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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Die Fötuskapitalisten - Die Rache von Ixion: Betriebsrat fristlos gekündigt Wie die Redaktion des LabourNet Germany erfuhr, soll ein Betriebsratsmitglied der Firma IXION fristlos gekündigt werden. Angeblich ist er der Autor des erneuten Berichts über IXION vom 25.6., weil der Bericht Informationen enthält, die nur er wissen könnte. Tatsächlich beinhaltet der Bericht die Informationen eines öffentlichen Arbeitsprozesses des Kollegen am 20.6. und die Ergebnisse einer anschließenden kollektiven Diskussion über den Verlauf des Prozesses. Wenn ein Ergebnis die Vermutung das "individuellen Fertigmachen" ist, ist das dem bisherigen Verhalten IXION`s geschuldet. Die fristlose Kündigung scheint die Vermutung zu bestätigen. Dieser neue Angriff ist feige, auf dem Niveau eines kleinem Kindes, dem man sein Spielzeug weggenommen hat - Fötuskapitalismus eben. Wenn die Firma Ixion, sein Geschäftsführer oder wer auch immer hinter dieser Aktion stecken sollte, nicht den Mumm besitzt, uns, also die Redaktion des LabourNet Germany, die für die Veröffentlichung der Artikel zuständig ist, erneut zu verklagen und sich statt dessen ein unschuldiges Opfer für seine Rache sucht, ist dies schlicht und ergreifend menschenverachtend. Dieser Kündigungsversuch muss mit den genannten Kündigungsgründen scheitern. Wer soll die oder der nächste sein, um eine kritische Öffentlichkeit gegen Ixion zu verhindern? Wir sind diejenigen, an die Sie [*] sich zu halten haben und unsere Namen kennen Sie. Und die unserer Anwälte auch. Da der Betriebsrat diesem Ersuchen der Firmenleitung nicht zustimmte, findet am 27.8.2008 eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Hamburg statt, in dem, wie in einem solchen Fall üblich, die Zustimmung des Betriebsrates durch das Gericht ersetzt werden soll. 27.8.2008, 10:30 Uhr, Saal 116 im Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96, 22083 Hamburg Diese Reaktion von IXION ist unter keinen Umständen hinnehmbar und entspricht einem Menschenbild und Rechtsverständnis, welches wir bisher nicht einmal dem Geschäftsführer von IXION oder wer auch immer dort für diese Kündigung zuständig ist, unterstellen wollten. Es ist Steinzeitkapitalismus pur: Die Rache des Fötuskapitalisten. Und anders als mit Rache können wir von der Redaktion des LabourNet Germany eine solche Reaktion auch nicht mehr interpretieren. Zum Hintergrund: In einem Gerichtsverfahren, welches von der Firma IXION angezettelt wurde, wehrte sich das Unternehmen u.a. gegen die Bezeichnung als Kapitalist und gegen den Begriff der Erpressung, wenn Teile der Belegschaft keine verschlechterten Arbeitsbedingungen akzeptieren und ihnen daraufhin mit Arbeitsplatzabbau seitens des Unternehmens gedroht wird. Bezogen hatte sich IXION auf diverse Artikel im LabourNet Germany, die alle mit "Bericht eines Beschäftigten vom xx.xx.xxxx" unterzeichnet waren. Das Ergebnis: Die Klage wurde in allen Punkten abgewiesen. Punkt. Ende. Aus. IXION hatte verloren! IXION war gescheitert, auch mit seinem Versuch, dass eh schon arg gebeutelte Presserecht zu unterminieren. Alle Versuche seitens der Unternehmensleitung von IXION, an den wirklichen Verfasser der Texte heranzukommen, verliefen ins Nichts. Privatklagen wurden gestellt, weil wir uns weigerten und von unserem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht machten, Strafanzeigen in Hamburg und in Bochum gegen die zuständige Redakteurin Mag Wompel wegen Beleidigung und Verleumdung wurden gestellt. Alles unter anderem wegen einer Textpassage wie "So reibungslos wie die Kapitalisten es sich vorstellen klappt das nicht immer mit Angriffen auf Lohnbestandteile und Arbeitsbedingungen." Nein, so einfach geht das auch nicht. Deshalb haben wir auch am 8.6.2007 geschrieben: "Aufgrund einer neuerlichen Strafanzeige des Anwalts von Ixion ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Mag Wompel als verantwortliche Redakteurin. Wir erneuern aus diesem Anlass die Bitte, aktuelle und ehemalige Beschäftigte von IXION mögen sich bei uns melden, wenn sie helfen können, die kritisierten Arbeitsbedingungen zu belegen! Bitte weitersagen!" Und das geschah auch. Dezidiert konnten wir mit, aus unterschiedlichen Quellen erhaltenem Material, alle uns vorgehaltenen Punkte belegen. Das von IXION und seinen Anwälten so mühsam installierte Klagekonstrukt brach in sich zusammen wie ein Kartenhaus. Auch das Ermittlungsverfahren gegen Mag Wompel wurde mittlerweile durch die Staatsanwaltschaft Bochum mangels Tatverdachts eingestellt. Genauso wie die Klage gegen das LabourNet ist die ökonomische Peitsche der fristlosen Kündigung gegen den Kollegen in unseren Augen ein Versuch, kritische Öffentlichkeit bei und über Ixion mundtot zu machen. Der über zweijährige Widerstand der Kollegen hat weitergehende Angriffe gegen die restlichen Beschäftigten zumindest behindert. Eine kritische Öffentlichkeit ist da ein notwendiger und wichtiger Bezugspunkt gewesen. Sie hat für Unterstützung und Solidarität gesorgt. IXION versucht in der Öffentlichkeit das Bild einer Betriebsharmonie zu projizieren, wonach sich die ArbeiterInnen völlig ergeben dem Diktat der Kapitalisten beugen. Zuletzt geschehen im Handelsblatt vom 29.5.2008 . Dieses nicht der Realität entsprechende Bild wird durch die kritische Öffentlichkeit zerstört. KollegInnen in anderen Betrieben können dadurch Mut fassen und die Erfahrungen der IXION-Kollegen positiv in eigenen Auseinandersetzungen umsetzen. Oder wie der express (6-7/2008) in der Gratulation zur Klageabweisung schrieb: "es gibt noch viel zu kritisieren - nennt es beim Namen". Wir tun es! Und wir wiederholen: Wir sind diejenigen, an die Sie sich zu halten haben und unsere Namen kennen Sie. Und die unserer Anwälte auch. Mag Wompel und Ralf Pandorf Anmerkung: Wir wir wissen, gehört die Geschäftsleitung der Firma Ixion bzw. ihre Anwälte zu den eifrigsten LeserInnen dieser Rubrik im LabourNet Germany, so können wir uns daher ein direktes Anschreiben sparen. |