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Updated: 18.12.2012 16:09

ALG II und ältere Erwerbslose

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Urteile zu Hartz IV: Altersvorsorge? Aber nicht doch!

"Hartz IV und betriebliche Altervorsorge gehen nur schwer zusammen. Arbeitnehmer, die Sozialleistungen bekommmen, haben kaum Luft für die betriebliche Altervorsorge. Und dann gab es noch ein Urteil - zur Unterstützung eigener Kinder. Zahlt ein Arbeitnehmer, der unterstützend Hartz IV bekommt, in eine betriebliche Altersvorsorge ein, muss er damit rechnen, dass ihm die Sozialleistungen gekürzt werden." Meldung in der SZ vom 09.11.2010 externer Link

Grundsicherung im Alter und Arbeitslosengeld II im Alter von 55 bis unter 65 Jahren. Ein kurzer geschlechtsspezifischer Ländervergleich (Ende 2009)

BIAJ-Kurzmitteilung von Paul M. Schröder vom 22. Oktober 2010 externer Link pdf-Datei

Hunderttausende zu arm für die Rente

"Immer mehr betagte Menschen in Deutschland sind auf die Grundsicherung im Alter angewiesen.." Artikel von Fabian Lambeck im ND vom 22.10.2010 externer Link

"Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen" im Rahmen der "Agenda 2010-2014"

BIAJ-Kurzmitteilung externer Link pdf-Datei

Ältere Arbeitnehmer: Fragwürdige Unternehmenshilfen. Das rundum sorglos Paket der Bundesagentur für Arbeit

"Am Anfang stand die gute Absicht. Die Bundesagentur für Arbeit legte ein Programm für Unternehmen auf, das WeGebAU-Programm. Das hat nichts mit dem Bau von Wegen zu tun, sondern steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in "Unternehmen". Dafür wurden Millionen von Euro zur Verfügung gestellt. So weit so gut, aber in Zeiten der Krise hat die Bundesregierung die Bedingungen gelockert, und jetzt langen etliche Unternehmen beherzt hin. Gerne auch jenseits der Geringqualifizierten und der Älteren." Text der Sendung von Daniel Hechler in Report Mainz vom 08.06.2009 externer Link

Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen gestiegen - Ein Erfolg der Reformpolitik?

Kommentierte Dokumentation von Wolfgang Lieb externer Link bei Nachdenkseiten vom 2. September 2008. Siehe dazu:

Arbeitsförderung: Neue Hoffnung für ältere Arbeitslose

"Die Bundesregierung verweist stolz darauf, dass erstmals seit langem auch viele ältere Langzeit-Arbeitslose in den Arbeitmarkt vermittelt werden können. plusminus geht der Frage nach, ob mit den Eingliederungs-Zuschüssen wirklich neue Dauerbeschäftigung erreicht wird." Text der plusminus-Sendung im SWR am 16. Oktober 2007 externer Link

Arbeitslosengeld II und "58er-Regelung"

Artikel von Herbert Masslau externer Link in einer Neufassung vom 23. März 2007

Hartz IV: Nicht mehr ALG II bei 58er Regelung. Bundes-Sozialgericht in Kassel: Kein höheres Arbeitslosengeld II, wenn man unter die 58 er Regelung fällt.

"Raus aus der Statistik aber kein höheres ALG II. Dies bedeutet kurz umschrieben die sog. 58 Regelung. Das oberste Sozialgericht in Kassel hat entschieden, dass ältere Arbeitslose, die unter die 58 Regelung fallen, keinen Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld II haben. Dies gilt auch, wenn hohe Einkommensverluste zu beklagen sind." Meldung bei "gegen-Hartz.de" externer Link. Siehe dazu auch:

Hartz IV: 58 Regelung - früher in den Vorruhestand

Übersicht bei "gegen-Hartz.de" externer Link

Initiative 50 Plus

  • Staatliche Hilfen für ältere Arbeitslose. Mit 50plus in den Job. Zuschuss, Praktikum, Weiterbildung: Wie die Arbeitsagenturen die Einstellung Älterer fördern.
    "Von den über 55-Jährigen sind nur noch 38 Prozent erwerbstätig. Mit einer "Initiative 50plus" will Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering (SPD) Betrieben zusätzliche Anreize geben, um ältere Arbeitnehmer einzustellen. Doch schon jetzt können Arbeitsagenturen Arbeitslose jenseits der 50 beim Wiedereinstieg in ein Arbeitsverhältnis unterstützen." Artikel von Rolf Winkel in Süddeutsche Zeitung vom 06.03.2006 externer Link
  • Initiative 50 Plus will Arbeitslosen helfen - hahaha
    "Um Arbeitgeber zu motivieren, über 50jährige Arbeitslose einzustellen, die sie nicht brauchen, sind Müntefering und die Initiative "50 plus" aktiv geworden. Damit Münte gelingt, was keiner zuvor geschafft hat, kramte der Arbeitsminister - trotz zahlreicher gegenteiliger Expertisen, die alten unwirksamen Vorschläge zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitsloser aus der Schublade hervor. Er verkauft sie nun als jung-dynamisches Non-Plus-Ultra der GROSSkoalitionären Arbeitsmarktpolitik." Kommentar von Hanne Schweitzer externer Link, Büro gegen Altersdiskriminierung e.V., vom 07.03.2006

