Mündliche Verhandlung in Sachen "Hartz IV"
"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, 20. Oktober 2009 (..) über eine Vorlage des Hessischen Landessozialgerichts (1 BvL 1/09) und über zwei Vorlagen des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 2009 (1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) zu der Frage, ob die Regelungen im neuen SGB II, die die Höhe der Regelleistung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bzw. Familien mit Kindern in diesem Alter betreffen, verfassungsgemäß sind." Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts mit weiteren Informationen. Siehe dazu auch:
- Thomas Kalley: Also: wehrt Euch, Leute, nur Mut, denn es lohnt sich!
Offner Brief an die Bewegung vom 25. Oktober 2009 von Thomas Kalley , einer der Kläger von Karlsruhe
- Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht: Viele Fragen, kaum Antworten - die Bundesregierung blamiert sich vor dem obersten Gericht
Bericht vom 20.10.2009 von und bei Erwin Denzler M.A., Dozent für Arbeits- und Sozialrecht, Fürth/Bayern
- Armut: Abrechnung in Karlsruhe
Fast 1,7 Millionen Kinder sind auf Hartz IV angewiesen. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob ihr Leben durch politische Willkür unnötig erschwert wurde. Artikel von Dietmar Hipp und Guido Kleinhubbert bei Spiegel online vom 19. Oktober 2009
- Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärt das Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes zur politischen Verfügungsmasse und der Bundespräsident pflichtet ihm sofort bei.
"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat" lautet Artikel 20 des Grundgesetzes. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier meint dagegen in der FAZ: Die Grundlagen unserer Verfassung basieren auf dem Prinzip der Eigenverantwortung" und "das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum." Artikel von Wolfgang Lieb vom 19. Juni 2006 auf den Nachdenkseiten
- Liebe ALG II-Empfänger, wir lernen doch noch...
Die Bundesregierung gerät beim Thema ALG II zunehmend in Erklärungsnot. Eine Rolle spielen Pelzmäntel, Lernprozesse und Haarshampoo. Kommentar von Bettina Winsemann im telepolis-Blog vom 21.10.2009
- Mehr soziale Gerechtigkeit? Beginn der Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht
"Am Dienstag, den 20. Oktober, geht es vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe um die Frage, ob die Hartz-IV-Regelungen für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und für Erwachsene verfassungsgemäß sind. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vertritt im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtschutzes eine Familie, über deren Fall das Bundesverfassungsgericht verhandelt." ver.di-Pressemitteilung vom 19.10.09
- Worum geht es bei der Überprüfung der Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder durch das Bundesverfassungsgericht? Die drei wesentlichen Fragen
Special bei den Erwerbslosen in ver.di
- Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu ,Hartz IV'-Regelsätzen: Regelleistung von Kindern und Jugendlichen um 40 Prozent zu niedrig
"Aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen ,Hartz IV' am 20. Oktober erklärt die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Prekäre Lebenslagen e.V., dass der Gesetzgeber bei der Festlegung der Regelleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (,Hartz IV') für Kinder und Jugendliche im Durchschnitt um 40 Prozent unter den vergleichbaren Ausgaben von Eltern, die nicht auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII angewiesen sind, liegt." Pressemitteilung vom 20.10.2009
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