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Außergerichtlicher Vergleich
"Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass am 10. August 2006 ein außergerichtlicher Vergleich zwischen Reiner Dworschak und den Mannstaedtwerken Troisdorf geschlossen wurde. Demnach wird Reiner Dworschak ab dem 1.10.2006 als Werkstoffprüfer eingesetzt alle übrigen Bestimmungen seines Arbeitsvertrages bleiben unberührt. Ausdrücklich festgestellt wurde, dass der Einsatz als Werkstoffprüfer eine gleichwertige Tätigkeit wie die frühere Tätigkeit als Güteprüfer darstellt. Durch diesen außergerichtlichen Vergleich ist zugleich der Kampf von Reiner Dworschak um seinen Arbeitsplatz erfolgreich abgeschlossen worden!..." Auszug aus der Pressemitteilung des "Solidaritätskreises gegen Abmahnungen und Kündigungen von Reiner Dworschak" vom 23.08.2006
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"(.)Obwohl die Geschäftsleitung in der Defensive war, hat das Arbeitsgericht Siegburg nun zu Ungunsten von Reiner Dworschak entschieden. Seine Klage nach Weiterbeschäftigung auf einem Arbeitsplatz wurde abgewiesen, was alle Teilnehmer der Verhandlung überrascht hat. Eine genauere Bewertung ist erst nach der schriftlichen Urteilsbegründung möglich. Klar ist aber jetzt schon, dass Reiner Dworschak in die 2. Instanz vor das Landesarbeitsgericht Köln gehen wird. Reiner Dworschak ist nach wie vor Belegschaftsmitglied der Mannstaedtwerke. Trotz bezahlter Freistellung von der Arbeit seit April 2005 hat eine große Zahl von Kollegen ihn bei der Betriebsratswahl am 14./15. März gewählt. Reiner Dworschak erzielte das drittbeste Ergebnis aller Betriebsratskandidaten. Die Kollegen honorierten damit sein jahrelanges kämpferisches Eintreten." Pressemitteilung des Solikreises Reiner Dworschak vom 22.03.2006
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Inzwischen ist viel passiert: Reiner Dworschak wurde am 16. März bei den Betriebsratswahlen mit 229 Stimmen von seinen Kollegen in den Betriebsrat gewählt. Er hat die drittmeisten Stimmen erhalten! Jetzt steht ein neuer Verhandlungstermin an: Ziel der Verhandlung am nächsten Mittwoch ist die Weiterbeschäftigung von Reiner Dworschak auf einem konkreten Arbeitsplatz bei Mannstaedt. Bisher argumentierte der Arbeitgeber, es gäbe keine freien Stelle im Betrieb. Tatsache ist jedoch, dass mehrere Kollegen intern auf Arbeitsplätze umgesetzt werden. Die Verhandlung ist am: Mittwoch, den 22.03.2006 um 11.30 Uhr im Saal 526, Arbeitsgericht Siegburg, Neue Poststr. 16. Zusammenfassung einer Pressemitteilung des "Solidaritätskreises gegen Abmahnungen und Kündigungen von Reiner Dworschak" vom 18.03.2006
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"Wieder ist Reiner Dworschak ein toller Erfolg gelungen! Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 10. November 2005 nun endgültig entschieden, dass die Kündigung von Reiner Dworschak auf der Namensliste 2004 ungültig gewesen ist. Es hat damit im vollen Umfang das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln bestätigt, das bereits am 13. April 2005 im Sinne von Reiner Dworschak die Kündigung durch die Geschäftsleitung abgewiesen hatte. Die Geschäftsleitung wollte diese Schlappe nicht hinnehmen und versuchte mit einer sog. Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht ihr Glück. Vergeblich!..." Presseerklärung des "Solidaritätskreises gegen Abmahnungen und Kündigungen von Reiner Dworschak" vom 1.1.2006
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Reiner Dworschak hatte am 11.11.05 vor dem Arbeitsgericht Siegburg einen weiteren Gütetermin. Ziel seiner Klage ist die Weiterbeschäftigung bei Corus Mannstaedt, dessen Belegschaftsmitglied er weiterhin ist. Da Corus Mannstaedt Reiner Dworschak aber bisher keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, kommt es nun zu einem Kammertermin am 14.12.2005 um 11.00 Uhr im Saal 526 im Arbeitsgericht Siegburg.
