Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsspeicherung der Internetnutzung eingereicht
„Der Datenschützer Patrick Breyer (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Sprecher für Innere Sicherheit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) haben bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz zur Vorratsspeicherung der Internetnutzung eingereicht (Az. 1 BvR 1667/10)…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 01.09.2010 . Dort auch der Link zur Beschwerdeschrift im Volltext. Siehe dazu:
AK Vorrat: Bundesweite Proteste am 13.10. anlässlich der Anhörung im Petitionsausschuss zur Vorratsdatenspeicherung
"Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft unter dem Motto "Rote Karte für die Vorratsdatenspeicherung" zu bundesweiten Protesten und Aktionen auf. In rund 20 Städten werden am Samstag, 13.10.2012, Protestaktionen stattfinden. Anlass ist die anstehende Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zur Vorratsdatenspeicherung am 15.10.2012." Pressemitteilung vom 10.10.2012 sowie Übersicht über alle teilnehmenden Städte
Zeig der Vorratsdatenspeicherung die Rote Karte!
„Die Vorratsdatenspeicherung droht uns noch immer - deshalb müssen wir aktiv werden. Der Petitionsausschuss des Bundestages behandelt Mitte Oktober die Petition gegen die anlasslose Speicherung aller unserer Telekommunikationsdaten. Vor der Anhörung wollen wir vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit einem bundesweiten Aktionstag am Samstag, 13. Oktober 2012 Druck auf die Politik ausüben. Ob Demo, Infostand, Flashmob oder Straßentheater - lasst uns gemeinsam der Vorratsdatenspeicherung die Rote Karte zeigen und den Stimmen von 64.704 Mitzeichnern der Bundestagspetition Nachdruck verleihen…“ Aufruf zum Aktionstag von und bei AK Vorrat
Gemeinsame Kampagne und Video gegen Vorratsdatenspeicherung
„Zum Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 23. Mai geht der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung in die nächste Runde: Der Chaos Computer Club (CCC), der FoeBuD und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wenden sich erneut gegen die Pläne von Innenminister Hans-Peter Friedrich, die umstrittene EU-Richtlinie in Deutschland umzusetzen. Wir fordern, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestags endlich mit dem von tausenden Bürgern unterzeichneten Anliegen befasst…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 23.05.2012 des Chaos Computer Clubs, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und FoeBuD e.V. Siehe dazu das Video "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Verdachtsfrei - anlasslos - nutzlos" bei youtube
Aktionstag 2011 gegen Vorratsdatenspeicherung am 14. Dezember 2011
"Am 14. Dezember 2005 stimmte das EU-Parlament für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, mit deren Hilfe jetzt eine neuerliche verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten in Deutschland erzwungen werden soll. Zum 6-jährigen Jahrestag am Mittwoch, den 14. Dezember 2011 wollen wir an dieses denkwürdige Ereignis erinnern und den Stopp der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Europa fordern." Aufruf und Infos beim AK Vorrat . Siehe auch:
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Bundesweite Proteste gegen Vorratsdatenspeicherung
"Anlässlich des sechsten Jahrestages des Beschlusses des EU-Parlaments zur Vorratsdatenspeicherung fanden am 14.12. in zahlreichen Städten Proteste gegen die geplante Wiedereinführung der umstrittenen Maßnahme statt. In über 20 Städten haben sich Bürger an dem Aktionstag des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung beteiligt, außerhalb Deutschlands auch in Luxemburg und Wien." Pressemitteilung des AK Vorrat vom 15.12.2011 , dort Links zu Fotos und Berichten
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Noch 1 Tag bis zum Aktionstag gegen Vorratsdatenspeicherung am 14.12.2011
Pressemitteilung des AK Vorrat vom 13.12.2011 . Aus dem Text: ".Dem Aufruf wollen bislang besorgte Bürger in Augsburg, Bad Kreuznach, Berlin, Bielefeld, Düsseldorf, Hamburg, Heide (Holstein), Hildesheim, Kassel, Leipzig, Mainz, Mölln, München, Naumburg (Saale), Pößneck, Potsdam, Regensburg, Rostock, Saarbrücken, Tauberbischhofsheim, Ulm, Würzburg, aber auch in Luxemburg und Wien folgen. Das Spinnennetz wurde von den Aktivisten als Symbol für die negativen Folgen einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten gewählt: Durch das Hängenbleiben von Kontakten, Bewegungen, Vorlieben und Interessen im Datennetz sind detaillierte Rückschlüsse auf zentrale Bereiche der privaten Lebensgestaltung möglich."
