Zwangsverrentung nur im Einzelfall / Antragstellung "Aufschiebende Wirkung" beim Widerspruch nutzen und sich wehren
Artikel von RA Jüngel in Freie Presse online vom 03.10.2012 . Aus der Empfehlung von Harald Thomé: „Ich möchte auf eine Veröffentlichung zur Zwangsverrentung hinweisen, in der zwei LSG – Entscheidungen zusammengefasst werden und klargestellt wird, dass es sich bei der Zwangsverrentung über einen behördlichen Antrag nach § 5 Abs. 3 SGB II um eine Ermessensentscheidung handelt, dass bei der Ermessensausübung der Gesamtfall, wie Abschläge in der Rente, geänderte Vermögensfreibeträge, keine Eingliederungsleistungen mehr zu betrachten sind und dass der Widerspruch gegen die behördliche Zwangsverrentung aufschiebende Wirkung entfaltet.“
In Ruhestand wider Willen: Hartz-IV-Empfänger zu Niedrig-Rente verdonnert
„Sie wollen arbeiten, aber das Jobcenter schickt sie in Rente: Wer mit 62 Jahren noch Hartz-IV-Bezieher ist, wird aufgefordert, zum 63. Geburtstag Rente zu beantragen, auch wenn dies zu erheblichen Abschlägen führt. Dagegen hat die Stadt München beim Bundesarbeitsministerium interveniert. Ohne Erfolg…“ Artikel von Sven Loerzer in Süddeutsche Zeitung online vom 10.08.2012
Zwangsverrentung - aktuelle Infos und Tipps zur rechtlichen Gegenwehr
Aktualisierte Infos der KOS vom 04.03.2008
Kein Stopp der Zwangsverrentung
Info-Grafik Sozialpolitik vom 17.12.2007 von Johannes Steffen , Arbeitnehmerkammer Bremen
Zwangsverrentung: Soforthilfe für die Übergangszeit
Was ist zu tun, wenn die Ämter "gegen alle Vernunft" ab Januar 2008 ALG-II-Bezieher nach der alten Rechtslage auffordern, einen Rentenantrag zu stellen? Darüber informiert die Sonderseite der Kos vom 13.12.2007 samt Musterwiderspruch
Kein Ende der «Zwangsverrentung». Das Koalitionsvorhaben zur Frühverrentung von «Hartz IV-lern»
"Auch nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss bleibt es dabei: Mit Ende der «58er-Regelung» können die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 2008 ältere «Hartz IV»-Empfänger auf die Inanspruchnahme einer abschlagsgeminderten Altersrente verweisen. Eine solche «Zwangsverrentung» ist nunmehr frühestens nach vollendetem 63. Lebensjahr möglich. Der Personenkreis, der vom Koalitionskompromiss profitiert, ist überschaubar und die faktische Bedeutung der Regelung ist zeitlich begrenzt." Dokumentation von Johannes Steffen vom 12. Dezember 2007
Kein Ende der «Zwangsverrentung». Das Koalitionsvorhaben zur Frühverrentung von «Hartz IV-lern»
"Auch nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss bleibt es dabei: Mit Ende der «58er-Regelung» können die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 2008 ältere «Hartz IV»-Empfänger auf die Inanspruchnahme einer abschlagsgeminderten Altersrente verweisen. Eine solche «Zwangsverrentung» ist nunmehr frühestens nach vollendetem 63. Lebensjahr möglich. Der Personenkreis, der vom Koalitionskompromiss profitiert, ist überschaubar und die faktische Bedeutung der Regelung ist zeitlich begrenzt." Dokumentation von Johannes Steffen vom 12. Dezember 2007
Ein unmoralisches Angebot Zwangsrente für Alg II-Bezieher: Der erreichte Kompromiss beim Auslaufen der "58er Regelung" für den Vorruhestand verlangsamt die Altersarmut lediglich. Artikel von Berthold Paetz in Freitag vom 07.12.2007 SoVD: Kompromiss bei Zwangsverrentung ist Schritt in die richtige Richtung
„Die Proteste von Sozialverbänden und Gewerkschaften haben etwas bewirkt: Die Große Koalition hat sich auf einen Kompromiss bei der Zwangsverrentung von älteren Arbeitslosen verständigt. Empfänger von Arbeitslosengeld II können künftig erst ab dem 63. Lebensjahr gegen ihren Willen in Rente geschickt werden und das auch nur, wenn dies keine unzumutbare Härte bedeute…“ Pressemitteilung vom 30.11.07 Zitat zum Thema „Zwangsverrentung
