Home > Branchen > Sonstige > Maschinen-/Anlagebau > Ixion > ixion5
Updated: 18.12.2012 15:51
Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

Ixion kontaktscheu  

Mehrfach haben wir ja über die Entlassungen bei der Hamburger Maschinenbaufirma IXION berichtet. Mehrere betroffene Kollegen haben Kündigungsschutzklage erhoben und haben die Prozesse kollektiv geführt. Sollte es zu außergerichtlichen Lösung kommen, sollte diese für alle gelten.  

IXION hat ein halbes Jahr kaum reagiert und die Prozesse mehrfach platzen lassen. Erst nachdem die Betroffenen im März/April auch im Betrieb verstärkt als Gruppe aufgetreten waren und deutlich gemacht haben, dass sie bereit sind weiter im Betrieb zu arbeiten, weil sie die Prozesse gewinnen werden, reagiert IXION im ersten Kündigungsschutzprozess überraschend mit einem Einigungsangebot.

Für die gerichtlichen Vergleiche wurde eine Schweigepflicht der betroffenen Kollegen auf Betreiben IXION`s festgelegt. Dies wurde in Kauf genommen, weil die Einigungsvorschläge den Vorstellungen als Gruppe entgegen kamen. Mittlerweile gibt es eine entsprechende Lösung für die meisten der Kollegen.

Einen Kollegen wollten sie nicht verhandeln. Die Taktik ist unklar. Würde der Kollege seinen Prozess gewinnen, würde er sofort in den Betriebsrat einziehen und könnte frühestens 2012 wieder gekündigt werden. IXION will diesen Kollegen aber loswerden. Wahrscheinlich denkt IXION, dass sie mit den Einigungen die Gruppe aufgebrochen haben und den letzten individuell "fertig" machen können, in welcher Form auch immer.

Sein Prozess fand am 20. Juni statt. Der Prozess war von Kollegen, Angehörigen und Gästen gut besucht. Bereits am 19. wurde der Anwalt des Kollegen benachrichtigt, dass die IXION-Anwälte die Klage des Kollegen anerkennen und ein entsprechender Schriftsatz an das Arbeitsgericht gegangen ist. Das kommt einer Rücknahme der Kündigung gleich. Der Prozess endet dann auch mit einem Vergleich, wonach der Kollege zu den alten Arbeitsvertragsbedingungen weiter beschäftigt werden muss.

Als der Kollege am 23.6. wieder im Betrieb erschien, wurde er nach einer halben Stunde vom Geschäftsführer wieder nach Hause geschickt. Anscheinend hat er vom Arbeitsgerichtsvergleich nichts gewusst!!!!!!!! Der weitere Verlauf ist unklar. Jetzt soll es ein Gespräch mit dem Geschäftsführer, dem Kollegen und seinen Anwalt am 1.7. geben. Am gleichen Tag findet vor dem Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstrasse 96 um 10:00 Uhr, Raum 226 der Prozess eines Kollegen statt, der noch im Betrieb beschäftigt ist und auf Widereinsetzung des alten Arbeitsvertrages klagt. Die Kollegen, die die Prozesse gemeinsam geführt haben, werden diesen Kollegen unterstützen und sich auch weiterhin treffen. Mittlerweile ist ein Handelsblattartikel externer Link bekannt geworden, wonach der Investor Greverath nach "geglückter Sanierung nach einigen Umwegen" einen "strategischen Partner oder Käufer" für IXION sucht.

"Isolierhaft mit Kontaktsperre"

Dem weiterbeschäftigten Kollegen wird am 1.7. im Beisein des Geschäftsführers, zweier IXION-Anwälte und seines Anwalts ein Arbeitsplatz angeboten, der nicht dem Arbeitsgerichtvergleich entspricht. Danach muss er zu den alten Arbeitsbedingungen als Elektriker weiter beschäftigt werden.

