letzte Änderung am 16. Dezember 2003

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Seit wann sind Dumpinglöhne legal?

Von: achenbach_ulrich@freenet.de
An: fraktion@cducsu.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
als betroffener Langzeit-Erwerbsloser bin ich empört über die von Ihnen durchgepeitschte Änderung, nachdem jede legale Arbeit für Langzeitarbeitslose zumutbar ist. Die Forderung der SPD-Linken garantierte nur die Legalität der Arbeitsentgelte. Selbst wenn jede Arbeit zu ortsüblichen oder tariflichen Entgelten anzunehmen wäre, ist dies nicht immer zumutbar. Entscheidend sind die Arbeitszeit und die Erreichbarkeit der Arbeitsplätze. Beschäftigten kann man weder hohe Fahrkosten noch überlange Arbeitswege zumuten. Selbst dies ist in Hartz IV (SGB II)nicht geregelt. Mit der von Ihnen durchgesetzten Verschärfung des SGB II signalisieren Sie Menschenverachtung und Anerkennung von Gesetzeswidrigkeiten. Weiterhin setzen Sie sich über die bestehende Rechtsprechung hinweg, denn Dumpinglöhne sind gesetzwidrig (höchstrichterlich anerkannt)!

Sollte mir ein Arbeitsplatz zum Dumpinglohn angeboten werden, werde ich bis zur letzten Instanz dagegen klagen!<7p>

Glauben Sie nur nicht, die nächste Bundestagswahl zu gewinnen, denn die Bewegung "von unten" gegen die Koalition der Sozialabbauer wird immer größer!

Mit freundlichem Gruß,
Ulrich Achenbach

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