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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Rassistische Äusserungen eines Richters nicht straftatsrelevant Mitte letzen Jahres veröffentlichte die Berliner Zeitung einen Artikel "Gefängnis der Gescheiterten". Der Journalist, der dazu Recherchen beim Amtsgericht Schöneberg anstellte, interviewte dabei auch den Berliner Richter Dietrich Lexer. Wir dokumentieren in diesem Special zuerst die Meldung auf Indymedia, die kurz und prägnant darstellt, wie sich der Sachzusammenhang darstellt, dann den eigentlichen Artikel, um den es geht, welcher Grundlage für die daraufhin erstattete Strafanzeige des Vereins "Antirassistische Initiative Berlin war, die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, die Beschwerde dagegen und die endgültige Ablehnung durch die Generalstaatsanwaltschaft. Ermittlungen gegen Richter eingestellt "Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen rassistischen Richter ein. Am 28.06.2004 erschien in der Berliner Zeitung der Artikel "Gefängnis der Gescheiterten", ein Bericht über den Berufsalltag eines Berliner Richters im Abschiebegewahrsam. Dem Richter am Amtsgericht Schöneberg Dietrich Lexer wird darin ein Forum gegeben, seine rassistische Attitüde der Öffentlichkeit kundzutun. So strotzt der Artikel von rassistischen Zuschreibungen und Menschenverachtung:." Artikel von Antirassistische Initiative Berlin auf indymedia vom 08.09.2005. Siehe dazu den inkriminierten Artikel: Gefängnis der Gescheiterten "In Berlin-Grünau sitzen Menschen in Abschiebehaft. Sie treten vor Richter, die irgendwie helfen sollen, die Migrationsströme dieser Welt zu beherrschen. (.)Lexer ist der Meinung, dass er einen Teil seines Gehalts dafür bekommt, dass die Delinquenten ihn belügen und auch ausrasten dürfen. Die Mongolen, hat er gehört, lügen aus Spaß, selbst wenn es ihnen weder schadet noch nutzt. Dafür sind sie aber, wie Chinesen und Vietnamesen, höflich. Zentralafrikaner treten eher anmaßend auf. Bei einem Araber kommt man nie zu einem Ergebnis, weil unendlich palavert wird. Zigeunerinnen können auf Knopfdruck hyperventilieren. So gehen diese Geschichten. Lexer erzählt gern von einer Nigerianerin, die in ihr Heimatland abgeschoben werden sollte. Dreimal hat sie sich in einem Linienflugzeug so gewehrt, dass der Pilot sie und die BGS-Beamten von Bord verwies. Es ist nicht mehr nachprüfbar, was sie in Nigeria erwartete. "Schließlich jedenfalls", sagt Lexer, "wurde für 48000 Euro ein Learjet gechartert. Falls sie noch einen zweiten Nigerianer gefunden haben, hätten sich die Kosten auf die Hälfte reduziert. Ich finde, man könnte dieser Frau im Linienflugzeug nur mal das Klebeband zeigen."."Artikel von Wolfgang Kohrt in der Berliner Zeitung 28.06.2004 Strafanzeige Wegen dieses Artikels erstattete die "Antirassistische Initiative e.V." aus Berlin am 03.07.2004 Strafanzeige gegen Richter Lexter wegen Volksverhetzung, Anstiftung zur Körperverletzung und Nötigung. Aus dem Text: "Durch solche Aussagen über ganze Bevölkerungsgruppen (Zentralafrikaner, Araber und Zigeunerinnen) werden sie als Gruppe herabgesetzt, verleumdet und in ihrem Ansehen herabgesetzt. Diese Äußerungen gegenüber einem Journalisten, der erwartungsgemäß darüber berichtet, dienen der Störung des öffentlichen Friedens. Dies gilt umso mehr, wenn sie von einem Richter getätigt werden, der als unabhängiges Organ über jede Person unabhängig von der Zugehörigkeit zu Rasse, Religion und anderen Merkmalen Entscheidungen zu treffen hat." Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Am 17. Mai 2005 lehnt die Staatsanwaltschaft Berlin die Anzeige ab und schreibt: " (.) da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Vergehen gemäß § 130 StGB [Volksverhetzung; die Red.] nicht vorlägen. (.) Die dem Beschuldigten in der Strafanzeige insofern zur Last gelegten Äußerungen mögen zwar für die benannten Bevölkerungsgruppen negativen Inhalt aufweisen, sie genügen jedoch nicht den genannten Voraussetzungen. Die darüber hinaus angezeigte Anstiftung zu einer Körperverletzung und/oder Nötigung scheidet mangels einer für eine Anstiftung erforderlichen strafbestandsmäßigen und rechtswidrigen Haupttat aus ." Siehe das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 17. Mai 2005 Beschwerde gegen die Einstellung Die für den Verein tätige Rechtsanwältin Silke Studzinsky schreibt am 07.07.2005 eine Beschwerde gegen den Beschluß der Staatsanwaltschaft Berlin: ".hinterlässt die Einstellung (.) den Beigeschmack, dass sie im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit des Beschuldigten erfolgte. (.) Durch die Anwendung von Klebeband über Mund und/oder Nase werden die Atemwege eingeschränkt und es besteht Erstickungsgefahr. Eine solche Maßnahme ist verboten worden, da es bei ihrer Anwendung zu Todesfällen gekommen war. Der Beschuldigte äußerte, man könne der Nigerianerin ja mal das Klebeband zeigen. Offensichtlich ist er der Auffassung, dass die Nigerianerin bereits wegen der in Aussicht zu stellenden Gefahr der Erstickung von Widerstandshandlungen Abstand nimmt. Das Zeigen des Klebebandes ist eine Drohung mit einer verbotenen und möglicherweise zum Tode führenden Maßnahme. Dies stellt eine Drohung mit Folter dar." Siehe die Beschwerde vom 07.07.2005 Ablehnung der Beschwerde Die jetzt für die Beschwerde zuständige Generalstaatsanwaltschaft Berlin sieht sich mit Schreiben vom 26.07.2005 ".nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. (.) Siehe das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Nachfragen und Unmutsbekundungen:
Antirassistische Initiative Berlin e.V. Homepage: http://www.anti-rar.de Anschrift: e-Mail:: KEINSPAM.ari-berlin@gmx.de |