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Die RBG Reisebetreuungs GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Mitropa AG und damit Teil des DB Konzerns. Im Sommer 1999 wurde dieser von der DB AutoZug, ebenfalls zum DB Konzern gehörend, der Auftrag zur Bewirtschaftung der internationalen Autoreisezüge erteilt. Mit der Vergabe dieses Dumping-Angebotes wurde ein lästiger Mitbewerber vom Markt gedrängt. Grundlage bilden "Hungerlöhne" und eine fehlende soziale Absicherung der Beschäftigten. Dabei werden von der RBG bewusst keine Vollzeitarbeitsplätze angeboten, obwohl dies möglich wäre. Um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, sind die ArbeitnehmerInnen auf zusätzliche Arbeitsangebote der RBG angewiesen. Wesentliche und übliche Entgeltleistungen wie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, eine gesetzmäßige Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden verweigert. Das Billiglohnkonzept der RBG wird somit bewusst und langfristig in Konkurrenz zu den Mitropa-Tarifverträgen gesetzt , eine Aushebelung von Tarifstrukturen ist möglich und wird angestrebt.
Als die RBG im Juni 1999 ihr jetziges Geschäft der Bewirtschaftung der internationalen Autoreisezüge aufnahm, schlossen sich in der Hamburger Niederlassung die Beschäftigten zusammen, um sich für bessere Arbeitsbedingungen und mehr soziale Sicherheit im Unternehmen einzusetzen. Zu dieser Zeit stand der RBG in Hamburg ein Mitarbeiterpool von ca. 80 Personen zur Verfügung, welche, vor allem um lästige Lohnnebenkosten zu sparen, lediglich auf der Grundlage von Aushilfsarbeitsverträgen mit einer jeweiligen Gültigkeit von drei Tagen beschäftigt wurden. Dies, obwohl ein großer Teil von ihnen regelmäßig und in Vollzeit im Unternehmen eingesetzt wurde. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und Kündigungsschutz entstand so gar nicht erst. Der Wunsch der Mitarbeiter, einen Betriebsrat zu wählen, wurde von der RBG abgelehnt. Schließlich hätte sie ja, bis auf zwei Leute, gar keine fest angestellten ArbeitnehmerInnen und wäre so überhaupt nicht betriebsratsfähig. Eine Arbeitnehmervertretung sollte verhindert werden. Doch die Beschäftigten setzten ihr Recht auf einen Betriebsrat gerichtlich durch. Ungeachtet der Tatsache, dass der Arbeitgeber inzwischen vieles daransetzte, die Namen der beteiligten engagierten KollegInnen herauszufinden und hinter vorgehaltener Hand mit Kündigungen drohte. Nach dem Urteilsspruch der Arbeitsrichter musste die RBG mit ihren Mitarbeitern unbefristete Arbeitsverträge abschließen und Betriebsratswahlen in ihren Niederlassungen akzeptieren.
Doch ein dringendes Thema ist nach wie vor die Entlohnungssituation: Seit der Auftragsübernahme im Sommer 1999 zahlt die RBG unverändert für einen durchschnittlichen Zugumlauf z.B. von Hamburg nach Narbonne (Südfrankreich) und zurück von 37 Stunden Dauer 360 DM brutto. Dies entspricht einer Stundenvergütung von 9,73 DM. Darüber hinaus gibt es eine geringe Verkaufsprovision von zehn Prozent auf verkaufte Speisen und Getränke. Einen Großteil der insgesamt getätigten Umsätze besteht jedoch aus so genannten Inklusivleistungen (im Fahrpreis enthaltenes Frühstück bzw. Abendessen), die für die Beschäftigten nicht verprovisioniert werden. Zudem gibt es auf den internationalen Autoreisezügen unrealistische Pausenregelungen, die kaum einzuhalten sind und weder den betrieblichen Gegebenheiten noch den Vorgaben der notwendigen Ausnahmeregelung zur Arbeitszeitordnung entsprechen.
Seit ca. einem halben Jahr werden daher Tarifverhandlungen zwischen der NGG (Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten), als die uns vertretende Gewerkschaft und der Mitropa/RBG geführt. Unsere Forderungen:
Die Gesamtsumme unserer Forderungen beträgt ca. 900.000 DM pro Jahr, das Angebot der Mitropa liegt lediglich bei 450.000 DM.
Würde die Mitropa selber diese Dienstleistung erbringen, hätte sie im Vergleich zum jetzigen Zustand die doppelten Kosten zu tragen.
Die Tarifverhandlungen scheiterten an der unnachgiebigen Haltung der Mitropa. Karin Schüler (Arbeitsdirektorin im Vorstand der Mitropa AG): "Mehr als 450.000 DM sind nicht drin ansonsten sind die Arbeitsplätze bei der RBG und der Mitropa gefährdet!" Dieses Angebot wurde von den Beschäftigten immer einhellig abgelehnt. Gleichzeitig hat der Wirtschaftsausschuss die finanzielle Situation der RBG untersucht und festgestellt, dass unsere Forderungen problemlos aus dem Unternehmen heraus finanzierbar wären ohne Erzielung eines Defizits.
Am 18. Mai 2001 wurde im Unternehmen eine Urabstimmung durchgeführt. Die Beschäftigten der beiden beteiligten Betriebe in Dortmund und in Hamburg stimmten mit 92,5 Prozent für die Aufnahme eines unbefristeten Arbeitskampfes. Dieser begann mit sehr guter Teilnahme am ersten Juni-Wochenende und wird in jedem Fall fortgesetzt.
Inzwischen hat sich unsere Situation jedoch deutlich verkompliziert. Die DB AutoZug hat als Auftraggeber den Bewirtschaftungsvertrag mit der RBG außerordentlich zum 9. Juni 2001 gekündigt. Ab 10. Juni soll eine neue GmbH als 100-pro-zentige Tochter der DB AutoZug in Form eines Betriebsüberganges die Bewirtschaftung der internationalen Autoreisezüge übernehmen. Für dieses neue Unternehmen (DB European Railservice) wurde bereits ein Tarifvertrag mit der Transnet, Gewerkschaft der Eisenbahner, abgeschlossen. Tarifverhandlungen gibt es seit dem 7. Mai. Der Transnet-Tarifvertrag liegt im Wesentlichen deutlich unter dem letzten von der Mitropa gemachten Angebot, welches wir nie als diskussionswürdig angesehen haben. Über den geplanten Betriebsübergang sind Arbeitnehmervertreter und Wirtschaftsausschuss erst informiert worden, als bereits alles beschlossen war. Sie wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Seitens der Transnet gab es vor Abschluss des Tarifvertrages weder eine Kontaktaufnahme mit den betroffenen Beschäftigten noch mit der NGG, obwohl diese Gewerkschaft über laufende Tarifverhandlungen mit der NGG und den bevorstehende Arbeitskampf informiert war. Über den Tarifabschluss informiert wurden die Beschäftigten durch den Arbeitgeber (!) zwei Tage vor Beginn des Arbeitskampfes.
Die DB AutoZug setzt alles daran, den eingeführten Billiglohnsektor zu erhalten, um diesen später auch auf andere Konzernteile auszudehnen. Die Transnet tarifiert hinter dem Rücken der Belegschaft und der Schwestergewerkschaft NGG Billiglohnbedingungen, in Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberseite. Die erhebliche Brisanz und Reichweite dieses Präzedenzfalls ist deutlich: Tarifflucht und Aushebelung von Tarifstrukturen.
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