Rahmenvereinbarung

Z w i s c h e n

dem Vorstand der Philipp Holzmann AG, Taunusanlage 1, 60299 Frankfurt am Main - zugleich handelnd für alle konzernangehörigen inländischen Beteiligungsgesellschaften-

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den diese Vereinbarung unterzeichnenden Konzernbetriebsräten/Gesamtbetriebsräten wird folgende Rahmenvereinbarung abgeschlossen:

1. Geltungsbereich

1.1 Räumlicher Geltungsbereich:

Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

1.2 Betrieblicher Geltungsbereich:

Sämtliche Betriebe der Philipp Holzmann Aktiengesellschaft, der Tochtergesellschaften und Beteiligungen

1.3 Persönlicher Geltungsbereich:

Alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie technische und kaufmännische Angestellte und Poliere.

2. Regelungsgegenstand

Aufgrund der existenzbedrohenden wirtschaftlichen Krise des Philipp Holzmann Konzerns und zur Vermeidung eines lnsolvenzverfahrens ist eine Restrukturierung großer Teile des Konzerns erforderlich, zu der alle Beteiligten, z. B. Banken, Anteilseigner, der Pensionssicherungsverein etc., aber auch die Arbeitnehmer einen Beitrag leisten müssen.

Aus diesem Grunde besteht Einigkeit zwischen den diese Rahmenvereinbarung abschließenden Betriebsparteien über folgende Maßnahmen:

2.1 Die Personalkosten der unter den betrieblichen Geltungsbereich dieser Vereinbarungen fallenden Gesellschaften werden im Zeitraum vom 01.01.2000 bis zum 30.6.2001 um insgesamt ca. 245 Mio DM reduziert. Die Gesellschaften verpflichten sich in diesem Zusammenhang und stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, daß diese Reduktion der Personalkosten nicht in wettbewerbsverzerrender Weise bei Preiskalkulationen zugrunde gelegt wird.

2.2 Das Finsparvolumen nach Ziffer 2.1 dieser Vereinbarung soll im Einzelnen durch Maßnahmen in folgenden Bereichen erzielt werden:

2.3 Die Einzelheiten zu den in Ziffer 2.1 und 2.2 genannten Maßnahmen und deren Umsetzung erfolgt durch Abschluß gesonderter Gesamtbetriebsvereinbarungen /Betriebsvereinbarungen. Hierbei besteht Einvernehmen, daß denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen aufgrund der Sanierungsmaßnahmen bis zum 30.06.2001 betriebsbedingt gekündigt wird, materiell aus den Maßnahmen nach Ziffer 2.2 kein Nachteil entstehen soll. Die jeweiligen Betriebsparteien verpflichten sich, unverzüglich mit den Verhandlungen zum Abschluß dieser Gesamtbetriebsvereinbarungen/Betriebsvereinbarungen zu beginnen und diese Verhandlungen umgehend zu einem Abschluß zu bringen.

Frankfurt am Main, den 02.12.1 999

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Philipp Holzmann Aktiengesellschaft
zugleich handelnd für alle konzernangehörigen inländischen
Beteiligungsgesellschaften

 

Frankfurt am Main, den 02.12.1999

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Jürgen Mahneke
Vorsitzender des Konzernbetriebsrates und
des Gesamtbetriebsrates der
Philipp Holzmann AG

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Waltraud Stöhr-Schwarz
Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates der
Philipp Holzmann
Bauaktiengeselischaft Süd,

Mitglied des Konzernbetriebsrates

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Hans Dieter Haas
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der
imbau GmbH

Mitglied des Konzernbetriebsrates

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Walter Kunz
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der
Deutsche Asphalt GmbH

Mitglied des Konzernbetriebsrates