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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Kriminelle Geschäfte ... und was aus ihnen zu lernen ist – der erste »Fall« von MigrAr Frankfurt Ein halber Erfolg, der dann doch gar keiner war, weil der eine Beschuldigte sich dem gerichtlich festgesetzten Vergleich durch Androhung einer Insolvenz entzog und der andere schlicht untertauchte... Übrig bleiben zwei bulgarische und ein spanischer EU-Bürger, die durch Vermittlung und im Auftrag eines Frankfurter Unternehmens für einen Augsburger Geschäftsmann auf einer Baustelle in Herrieden bei Nürnberg tätig waren – mittellos und um jeweils mehrere tausend Euro Lohn geprellt, dafür um eine Erfahrung zu den Grenzen von Justiz und Rechtsstaatlichkeit sowie einige Einblicke in Zustände auf deutschen Baustellen und Geschäftspraktiken hiesiger Unternehmen ›reicher‹. So endet die Geschichte, die mit einer Informationsveranstaltung der von ver.di getragenen gewerkschaftlichen Anlaufstelle für prekär beschäftigte MigrantInnen mit und ohne Papiere (MigrAr Frankfurt a.M.) begonnen hatte und aus der sich schließlich der erste »Fall« entwickelte, den MigrAr gemeinsam mit Betroffenen vor Gericht bringen konnte. Doch der Reihe nach: Im Zuge der Beratungspraxis der seit September 2010 bestehenden, im Gewerkschaftshaus Frankfurt ansässigen Anlaufstelle hatte das Team Informationen darüber bekommen, dass in der Region eine Vielzahl bulgarischer und rumänischer ArbeiterInnen tätig ist. Immer wieder wurde über Probleme mit den Arbeitsverhältnissen, dem Lohn, der Unterkunft oder auch Sozialleistungen berichtet. Kein Wunder: EU-BürgerInnen aus diesen beiden Ländern genießen zwar Freizügigkeit im Sinne eines Aufenthaltsrechts, doch die so genannte Arbeitnehmerfreizügigkeit ist noch bis 2014 eingeschränkt – ebenso wie die Dienstleistungsfreiheit. Weder dürfen Beschäftigte aus Rumänien oder Bulgarien also ein reguläres Anstellungsverhältnis in Deutschland eingehen, noch dürfen sie im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit ›entsandt‹, also im Auftrag eines in Rumänien oder Bulgarien ansässigen Dienstleistungsunternehmens in Deutschland tätig werden. Doch wo es solche Restriktionen gibt, finden sich immer wieder auch Möglichkeiten, diese zu umgehen. Verbreitet ist etwa die Praxis, Beschäftigte – zum Teil durch Vortäuschung falscher Tatbestände, gefälschte Unterschriften und Dokumente – als Selbstständige auf Gewerbeschein hier arbeiten zu lassen, obwohl deren Tätigkeit alle Merkmale eines Anstellungsverhältnisses trägt. So sparen die Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge (und entziehen sie den Sozialkassen), wälzen die Risiken und Kosten des Arbeitnehmerverhältnisses auf die nunmehr Scheinselbstständigen ab und umgehen nebenbei verbindliche Mindestlöhne, Urlaubsregelungen, Überstundenzuschläge u.v.m. Zugleich werden damit Menschen, die sich legal hier aufhalten, zu »Illegalen« gemacht. Werden solche Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen entdeckt, besteht zwar grundsätzlich und unabhängig vom Aufenthaltsstatus eine Klagemöglichkeit auf alle mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Rechte, denn es gilt das Prinzip der erbrachten Arbeitsleistung. Doch neben dem Jobverlust (sofern die Baustellen noch nicht abgeschlossen sind) droht den Betroffenen auch die Möglichkeit einer Ausweisung. Hier liegt das Erpressungspotenzial, das, so zeigen die Erfahrungen, systematisch von Unternehmen genutzt wird. Für die Beratungsstelle war das ein Grund, Mitte März 2011 eine öffentliche Informationsveranstaltung zunächst für Mitglieder der in Frankfurt ansässigen bulgarischen Community – darunter viele aus der türkischsprachigen Minderheit oder Roma – anzubieten. Gezielt an einschlägigen Treffpunkten verteilte, mehrsprachige Flyer und Mund-zu-Mund-Propaganda über Schlüsselpersonen bewirkten, dass rund 35 TeilnehmerInnen ins Gewerkschaftshaus kamen und sich – trotz zum