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Updated: 18.12.2012 16:09

Berufsverbote

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Ministerium: Berufsverbote hat es nicht gegeben new

Bundestag, Ministerium und Petitionsauschuss lehnen Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen der Berufsverbote und die Aufhebung der gesetzlichen Grundlagen von 1956 und 1972 weiter ab.
Vor 40 Jahren schuf eine Konferenz der Ministerpräsidenten mit dem so genannten Radikalenerlass die Grundlage für zahlreiche Berufsverbote: Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst wurden auf ihre „Verfassungstreue" hin durchleuchtet, Tausende wurden mit Verfahren überzogen, Hunderte wegen politischer Gründe aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Lehrer waren genauso betroffen wie Postboten, Bahnbedienstete wie Sozialarbeiter. Die Berufsverbotepraxis wurde international unter anderem von der Arbeitsorganisation ILO und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Und noch immer fordern Hunderte ihre Rehabilitation
…“ Dossier zum aktuellen Stand der Initiativgruppe: "Keinesfalls erledigt" vom 17.10.2012 externer Link bei der VVN Mannheim

40 Jahre Berufsverbote

  • 14.06.2012: Aktionstag zur Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin
    Am 28. Januar 1972 beschloss eine Ministerpräsidentenkonferenz der damals bestehenden Länder unter Leitung und Teilnahme des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt den "Radikalenerlass" (siehe Hintergrund). 40 Jahre später findet am Donnerstag, 14. Juni 2012 in Berlin wiederum eine Ministerpräsidentenkonferenz statt, an der auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel teilnimmt. Betroffene des Berufsverbotspolitik fahren aus diesem Anlass nach Berlin. Siehe das Programm des Aktionstags auf der Aktionsseite externer Link

  • 40 Jahre Berufsverbote. Zum Jahrestag des Ministerpräsidentenbeschlusses vom 28.01.1972
    Erklärung des Bundesvorstands der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) vom 27.01.2012 externer Link

  • 40 Jahre "Radikalenerlass"
    „Am 28.01.2012 jährt sich zum vierzigsten Mal die Sitzung, auf der die bundesdeutschen Ministerpräsidenten unter Vorsitz des sozialdemokratischen Bundeskanzlers Willy Brandt einen Beschluss verabschiedeten, der das politische Klima in der BRD auf Jahrzehnte hin prägen sollte: den sogenannten „Radikalenerlass“…“ Erklärung von Rote Hilfe vom 04. Januar 2012 externer Link

  • 40 Jahre Radikalenerlass. Betroffene fordern: endlich Aufarbeitung und Rehabilitierung
    Resolution externer Link, in der ehemalige Betroffene ihre Rehabilitierung und Entschädigung fordern, sowie die Aufarbeitung dieses historischen Unrechts, die Offenlegung der geheimdienstlichen Akten und die Auflösung des Verfassungsschutzes.

  • Staatliche Feindproduktion. Zur Praxis der Berufsverbote
    Es wird wohl ein eher stilles Jubiläum werden: Am 28. Januar 1972 legten Bundeskanzler Willy Brandt und die Ministerpräsidenten dar, daß der Staat feststellen durfte, wer sein Feind sei und deshalb nicht sein Diener werden könne. Das war nicht völlig neu. Wer erklären will, woher es kam, sollte weite Wege durch die Geschichte nicht scheuen…“ Artikel von Georg Fülberth in junge Welt vom 28.01.2012 externer Link

Für den Schuldienst ungeeignet. 61 Lehrer auf der schwarzen Liste

"Das hessische Kultsministerium hat die Existenz interner Listen bestätigt, auf denen voll ausgebildete Lehrkräfte eingetragen sind, die für den Schuldienst ungeeignet erscheinen. Die Frankfurter Rundschau hatte am Freitag die Existenz dieser Schwarzen Listen öffentlich gemacht. Darauf stehen nach Angaben eines Ministeriumssprecher zurzeit 61 Personen. Die Betroffenen würden nicht über den Eintrag informiert." Artikel von Peter Hanack in der FR vom 20.11.2009 externer Link. Aus dem Text: ". Der GEW-Landesvorsitzende Jochen Nagel forderte, die Liste zu vernichten. Es handle sich dabei um ein "Willkürverfahren, das sich jeder Kontrolle" entziehe. Geführt wird die schwarze Liste vom Zentralen Personalmanagement in Darmstadt (ZPM). Die Existenz der Listen geht aus einem Sitzungsprotokoll hervor, das der Frankfurter Rundschau vorliegt."

Hans Roth, Lehrer mit lebenslänglichem Berufsverbot

Nadja Thelen-Khoder informiert die Redaktion: "Über den mit lebenslänglichem Berufsverbot belegten hessischen Lehrer Hans Roth berichtete "Report Mainz" am 1.12.2008. Obwohl Heinrich Böll, Johannes Rau, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhart Baum, Prof. Dr. Ulrich Klug, Dorothee Sölle, Alfred Grosser u.v.a.m. sich für Hans Roth eingesetzt haben bzw. sich auch weiterhin einsetzen und obwohl er mehrere Gerichtsurteile zu seinen Gunsten erstritten hat, behauptet der Hessische Ministerpräsident Roland Koch, Hans Roth sei "auf eigenen Wunsch...aus dem hessischen Schuldienst ausgeschieden".." Siehe dazu

Neue Berufsverbote - Diesmal für ArbeitnehmerInnen. In vielen Betrieben wird in den nächsten Monaten ein neues Gesetz umgesetzt: das Sicherungsüberprüfungsgesetz (SÜG)