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Bisher sind schon in über 20 deutschen und europäischen Städten Protestaktionen geplant. Siehe dazu auch die Liste der teilnehmenden Städte auf der Aktionsseite
- für Details zur Aktion siehe auch das Wiki
ePetition: Bürgerrechtler sammeln 50.000 Unterschriften für Verbot der Vorratsdatenspeicherung
"Ein breites Bündnis aus Datenschützern und Bürgerrechtlern ruft dazu auf, die Petition für ein "Verbot der Vorratsdatenspeicherung" zu unterzeichnen. Innerhalb von drei Wochen müssen 50.000 Unterschriften im Internet gesammelt werden, damit der Initiator Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das Anliegen persönlich im Bundestag vortragen kann." Aufruf beim AK Vorrat zur Petition: Strafprozessordnung - Verbot der Vorratsdatenspeicherung vom 15.03.2011 von Kai-Uwe Steffens (AK Vorrat). Noch 13 Tage bis zur Deadline für die Sammlung von 50.000 Unterschriften...
Kommentare zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
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Kampagne gegen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gestartet - Arbeitskreis ruft zum Widerstand auf
"Kaum ist die völlig unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden, droht sie aufgrund vehementer Forderungen aus den Reihen von CDU und CSU wieder eingeführt zu werden. Deshalb ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung alle freiheitsliebenden Bürger zur Hilfe auf: Mit Telefonanrufen und Offenen Briefen müssen die Bundestagsangeordneten jetzt überzeugt werden, die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung zu verhindern und sich für eine Abschaffung der EU-Pflicht zur Datensammlung einzusetzen.
Der Arbeitskreis hat im Internet unter dem Motto "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung 2.0!" eine entsprechende Kampagnenseite mit Argumenten, Kontaktdaten und einer "Meinungsmaschine" zum Versand Offener Briefe eingerichtet." Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 09.03.2010. Siehe die Kampagnenseite
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Recht und Freiheit
"Der Rechtsstaat ist wehrhaft. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat am Donnerstag mit seinem ebenso klaren wie gerechten Urteil gegen die Terroristen der "Sauerland-Gruppe" eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass der Rechtsstaat ungeachtet aller Unkenrufe durchaus in der Lage ist, gegen seine Feinde zu bestehen. Ohne Vorratsdatenspeicherung. Ohne BKA-Gesetz. Ohne Online-Durchsuchung. Sondern allein durch saubere Polizeiarbeit." Leitartikel von Steffen Hebestreit in der FR vom 05.03.2010
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Ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof zum BVerfG-Urteil: "Kein Sieg für den Datenschutz"
Text des Interviews von Wolfgang Neskovic mit Gerd Breker am 03.03.2010 im Deutschlandradio
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Was bringt das Vorratsdatenspeicherungs-Urteil
- Karlsruhe hat gesprochen, aber die Vorratsdatenspeicherung ist damit noch nicht endgültig vom Tisch
"Das höchste deutsche Gericht hat entschieden: Ab sofort müssen deutsche Provider die sog. Vorratsdatenspeicherung einstellen. Der pauschalen Überwachung des Kommunikationsverhaltens ist damit vorerst Einhalt geboten. Dennoch bietet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anlass zur Kritik: Weder wurde geklärt, ob eine verdachtslose Speicherung hinnehmbar ist, noch die strittige EU-Richtlinie einem europäischen Gericht zur Prüfung vorgelegt. Eine erste Stellungnahme der HU..." Pressemitteilung vom 2.03.10
- Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus
"Ein Pyrrhus-Sieg: Aus diesem Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht gehen die 35.000 Kläger auf Dauer eher geschwächt hervor. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat zwar die innerdeutsche Regelung für nichtig erklärt, dennoch ist eine Speicherungspflicht in dem im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Umfang mit Art. 10 Grundgesetz "nicht schlechthin unvereinbar". Vor allem aber ist die EU-Richtlinie 2006/24/EG, die durch die verfassungswidrig erklärten innerstaatlichen Gesetze nur umgesetzt werden sollte, durch das Urteil nicht tangiert. Wie beim Hartz-IV-Urteil wird pathetisch die Unverletzlichkeit des Grundrechts beschworen, um dann dem Gesetzgeber viel Gestaltungsfreiheit zu geben, das Fernmeldegeheimnis wieder einzuschränken. Und wie beim Urteil über den EU Reformvertrag schreckt das höchste deutsche Gericht vor einer Auseinandersetzung mit dem EU-Recht zurück. Das kann man eigentlich nur verfassungsrechtlichen Opportunismus nennen." Umfangreiche Kommentierung von Wolfgang Lieb in den Nachdenkseiten vom 3. März 2010
- Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Gruslige Aussichten
"Mit dem warnenden Urteil zur Vorratsdatenspeicherung weicht das Bundesverfassungsgericht von seinem bisherigen Credo ab: Die Gegner der Datenspeicherung haben gewonnen, aber nicht gesiegt." Kommentar von Heribert Prantl in Süddeutsche Zeitung vom 02.03.2010
- Nach Urteil: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa
"Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. "Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden", fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern." (.) Bis zu einem europaweiten politischen Stopp ruft der Arbeitskreis dazu auf, die Vorratsdatenspeicherung aktiv zu umgehen. Dies war schon vor dem heutigen Urteil einfach und legal möglich, zum Beispiel durch die Benutzung pseudonymer Prepaid-Karten für Mobiltelefone und Anonymisierungsdiensten im Internet. Tipps und Anbieter zur Umgehung der Verbindungsdatenerfassung finden sich auf vorratsdatenspeicherung.de. Ab heute sind zudem nicht nur Dienste in anderen Staaten ohne Umsetzungsgesetz von der Speicherpflicht befreit, sondern auch deutsche Anbieter.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die folgenden vier Forderungen an die Politik: Bundesregierung, Bundesjustizministerin und Parlamente müssen sich jetzt gemeinsam mit anderen kritischen Staaten für eine Abschaffung der unnötigen und schädlichen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aussprechen und einsetzen. Die Bundesregierung darf weiteren Informationssammlungen über vollkommen unverdächtige Bürger nicht zustimmen, insbesondere nicht der geplanten EU-Flugreisendenakte. In der Vergangenheit beschlossene Vorratsdatensammlungen müssen aufgehoben werden, etwa die Surfprotokollierung durch das BSI und das Arbeitnehmer-Informationssystem ELENA. Gegen grundrechtswidriges EU-Recht muss mittelfristig jeder Europäer direkte Verfassungsbeschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof einlegen können.." Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010
- Kein Fest für Filesharingfreunde. Das Bundesverfassungsgericht hält eine Vorratsdatenspeicherung für theoretisch mit dem Grundgesetz vereinbar
"Filesharingfreunden dürfte das heute gesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung kaum Erleichterung bringen: Die Karlsruher Richter stellten nämlich fest, dass für die Abfrage der persönlichen Daten zu einer IP-Nummer weniger strenge Voraussetzungen gelten, als für andere Vorratsdaten-Nutzungsarten und sie sogar bei minder schweren Straftaten und "besonders gewichtigen" Ordnungswidrigkeiten in Frage kommt, sofern entsprechende gesetzliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden." Kommentar von Peter Muehlbauer in telepolis vom 02.03.2010
- Datenschutz: Befreiungsschlag für Presse- und Koalitionsfreiheit
"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung als "Befreiungsschlag für die Presse- und Koalitionsfreiheit. Endlich wird der blinden Datensammelwut des Staates etwas entgegen gesetzt", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Das von den Karlsruher Richtern monierte Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten hätte dazu eingeladen, "in blindem Aktionismus Daten in gefährlich großer Menge anzuhäufen".." Ver.di-Pressemitteilung vom 02.03.2010
- Warten auf Karlsruhe
"Mal wieder sind die Augen und Ohren von (nicht nur) Bürgerrechtlern auf Karlsruhe gerichtet. Das morgige Urteil zur Vorratsdatenspeicherung wird mit Spannung erwartet. Aber die VDS ist nur eine Baustelle von vielen." Artikel von Twister in telepolis vom 01.03.2010 . Aus dem Text: ".Es liegt viel Arbeit vor dem AK Vorrat, der schon jetzt für viele andere Länder als Vorbild für Aktivismus und Bürgerrechtsarbeit gilt. Und es wird mehr und mehr Verzahnungen auch mit Themen aus dem Sozial- und Arbeitsbereich geben. Ein klares Statement zum Thema Kapitalismus wird sich nicht vermeiden lassen, wenn es um Datenschutz geht, ebensowenig wie Aussagen zum Thema ALG II (HartzIV) oder auch Umweltpolitik - zu sehr ist alles miteinander verbunden. Wie soll ohne eine gewährleistete