hr gegen "Vorratsdatenspeicherung"
"Als erster Arbeitgeber hat der Hessische Rundfunk die Bundesregierung öffentlich aufgefordert, das zentrale Speichern umfassender Arbeitnehmerdaten vorerst zu beenden. Diese Daten werden bis 2014 nicht genutzt. Daher sei das Speichern illegal." Meldung vom 4.03.2011 zur ELENA-Aktion des Hessischen Rundfunks . Siehe dazu:
- Protest-Brief des hr an Bundesregierung und den Bundes-Datenschutz-Beauftragten zum Elena-Verfahren. Ein offener Brief, der anderen Betrieben als Vorlage dienen sollte.
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert Löschung von ELENA-Daten
"In der Öffentlichkeit herrscht nach einigen öffentlichen Äußerungen von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle die Annahme vor, das ELENA-Verfahren sei gestoppt. Tatsächlich ist nach einem Beschluss des Koalitionsausschusses aber lediglich der Datenabruf um zwei Jahre verschoben worden und soll nun "ab 01.01.2014 erfolgen". Die Sammlung sensibler persönlicher Daten läuft unterdessen ungehindert weiter. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, unverzüglich das ELENA-Gesetz zurückzunehmen und alle bisher bei der Zentralen Speicherstelle (ZSS) gespeicherten Daten zu löschen." Pressemitteilung vom 02.02.2011
ELENA und ver.di
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ELENA-Umsetzungsgremium will Sondergesetze zur Umgehung des Datenschutzes
Brief von Uli Breuer an den Verdi-Bundesvorstand vom 21.1.2011 . Aus dem Text: ".In der letzten Sitzung des Arbeitskreises ELENA (in dem die Verantwortlichen für die Umsetzung des ELENA-Verfahrens sitzen) vom 14.12.10 ist beschlossen worden einen Datenabgleich mit anderen Datenbanken (u.a. Bundesagentur für Arbeit) durchzuführen, um eine "Vollständigkeitskontrolle" der ELENA-Daten sicherzustellen. Dies ist zur Zeit aber datenschutzrechtlich nicht zulässig. Dies ergab eine Prüfung durch das Referat Datenschutz der DRV Bund. Deshalb spricht sich der AK-ELENA für ein neues Gesetz aus, das diesen Datenabgleich erlaubt. Hier wird das Selbstverständnis dieses AK deutlich: ELENA-Daten sollen auch noch mit anderen Daten abgeglichen werden. Das ist zwar verboten, aber dafür wird eine "Ermächtigungsgrundlage" per Gesetz gefordert. (.) Verdi sollte sofort ihre eigene Datenlieferung einstellen, die ZSS auffordern die anlasslosen Vorratsdaten unverzüglich zu löschen, Betriebs- und Personalräte informieren, Betriebs- und Personalräte auffordern, in ihren Betrieben dafür einzutreten, dass weitere Datenmeldungen eingestellt werden."
- "Liebe KollegInnen, wäre es jetzt nicht eine gute Zeit für Ver.di, eine politische Initiative zu Ergreifen um das Datenmonsterprojekt ELENA zu stoppen?..." Mail an den ver.di Bundesvorstand von Ulrich Breuer vom 24. November 2010 . Aus dem Text: ".Ist es nicht das Interesse der Gewerkschaften dieses Datenmonsterprojekt jetzt endgültig zu stoppen? Auf der letzten Bundesveranstaltung zum Arbeitnehmerdatenschutz von Ver.di B&B in Würzburg habe ich ELENA als zentrale Streikdatei bezeichnet, da damals noch alle diese Felder im Datensatz vorhanden waren. Es gibt keinerlei Garantie, dass solche oder andere sensibelste Daten wieder einmal in den Datenkranz kommen. Kann Ver.di kann jetzt nicht seine Betriebs- und Personalräte aufrufen, dafür zu sorgen, dass die laufenden Meldungen unterlassen werden und die gespeicherten Datensätze bei der ZSS zu löschen sind? Wo bleibt das Rechtsgutachten zu dem jetzigen Datenbestand und seinen Auswirkungen? Wenn jetzt die Gunst der Stunde nicht genutzt wird läuft Ver.di Gefahr in Datenschutzfragen wieder zur Schlafmütze zu werden. Das will doch keiner von uns."
