Politische Maßregelungen durch EGB- und DGB-Spitze: Fortsetzung des Abmahnungskrieges durch Vorgesetzten-Mobbing

Nach den arbeitsgerichtlichen Erfolgen des politischen Sekretärs Joachim Kreimer-de Fries in Sachen kritischer Analyse der europäischen Sozialpartnervereinbarung zur befristeten Arbeit scheint die DGB-Spitze den verlorenen Abmahnungskrieg offenbar mit den Mitteln des Vorgesetzten-Mobbings fortzusetzen. Am 20. August 1999 liess der Abteilungsleiter und Vorstandssekretär Hans Georg Wehner per Email an gut 20 Beschäftigte des DGB einen 5-seitigen Text verschicken, in dem wesentliche Inhalte der aufgrund der Gerichtsverhandlungen zurückgezogenen Abmahnungen wiederholt werden.

Die EmpfängerInnen dieser Nachricht haben diese Email mit dem Datei-Anhang dann an andere KollegInnen in der DGB-Zentrale sowie darüber hinaus im Schneeballsystem weitergeleitet. Auf diese Weise landete die Email des H. G. Wehner einschließlich des Putzhammer-Textes schließlich auch in dem elektronischen Postfach einer Korrespondentin von LabourNet Germany.

Die arbeitgeberseitige, mehr oder weniger betriebsöffentliche Weitergabe von Abmahnungsinhalten - zumal von nicht mehr existenten Abmahnungen - dürfte arbeitsrechtlich problematisch sein und widerspricht jedenfalls der sogenannten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Arbeitspsychologisch betrachtet handelt es sich um eine typische Form des betrieblichen Mobbings durch Vorgesetzte. Vgl. hierzu die hervorragende Mobbing-Broschüre des DGB-Angestelltensekretariats, speziell den Abschnitt über das Mobbing durch Vorgesetzte. Diese Broschüre wurde übrigens unter der Verantwortung des für Personalfragen zuständigen Mitglieds der DGB-Geschäftsführung, Günter Dickhausen, veröffentlicht, dessen Unterschrift auch die hinfälligen Abmahnungen gegen Joachim Kreimer-de Fries geziert hatten...

Dass bei der Verbreitung des Abmahnungsinhaltes der Abteilungsleiter und Vorstandssekretär H. G. Wehner zur Tat geschritten ist, verstärkt den Eindruck unserer BeobachterInnen bei den Gerichtsterminen, dass sich hier ein Fall haarsträubender politischer Maßregelung durch den EGB-Generalsekretär und die DGB-Geschäftsführung mit einem Fall von Vorgesetzten-Mobbing in den Strukturen der DGB-Zentrale verknüpft ist. Bei den bisherigen Gerichtsterminen (drei Gütetermine und zwei Kammerverhandlungen) war es immer wieder das Argument des Dr. Wehner, dass sich der EGB-Generalsekretär "persönlich" über die Analyse des gegen die Abmahnungen klagenden DGB-Sekretär beim DGB-Vorsitzenden beschwert habe. Und er konnte sichtlich nicht begreifen, dass dies für sich genommen für das Gericht noch kein hinreichender Grund für Abmahnungen mit Entlassungsdrohung ist. Wenn eine offenbar recht einflussreiche Führungskraft der DGB-Zentrale so ungeniert seine autoräre Untertanen-Mentalität gerichtsöffentlich zur Schau trägt, kann man sich gut vorstellen, dass das Arbeitsleben eines selbst denkenden politischen Sekretärs, der es sich nicht nehmen lässt, die kritischen Auffassungen der deutschen Tarifpolitiker in Sachen EU-Sozialpartnervereinbarungen in der DGB-Zentrale und auf EGB-Ebene zur Geltung zu bringen, schon lange alles andere als ein Zuckerschlecken war...

Nachdem nun der Inhalt der zurückgezogenen Abmahnungen arbeitgeberseitig so ungeniert unter möglicher Verletzung des Arbeitsrechts und jedenfalls der "Fairness at work" verbreitet wurde, ist es an der Zeit, die Gerichtsakten der beiden abgeschlossenen Fälle auf LabourNet Germany zu dokumentieren.

Pike Hombach für LabourNet Germany

 

Redaktionelle Anmerkung:

Wir kommen der vielfachen Anfrage nach Veröffentlichung der Unterlagen nach und machen damit - mit Genehmigung der Rechtsanwältin Regine Windirsch - Inhaltsauszüge der Abmahnungen und der dagegen erhobenen Klagen sowie demnächst einen Schriftsatz der den klagenden DGB-Sekretär vertretenden Rechtsanwältin öffentlich. Aus dem letzteren gehen indirekt auch die von der DGB-Geschäftsführung - über die Abmahnungen hinaus - vor dem Arbeitsgericht vorgetragenen Vorwürfe hervor. Wir sind gern bereit, auch die Schriftsätze der DGB-Geschäftsführung zu dokumentieren, sofern deren Rechtsvertretung uns dazu die Genehmigung erteilt. LabourNet Germany