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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Die vom GBR im November 2003 mitverabschiedete Verhaltensrichtlinie mag evtl. mobilisierten, kämpferischen Belegschaften in der Öffentlichkeit als Argumentationshilfe nützlich sein – doch sie schränkt zugleich, mit Zustimmung des GBR, demokratische Rechte ein: „… Um das gute Image von DaimlerChrysler zu wahren, ist die Verhaltensrichtlinie nicht nur während der Arbeitszeit, sondern auch bei außerdienstlichen Aktivitäten einzuhalten, die die Belange des Unternehmens tangieren oder wenn der Mitarbeiter von Dritten als Repräsentant des Unternehmens wahrgenommen wird….“ (S. 8), „… Das Engagement von Mitarbeitern in gemeinnützigen Einrichtungen, z.B. in Vereinen oder Bürgerinitiativen ist zulässig und von Seiten des Unternehmens erwünscht. Dieses Engagement darf den berechtigten Interessen des Unternehmens nicht entgegenstehen. Einschränkungen bestehen jedoch dann, wenn der Mitarbeiter als Repräsentant von DaimlerChrysler auftritt oder wahrgenommen wird…“.(S. 12), „… Jeder Beschäftigte hat das Recht zur freien Meinungsäußerung. Dennoch muss sichergestellt werden, dass sowohl Zeitpunkt, Rahmen und Inhalt jeder Aussage in der Öffentlichkeit mit den Interessen und Zielen des Unternehmens übereinstimmen und mit den zuständigen Vorgesetzten und dem Bereich Communications abgestimmt sind….“ (S. 13). Siehe dazu: Der Daimler-Vorstand greift die demokratischen Grundrechte an: Auf Kriegsfuss mit der Meinungsfreiheit Artikel von Tom Adler in alternative: Belegschaftszeitung für die Kolleginnen & Kollegen bei DaimlerChrysler Werk Untertürkheim, Ausgabe Nr. 38 September 2007 Aus dem Text: ".inzwischen werden Repressalien gegen unbequeme Betriebsräte mit dieser "Verhaltensrichtlinie" begründet. Nicht bei McDonalds, sondern im Daimler-Werk Untertürkheim. So bekam z.B. Volker Kraft, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter, eine schriftliche "Ermahnung" von Personalchef Mauser. Weil er ein Solidaritätsschreiben an die Kollegen der Chrysler-Werke in USA und Kanada geschickt hatte. Das sei gegen die Interessen von Daimler, meinten die Herren, und deshalb ein Verstoß gegen die "Verhaltensrichtlinie"! ..." |