Resolution fordert Zurücknahme des ELENA-Verfahrensgesetzes
Auf der Konferenz von ver.di Bildung + Beratung zum Thema betrieblicher Datenschutz, die am 1. und 2. Dezember stattfand, wurde eine Resolution zur Zurücknahme des "ELENA-Verfahrensgesetzes" verabschiedet
Lohndatenbank: Elena macht Pause
"Die Bundesregierung will den Ausbau der erst zum Jahresanfang gestarteten Arbeitnehmer-Datenbank "Elena" vorerst stoppen. Die Testphase für das umstrittene Projekt soll um zwei Jahre bis 2014 verlängert werden, hieß es am Freitag in Koalitionskreisen." dpa-Meldung in der FR online vom 19.11.2010 . Siehe dazu:
- ELENA ausgesetzt - Gefahr erkannt, aber nicht gebannt
"Nun hat es die FDP geschafft: Die Bundesregierung will die Weiterentwicklung des zentralen Arbeitnehmer-Datenspeichers ELENA aussetzen. Zumindest soll es noch mindestens vier Jahre dauern, bis die Behörden, die das Eltern-, Kinder- und Arbeitslosengeld auszahlen, regelmäßig auf die dort Dateien zugreifen können. Darauf haben sich heute die Spitzen der Regierungskoalition geeinigt." Kommentar von Steffen Kraft vom 19.11.2010 in seinem Blog bei Der Freitag
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen ELENA ab
"Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keine Notwendigkeit zur sofortigen Aussetzung der mit dem elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) verknüpften Datensammlung. Dies geht aus einem dreiseitigen Beschluss der Karlsruher Richter vom 14. September hervor, der heise online vorliegt. Der zuständige Erste Senat lehnt damit einen Eilantrag der Münchner Kanzlei Riechwald auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung des ELENA-Gesetzes ab. Er räumt zwar ein, dass die Datenspeicherung einen Grundrechtseingriff darstelle, der "ein Risiko unbefugter und missbräuchlicher Datenzugriffe schafft". Die Richter meinen aber auch, dass es ausreicht, wenn die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Bestimmungen im Hauptsacheverfahren geprüft wird. Dieses dürfte 2011 folgen." Artikel von Stefan Krempl vom 22.9.2010 (mit weiterführenden Links) bei heise online
Normenkonrollrat zu "Elena" (Übersicht von Volker Bahl, wir danken)
Arbeitnehmer-Datenbank "Elena"- bringt kaum Kostenentlastung, aber vor allem eine Kostenverschiebung - von der Wirtschaft zur öffentlichen Hand. Wie aus einer Meldung von dpa hervorgeht (siehe SZ vom 14.September 2010, S. 6 ) hat der Normen-Kontrollrat (zuständig für die Überprüfung der Gesetze auf "Bürokratie-Abbau) bezüglich des Projektes einer umfassenden Arbeitnehmer-Datenbank, die gerade den "Bürokratie-Abbau" zum Ziel haben sollte, festgehalten, dass es nach heutiger Rechtslage allenfalls zu einer Gesamt-Entlastung an Kosten von 8,3 Millionen Euro führen würde. Für die Wirtschaft ergebe sich eine Gesamt-Entlastung von 90.6 Millionen Euro, dem eine zusätzliche Belastung der Behörden von 82,3 Millionen gegenübersteht. Der datenschutzrechtliche Aspekt dieser staatlichen Daten-Sammelwut war wohl gar nicht Gegenstand der "Überprüfung" - bzw. gar nicht Auftrag für diesen Normenkontrollrat. Damit wurde der eigentliche Streitpunkt gegen dieses Projekt überhaupt nicht geprüft.
Praktische politische Bedeutung für "Elena" ergibt sich aus diesem Bericht daraus, weil der Wirtschaftsminister Brüderle angekündigt hatte - nach einer Überprüfung, für die sich auch die Kanzlerin eingesetzt hatte, dieses Daten-Sammel-Projekt aus Kostengründen stoppen zu wollen. (Der Datenschutz ist dieser verbal so freiheitsliebenden FDP wohl schnurzegal!)
Dieses datenschutzrechtliche Defizit - immerhin steht das "Grundrecht zur informationellen Selbstbestimmung" zur Disposition - hatten die Grünen in einem Antrag im Bundestag Anfang August 2010 moniert. Auch die Humanistische Union hatte eindringlich vor den Kontroll-Gefahren dieses Datensammel-Monsters im Juli 2010 gewarnt .