Berlin/Nürnberg: Die Bundesregierung will nun doch von der Zwangsverrentung für ältere Arbeitslose Abstand nehmen. Statt dessen will sie eine Gesetzesvorlage einbringen, wonach das Eintrittsalter zur Verrentung auf das 17. Lebensjahr herabgesetzt wird. Dadurch würde eine erhebliche Kosteneinsparung möglich, so ein Sprecher der Bundesanstalt für Arbeit, weil lebenslang keine Hartz IV-Leistungen bezahlt werden müßten. Als Begründung dafür gibt die Bundesregierung an, dass Arbeitslose schließlich immer alt genug aussehen, und das beginne bereits mit Beendigung der Schulzeit.“ Aus Deutscher Einhei(t)Z-Textdienst von Werner Lutz, Ausgabe 12/07 Zwangsverrentung in letzter Minute stoppen
"In einer gemeinsamen Erklärung haben DGB, der Deutsche Frauenrat, SoVD, VdK und Volkssolidarität die Bundesregierung aufgefordert, die drohende Zwangsverrentung von älteren Arbeitslosen noch in letzter Minute zu stoppen. Die Große Koalition dürfe nicht zulassen, dass ältere Arbeitslose gegen ihren Willen in eine Rente mit hohen Abschlägen gezwungen würden. Dies würde ab dem 1. Januar 2008 ca. 120.000 bis 150.000 Menschen jährlich betreffen. In der gemeinsamen Erklärung fordern die fünf Organisationen: "Es muss im SGB II gesetzlich klargestellt werden, dass Arbeitslose nicht in eine Altersrente mit Abschlägen gezwungen werden dürfen.". Die Erklärung vom 27.11.07 beim SoVD «Zwangsverrentung». Voraussetzungen, Auswirkungen, Hintergründe
"Mit Auslaufen der so genannten «58er-Regelung» Ende 2007 können die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab kommendem Jahr ältere «Hartz IV»-Empfänger auch auf die Inanspruchnahme einer durch Abschläge geminderten Altersrente verweisen. Eine solche «Zwangsverrentung» kann nicht nur zu einem niedrigeren verfügbaren Einkommen der betroffenen Haushalte führen - sie kann in Grenzfällen auch Altersarmut vorprogrammieren." Broschüre von Johannes Steffen vom 08. November 2007 ALG-II-Empfänger: ver.di fordert eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung gegen drohende Altersarmut von ALG-II-Empfängern.
Wenn die Bundesregierung nicht zügig tätig wird, droht ab Januar 2008 Zehntausenden eine Frühverrentung mit Rentenabschlägen von bis zu 18 Prozent. Siehe dazu:
- Zwangsrenten und Altersarmut abwenden
verdi-Positionen (Word-Datei ohne Datum)
- Rentenabschläge und Altersarmut sowie Verlagerungen vom Arbeitslosengeld II zur Grundsicherung im Alter
Offener Brief von Frank Bsirske an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Word-Datei vom 25.10.07)
Petition an den Bundestag gegen die drohende Zwangsverrentung
Der Arbeitskreis Arbeitslosigkeit der IG Metall Berlin hat eine Unterschriftenliste (als Petition an den Bundestag) gegen die drohende Zwangsverrentung von HartzIV-BezieherInnen ab 01.01.2008 ausgearbeitet. Siehe die Unterschriftenliste (Word-Datei) IG Metall droht mit Massenklagen gegen "Zwangsverrentung"
"Die IG Metall sieht Bezieher von Arbeitslosengeld II ab 2008 von einer "Zwangsverrentung" mit lebenslangen Rentenabschlägen von bis zu 18 Prozent bedroht. Grund ist nach Angaben der IG Metall das Auslaufen der sogenannten "58er- Regelung" zum Jahresende. Danach können 58-jährige und ältere Arbeitslose bei Erhalt der Arbeitslosenunterstützung von der Vermittlung am Arbeitsmarkt ausgenommen werden. Mit Beginn des kommenden Jahres sind Bezieher von Arbeitslosengeld II gezwungen, selbst dann vorzeitig in Rente zu gehen, wenn die Höhe ihrer Rente niedriger ist, als die ihnen zustehende Arbeitslosenunterstützung." Meldung vom 29.10.07 Kritik an Zwangsverrentung. Ver.di gegen Neuregelung für ALG-II-Bezieher