Teil großer Ängste und Vorbehalte – zunächst über die Rahmenbedingungen der Arbeitsmigration und grundsätzliche Rechte aus dem Arbeitsverhältnis informierten. In nachfolgenden Einzel- und Kleingruppengesprächen deuteten sich bereits an diesem Abend bei einer ganzen Reihe der Anwesenden gravierende Probleme mit ihren Auftraggebern an: von nicht gemeldeten Arbeitsunfällen und Verletzungen über chronisch gewordene Erkrankungen in Folge fehlender Krankenversicherung und entsprechender Behandlungsmöglichkeiten bis zu Mietwucher in den Unterkünften oder Obdachlosigkeit, weil Löhne ausstanden und daher die Miete nicht gezahlt werden konnte. Zu viel, um dem ad hoc nachgehen zu können, so dass Folgetermine vereinbart wurden, um die Sachverhalte mit den Betroffenen genauer zu klären und nach Unterstützungsmöglichkeiten zu suchen. Den Weg in die Einzel- oder Kleingruppenberatung fanden allerdings nur noch etwa zehn der Arbeiter. Und nach einer Reihe vielversprechender Treffen blieb schließlich eine Gruppe von Dreien übrig, die es tatsächlich wagten, ihr Anliegen weiterzuverfolgen und den juristischen Weg einzuschlagen. Mit zu diesem Schrumpfungsprozess beigetragen haben dürften Hinhalte- und Verschleppungstaktiken, aber auch Drohungen der Arbeitgeber, von denen uns einige der bulgarischen Arbeiter telephonisch berichteten. Hyüsein und Ali, beide aus Bulgarien, hatten zusammen mit John, einem aus Kolumbien stammenden Kollegen mit spanischer Staatsbürgerschaft, knapp sechs Wochen auf einer Baustelle im Gewerbegebiet von Herrieden bei Nürnberg gearbeitet. Vom 2. März bis 9. April errichteten sie dort in der Industriestraße, in unmittelbarer Nachbarschaft von Lidl und »Wohnzentrum Schüller«, eine Mehrzweckhalle für weitere Fachmärkte. Auf Fotos sind potenzielle zukünftige Mieter zu erkennen: Rossmann, Takko Fashion etc. – ein ganz normales Gewerbegebiet in einer ganz normalen deutschen Kleinstadt also. Nicht normal ist das, was auf der Baustelle passiert. Für je 349,5 Stunden Arbeit erhalten die drei, die ihre Arbeitszeiten akribisch dokumentiert haben, nur häppchenweise »Abschläge« – am Anfang 500 Euro, später kleinere Beträge, insgesamt je 1200 Euro, auch diese jeweils mit Betrag und Zahlungsdatum vermerkt. Nach Abschluss der Baustelle, Wochen nach dem letzten Abschlag, werden sie unruhig. Immer wieder habe ihr unmittelbarer Auftraggeber, der Frankfurter Geschäftsmann Santos Ferreira, der als »Hausmeister & Reinigung Service« in der Mainzer Landstraße 584 im Gallusviertel firmiert, sie vertröstet oder von ›seinem‹ Vorarbeiter, einem Mann namens Nazif, hinhalten lassen. Beim Kammertermin vor Gericht wird er später behaupten, der Hauptauftraggeber habe nicht gezahlt, wahlweise auch: Der Vorarbeiter, der ohnehin nicht für ihn, sondern für den Hauptunternehmer tätig gewesen sei, sei mit dem Geld in die Türkei abgehauen. Ferreiras Anwalt Thömel, der ihn nach eigenem Bekunden nicht das erste Mal vertritt, wird beim ersten, dem Gütetermin am 12. Dezember 2011 behaupten, sein Mandant sei gerade zur Akquise in Frankreich – wenn diese nicht erfolgreich sei, werde es wohl nichts mit den Zahlungen. Diesbezüglich schieben sich Sub- und Generalunternehmer ohnehin die Bälle zu. Auch der Generalunternehmer, eine in Augsburg ansässige Firma Sofubau, die sich als Ein-Mann-Unternehmen erweist, behauptet schon bei der Güteverhandlung im Dezember, er habe das Geld für die drei Arbeiter an »Nazif«, den Polier von Ferreira, gezahlt und sämtliche Forderungen von Ferreira über den gleichen Weg beglichen. Sein eigener Auftraggeber sei pleite, nun sei er auch pleite und müsse wohl Insolvenz anmelden. Vorsorglich kündigt er an, Prozesskostenhilfe beantragen zu wollen. Doch auch für die drei Arbeiter geht es um viel Geld: In die Hand versprochen worden waren ihnen pauschal zehn Euro pro Stunde, bar und ohne Vertrag – schon dies ein Verstoß gegen die tarifrechtlichen Bestimmungen. Für ihre Tätigkeiten in der Lohngruppe II hätten