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Updated: 18.12.2012 15:51
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Die letzten Reste einer intakten kommunalen Grundversorgung werden vernichtet

Liebe Arbeitskolleginnen!

Die Wiener Stadtregierung unter der Sozialdemokratie, opfert nun die letzten Reste der kommunalen Grundversorgung dem Kapitalismus. Das heißt, unser Betrieb WIENSTROM (die ehemaligen Wiener Elektrizitätswerke) wird bis zum Jahre 2013 in verschiedene Kapitalgesellschaften (GmbH) aufgelöst.

Wir können uns alle noch auf die kämpferischen Töne der Personalvertretung erinnern: „Die Gewerkschaft wird der Zerschlagung von Wienstrom mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln entgegentreten.“ Dieser im Jahre 2007 gefasste Beschluss des Hauptausschusses der Gewerkschaft, wurde nun vom sozialdemokratischen Gewerkschaftsvorsitzenden gebrochen. Der Vorsitzende der FSG ( Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschaferInnen) hat entgegen des Beschlusses und ohne das Wissen des Hauptausschusses, dem Diktat der SPÖ- Finanzstadträtin Brauner und den Wiener Bürgermeister Dr. Michel Häupl zugestimmt, Wienstrom doch zu Zerschlagen.

Wir müssen daher die Frage klären: „Warum Beschlüsse die im Hauptausschuss gefasst werden, für den FSG-Vorsitzenden keine Bindung bzw. keine Bedeutung haben.“

Die Antwort, bzw. der Grund liegt darin, dass der Fraktion und Gewerkschaftsvorsitzende nicht von den Arbeitnehmerinnen gewählt wird.

Der Vorsitzende wird ausschließlich von der sozialdemokratischen Parteispitze bestimmt. Genau betrachtet ist der Gewerkschaftsvorsitzende ein Parteisoldat, der in keinen demokratischen Verhältnis weder zu den Gewerkschaften noch zu den Arbeitnehmerinnen steht. Der von der Parteispitze bestimmte Fraktionsvorsitzende, steht schon alleine wegen seiner weitreichenden Privilegien in der Schuld der Parteiführung. Als Gegenleistung für den gehobenen Wohlstand und des sozialen Aufstiegs verlangt die SPÖ-Spitze, absolute Gehorsamkeit gegenüber den Parteiwillen. Und falls die Funktionäre ihren Beruf, ihre Privilegien auf Lebenszeiten behalten wollen, dann bleibt ihnen wohl kein anderer Ausweg als den Willen der Partei zugehorchen.

Die Arbeitnehmerinnen haben in den bestehenden Gewerkschaften im ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund) kein Recht die Chefs, die Vorsitzenden der Gewerkschaften zu wählen oder abzuwählen. Obwohl es eigentlich demokratisch wäre, wenn die Gewerkschaftsvorsitzenden in der Pflicht der Arbeitnehmerinnen stünden.

Aber leider ist es genau umgekehrt. Die Vorsitzenden stehen in der Pflicht jener Parteifraktionen, die als regierenden Parteien, die Profitinteressen des Kapitals gegenüber den Arbeitnehmerinnen bewahren. Mit dieser Bindung der Gewerkschaftsvorsitzenden zu den politischen Interessen der Parteiführung, bestimmt die Parteiführung zugleich, über den von ihr bestimmten Gewerkschaftsvorsitzenden, den Spielraum der „Demokratie“ in den Gewerkschaften.

Übrigens, es erklärt sich wohl von selbst, dass ein Gewerkschaftsbeschluss erst dann Rechtskräftig ist, wenn die Fraktion, also die Parteispitze dem Beschluss zugestimmt hat. Dass ist auch der Grund, weshalb Vorsitzende Mehrheitsbeschlüsse ignorieren, falls diese nicht den Willen der Parteispitze entsprechen. Aber das Geschäft mit der Parteispitze, „Gehorsamkeit gegen Wohlstand und Privilegien“, verwandelt nicht nur den Fraktionsvorsitzenden zum Gegner der Arbeitnehmerinnen, sondern es verwandelt auch die Beschlüsse in den Gewerkschaftsausschüsse, zur Bedeutungslosigkeit für den Vorsitzenden.

Was bleibt den Vorsitzenden, bei seiner Zustimmung der Zerschlagung von Wienstrom, schon anderes übrig, als dass er die Konzernpolitik der Wiener SPÖ schönredet und diese Zerschlagung als eine „große Chance“ für die Zukunft im Kapitalismus verherrlicht.

Euer Gewerkschafter Gilbert Karasek, 30.03.2010


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