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Updated: 18.12.2012 15:51
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Palästinensischer Flüchtling akzeptiert die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Deutschland nicht

Die zweite Verhandlung gegen Ahmed Sameer wegen dreimaliger Verletzung des so genannten Residenzpflichtgesetzes und wegen seines Protestes gegen die Residenzpflicht wird am Mittwoch, den 8. Dezember, im Landesgericht Erfurt, Domplatz 37, Raum 1.12 um 13.00 Uhr stattfinden. In der ersten Verhandlung war Ahmed Sameer zu einer Strafe von 150 Euro oder einer Freiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt worden. Da Ahmed das Gesetz für ungerecht hält, hat er sich entschlossen, den Behörden keinen Pfennig für seine Bewegungsfreiheit zu zahlen. Nach Ahmeds Berufung wurde der Fall vor das Landesgericht Erfurt gebracht. Die Initiative von Flüchtlingen und MigrantInnen aus Berlin ruft dazu auf, am 8.Dezember gemeinsam nach Erfurt zu fahren, um dort beim Prozess gegen A.Sameer den Protest gegen die Residenzpflicht und alle anderen Auschlussformen gegenüber Flüchtlingen sichtbar zu machen. Treffpunkt für die Busabfahrt: 7.30h Ostbahnhof am Mittwoch, den 8.Dezember.

  • Sunny Omwenyeke ist Frei! Sunny Omwenyeke, der nigerianische Menschenrechtsaktivist der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen wurde am Dienstag den 21.12.2004 aus dem Gefängnis in Bremen Oslebshausen entlassen…. Bericht vom 22.12.04 bei thecaravan.org externer Link
  • Weihnachtsamnestie für Sunny Omwenyeke. Wegen Verletzung der Residenzpflicht wurde der nigerianische Flüchtling zu 15 Tagessätzen verurteilt. Artikel von Markus Saxinger in junge Welt vom 24.12.2004 externer Link
  • Residenzpflicht vor Gericht – eine Rekonstruktion. „Ich kann dieses Gesetz leider nicht kippen. Sie sind jetzt frei, die Residenzpflicht bleibt aber für Sie auch in Zukunft ein Problem…“ Protokoll vom Residenzpflicht-Prozess am Landgericht Erfurt in zweiter Instanz. Erster Verhandlungstag, 13.12.2004, anhand mehrerer Mitschriften möglichst wahrheitsgetreu erstellt
  • Pressinfo (dt/eng)vom 6.12.04 externer Link: Zweite Gerichtsverhandlung gegen Ahmed Sameer wegen Verletzung der Residenzpflicht
  • Spendenkonto: Förderverein The VOICE e.V., Kontonr. 127829, BLZ 26050001 (Sparkasse Göttingen), "residenzpflicht"
  • Siehe dazu auch: „Ausländer- und Asylrecht“ unter Diskussion/Grundrechte

 


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