"Die Gewerkschaften dulden keine Korruption"
„Korruption im Betrieb ist kein Kavaliersdelikt. Doch Beschäftigte, die solche Missstände öffentlich machen, müssen mit fristloser Kündigung rechnen. Um Whistleblower wirksam vor Sanktionen zu schützen, fordert DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel eine Änderung des Kündigungsschutzgesetzes. Aber auch der Aufsichtsrat müsse Rechtsverstöße verhindern oder zumindest erschweren, sagt Hexel im Interview mit Transparency Deutschland."
Interview von Anke Martiny mit Dietmar Hexel in Scheinwerfer 56 , dokumentiert beim DGB am 13.09.2012
Whistleblower: Informanten aus Unternehmen besser schützen
„Auch wenn der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte die Rechte von Whistleblowern gestärkt hat: die Bundesregierung plant offenbar kein entsprechendes Gesetz. Im Bundestag werden heute zwei Gesetzentwürfe der Opposition diskutiert. Der DGB fordert schon länger eine gesetzliche Regelung…“ DGB-Mitteilung vom 14.06.2012
Ausplaudern erwünscht
Gammelfleischskandale und Mängel in der Altenpflege: Solche Missstände in Unternehmen haben in der Vergangenheit Arbeitnehmer aufgedeckt. Doch wie weit dürfen sie dabei gehen? Artikel von Caroline Freisfeld in Frankfurter Allgemeine online vom 31.05.2012 . Siehe dazu die Anmerkung von MB in den Hinweisen des Tages 1. Juni 2012 bei den Nachdenkseiten : "In einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes wurde ein spektakulärer Fall von 2006 (!!!) endlich beendet. Glückwunsch. Die Whistleblowerin bekommt die fristlose Kündigung revidiert und erhält eine Abfindung im hohen fünfstelligen Bereich, welche sie bestimmt als Vermögen auf Entgeltersatzleistungen aller Art angerechnet bekommt. Dafür hat sie einen Jahre langen Kampf um ihren Arbeitsplatz hinter sich, ist wahrscheinlich mit den Nerven fertig und steht vermutlich auf einer schwarzen Liste der Altenpflegebranche. Das kommt dabei heraus, wenn die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber einen höheren Stellenwert bei deutschen Arbeitsgerichten hat als die Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen im Altenpflegeheim und/oder anderen Missständen."
Whistleblowing: Eine Auswertung betrieblicher Regelungen der Hans-Böckler-Stiftung
Artikel von Manuela Maschke in der DGB-Gegenblende vom 16. März 2012
SPD-Entwurf eines Whistleblower-Schutzgesetzes online - Oppositionsparteien wollen Hinweisgeber schützen
„In derzeit noch unlektorierter Fassung ist nunmehr der Gesetzentwurf der SPD zu einem Whistleblower-Schutzgesetz veröffentlicht worden. Mit einem entsprechenden Gesetz sollen nach dem Vorschlag der SPD sogenannte „Hinweisgeber“ ermutigt werden, Missstände zu melden, sei es den Vorgesetzten, den Aufsichtsbehörden oder eben Dritten oder gar der Öffentlichkeit. Nach gegenwärtiger Rechtslage laufen Whistleblower nicht nur Gefahr, gegen Gesetze zu verstoßen, vielmehr sind sie als „Nestbeschmutzer“ erheblichen Nachteilen und vor allem wirtschaftlichem Druck ausgesetzt. In den bekannten deutschen Fällen, in denen Personen mit Rückgrat auf eklatante Missstände aufmerksam machten, hatte ihnen die Gesellschaft ihren Mut nur selten gedankt. Viele verloren den Arbeitsplatz, wurden zu Querulanten gestempelt und Mobbing oder Schmutzkampagnen ausgesetzt...“ Artikel von Markus Kompa auf Kultur und Medien-News von heise vom 09.02.2012
Wer warnt, lebt gefährlich. Auf betriebliche Missstände hinweisen - das kann viel Ärger geben
Whistleblowing - Alarm schlagen - bei Missständen ist ein Akt der Zivilcourage, aber Repressalien sind die Folge des Muts. Artikel von Eckart Roloff im ND vom 25.11.2011 . Aus dem Text: ". Brigitte Heinisch streitet sich unterdessen noch immer mit ihrem alten Arbeitgeber. Sie will die Aufhebung der Kündigung gerichtlich erwirken oder aber eine Entschädigung in Höhe von 350 000 Euro brutto. Vivantes hatte nach dem EGMR-Urteil 70 000 brutto angeboten. Der Streit dürfte sich noch hinziehen."