"Erfasst werden Betriebe der Verkehrswirtschaft, Hafen, Telekommunikation, sabotagegefährdete Betriebe, wie z.B. Raffinerien, Betriebe, die für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, kriegswichtige Betriebe usw. usf. Es beginnt mit einem Fragebogen an alle Arbeiter des Betriebes, die Zugang zu einem sicherheitsrelevanten Bereich haben: Schulden? Schon mal in Kuba oder dem Jemen gewesen? Jederzeitiges Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung? Gilt das auch für den Lebensgefährten?..." Artikel von Hedwig Krimmer, Gewerkschaftssekretärin ver.di, vom 13.07.08 bei scharf-links externer Link. Siehe dazu:

Berufsverbot für Landtagskandidaten ? Kündigung wegen Kandidatenvorstellung

  • Berufsverbot Zweiter Teil: Wilfried Ganguin wird nicht beschäftigt - Neue Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Verden!
    "Nachdem der Direktkandidat der Partei DIE LINKE im niedersächsischen Wahlkreis 53 (Rotenburg) Wilfried Ganguin wegen einer offiziellen Kandidatenvorstellung in einer Regionalzeitung von seinem Arbeitgeber, der Firma Nadolny-Reisen, fristlos entlassen worden war, sah sich dieser bei der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Verden am 25.1.2008 gezwungen, die Kündigung zurückzunehmen. (.) Offenbar als Reaktion auf die Ablehnung des provokatorischen "Angebots" auf Zahlung einer Abfindung von wenigen hundert Euro wurde Ganguin jedoch trotz Rücknahme der Kündigung seitdem durch seinen Arbeitgeber n i c h t beschäftigt. Die Tätigkeit des Kurierfahrers wurde ihm ohne sachlichen Grund verweigert, Arbeitszeiten wurden willkürlich geändert, ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde verweigert. Offensichtlich versucht der Arbeitgeber sich nun durch gezieltes Mobbing seiner gesetzlichen Verpflichtungen zu entledigen. Das Arbeitsgericht Verden hat jetzt für Freitag, den 29. Februar 2008, 11.00 Uhr, Bürgermeister-Münchmeyer-Strasse 4, Termin zur Verhandlung über einen Antrag Ganguins auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf vertragsgerechte Beschäftigung anberaumt. Solidarität ist weiterhin dringend erforderlich!" So die Meldung des Anwalts Rolf Geffken vom 18.2.08

  • Kündigung zurückgenommen: Unternehmen wollte Linke-Landtagskandidaten wegen seiner Kandidatur feuern. Arbeitsgericht entschied dagegen
    "Die Kündigung des Rotenburger Direktkandidaten zur niedersächsischen Landtagswahl, Wilfried Ganguin, ist gestern vor dem Arbeitsgericht Verden zurückgenommen worden. Ganguin, der für die Partei Die Linke im Wahlkreis Rotenburg aufgestellt worden ist, war deshalb am 9. Januar dieses Jahres von seiner Firma Madoni-Reisen fristlos gekündigt worden." Artikel in der taz-Nord vom 26.01.2008 externer Link

  • "Der Rotenburger Direktkandidat für die niedersächsische Landtagswahl Wilfried Ganguin wurde von seinem Arbeitgeber am 9. Januar 2008 fristlos entlassen. Ganguin, der für DIE LINKE als Direktkandidat im Wahlkreis Rotenburg (bei Bremen) aufgestellt wurde, hatte in der "Rotenburger Rundschau" im Rahmen einer Vorstellungsreihe für alle Direktkandidaten ein Gespräch mit der Redaktion geführt, die daraufhin einen Artikel dazu veröffentlichte. Der Arbeitgeber nahm in seiner fristlosen Kündigung direkt Bezug auf den Artikel und begründete sie damit, Ganguin habe über die Firma "Unwahrheiten" verbreitet. (.) Sein Anwalt, der Cadenberger (und Hamburger) Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Rolf Geffken hat nun Klage beim zuständigen Arbeitsgericht Verden eingereicht. Er erklärt: "Die Kündigung verstösst nicht nur gegen das Kündigungsschutzgesetz, sie ist zugleich ein schwerer Verstoss gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. In der Kündigung liegt eine gezielte politische Diskriminierung, denn Ganguin hatte das Gespräch ausschliesslich in seiner Eigenschaft als Kandidat für die Landtagswahl geführt. Die Zeitung selbst wollte mit der Reihe die Kandidaten den Wählern persönlich vorstellen. Das war ein verfassungsrechtlich geschützter Vorgang". Zu allem Überfluss hat der Landkreis Rotenburg erklärt, er wolle nun "prüfen", ob Ganguin eine "Sperrzeit" wegen des Bezugs von Leistungen erhalte." Eine für das LabourNet überarbeitete Pressemitteilung von Rolf Geffken vom 12.1.08 pdf-Datei
  • Siehe dazu auch die inkrimierte Äusserung: ".Heute arbeitet er als 400-Euro-Kraft für den Kurierdienst von damals. 80 Stunden im Monat. Für fünf Euro die Stunde. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, im Urlaub und an Feiertagen - Fehlanzeige. Nicht nur für ihn. Von den 50 Mitarbeitern der Firma sind gerade einmal fünf fest angestellt." im Artikel ""Ich will nicht wegschauen". Wilfried Ganguin befürchtet: Die Gesellschaft driftet auseinander" von Roland Meyer externer Link in der Rotenburger Rundschau vom 07.01.2008
Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot
Specials

Berufsverbot für antifaschistischen Realschullehrer

Wir fordern die Einstellung des Lehrers Michael Csaszkóczy

Siehe auch
"Gegen Berufsverbote" externer Link

Arbeitnehmer- datenschutz

Die Verhaltensrichtlinie von DaimlerChrysler


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