letzte Änderung am 20. August 2003

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Holzmann


Der Fall Holzmann

Laut der Frankfurter Rundschau vom 4. Dezember hat der Betriebsrat von Holzmann mit dem Vorstand einen Lohnverzicht von 240 Mio DM vereinbartt. Dies sollte im Zeitraum vom 1.1.2000 bis 30.6.2001 realisiert und diese Zugeständnisse nicht gegen Wettbewerber ausgenutzt werden. Die IG BAU wird anscheinend diese Vereinbarung dulden, obwohl der IG-Bau Vorsitzende, Klaus Wiesenhügel am Anfang gegen die Vereinbarung war, weil sie gegen Tarifrecht verstößt. Am 7. Dezember meldeten Handelsblatt und die FR, daß die BDA nun tarifverträgliche Öffnungsklauseln in der Bauindustrie verlangt - die Grünen haben dies bereits am 3.12.99 vorbereitet mit der Forderung nach der Reform des Günstigkeitsprinzips im Tarifrecht. Ihre Arbeitsmarktexpertin forderte gegenüber dem Handelsblatt, dies bereits beim nächsten Spitzengespräch im Bündnis für Arbeit am 12.12.1999 anzugehen, denn der Fall Holzmann hätte gezeigt, "dass ein Lohnverzicht zur Sicherung von Arbeitsplätzen in wohldefinierten Grenzen erlaubt sein müsse"! Wir dokumentieren:

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