Urteil des EGMR: Whistleblowing von Meinungsfreiheit geschützt
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute entschieden: Die fristlose Kündigung von Brigitte Heinisch, Berliner Altenpflegerin und Whistleblower-Preisträgerin 2007, und die Weigerung der deutschen Gerichte diese Kündigung aufzuheben, verstößt gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechts-Konvention garantiert wird." Presseerklärung des Whistleblower-Netzwerk e.V. vom 21.07.2011 . Dort Links zum Urteil und PM des EGMR. Siehe dazu:
- Whistleblower: Informanten aus Unternehmen besser schützen
"Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Meinungsfreiheit von ArbeitnehmerInnen fordert der DGB eine gesetzliche Regelung." PM vom 22.07.2011
- EGMR-Urteil: Ein Fall von couragierter Kümmerei
Ein Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 21.07.2011
- Arbeitgeberpräsident will Rechtsmittel gegen Heinisch-Urteil
""Sorgfältig prüfen" sollte die Bundesregierung laut BdA-Präsident Dieter Hundt, ob Sie nicht Rechtsmittel gegen die Entscheidung des EGMR im Fall Heinisch einlegt. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände scheint demnach auch nach dem Urteil an ihrer bisherigen Linie festhalten zu wollen, wonach gesetzlicher Whistleblowerschutz überflüssig sei. «Probleme im Betrieb müssen zunächst intern geregelt werden. Dazu muss jedes Unternehmen seinen eigenen Weg gestalten können» so zitiert die NOZ Hundts Reaktion auf das Urteil weiter. Bei so wenig Einsicht, kann man sich bestenfalls noch freuen, dass anderes als noch vor kurzem im Bundestag seitens CDU/CSU, Worte wie "Blockwarte" und "Denunzianten" diesmal nicht fielen." Meldung im Blog des Whistleblower-Netzwerks
- Analyse zum Whistleblower-Urteil: Zivilcourage ist nicht illoyal
Das Urteil von Straßburg macht Arbeitnehmern Mut, die Missstände im eigenen Betrieb kritisieren. Deutsche Arbeitsrichter müssen jetzt umdenken. Kommentar von Christian Bommarius in der FR online vom 22.7.2011
- Urteil zu Whistleblowern: "Deutschland hinkt hinterher"
"Whistleblower brauchen Schutz vor Kündigung und Diffamierung, sagt der Journalist Hans Leyendecker. Denn sie könnten das Risiko ihrer Taten oft nicht richtig einschätzen." Artikel von David Denk in der taz vom 22.07.2011
- Konsequenzen aus Kündigungsurteil gefordert
Juristen, Gewerkschafter und NGO-Vertreter sehen Bundesregierung und Berliner Senat in der Pflicht. Artikel von Jörn Boewe in junge Welt vom 23.07.2011
- Zum konkreten Fall siehe im LabourNet Germany Branchen > Dienstleistungen: Gesundheitswesen > Konflikte und Arbeitskämpfe allgemein > Vivantes > Vivantes Berlin: Solidarität mit einer gekündigten Altenpflegerin
»Immer das gleiche: Gemieden, gemobbt, gekündigt«
Eine Fotoausstellung im Tacheles in Berlin widmet sich den Menschen, die Mißstände aufdecken. Ein Gespräch mit Guido Strack. Interview von Gitta Düperthal in junge Welt vom 20.05.2011 . Siehe dazu: Whistleblower:von mutigen Menschen, die (rechtzeitig) Alarm schlagen. Homepage zur Ausstellung
Gesetzentwurf zum Schutz öffentlicher Interessen durch Whistleblowing vorgestellt
"Bis Ende 2012 muss Deutschland gesetzliche Reglungen zum Whistleblowerschutz einführen, so lautet die Vorgabe der G20 von deren Gipfel im Seoul im November 2010. In einer Petition an den Deutschen Bundestag forderten über 5.400 Bürgerinnen und Bürger "gesetzliche Regelungen zum bestmöglichen Schutz von Whistleblowern" und die SPD Bundestagsfraktion kündigte anlässlich des Dioxin -Futtermittelskandals Anfang 2011 einen Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause an. Das Thema Whistleblowing ist also auch jenseits des Phänomens WikiLeaks auf der politischen Agenda. Die bisherige Diskussion verkürzt das Thema jedoch oft darauf, Whistleblower durch Anonymität oder rein arbeitsrechtliche Regelungen schützen zu wollen. Diese Verengung aufzuheben und vom rein rechtlichen Schutz zu einer bewussten Unterstützung und einem anderen Umgang mit Whistleblowing und Whistleblowern zu gelangen, hat sich der gemeinnützige Verein Whistleblower-Netzwerk zum Ziel gesetzt." Pressemitteilung vom 07.04.2011