Hyüsein und Ali 12,95 Euro Mindestlohn pro Stunde, also je 4526 Euro brutto erhalten müssen, ihr spanischer Kollege für einfache Tätigkeiten in der Lohngruppe I bei einem Stundensatz von 10,90 Euro rund 3809 Euro brutto. Abzüglich der Abschlagszahlungen von 1200 Euro fehlten bei den beiden Bulgaren demnach rund 3326 Euro pro Person und John J. rund 2609 Euro – zuzüglich Urlaubsansprüchen von jeweils mehr als 200 Euro. All das spielt vor dem Arbeitsgericht jedoch keine Rolle. Dort zählt zunächst, dass die sechsmonatige Frist für die Geltendmachung des Mindestlohns zumindest für die im März liegenden Arbeitszeiten verstrichen ist – nicht zuletzt ein Resultat der Hinhaltetaktik und der Einschüchterungsversuche des Subunternehmers Ferreira, die die drei Arbeiter bei der Geltendmachung haben zögern lassen. Das reduziert nun die unabgegoltenen Forderungen auf 1087 bzw. 915 Euro. Auf dieser Basis schlägt der für den Kammertermin zuständige Richter im Vorfeld dieses Termins einen Vergleichsbetrag von 370 Euro vor. Ein Anspruch auf Begründung für eine bestimmte Summe besteht erst mit einem arbeitsaufwändigen und anfechtbaren Urteil – und das soll in der Mehrzahl der Verfahren vor Arbeitsgerichten vermieden werden. Bei diesem Betrag, so lässt Geschäftsmann Santos Ferreira per Anwalt mitteilen, schlage er ein. Generalunternehmer Hüseyin Sofu will gar noch 100 Euro »drauflegen«, wenn er sich damit die Fahrtkosten von Augsburg zum Prozesstermin nach Frankfurt a.M. sparen kann. Doch MigrAr beschließt zu pokern, auf dem Gerichtstermin zu bestehen und den Vergleichsbetrag dort zum Thema zu machen. Im Zweifelsfall riskieren die Arbeiter damit, dass beide Arbeitgeber aussteigen, Zahlungsunfähigkeit anmelden oder vor Gericht Beweise angefochten werden. Überraschend erscheinen dann tatsächlich sowohl der Sub- als auch der Generalunternehmer zum Termin am 8. Februar vor Gericht, nunmehr beide mit Anwälten an ihrer Seite. Nach einem kurzen Geplänkel, in dem der neu hinzugezogene Anwalt des Generalunternehmers Sofu zunächst behauptet, die Arbeitsstunden seien nicht dokumentiert und aufgeschlüsselt und die Forderung insofern nicht nachvollziehbar, obwohl die Stundenzettel bereits zum ersten Termin vorgelegt worden waren, streiten sich General- und Subunternehmer dann darum, wer wem etwas gezahlt habe, ohne dass es zur Klärung käme. Nochmals erwähnt Hüseyin Sofu seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe, sein Anwalt assistiert mit dem Hinweis auf angeblich titulierte Schulden in Höhe von 60000 Euro und die Möglichkeit eines Insolvenzantrags – die Gegenseite schweigt zu diesem Thema, bietet aber unvermittelt an, einem etwas höheren Vergleichsbetrag als dem vom Richter vorgeschlagenen zustimmen zu wollen. Tatsächlich hätte Ferreira als Nachunternehmer den wesentlich höheren Bruttobetrag zu tragen, während der Hauptunternehmer aufgrund der Generalunternehmerhaftung lediglich den Nettobetrag zahlen müsste. Eine unklare Gemengelage. Das Verhältnis der beiden Kläger zueinander will der Richter jedoch offenbar nicht klären. Stattdessen schlägt er ein neues Vergleichsangebot in Höhe von 550 Euro netto für Hyüsein und Ali bzw. 400 Euro für John vor, zu zahlen von Santos Ferreira. Nebenbei verweist er darauf, dass von den drei Klägern nur einer vor Gericht erschienen und die Zeugenschaft insofern problematisch sei. Damit hat er in der Tat eine Schwachstelle genutzt, denn einer der beiden bulgarischen Kollegen hat sich Geld geliehen und ist nach dem Gütetermin zurück nach Bulgarien gefahren. Ein Ticket nach Deutschland, um am Kammertermin teilzunehmen, kann er sich nicht leisten. Auch der spanische Kollege ist nicht mehr im Land, so dass nun zwei Zeugen fehlen, die ausgerechnet die Forderung des anwesenden dritten Kollegen bestätigen könnten. Nach kurzer Beratung mit dem Anwalt von MigrAr entscheidet sich Hyüsein schweren Herzens, diesem Vergleich zuzustimmen. Immerhin 550 Euro, die er bekommt – von 3326 