- Der nächste Gütetermin von Reiner Dworschak gegen die Geschäftsleitung von Corus Mannstaed findet am 11.11.2005 um 10:10 im Arbeitsgericht Siegburg statt. In der letzten Güteverhandlung ging es um den ausstehenden Lohn, der muß von Corus nun bezahlt werden. Jetzt geht es um eine Weiterbeschäftigung auf einem Arbeitsplatz bei Corus.
- Bei dem heutigen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Siegburg klagte Reiner Dworschak seinen ausstehenden Lohn von Juli und August 2005 von Corus Mannstaedt ein. Auch diese Gerichtsverhandlung endete mit einem weiteren Erfolg für Reiner Dworschak. Presseerklärung des Solidarkreises gegen Abmahnungen und Kündigungen von Reiner Dworschak vom 14.10.2005
- Der Prozess zur Klage von Reiner Dwoschak gegen die Corus Mannstaedtwerke in Troisdorf fand am 13. September 2005 statt. Reiner klagte gegen die ausstehende Zahlung von Lohn. Seiner Klage ist in allen Punkten Recht gegeben worden. Eine Weiterbeschäftigung wird von Corus bisher abgelehnt. Das Betriebsgelände darf er weiterhin nicht betreten. Wir werden weiter berichten.
- Der Gütetermin vom 11.08.2005 ist gescheitert. Corrus Mannstaed verweigert weiterhin die Lohnzahlung an den Kollegen Reiner Dworschak. Ein neuer Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Siegburg wurde für den 13.September 2005, 10:45 im Saal 137 angesetzt.
- Zur Ergänzung im Rechtsstreit des Kollegen Rainer Dworschak gegen Corus Mannstaedtwerke: Die Firma verweigert bisher Gehaltszahlungen, es gibt also eine Leistungsklage beim Arbeitsgericht Siegburg. Termin: Donnerstag, 11.08.2005, 9:00 Uhr im Raum 525.
- "Gestern [10.6.2005; Anm. d. Red.] fand vor dem Arbeitsgericht Siegburg ein Gütetermin statt. Reiner hatte eine Klage eingereicht, weil die Geschäftsleitung von Corus Mannstaedt aus Troisdorf ihn trotz eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13. April 2005 nicht mehr als Belegschaftsmitglied ansah. (.) Der Richter erklärte im gestrigen Gütetermin, dass eine Kündigung nicht vorliege und Reiner sich in einem Arbeitsverhältnis befindet. (.) Das Arbeitsgericht bestätigte die Ansicht, dass es jetzt an der Geschäftsleitung ist, Reiner den ausstehenden Lohn zu zahlen und ihn umgehend in die aktive Beschäftigung bei Mannstaedt zu bringen. Der Solidaritätskreis wird Reiner weiter darin unterstützen und bedankt sich an dieser Stelle herzlich für die Solidarität!" Presseerklärung des "Solidaritätskreises gegen Abmahnungen und Kündigungen von Reiner Dworschak" vom 11.06.2005.
- Am 13. April erzielte Reiner Dworschak erneut ein Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht Köln. Sein Arbeitsverhältnis mit Corus Mannstaedt bleibt bestehen. Die Geschäftsleitung von Corus Mannstaedt verweigert Reiner Dworschak seitdem seine Weiterbeschäftigung. Der Geschäftführer Herr Deiterding hat trotz Reiners Protest ihn von der Arbeit frei gestellt. Herr Deiterding selbst musste einen Tag später ebenfalls seine Arbeit niederlegen. Der neuste Clou der Geschäftsleitung von Corus Mannstaedt ist, das sie Reiners Arbeitsverhältnis seit dem gewonnenen Prozeß vom 13. April 2005 etwa zwei Wochen später von ihrer Seite für beendet erklären. Mit dem neuen Flyer des Solidaritätskreises wurde die Belegschaft über den Erfolg und die aktuelle Entwicklung informiert: "Nach Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln: Geschäftsleitung dreht am Rad - und missachtet LAG - Urteil! " Siehe Seite 1 und Seite 2
- Kündigung von Reiner Dworschak aufgehoben - Geschäftsleitung verweigert Weiterarbeit!
