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Updated: 18.12.2012 15:51
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Presseerklärung des "Solidaritätskreises gegen Abmahnungen und Kündigungen von Reiner Dworschak", 1.1.2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wieder ist Reiner Dworschak ein toller Erfolg gelungen! Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 10. November 2005 nun endgültig entschieden, dass die Kündigung von Reiner Dworschak auf der Namensliste 2004 ungültig gewesen ist. Es hat damit im vollen Umfang das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln bestätigt, das bereits am 13. April 2005 im Sinne von Reiner Dworschak die Kündigung durch die Geschäftsleitung abgewiesen hatte. Die Geschäftsleitung wollte diese Schlappe nicht hinnehmen und versuchte mit einer sog. Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht ihr Glück. Vergeblich!

Der Solidaritätskreis sagt auf diesem Wege herzlichen Dank den vielen Unterstützern und Kollegen im Betrieb, Freundes- und Bekanntenkreis und den zahlreichen Solidaritätserklärungen aus ganz Deutschland! Ohne ihren Beitrag wäre dieser nunmehr 4 ½-jährige erfolgreiche Kampf gegen 2 Kündigungen und 5 Abmahnungen nicht möglich. Der Solikreis dankt auch den Pressevertretern, die durch ihre objektive Berichterstattung eine breitere Öffentlichkeit hergestellt haben.

Reiner Dworschak ist damit nach wie vor Belegschaftsmitglied der Mannstaedtwerke und erhält ganz normal seinen Lohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld usw. Nach wie vor verweigert die Geschäftsleitung ihm eine Weiterbeschäftigung auf einem konkreten Arbeitsplatz, obwohl es nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dafür keinen Grund gibt. Er darf auch nicht ungehindert auf das Betriebsgelände, was völlig haltlos ist! Reiner Dworschak ist nach wie vor von der Arbeit freigestellt. Er hat der Geschäftsleitung nach dem Urteil erneut seine Arbeitskraft angeboten und seine Erwartung auf eine konkrete Weiterbeschäftigung ausgedrückt. Da ihm diese Weiterbeschäftigung jedoch durch die Geschäftsleitung verweigert wird, ist er gezwungen, diese einzuklagen. Der Kammertermin zur Weiterbeschäftigung auf einem Arbeitsplatz findet statt am Mittwoch, 22. März 2006, 11.30 Uhr, Saal 526, Arbeitsgericht Siegburg, Neue Poststr. 16.

Zugleich hat Reiner Dworschak kurz vor Weihnachten dem Vertrauenskörperleiter Tsapanidis und dem Betriebsratsvorsitzenden Dederichs seine Kandidatur für die Betriebsratswahlen 2006 schriftlich und mündlich bekannt gegeben! Reiner will auf der IG-Metall-Liste kandidieren, das ist für ihn als aktiver Gewerkschafter sonnenklar. Reiner Dworschak zu den Gründen für seine Kandidatur: "Schon oft haben mich Kollegen aufgefordert, zum Betriebsrat zu kandidieren. Ich habe mich dafür entschieden, weil nicht nur mein jahrelanger Kampf um den Arbeitsplatz gezeigt hat, dass ich unbestechlich, kämpferisch und streitbar für Arbeiterinteressen eintrete. Ich bin gegen mehrere Listen bei der Betriebsratswahl, denn nur mit einer Persönlichkeitswahl kann die Belegschaft wirklich die besten Kandidaten wählen". Reiner Dworschak hat die Geschäftsleitung darauf hingewiesen, ihn beim Wahlkampf zu den Betriebsratswahlen nicht zu behindern und die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes einzuhalten.

Weitere Informationen können Sie der Homepage www.solikreis-reiner.de externer Link entnehmen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Gebauer


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