Euro, die ihm zugestanden hätten – und 180 Euro mehr als beim ursprünglich angebotenen Vergleich. Das bestätigt die BeraterInnen von MigrAr darin, dass es richtig war, beim ursprünglich angebotenen Vergleich nicht stehen zu bleiben – auch wenn das Risiko, dass die beiden Beklagten noch vor dem Termin Zahlungsunfähigkeit angemeldet hätten, hoch war. Eine weitere wichtige Erfahrung stellt der Umstand dar, dass die fehlenden arbeitsrechtlichen Genehmigungen aufgrund der Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit weder der Richterin in der Güteverhandlung noch dem Richter im Kammertermin eine Bemerkung wert waren. Die Faktizität des Arbeitsverhältnisses begründet Ansprüche, für die es sich einzutreten lohnt – jedenfalls, wenn diese nachgewiesen werden können. Mindestens ebenso bemerkenswert ist jedoch, dass der Umstand, dass es sich in allen drei Fällen um scheinselbstständige Arbeitnehmer handelte und es damit auch um Sozialversicherungsbetrug ging, nicht Thema der Verhandlungen war. Dies wäre eine Aufgabe für die Staatsanwaltschaft, die im öffentlichen Interesse diesem Aspekt nachgehen müsste und im Unterschied zum Arbeitsgericht auch eigenständige Ermittlungsbefugnisse hätte. Doch solche Verfahren dauern lang – oft zu lang für die betroffenen Arbeitnehmer, die in dieser Zeit kein Geld sehen. Ihr Geld sehen sie nun allerdings auch nicht, wie sich Mitte März herausgestellt hat: Der Anwalt des Subunternehmers hat rechtzeitig sein Mandat nieder gelegt, so dass ihm der Vergleich nicht zugestellt werden konnte. Der ersatzweise mit der Zustellung beauftragte Gerichtsvollzieher teilte mit, dass Santos Ferreira ein ihm bekannter Betrüger sei und er noch ca. 15 weitere Verfahren gegen ihn laufen habe, die nicht zugestellt werden können. Unter der angegebenen Adresse wohne er definitiv nicht. Unsere Schlüsselperson in der bulgarischen Wanderarbeiterszene berichtet unterdessen, dass Santos Ferreira mit seinem »Hausmeister & Reinigung Service« bereits neue Arbeiter im Gallus angeheuert habe, die er ebenfalls auf ihren Lohn warten lasse. Ein Grund für MigrAr, Strafanzeige zu stellen, um die Staatsanwaltschaft nach ihm suchen zu lassen. Man darf gespannt sein, ob Anwalt Thömel dann wieder dabei ist. All das wird Geld kosten, das die bulgarischen Wanderarbeiter und ihr spanischer Kollege jetzt erst recht nicht haben. Prozesskostenhilfeanträge sind zwar grundsätzlich möglich, doch oft fehlen wesentliche Grundlagen wie Einkommensnachweise, Ausgabenbelege, z.B. für die »Schwarz«-Miete, oder Überweisungsbelege. In diesem konkreten Fall bleibt nur ein Spendentopf. Daneben gibt es noch die »Finanzkontrolle Schwarzarbeit« und die Öffentlichkeit, um das System, das hinter solchen Geschäften steckt, aufzudecken und ihm Namen und Gesicht zu geben. Kaum zu glauben, dass auf all den Baustellen im Rhein-Main-Gebiet und anderswo viele Auftraggeber nicht wissen, mit welchem Subunternehmer sie sich einlassen. Dass angesichts der Preiskalkulationen am Anfang der Vergabekette am Ende kriminellen Praktiken herauskommen müssen, müsste jedem, der ein bisschen rechnen kann, klar sein. Gemeinsam mit Kollegen des DGB-Projekts »Faire Mobilität« und der IG BAU will MigrAr diese wichtige Funktion von Öffentlichkeit nutzen. Doch um dieses System zu knacken, braucht es nicht nur den Mut von Ali, Hyüsein und John J., sondern den Mut von vielen ihrer KollegInnen, sich gemeinsam zu wehren und zu organisieren. Solche kollektiven Organisierungsprozesse anzustoßen bzw. zu unterstützen, ist ein Ziel der Arbeit von MigrAr, auch im Wissen um die Möglichkeiten und Grenzen der Justiz. Es braucht aber auch eine begründete Erschütterung des Glaubens, dass es seriös zugeht auf deutschen Baustellen, in deutschen Steakhäusern, Sicherheitsfirmen, Reinigungsunternehmen, Pflegekonzernen..., ein Glaube, den nicht nur viele MigrantInnen hegen. Kirsten Huckenbeck Erschienen im express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 3/12 |