Und der Retter ist: Die Kostenfrage
Die ehemalige "Jobcard", nunmehr "EleNa" geannt, steht vor dem Aus - allerdings nicht aus Datenschutzgründen. Artikel von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis vom 12.07.2010
ELENA - Brüderle zweifelt unverbindlich
"Am gestrigen Montag Morgen 'geisterte' die Meldung durch die Medien, Bundeswirtschaftsminister Brüderle wollte das ELENA-Verfahren auf Eis legen. Doch was ist an dieser Meldung dran?..." Pressemitteilung von FoeBuD vom 05.07.2010 . Aus dem Text: ". Unverständlich, wie die Presse aus dieser unverbindlichen Absichtserklärung eines Ministers, über eine Überprüfung nachzudenken, den festen Plan machen kann, eine Überprüfung durchzuführen, oder gar die Datenspeicherung zu stoppen. FoeBuD wollte es genau wissen, doch im Wirtschaftsministerium war am Montag niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Fakt ist: Bisher gibt es keine konkreten Pläne der Regierung, ELENA zu überprüfen, es gibt erst recht keine Pläne, ELENA zu stoppen."
Elektronischer Entgeltnachweis: Elena bekommt weniger Daten
"Arbeitgeber dürfen ab 1. Juli die Datenlieferung an Elena kurzzeitig stoppen. Zumindest in einem Punkt, wie FOCUS Online erfuhr. Der Ärger über Deutschlands größte Datenbank bleibt indes bestehen." Artikel von Michaela Hutterer in Focus-Online vom 29.06.2010
Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA
Elena hat 35 Millionen Datensätze gespeichert
"In der Datenbank zum umstrittenen elektronischen Entgeltnachweis "Elena" sind schon 35 Millionen Datensätze über Beschäftigung und Einkommen von Arbeitnehmern gespeichert. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte am Donnerstag in Stuttgart, diese Daten seien verschlüsselt und könnten deshalb noch nicht genutzt werden. Auch fehlten noch etliche rechtliche Regelungen. Mit "Elena" will die Bundesregierung lästigen Papierkram in der Arbeitswelt abschaffen. Die Arbeitgeber müssen seit Jahresbeginn monatlich die Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Gegen das Vorhaben läuft seit dem vergangenen Montag eine "Mitmach-Verfassungsbeschwerde" des FoeBuD. Zur Stunde verzeichnet die Aktion bereits 16.000 Teilnehmer." Meldung in heise online vom 18.03.2010
Datenschutz - Aufhebung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA)
Wir erinnern an die öffentliche Petition - Zeichnungsfrist bis einschließlich 02. März! Sowohl IGM als auch ver.di rufen zur Unterstützung der Online-Petition auf:
- Vorratsdatenspeicherung: ver.di unterstützt Online-Petition gegen ELENA. Ver.di-Meldung vom 23.02.2010
- Elektronischer Entgeltnachweis: Petition an den Bundestag. IGM-Meldung vom 22.02.2010
Elena: Mit der Mega-Sozial-Datenbank auf dem Weg zum gläsernen Bürger
Der Elena-Flyer des AK Vorrat wurde noch einmal leicht aktualisiert
Zwei Petitionen zum "ELENA"-Verfahren veröffentlicht
"Im Online-Petitionssystem des Deutschen Bundestags sind seit Kurzem zwei Petitionen veröffentlicht, die sich mit dem "ELENA"-Verfahren beschäftigen. Die erste fordert die komplette Aufhebung des Verfahrens nach den Regeln des SGB IV (§§ 95 ff.) (..) Die zweite fordert lediglich eine Modifikation der erhobenen Datensätze.." Artikel vom 19. Januar 2010 bei Netzpolitik
Die Badbank für unsere Daten
Artikel von Matthias Monroy in der Jungle World vom 14. Januar 2010 . Aus dem Text: ". Die Einführung von »Elena« geht auf einen Vorschlag der Hartz-Kommission von 2002 zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit zurück. Das »Aktionsprogramm Informationsgesellschaft« schlug damals vor, eine »Jobcard« einzuführen, um Arbeitnehmern das lästige Ersuchen um Bescheinigungen bei Arbeitgebern oder Behörden zu ersparen und gleichzeitig Verwaltungen durch Automatisierung zu optimieren. (.) Obwohl der »Elena« bereits seit 2002 entwickelt wird, regt sich erst seit seiner Einführung zu Jahresbeginn Protest - unter Datenschützern und Gewerkschaften, aber auch in Arbeitgeberverbänden und Unternehmen."