Interview mit EU-Jurist Strack: "Wer Fehler aufdeckt wird abgestraft"
Der Jurist und ehemalige EU-Beamte Guido Strack, der sich für den effektiven Schutz von Whistleblowern einsetzt, über Druck von Vorgesetzten und die Illusion, dass jeder Fall zum Skandal taugt. Interview von Matthias Thieme in der FR online vom 23.1.2011
Bundesregierung sträubt sich gegen Whistleblowerschutz. Jetzt E-Petition unterstützen!
"Die Fakten liegen klar auf der Hand: die meisten Unternehmen wollen nicht, dass Informationen über ihr unethisches, rechtswidriges oder gar kriminelles Handeln bekannt werden. Dies gilt bei Korruption, Pflegemissständen, Verstößen gegen Umweltauflagen, Waffenexporten, bei Banken, Versicherungen, Pharmaunternehmen und bei Datenschutzverstößen genauso wie im Lebens- und Futtermittelrecht." Aufruf von und bei Whistleblower-Netzwerk e.V. vom 18. Januar 2011 . Siehe dazu
- die Petition: Arbeitsrecht - Gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Whistleblowern vom 09.12.2010
"Der Bundestag möge gesetzliche Regelungen zum bestmöglichen Schutz von Whistleblowern beschliessen." E-Petition beim Deutschen Bundestag . Beachte: zuvor registrieren
Wikileaks für alle Openleaks: Anders enthüllen
""Openleaks" will Informanten die Herrschaft über Geheimdokumente geben. Die Arbeitsweise der neuen Initiative soll sich grundlegend von jener bei Wikileaks unterscheiden." Artikel von Harald Schumann im Tagesspiegel vom 15.12.2010 . Siehe dazu auch:
G20 beschließt gesetzlichen Whistleblowerschutz bis 2012. Deutschland hat dringenden Handlungsbedarf
"Anlässlich ihrer Tagung in Seoul hat die G20 im Rahmen des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung eine klare Zielvorgabe für gesetzlichen Whistleblowerschutz formuliert: "Bis Ende 2012 werden die G20-Staaten Regelungen zum Whistleblowerschutz erlassen und umsetzen". Diese Regelungen sollen sich an den Vorarbeiten internationaler Organisationen, einer Experten-Studie und Best-Practice Standards orientieren. Laut Whistleblower-Netzwerk e.V. besteht für Deutschland somit dringender Handlungsbedarf." Pressemitteilung vom 28.11.2010 . Siehe dazu:
- USA: Mit besserem gesetzlichem Whistleblowerschutz gegen Wikileaks
"Als "grundlegende Gesetzgebung", von der er "hoffe dass diese bald verabschiedet werde" bezeichnete Josh Earnest, Sprecher des Weißen Hauses, laut einem Bericht des Government Accountability Projects, den Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Whistleblowerschutzes der dem Kongress vorliegt. Mit diesem Gesetz welches u.a. von 60 NGOs unterstützt wird, soll der Schutz von Whistleblowern im öffentlichen Bereich und gerade auch von solchen mit Zugang zu Geheiminformationen, massiv verbessert werden." Beitrag vom 2. Dezember 2010 beim Whistleblower-Netzwerk
Geheimnisverrat ist Bürgerpflicht
Hintergrund. Bankenrettung, Börsenfahrplan der Bahn, Privatisierung, Public Private Partnership, Cross Border Leasing: Die Verträge sind geheim. Das zerstört die Demokratie und kommt die Bürger teuer zu stehen. Artikel von Werner Rügemer in junge Welt vom 24.04.2010
Mehr Transparenz durch gesetzlichen Schutz von Whistleblowern. Informationsfreiheitsbeauftragte für Whistleblowerschutz
Entschließung der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 24. Juni 2009 in Magdeburg
Wie gehen deutsche Unternehmen mit der Meldung von Korruption um?
