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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Integrationshindernis Wehrpflicht Linksfraktion im Bundstag kritisiert Kriegsdienstzwang für Migranten in Türkei Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion zum Thema »Integrationshindernisse durch türkische Wehrdienstpflicht für Auslandstürken« geantwortet. Hintergrund ist die auch für Auslandstürken geltende Pflicht, bis zum 38. Geburtstag ihren bis zu 15monatigen »Militärdienst für das Mutterland« abzuleisten. Es gibt in der Türkei weder das Recht auf Kriegsdienstverweigerung noch einen zivilen Ersatzdienst. Im Ausland lebende oder sogar dort geborene türkische Staatsbürger haben allerdings die Möglichkeit, sich für ein »Bedelli Askerlik« genanntes Kopfgeld von 5112,92 Euro, das bei über 40jährigen auf 10000 Euro ansteigt, vom Wehrdienst freizukaufen. Zusätzlich muß ein aus nationalistischen Schulungen bestehender dreiwöchiger Militärdienst im anatolischen Buldur abgeleistet werden. Viele in Deutschland lebende Türken und Kurden bezeichnen den für sie oft kaum zu finanzierenden
»Bedelli Askerlik« schlicht als Kopfgelderpressung. In vielen Fällen wäre die Einbürgerung in Deutschland
eine Möglichkeit, dem türkischen Militärdienst und damit dem Kriegseinsatz in den kurdischen Landesteilen
zu entgehen. Nach deutschen Einbürgerungsvorschriften ist dazu aber die Entlassung aus der türkischen »Die türkische Wehrdienstpflicht auch für Auslandstürken ist ebenso wie der Umgang deutscher Behörden mit den staatsbürgerschaftlichen Folgen für die Betroffenen ein erhebliches Integrationshindernis«, hatten die Abgeordneten Ulla Jelpke und Sevim Dagdelen daher in der Anfrage kritisiert. Aus völkerrechtlichen Gründen wollte die Bundesregierung in ihrer Antwort keine Stellung zur türkischen
Wehrpflicht nehmen. Doch bei der Einbürgerung könne eine Ausnahme von der vorherigen Entlassung aus
der alten Staatsbürgerschaft gemacht werden, wenn diese an »unzumutbare Bedingungen« geknüpft sei.
Dazu könne »die vorherige Erfüllung der Wehrpflicht im Herkunftsstaat gehören«. Auch ein Freikauf vom
Wehrdienst durch Zahlung einer Geldsumme sei dieser Gruppe generell nicht mehr zuzumuten. Bei
Nichtverlängerung eines türkischen Passes könne den Betroffenen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt
werden, wenn für sie die Erfüllung der Wehrpflicht im Herkunftsstaat aus zwingenden Gründen unzumutbar Artikel von Nick Brauns, zuerst erschienen in junge Welt vom 07.07.2009 |