Keine weitere "Vorratsdatenspeicherung" mit ELENA
Pressemitteilung der Aktion Freiheit statt Angst e.V. vom 12. Januar 2010 . Aus dem Text: ". Aktion Freiheit statt Angst e.V. stellt fest: personenbezogene Daten gehören nicht in zentrale Datenbanken, sensible persönliche Daten haben in Datenbanken schon garnichts zu suchen, Verknüpfungen von persönlichen Daten mit einem "Generalschlüssel" wie der Steuer-ID bergen die Gefahr des "gläsernen Bürgers". Das ELENA Verfahren ist gefährlich und völlig unnötig, weil Aufwand und mögliche Einsparung in keinem Verhältnis stehen."
Wissen ist Macht. Die Datenkrake ELENA
"Willkommen im Arbeitsamt der Zukunft: Berater: Das wird aber schwierig, Sie zu vermitteln, mit zwei Abmahnungen. Eigentlich werden OP-Schwestern ja gesucht, aber elf Fehltage in einem Jahr?" Frau: "Aber meine Tochter ist chronisch krank! ..." Berater: "Ja, ich weiß, mir brauchen Sie das nicht zu sagen. Und dann sind Sie seit Jahren im Betriebsrat?"." Bericht von Isabel Schayani und Jan Schmitt im Monitor vom 07.01.2010 - Text der Sendung und Video beim WDR . Siehe dazu:
- Bundesagentur: "Monitor"-Bericht über ELENA führt in die Irre
"Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wehrt sich gegen den Bericht des ARD-Magazins "Monitor" über das Projekt ELENA. In dem fiktiven Beratungsgespräch im Bericht seien falsche und unrealistische Behauptungen enthalten. Mit diesem Bericht werden lediglich Ängste geschürt", sagt BA-Vorstand Raimund Becker. In der Spielszene zum "Arbeitsamt der Zukunft" wird behauptet, ein Arbeitsvermittler könne in Zukunft bei einem Beratungsgespräch auf sensible Arbeitnehmerdaten wie beispielsweise Krankheiten, Fehltage oder Teilnahme an Streiks zugreifen. "Das ist aus der Luft gegriffen", sagt Raimund Becker." Meldung vom 12.01.2010 bei Haufe Online
"Na gut", sag ich, "dann besser ich halt was nach"
"Am Beispiel des elektronischen Entgeltnachweises (ElENa) zeigt sich einmal öfter die Verfahrensweise der Politik, wenn es um Projekte geht, die den Datenschutz tangieren: Durchsetzen, abwarten, gegebenenfalls nachbessern.." Artikel von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis vom 11.01.2010
Arbeitsministerium will bei Elena nachbessern
"Nach Kritik am Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramm "Elena" will das Bundesarbeitsministerium nachbessern. "Wir werden nur die zur Berechnung von Sozialleistungen zwingend erforderlichen Informationen speichern. Der entsprechende Datenfragebogen wird in Kürze überarbeitet", sagte ein Sprecher von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Samstag). Eine direkte Zuordnung von Streiktagen eines Beschäftigten soll dabei unmöglich gemacht werden." Meldung vom 02.01.2010 bei heise online
Neue Datenbank ''Elena'' Alle Arbeitnehmerdaten zentral gespeichert
Das größte Datenerfassungs- und Datenvernetzungsprojekt, das es in Deutschland bisher gegeben hat startet. Kritiker warnen vor einem "Datenmonster". Artikel von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 31.12.2009
Elektronischer Entgeltnachweis ELENA: Big Sister weiß alles
"Krank? Elternzeit? Urlaub? "Elena" entgeht nichts. Daten von 40 Millionen Erwerbstätigen sollen zentral erfasst werden - um Aufwand zu minimieren, behauptet die Regierung." Artikel von D. Schulz und F. Langhammer in der taz vom 28.12.2009
Datenschutz: Schaar hält Arbeitnehmer-Datenbank für verfassungswidrig
"Gewerkschaftsbund und Datenschützer kritisieren die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung. In ihr werden ab dem 1. Januar sensible Arbeitnehmerdaten gespeichert - auch, ob jemand an einem Streik teilnimmt. Gewerkschaften prüfen Möglichkeiten, gegen das Gesetz zu klagen." Artikel in Spiegel online vom 18. Dezember 2009