Artikel von Peter Nowak im ND vom 26.10.2007 Älteren Erwerbslosen droht Zwangsverrentung. Bis zu 360.000 Menschen in Deutschland wären davon betroffen. Beim SPD-Parteitag ist es kein Thema
"Während auf dem dem SPD-Parteitag viel über einige Modifizierungen der Hartz IV-Gesetze diskutiert und dabei akribisch darauf geachtet wird, dass die Substanz der Gesetze nicht angetastet wird, droht weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit eine massive Verschlechterung für ältere Erwerbslose. Ab dem 1. Januar können ALG II-Bezieher, die das 60te Lebensjahr erreicht haben, zwangsverrentet werden. Davon wären bis zu 360.000 Menschen betroffen." Artikel von Peter Nowak in telepolis vom 26.10.2007 Mit 60 aufs Altenteil - Zwangsverrentung durch Agenda 2010
"Ab dem 1. Januar 2008 werden ältere Arbeitnehmer, deren Arbeitslosenversicherung ausläuft, mit hohen Abschlägen von bis zu 18 Prozent zwangsverrentet. Das schreibt die derzeit gültige Rechtslage zwingend vor. Damit verlieren ältere Arbeitnehmer alle Ansprüche auf aktive Arbeitsförderung durch die Bundesagentur. Die Zwangsverrentung löst die alte Vorruhestandsregelung ab. Danach durften ältere Arbeitslose ab 58 Jahren bislang wählen, ob sie aktiv gefördert werden wollten, um Arbeit zu finden oder ob sie lieber in Vorruhestand ohne Rentenabschläge gehen wollten. Die Bundesregierung hat mehrere Initiativen, die neue Gesetzeslage zu entschärfen, abgelehnt." Manuskript der Monitor-Sendung von Markus Schmidt und Kim Otto am 25. Oktober 2007 Anträge zum «Stopp der Zwangsverrentung» bei Hartz IV abgelehnt
"Nun ist es amtlich: Ältere Hartz IV-Empfänger müssen ab 2008 damit rechnen, dass sie vorzeitig ihre Rente in Anspruch nehmen müssen und dabei Abschläge bis zu 18 Prozent hinnehmen müssen. SPD und Union sehen darin keine «Zwangsverrentung» sondern begründen dies mit dem Nachhaltigkeitsprinzip von Hartz IV. Dies besagt, Hartz IV-Leistungen sind immer nachrangig und vorher alles vorhandene Vermögen ausgeschöpft werden muss. Dazu zählen auch Rentenansprüche. Der Weg zur Alterarmut ist somit freigemacht." Meldung vom 10. Oktober 2007 im elo-forum Langzeitarbeitslose: Ab 2008 droht die Zwangsverrentung
"Offiziell propagiert die Bundesregierung die Rente mit 67. Weil die Deutschen immer älter werden, müssten alle länger arbeiten. Für Langzeitarbeitslose soll das in Zukunft allerdings nicht mehr gelten. Für sie droht ab 2008 die Zwangsverrentung - mit hohen Abschlägen." DGB-Position beim Einblick Hartz IV: Zwangsrente für ältere Erwerbslose
Auslaufen der sog. "58er Regelung": Statt dessen Zwangsverrentung für ältere Hartz IV Empfänger. Kommentar beim Erwerbslosenforum Deutschland Bundesregierung bestätigt staatlich verordnete Zwangsverrentung
"Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur "Rente ab 67 - Auswirkungen für die Betroffenen" (BT-Drs. 16/4952) erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Klaus Ernst: Die Bundesregierung hat unumwunden Maßnahmen zur Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfängern zugegeben. Danach werden alle erwerbslosen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die nach dem 31.12.2007 das 58. Lebensjahr vollenden (Wegfall der 58er-Regelung), zum frühstmöglichen Zeitpunkt gezwungen, in Rente zu gehen - was, so die Bundesregierung, "grundsätzlich auch die Inanspruchnahme einer Rente mit Abschlägen zum frühstmöglichen Zeitpunkt" einschließt." Pressemitteilung der Fraktion . Siehe dazu
- Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 23.05.2007
- Zwangsverrentung von ALG II BezieherInnen
Positionspapier der Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 12.06.2007
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