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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Bundesgerichtshof: Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen " (.) Bei den vom Angeklagten vertriebenen zahlreichen Artikeln war - mit einer Ausnahme - eindeutig und offenkundig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich gemacht worden und daher der Tatbestand nicht erfüllt. Lediglich bei einer CD-Hülle war die Distanzierung allerdings nicht auf den ersten Blick erkennbar und daher unzureichend. Doch hat der Senat ausgeschlossen, dass dem Angeklagten angesichts der besonderen Umstände insoweit ein entsprechender Vorsatz nachgewiesen werden könne, und ihn insgesamt freigesprochen." Presseerklärung der Bundesgerichtshofes zum Urteil vom 15. März 2007 - 3 StR 486/06 Aktionen gegen Antifa-Symbol-Verbot "Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass auch in Marburg gegen Antifa-Symbole vorgegangen wird. Der REP-Fraktionsführer Manfred THIERAU ging einen bekannten Antifaschisten im Marburger Kreistag verbal an und rief nach der Polizei. Diese leitete ein Ermittlungsverfahren ein, weil ein Anstecker mit durchgestrichenem Hakenkreuz "Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole" sein soll. Hunderte Aufkleber und viele Plakatüberkleber rücken diesen Vorfall nun in die Öffentlichkeit." Bericht mit weiterführenden Links von ACN vom 08.11.2006 bei indymedia Urteil in Stuttgart
Dauerbrenner Hakenkreuz (durchgestrichene Art) - Staatsanwaltschaft Stuttgart auf einsamer Jagd "Die Staatsanwaltschaft Stuttgart liest vermutlich keine Zeitungen. Auf jeden Fall nicht stattweb. Sonst hätte sie es inzwischen mitgekriegt: vor den höheren Gerichten hat eine Anklage wegen des durchgestrichenen keine Chance. Weil sie dort oben eine Handlung im Lichte der Absichten ihres Täters beurteilen. Nicht so die Staatsanwaltschaft Stuttgart: Sie hat Anklage gegen einen schwäbischen Versandhändler erhoben, weil er Anti-Nazi-Symbole wie etwa durchgestrichene Hakenkreuze vertreibt." Artikel in stattweb.de-News und -Mitteilungen vom 29.März 2006 Freispruch im Tübinger Hakenkreuz-Prozess "Am Donnerstag, den 17. März wurde am Landgericht Tübingen ein Tübinger Student freigesprochen. Er war in der vorherigen Instanz wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilt worden, weil er einen Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz getragen hatte." Meldung bei Unabhängiges Infoportal Tübingen Anti-Nazi-Button und der § 86a StGB - III "Heute hat das AG Stuttgart einen Händler zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Aufnäher mit einem Hakenkreuz im Verbotsschild bzw. einem Hakenkreuz, das unter der Überschrift "Halte Deine Umwelt sauber" in den Mülleimer befördert wird, verkauft hatte. Das AG Stuttgart hat sich damit offensichtlich der hier bereits erwähnten Rechtsprechung des AG Tübingen angeschlossen." Meldung und 2 Kommentare zu "Anti-Nazi-Button und der § 86a StGB - III" beim Informationsdienst staatsrecht.info Stuttgarter Hakenkreuz-Affäre ein "Skandal" "Es "ist ein rechtspflegerischer Skandal", wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart derzeit gegen Menschen vorgeht, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz tragen, um gegen rechtsextreme Umtriebe zu protestieren. Der das sagt, ist nicht irgend jemand, sondern Sebastian Edathy (SPD), der Vorsitzende des Innenausschusses im deutschen Bundestag. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verfolgt derzeit konsequent und mit Methode den Ansatz, dass auch durchgestrichene Hakenkreuze verboten sein sollen." Artikel in stattweb.de-News und -Mitteilungen vom 2.Februar 2006 Weitere Kriminalisierung v. Antifasymbolen "Im schwäbischen Stuttgart geht die Polizei weiterhin gegen das Zeigen von zerbrochenen und zerschlagen Hakenkreuze vor. Neuestes Opfer dieser Repressionskampangne von Staatsschutz und Staatsanwaltschaft ist die Sozialistiche Jugen Deutschlands - Die Falken." Bericht von "Falken Activist@" vom 19.02.2006 bei indymedia Zur Nachahmung empfohlen. Antwort auf die Justiz, die den Antifaschisten die Verwendung des Hakenkreuzes in der Auseinandersetzung mit dem Neonazismus verbieten will "Die Betroffenen lassen wir nicht im Regen stehen. Die Begründung, sie hätten verfassungsfeindliche Kennzeichen verwendet, was auch dann strafbar sei, wenn die antifaschistische Absicht unübersehbar sei, ist infam. Wir bieten hiermit Abbildungen von Grafiken aus dem antifaschistischen Widerstand an. Zusammen mit Bildunterschriften zu den Quellen können diese Grafiken als Spukzettel und Buttons oder auch als kleine Poster verwendet werden." Aktion der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes , Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Landesvereinigung NRW vom 24.01.06 Wem auf Grund der Verwendung von Antinazisymbolen eine strafrechtliche Verfolgung droht, den ruft Sebastian Edathy auf, sich zu melden: Telefon 0 30/22 77 57 57, |