DGB hat erhebliche Bedenken zum Elektronischen Entgeltnachweis
"Vom 1. Januar an müssen Unternehmen sensible Daten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an eine Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung schicken. Die DGB-Vizevorsitzende Ingrid Sehrbrock äußert gegen den sogenannten Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) erhebliche Bedenken: "Angesichts des Datenmissbrauchs, der in den letzten Monaten offengelegt worden ist, braucht es nicht viel Fantasie, sich vorzustellen, was für Begehrlichkeiten solche Datenmengen wecken." Zudem wachse die Gefahr von Grundrechtsverletzungen, wenn immer mehr Datenbanken zu Steuern, Gesundheit, Polizeidaten angelegt würden und der Staat darauf den Zugriff einräume, so Sehrbrock." DGB-Meldung vom 21.12.2009. Siehe dazu die neue Sonderseite beim DGB: Arbeitnehmerdatenschutz
Datenbank Elena: Wer streikt, wird erfasst
"In Deutschland wird künftig zentral erfasst, wer an einem Streik teilgenommen hat. Auch ob rechtmäßig oder wild gestreikt wurde oder Beschäftigte vom Arbeitgeber ausgesperrt wurden, steht vom 1. Januar 2010 an in einer bundesweiten Datenbank. Was Gewerkschafter und Datenschützer in Alarmstimmung versetzt, hört offiziell auf den Namen Elena - die Abkürzung für "Elektronischer Einkommensnachweis"." Artikel von Joachhim F. Tornau in der FR vom 30.11.2009 . Aus dem Text: ". Was Elena im Detail enthält, wurde dagegen bislang lieber nicht an die große Glocke gehängt - obwohl es schon seit September feststeht. Die Liste der Angaben, die Unternehmen über ihre Arbeitnehmer zu machen haben, ist mehr als 40 Seiten lang. Und darin wird nicht nur nach Namen, Geburtsdatum, Anschrift oder Bezügen gefragt, sondern in der Rubrik "Fehlzeiten" auch nach einer Teilnahme an Streiks. Oder nach Abmahnungen und möglichem Fehlverhalten. (..) Und ebenso bedenklich sei es, dass Arbeitgeber über Abmahnungen und Kündigungsgründe Auskunft geben sollen - ohne dass der Betroffene sich dazu äußern könne."
Die andere Vorratsdatenspeicherung: Deutschland will mit Elena bei der elektronischen Signatur eine weltweite Führungsrolle übernehmen
"Ab Anfang nächsten Jahres werden die deutschen Unternehmen jeden Monat Informationen über ihre Beschäftigten in eine zentrale Datenbank übertragen. Bei dem Verfahren mit der Bezeichnung Elektronischer Engeltnachweis (Elena) werden unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe des Gehalts und der Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses übermittelt. Damit diese Informationen nur zweckgebunden und ausschließlich von Berechtigten genutzt werden können, sollen ambitionierte Absicherungen zum Einsatz kommen. Die Datenschutzbeauftragten der Länder sehen das Projekt dennoch mit Misstrauen. Hinter "Elena" stehen nicht zuletzt industriepolitische Absichten: Deutschland will bei der elektronischen Signatur eine Führungsrolle übernehmen. Noch stehen rechtliche Schranken einer umfassenden Vernetzung im Weg. Technisch gesehen aber entstehen durch Vorratsspeicherungen und weitere Datenbankvernetzungen die Infrastruktur für eine (sozial-)staatliche Kontrolle der Bevölkerung neuer Qualität." Artikel von Matthias Becker in telepolis vom 24.11.2009
ELENA bereitet Kopfschmerzen / Erheblicher bürokratischer Mehraufwand für Arbeitgeber und Steuerberater
DATEV eG-Pressemitteilung vom 17.11.09
Warum gegen ELENA?
"Gleich zwei Petitionen gegen den Ende Juni bekanntgegebenen Gesetzentwurf zum sogenannten ELENA-Verfahren sind derzeit im Umlauf. Veröffentlicht sind sie auf der Website der Gewerkschaftslinken LabourNet.de." Artikel von Gabriele Lohß im Neues Deutschland vom 22.08.2008
Die JobCard oder: Warum ich etwas gegen Elena habe ...
