Inhaltsauszüge

Abmahnung (1), datiert 22.03.99, Zugang 28.03.99

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Du hast nicht sachlich über den jeweiligen Verhandlungsverlauf informiert, ..., sondern du hast eher agitiert.

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Zwar werden auch im BV-Beschluss zum Stimmverhalten der DGB-Vertreter in der EGB-Exekutive Schwächen des Verhandlungsergebnisses eingeräumt; es werden aber auch seine Vorteile erwähnt. Du hast aber deine Darstellung des Verhandlungsergebnisses insgesamt zugespitzt auf die von dir gegebene Empfehlung, das Verhandlungsergebnis "abzulehnen, jedenfalls ihm nicht zuzustimmen". Dabei hast du die positiven Aspekte des Verhandlungsergebnisses, wie der erzielte Rechtsfortschritt in einigen Ländern sowie das Verbot, unter dem Vorwand des Verhandlungsergebnisses vorhandene bessere rechtliche Standards in EU-Mitgliedsstaaten zu verschlechtern, in auffälliger Weise nicht erwähnt. Im Gegenteil: Du behauptest fälschlicherweise, kein Land der EU sei durch die Vereinbarung gezwungen, seine Praxis in Bezug auf befristete Arbeit zu verändern, und behauptest ferner, das Verhandlungsergebnis "könnte..... im ungünstigsten Fall einen Staat zur Deregulierung einladen".

Insgesamt steht denn auch die gesamte ablehnende und negative Bewertung des Verhandlungsergebnisses in auffälligem Gegensatz zum Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 02.03.1999, in dem der DGB-Bundesvorstand den Mitgliedern der EGB-Exekutive empfiehlt, dem Verhandlungsergebnis zuzustimmen.

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Wir fordern dich auf, deinen arbeitsvertraglichen Pflichten zukünftig korrekt nachzukommen. Für den Fall der Wiederholung einer Arbeitsvertragsverletzung behalten wir uns vor, das Arbeitsverhältnis, ggf. auch fristlos, zu kündigen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Dickhausen

 

Abmahnung (2), datiert 22.03.99, Zugang 28.03.99

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Du hast auf der einen Seite den DGB bei den Sozialpartnerverhandlungen über eine europäische Rahmenvereinbarung zur befristeten Arbeit weder in der Verhandlungsdelegation, noch im Redaktionsausschuss vertreten. Auf der anderen Seite hast du aber intensive Initiativen zur Verbreitung deiner ablehnend und negativ zugespitzten Darstellung des Verhandlungsergebnisses auch auf europäischer Ebene unternommen.

Dies hat zu Recht.. die Kritik des EGB-Generalsekretärs hervorgerunfen, in dessen Schreiben vom 8.2.99 an den DGB-Vorsitzenden es u.a. heißt: "Nach meiner Auffassung wird hier unter Missachtung der internen Verfahren im EGB eine als zunächst persönliche Stellungnahme gekennzeichnete Auffassung verbreitet, die gleichzeitig den Eindruck einer offiziösen Stellungnahme des DGB vermittelt."

Dabei leitet der EGB-Generalsekretär "den Eindruck einer offiziösen Stellungnahme" daher, dass du deine entsprechenden Begleit-emails mit der folgenden bei DGB-Korrespondenz total unüblichen Betitelung unterschrieben hast:

"Diplom-Soziologe Joachim Kreimer-de Fries,
head european collective negotiations and working time policies at DGB executive board,
member of ETUC industrial relations standing committee".

Statt sachlicher Information der Tarifpolitiker der Gewerkschaften hast du auf europäischer Ebene deine persönliche Auffassung, die im auffälligen Gegensatz zur schließlich beschlossenen Auffassung des DGB steht, kundgetan.

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Darüber hinaus wurden von dir externe Personen zu einem Zeitpunkt "informiert", als der Abstimmungsprozeß im DGB noch gar nicht abgeschlossen war.

Wir fordern dich auf, ... (s. o.)

Mit freundlichen Grüßen

Günter Dickhausen