Arbeitslosengeld für Ältere: Nach 18 Monaten ist Schluss

Nur noch bis zum 1. Februar haben ältere Arbeitslose Anspruch auf 32 Monate Arbeitslosengeld. Dann wird zwar drastisch gekürzt, aber es gibt immer noch mehr als für die Jüngeren. Artikel von Günther Voss, dpa, in Süddeutsche Zeitung vom 26.1.06 externer Link

Altersarbeitslosigkeit, der direkte Weg in die Armut

Informationen zur 58-Regelung auf der neuen Web-Site von Theodor Nussbaum externer Link, die sich speziell mit dem Problem des Leistungsbezuges für ältere Arbeitslose befasst.

Gesetzliche Befristungsmöglichkeit von Arbeitsverhältnissen älterer Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr verstößt gegen EU-Recht

".passend zur jüngsten Diskussion um die vorgezogene Erhöhung des Rentenalters und die daraus resultierende Notwendigkeit, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer zu schaffen (vielleicht auch für jüngere, Herr Müntefering?) beschäftigt sich unser neues Mandanteninfo mit den Auswirkungen des Hartz-Papiers auf "ältere" Arbeitnehmer. Die letzte Bundesregierung hat 2002 allen Ernstes behauptet, die Abschaffung des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr würde einen Anreiz für Arbeitgeber darstellen, diesen Personenkreis vermehrt einzustellen und hat deshalb die Altersgrenze in § 14 Abs. 3 TzBfG auf 52 Jahre abgesenkt.
Das ist natürlich unter mehreren Aspekten Unsinn, jedenfalls arbeitsmarktpolitisch. Untersuchungen des WSI (Pfarr u.a., Der Kündigungsschutz zwischen Wahrnehmung und Wirklichkeit, ISBN: 3-87988-922-8; 148 Seiten, Preis: 19,80 €) haben ergeben, dass zwischen einer Lockerung des Kündigungsschutzes und Neueinstellungen keine Verbindungen existieren. Im Übrigen nützt die Einstellung älterer Arbeitnehmer überhaupt nichts, wenn sie zu Lasten jüngerer Arbeitnehmer geht. Tatsächlich sind sog. ältere Arbeitnehmer nach Änderung des § 14 Abs. 3 TzBfG auch keineswegs vermehrt eingestellt worden. Die Maßnahme des Gesetzgebers hat also erwartungsgemäß nicht gegriffen, so dass sich die Frage stellt: wie will denn die neue Bundesregierung mehr Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer schaffen, wenn das Rentenalter noch schneller angehoben wird?
Nun hat der europäische Gerichtshof (EuGH) aber auch noch entschieden, dass die genannte Regelung des § 14 Abs. 3 TzBfG gegen zwingendes EU-Recht verstößt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Mandanteninfo. Wir sind alle schon sehr gespannt, welches Borstenvieh unsere Politiker nun durch das Dorf jagen werden.
" Aus dem Anschreiben für das Mandanteninfo des Anwaltsbüros Bell & Windirsch vom Februar 2006 pdf-Datei

Erste Musterklage zur 58er-Regelung bei Hartz IV anhängig

Pressemitteilung des Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) pdf-Datei vom 25.1.05

Die Bürgerinitiative "die 58er" ruft Betroffene auf, sich zur Zusammenarbeit gegen den Vertrauens- und Rechtsbruch bei der "58er Regelung" zu melden

Siehe die Homepage der Bürgerinitiative "die 58er" externer Link

Die 58-Regelung ist rechtlich weiterhin gültig

Die bereits vereinbarte Regelung für die knapp 400.000 Unterzeichner der sog. „58-Regelung“ soll durch Hartz IV ab dem 01.01.2005 nicht mehr gelten. Trotz vieler Proteste gegen diesen „Vertrauensbruch“ (DGB), fehlt bisher jedoch das Wesentlichste: Auch wenn die Regierung sich das so vorstellt, rechtlich ist der gewünschte Weg weder möglich noch zulässig…“ Artikel von Armin Kammrad vom 20.08.2004

Specials
Grundinfos

Ältere Erwerbslose aufgepasst! Retten Sie Ihre Alterssicherung! externer LinkInformationen von BAG-SHI

siehe auch

Hartz IV: Leistungen und Auswirkungen

Wipo > Rente im LabourNet Germany


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