Flyer und Unterschriftslisten zur von Josef Spohn eingereichten Petition - Die Petition kann von jedermann mitgezeichnet werden
Widerstand gegen das ELENA-Verfahrensgesetz
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mögen beschließen, den vom Bundeskabinett am 25.06.2008 beschlossenen Gesetzentwurf (vgl. Pressemitteilung des BMWI) zum Verfahren über einen elektronischen Entgeltnachweis (ELENA-Verfahrensgesetz) nicht zu verabschieden bzw. - als milderes Verfahrensmittel - für die abhängig Beschäftigten zumindest unter einem nachteilsfreien Freiwilligkeitsvorbehalt zu stellen. Diese Angelegenheit ist insofern dringend, weil das ELENA-Verfahren eindeutig verfas-sungswidrig ist und seine Verabschiedung dazu führen würde, dass abhängig Beschäftig-te wie ich, ansonsten gezwungen wären, notfalls durch Ablehnung einer Beteiligung an diesem Verfahren, eine verfassungsrechtliche Klärung herbeizuführen." Petition von Armin Kammrad vom 17.08.2008 . Aus dem Text: ".Wie weit übrigens die gesetzliche Unterordnung menschlicher Bedürfnisse unter das Ren-diteinteresse bereits vorgeschritten ist, zeigt sich anschaulich in den neusten Plänen der BA: Statt durch eine entsprechende Verteilung der Rendite Demenz-Kranken ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, sollen zur Pflege von Demenz-Kranker mehrere tausend Langzeitarbeitslose in Pflegeheime zwangsvermittelt werden (..). So geht es auch beim ELENA-Verfahren letztlich nur um die Interessen der 2,8 Millionen Arbeitgeber zu Lasten der Mehrheit der Menschen hier im Land. Nach Angaben des BMWi stammen alle Berechnungen zum ELENA-Verfahren auch von den Arbeitgebern. Mit der Zeit ist es jedoch keine Überraschung mehr, dass die herrschende Politik jegliche Verfassungstreue vergisst, wenn das große Geld ruft. Diese Einseitigkeit zerstört letztlich die Demokratie."
Elektronischer Einkommensnachweis ELENA nimmt Formen an
Artikel von Detlef Borchers bei heise news vom 24.06.2008
Datenschützer kritisiert ELENA
"Thilo Weichert, der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), hat das Verfahren zum elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) scharf kritisiert. Dieses Verfahren soll heute vom Bundeskabinett beschlossen werden. Mit ELENA werde nicht der schönen griechischen Göttin gehuldigt, sondern eine hässliche, datenschutzwidrige Großdatenbank in die Welt gesetzt, heißt es in der Stellungnahme des Datenschützers." Artikel von Detlef Borchers in Heise news vom 25.06.2008 . Aus dem Text: ".Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung laufen die Arbeitgeber gegen diese "Stechuhr für alle" Sturm, weil der Verwaltungsaufwand für die individuelle Zeitdatenspeicherung sehr hoch sein soll. In jedem Fall würde er die Unfallversicherungen nur wenig entlasten. Sollte das "Konjunkturprogramm für die Hersteller von Zeiterfassungssystemen" (FAZ) kommen, könnte die Gefahr bestehen, dass die solchermaßen anfallenden Arbeitszeitdaten auch für ELENA-Meldungen benutzt werden." Regierung plant Chipkarte für Arbeitnehmer
"Elektronischer Einkommensnachweis: Die Arbeitsdaten der rund 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland sollen bald per Chipkarte gespeichert werden. Der digitale Schlüssel soll die Beantragung etwa von Kinder- oder Elterngeld erleichtern - und so viel Papier und Geld sparen." Meldung beim Spiegel online vom 23.06.2008 . Aus dem Text ". Pro Jahr wird mit einer Entlastung der Unternehmen um 25 Millionen Euro gerechnet, wie aus dem Juni-Monatsbericht "Schlaglichter der Wirtschaftspolitik" des Wirtschaftsministeriums hervorgeht. Jede weitere in das Verfahren einbezogene Bescheinigung wird demnach zu einer weiteren Entlastung von rund fünf Millionen Euro führen. Die Kosten für die Chipkarte nebst digitaler Signatur müssen die Arbeitnehmer tragen. Dem Bericht zufolge liegen sie bei zehn Euro für drei Jahre. Menschen mit geringem Einkommen bekommen den Betrag auf Antrag über die Bundesagentur für Arbeit erstattet.." Siehe dazu:
- Broschüre zu "Elena" beim Hersteller "informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG)"
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