Jetzt soll er ein Konzept zur Effektivierung des Service erarbeiten, anschließend für die Montage!!! Dass soll er machen, mit eingeschränkten Kollegenkontakt und "diskriminierender" Einschränkung in der Arbeitszeit! Er bekommt dafür ein eigenes "Büro" - ein umgebauter ehemaliger Waschraum im letzten Winkel des Betriebes. Der Raum hat ein Milchglasfenster nach draußen hin - kein Blick ins Freie. Ein PC, aber kein Telefon. Der Kollege hat die angebotene Beschäftigung abgelehnt, bietet aber seine Arbeitskraft entsprechend des gerichtlichen Vergleichs weiter an und will das rechtlich durchsetzen.

Weiter wird er verdächtigt, der Autor des neuen Berichts im Labournet zu sein. Dafür gäbe es Beweise, die aber nicht geäußert wurden.
Der Bericht im labournet würde Passagen beinhalten, die nur dieser Kollege wüsste. Der Inhalt des Labournetberichtes ist aber vor Erscheinen diskutiert worden und somit einer größeren Öffentlichkeit bekannt gewesen. Vor und nach den Prozessen ist z.B. mit Besuchern diskutiert worden.

Der Absatz »Wahrscheinlich denkt IXION, dass sie mit den Einigungen die Gruppe aufgebrochen haben und den letzten individuell "fertig" machen können, in welcher Form auch immer« würde zudem beleidigend und verleumderisch sein und einen Straftatbestand entsprechen!!! Mit diesen Begründungen wurde dem Betriebsrat eine fristlose Verdachtskündigung des Kollegen vorgelegt. Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht zugestimmt. Da der Kollege selbst Mitglied im Betriebsrat ist, versucht IXION jetzt die Zustimmung zur fristlosen Kündigung per Arbeitsgerichtsbeschluss zu erwirken. Der Kollege ist dem 14.7. von der Arbeit frei gestellt.  
Prozess wegen Zustimmung zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsmitgliedes durch das Arbeitsgericht:   27.August um 10:30 Uhr, Raum 116, Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstrasse 96  
Um Öffentlichkeit wird gebeten.  
 

»»»»»»» Prozeßtermin 27.08.2008 aufgehoben «««««««

Das Gericht hat den Prozeßtermin wegen Zustimmung zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsmitgliedes durch das Arbeitsgericht für Mittwoch 27. August ohne Begründung aufgehoben!!!! Weitere Infos folgen!
Redaktion LabourNet Germany, Samstag 23.08.2008

Bericht eines Beschäftigten vom 20.08.2008

Es handelt sich bei diesem Beitrag um eine aktualisierte Fortschreibung des Beitrags "Überraschung bei Ixion" - Bericht eines Beschäftigten vom 25.06.2008

Siehe dazu auch:

Die Fötuskapitalisten - Die Rache von Ixion: Betriebsrat fristlos gekündigt

"Wie die Redaktion des LabourNet Germany erfuhr, soll ein Betriebsratsmitglied der Firma IXION fristlos gekündigt werden. Angeblich ist er der Autor des erneuten Berichts über IXION vom 25.6., weil der Bericht Informationen enthält, die nur er wissen könnte. Tatsächlich beinhaltet der Bericht die Informationen eines öffentlichen Arbeitsprozesses des Kollegen am 20.6. und die Ergebnisse einer anschließenden kollektiven Diskussion über den Verlauf des Prozesses. (.) Wir sind diejenigen, an die Sie sich zu halten haben und unsere Namen kennen Sie. Und die unserer Anwälte auch." Kommentar von Mag Wompel und Ralf Pandorf (Redaktion LabourNet Germany) vom 20.8.08


Home | Impressum | Über uns | Kontakt | Fördermitgliedschaft | Newsletter | Volltextsuche
Branchennachrichten | Diskussion | Internationales | Solidarität gefragt!
Termine und Veranstaltungen | Kriege | Galerie | Kooperationspartner
AK Internationalismus IG Metall Berlin | express | Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken
zum Seitenanfang