"Bei der gestrigen [13. April 05; die Red.] Verhandlung vor
dem Landesarbeitsgericht Köln von Reiner Dworschak gegen
Corus Mannstaedt wurde die betriebsbedingte Kündigung vom
Januar 2004 für unwirksam erklärt! Das ist ein erneuter
Erfolg gegen die Geschäftsleitung, die seit fast 4 Jahren
vergeblich versucht, den kämpferischen Kollegen Reiner
aus dem Betrieb zu drängen. Seine Weiterbeschäftigung
als Güteprüfer konnte er vor dem Landesarbeitsgericht
Köln jedoch nicht durchsetzen, weil das Gericht unter Berufung
auf das gesetzlich verankerte Recht auf unternehmerische Freiheit
ausdrücklich die Umorganisation und die Massenentlassungen
bei Corus Mannstaedt gebilligt hatte. (.) Die Geschäftsleitung
stellte Reiner - bis zur rechtskräftigen Klärung -
gegen seinen Protest bei Weiterbezahlung der vollen Geld- und
Sachbezüge von der Arbeit frei." Aus der Presseerklärung
des "Solidaritätskreises gegen Abmahnungen und Kündigungen
von Reiner Dworschak"
vom 15.03.2004.
- "Es geht um Arbeiterinteressen". Aus Anlass der neuen
Gerichtsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht am 13. April
2005 hat der Solikreis ein neues Flugblatt vom 08.04.2005 erstellt: Seite
1
und Seite
2
- Wie berichtet, hat Reiner Dworschak vor dem Arbeitsgericht
Siegburg gewonnen und muss als Güteprüfer im Walzwerk
weiter beschäftigt werden. Die Geschäftsleitung von
Corus Mannstaedt verweigert jedoch die Weiterbeschäftigung.
Siehe dazu den neuen Flyer
des Solidaritätskreises vom September 04
- Nur wer kämpft – gewinnt! „… Das Urteil
des Arbeitsgerichts Siegburg ist ein erneuter voller Erfolg: Das
Arbeitsverhältnis von Reiner Dworschak ist nicht beendet,
er muss weiterbeschäftigt werden. Mannstaedt wurde verurteilt,
Reiner zu unveränderten Bedingungen als Güteprüfer
weiter zu beschäftigen. Corus Mannstaedt muss die Verfahrenskosten
tragen….“ Pressemitteilung
des Solidaritätskreis Reiner Dworschak vom 31.8.04
- Morgen, 31.8.04, ist der Gerichtstermin von Reiner Dworschak
gegen Corus Mannstaedt vor dem Arbeitsgericht Siegburg. Nachdem
Corus Mannstaedt drei Jahre vergeblich über diverse Prozesse
versucht hat, den aktiven Gewerkschafter Reiner Dworschak aus
dem Betrieb zu entfernen, versuchen sie es diesmal im Rahmen einer
Massenentlassung. Gleichzeitig stellt der Betrieb Leiharbeiter
zu Dumpinglöhnen ein. Siehe dazu „Massenentlassungen
und Niedriglohn durch Leiharbeiter: Das ist Hartz IV in Reinkultur!“
Flugblatt des Solidaritätskreis
vom August 2004
- „Am 26. Januar 2004 hat der Vertrauensmann Reiner Dworschak
durch die Geschäftsleitung der Corus Mannstaedtwerke in Troisdorf
eine betriebsbedingte Kündigung zum 31.07.2004 erhalten.
Dieses Mal spekuliert die Geschäftleitung offensichtlich
darauf, dass sie Reiner Dworschak im Rahmen einer Massenentlassung
von insgesamt 65 Kollegen bei Mannstaedt vor die Tür setzen
kann. Reiner Dworschak hat auch gegen diese neue Kündigung
Klage beim Arbeitsgericht Siegburg eingereicht…“.
Presseerklärung des „Solidaritätskreises gegen
Abmahnungen und Kündigungen von Reiner Dworschak“ vom
15.03.2004
mit Prozessterminen
- "Vor dem LAG Köln fand am 21.10.2003 eine weitere
Gerichtsverhandlung in der Auseinandersetzung zwischen dem Güteprüfer
Reiner Dworschak und seinem Troisdorfer Arbeitgeber Corus Mannstaedt
statt. Nachdem in der Verhandlung deutlich wurde, dass die Abmahnungen
fehlerhaft und deshalb nicht aufrecht zu halten sind, wurde einvernehmlich
festgelegt: Corus Mannstaedt hat den Auftrag, innerhalb von 2
Wochen einen angemessenen Arbeitsplatz für Reiner seiner
DGB-Anwältin vorzuschlagen. Der Vorschlag beinhaltet gleichzeitig,
dass bei Annahme des Arbeitsplatzes durch Reiner Dworschak die
Abmahnungen und die Kündigung wegen angeblicher Arbeitsfehler
aus der Personalakte zu entfernen sind. ... " Siehe den Pressemitteilung
des "Solidaritätskreises gegen Abmahnungen und Kündigungen
von Reiner Dworschak" vom 21.10.2003.
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