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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Wal-Marts Ethik Wal-Mart: Gefährliche Liebschaften "Amerikanische Unternehmenskultur trifft auf deutsche Mitbestimmung: Das Arbeitsgericht Wuppertal hat dem Handelskonzern Wal-Mart die Anwendung großer Teile seines Verhaltenskodexes für Mitarbeiter in Deutschland untersagt." Artikel von Thomas Reinhold in FAZ vom 16.06.2005. Weitere Informationen auf der Homepage des Wal-Mart-Betriebsrates Mitbestimmung ist auch bei US-amerikanischem Verhaltenskodex in Deutschland einzuhalten ". Das Landesarbeitsgericht hat in seiner Sitzung am 14.11.2005 folgende Abschnitte des Kodexes als mitbestimmungspflichtig eingestuft: Anordnung und Nutzung der Telefonhotline; Annahme von Geschenken und Zuwendungen; Belästigung und unangemessenes Verhalten (mit Ausnahme des Passus, der Gewalt auf dem Betriebsgelände oder in Ausübung der arbeitsvertraglichen Tätigkeit verbietet.) Zum Hintergrund: Mit der Gehaltsabrechnung des Monats Februar erhielt jeder Mitarbeiter von Wal-Mart Germany eine Zusammenfassung der so genannten „Statements of Ethics“ (SOE). Gleichzeitig wurden im Unternehmen an den schwarzen Brettern und im Personalbereich entsprechende Plakate ausgehängt. Die Richtlinie „Unternehmensethik“ mit der internen Nummer PW-12, ist Teil einer Reihe von Wal-Mart-Richtlinien, die die unterschiedlichsten Arbeits- und Lebensbereiche der Mitarbeiter regelt. So gibt es Richtlinien die im Falle von (vermutetem) Alkohol- und Drogenmissbrauch (PD-16) eintreten genauso wie für die Nutzung von Computern, Modems, Internetnutzung und Sicherheit (Il-06). Hintergrund für die aktuelle Neuausgabe der „Ethikrichtlinien“ ist laut dem internen Kommunikationsleitfaden, „…dass zunehmend verschärfte Anforderungen an die Unternehmensführung von US-Unternehmen (Corporate Governance) gestellt werden…“ In der internen Mitteilung, die uns vorliegt, heißt es: „Der Gesamtbetriebsrat wurde bereits über das Thema „Statement of Ethics“ informiert“. Eine Formulierung, aus der eindeutig hervorgeht, dass er das Papier nie zu sehen bekommen hat. Daher verwundert auch nicht, dass der Betriebsrat laut einer Meldung der Financial Times Deutschland vom 15. März 2005 , derzeit den Gang zum Arbeitsgericht vorbereitet. Dies wäre auch durchaus nachzuvollziehen, hat das Wal-Mart-Management schon immer ignoriert, dass es in Deutschland so etwas wie Mitbestimmung gibt. Insbesondere, wenn sich ein Management erdreistet, sich um das Liebesleben seiner Mitarbeiter zu kümmern: „Sie dürfen nicht mit jemandem ausgehen oder in eine Liebesbeziehung mit jemandem treten, wenn Sie die Arbeitsbedingungen dieser Person beeinflussen können, oder der Mitarbeiter Ihre Arbeitsbedingungen beeinflussen kann.“, heißt es in der Richtlinie. Auch die Maßnahmen die bei Nichtbeachtung vom Unternehmen angedroht werden, lassen keine Wünsche offen: „Angemessene Disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sind gegen jeden Mitarbeiter zu ergreifen, dessen Verhalten diese Unternehmensethik oder gültige Gesetze und Bestimmungen, einschließlich dieser ethischen Leitprinzipien, verletzt. Selbstanzeige bei Missachtung von ethischen Prinzipien wird begrüßt und möglicherweise bei Festlegung der angemessenen disziplinarischen Maßnahmen Berücksichtigung finden.“ „Beachten Sie jederzeit die Gesetze! Wenn Sie erfahren, das ein anderen Mitarbeiter ein Gesetz verletzt, oder wenn Sie von einem anderen Mitarbeiter, der dies tut oder von dem Sie annehmen, dass er dies tut, dazu aufgefordert werden, haben Sie darüber unverzüglich zu berichten.“ , heißt es weiterhin, der direkte Aufruf zur Denunziation von Kollegen. Siehe dazu
Wir bitten um Verständnis für die schlechte Qualität, haben die Dateien nicht direkt vom Management erhalten…. Siehe dazu auch
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