„Die Meldung von Korruption und anderen Missständen innerhalb von Unternehmen wird ein immer wichtigeres Thema. Beschäftigte, Aktionäre und Rating-Agenturen interessieren sich zunehmen dafür, wie mit Whistleblowern umgegangen wird. Mit einer Fragebogenaktion wollen jetzt Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und seine Mitgliedsorganisation Whistleblower-Netzwerk e.V. Licht ins Dunkel bringen. Adressaten sind 50 deutsche Großunternehmen, darunter alle im DAX geführten Aktiengesellschaften. Ziel der Aktion ist es, ein Unternehmens-Ranking zur Whistleblowing-Praxis in Deutschland zu erstellen…“ Siehe dazu die Presseerklärung vom Whistleblower-Netzwerk vom 23.01.2009
Entwurf zur Einführung einer gesetzlichen Regelung des Informantenschutzes (bzw. Whistleblowerschutzes) für Arbeitnehmer
- Siehe dazu: Den Gesetzesentwurf beim Whistleblower-Netzwerk e.V.
- Stellungnahme zu den Plänen zu § 612a n.F. BGB
Stellungnahme von Guido Strack , Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks, zu den 43 Fragen des Bundestagsausschusses
- Arbeitgeber fürchten Denunzianten
„Arbeitgeberverbände und Juristen haben den geplanten besseren gesetzlichen Schutz von Informanten scharf gerügt und für überflüssig erklärt. Dieser Widerstand dürfte kaum auf offene Ohren stoßen…“ Artikel von Maike Rademaker in der FTD vom 05.06.2008 . Aus dem Text: „… Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) befürwortet die Gesetzesänderung. "Der Informantenschutz allein wird es nicht lösen, aber es ist ein wichtiger Baustein", sagte NGG-Rechtsexperte Micha Heilmann. Zwar gebe es in vielen großen Unternehmen bereits Hotlines und Ombudsstellen für anonyme Meldungen. "Die kleinen und mittleren Unternehmen können das aber nicht leisten." Die Gewerkschaften fordern allerdings, dass auch Leiharbeiter und Beamte explizit in das Anzeigerecht aufgenommen werden…“
- Whistleblowerschutz-Anhörung im Bundestag – Eine erste Bilanz
„Am Ende der gestrigen Anhörung im Bundestag stand der Spruch: „Es ist noch kein Gesetz so aus dem Bundestag herausgekommen wie es hineingegangen ist“. Was dies für den Entwurf der drei Bundesministerien zu § 612a n.F. BGB bedeutet ist aber noch nicht klar…“ Bewertung im Whistleblower-Blog vom 5. Juni 2008
Klage wegen offenem Brief: Offene Kritik ist kein Kündigungsgrund
"Ein offener Brief im Rahmen eines betrieblichen Streits ist nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. (.) Zwar seien Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten nicht vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt und daher regelmäßig auch ein Kündigungsgrund. Die Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber gehe aber nicht so weit, dass einem Mitarbeiter jede offene Kritik verboten sei." Meldung in Handelsblatt vom 20. November 2006 . Siehe dazu das Urteil des ArbG Ludwigshafen vom 25.08.2006 (Aktenzeichen: 8 Sa 245/06 4 Ca 2518/05)
Kritik am Chef im Weblog führt leicht zur Kündigung. Unternehmensrichtlinien für Mitarbeiter-Weblogs gefordert, Juristen mahnen zur Vorsicht
Artikel von Ulrich Hottelet in telepolis vom 25.04.2005 |