Mindestabsicherung (Existenzminimum) der Datenschutz nicht als Verhandlungsmasse bei den ArGen genutzt werden? Wieweit lässt sich bei zunehmender Armut noch auf die informationelle Selbstbestimmung bauen? Und wie lässt sich der Datenschutz mit der sich immer stärker auch in Bezug auf die eigenen Daten öffnenden Gesellschaft vereinbaren, die keine Probleme damit hat, die intimsten Dinge zu veröffentlichen? Datenschutz kann und sollte nicht mehr alleine als Problematik stehen, sondern im Zuge der Frage behandelt werden, wie es allgemein mit der Gesellschaft weitergehen wird, die "Vollbeschäftigung" noch immer für eines der erstrebenswertesten Ziele hält und von dieser Idee nicht absehen möchte."
- Vorratsdaten: Kritisch, aber nicht kritisch genug
"Die Bundesverfassungsrichter haben die Mächtigkeit der Vorratsdaten erkannt und sehen deren Speicherung kritisch. Beseitigen aber werden sie das Gesetz wohl nicht." Kommentar von Kai Biermann in Zeit online vom 2.3.2010
- Und unser Unzitat zum Thema:
"Erneut hat eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument aus der Hand geschlagen wurde."
Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei lt. Spiegel online
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
- Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zum Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08
- Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010 (- 1 BvR 256/08 - 1 BvR 263/08 - 1 BvR 586/08)
Urteilsverkündung zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht ist am 2. März um 10 Uhr
so die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts . Am Dienstag, 2. März 2010 ab 10 Uhr verkündet der Bundegerichtshof sein Urteil zur Massenbeschwerde von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung.
- Die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung am Dienstag wird live im TV übertragen: 09:55 - "THEMA." auf phoenix. Thema: "Vorratsdatenspeicherung" und ab 10:00 - "LIVE" auf n-tv. Thema: "Urteil BVerfG zu Vorratsdatenspeicherung"
- Die Bündnispartner gegen die Vorratsdatenspeicherung haben sich zusammen geschlossen und werden die Urteilsverkündung vor Ort in Karlsruhe mit gemeinsamen Aktionen begleiten. Ab 8.45 Uhr wird vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Aktion "Datenberge verfrühstücken" stattfinden. Meinhard Starostik, Prozessbevollmächtigter der Beschwerdeführer/innen um den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, sowie padeluun, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, werden dort ein Pressestatement abgeben. Siehe dazu und zu den Hintergründen die "Pressemappe des "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Vorratsdatenspeicherung"
15.12.2009: Mündliche Verhandlung in Sachen "Vorratsdatenspeicherung"
"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 15. Dezember 2009, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21. Dezember 2007 richten." Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts . Siehe dazu:
- Gemeinsame Presseerklärung der Beschwerdeführer vom 15.12.2009
- Informationen und Aktionen zur Mündlichen Verhandlung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung
- Vorratsdatenspeicherung: Medienverbände: ...schadet der Medienfreiheit
"Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen hat sich anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in einem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht zu Wort gemeldet. Darin benennt das Bündnis die negativen Auswirkungen des Gesetzes für die Medienfreiheit in Deutschland, da die Journalistinnen und Journalisten keinen Informantenschutz mehr gewährleisten können. Der staatliche Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von Journalisten schrecke Informanten massiv ab, heißt es in dem Schreiben, da ihre Anonymität dadurch nicht mehr gesichert ist. "Sie müssen ihre Enttarnung befürchten, wenn der Journalist innerhalb eines halben Jahres nach Kontaktaufnahme in das Visier der Staatsanwaltschaft gerät." Das Gesetz enthalte keinerlei spürbaren Quellenschutz für Journalisten, kritisiert das Bündnis aus DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, Deutschem Presserat, VPRT, ARD und ZDF." Presseerklärung vom 15.12.2009 bei der dju
- Zu den Hintergründen siehe weiter unten in unserer Doku zum Thema: "Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung" - an der sich das LabourNet Germany selbstverständlich beteiligt hat!
Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Arbeitskreis erwartet schrittweisen Kollaps der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung
"Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den staatlichen Zugriff auf gespeicherte Telekommunikationsdaten weiter einzuschränken. Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom März und Oktober dieses Jahres sind wir zuversichtlich, dass die exzessive Totalspeicherung unserer Verbindungs-, Standort- und Internetdaten auch weiterhin schrittweise in sich zusammen fallen wird." Pressemitteilung vom 6.11.08 . Siehe dazu
- den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
- Mehr Rechtsstaatlichkeit durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Telefon-, Telekommunikations-, Internet- und E-Mail-Daten zunächst nicht ohne konkrete Anlässe gespeichert werden dürfen, hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt. "Die Einschränkung durch das Bundesverfassungsgericht führt zu mehr Rechtsstaatlichkeit und zeigt, wie fragwürdig die Vorratsdatenspeicherung ist", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Gleichzeitig unterstreiche der Beschluss die Notwendigkeit der von ver.di im Frühjahr eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung nach § 113a Telekommunikationsgesetz (TKG). "Die einstweilige Anordnung ist ein richtiger Schritt, um das geschwächte Vertrauen der Bevölkerung in den Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses wieder aufzubessern", erklärte Herzberg. Das Gericht habe damit auch die unzulässige und undurchsichtige Weitergabe von Beziehungen zwischen Informanten und Journalisten gestoppt." ver.di-Pressemitteilung vom 06.11.2008
Bundesverfassungsgericht soll Vorratsdatenspeicherung aussetzen
"Bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist letzte Woche ein Antrag auf einstweilige Aussetzung des Gesetzes zur Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten in Deutschland eingereicht worden. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik stellt den Antrag im Namen von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben haben." Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 18.08.2008
Petitionsrecht komplett ad absurdum geführt
"Der Deutsche Bundestag hat das Verfahren zur Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung abgeschlossen. Sowohl die Begründung als auch das Verfahren an sich werfen viele Fragen auf. Während die verschiedenen Petitionen gegen die Vorratsdatenspeicherung als sachgleich zusammengefasst wurden, geht die Begründung der Ablehnung lediglich auf eine Argumentation ein. Bug oder Feature im Petitionssystem? Telepolis sprach mit Ricardo-Cristof Remmert-Fontes, Kai-Uwe Steffens und Stefan Hermes." Interview von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis vom 08.08.2008
Bürgerrechtler: Vorratsdatenspeicherung wird gestoppt werden
"Zu der morgen, am 1. Juli in Luxemburg stattfindenden Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs über Irlands Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Wir gehen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in den nächsten Monaten für nichtig erklären wird." Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 30.06.2008
Vorratsdatenspeicherung einstweilig eingeschränkt
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Ein wichtiger Schritt zur Rehabilitation des Fernmeldegeheimnisses. Humanistische Union begrüßt einstweilige Anordnung zur eingeschränkten Nutzung von Vorratsdaten und startet Kampagne für die anonyme Nutzung des Internets
Pressemitteilung der HU vom 19.03.08 . Aus dem Text: "Die endgültige Entscheidung, ob eine sechsmonatige Speicherung aller Verkehrsdaten verfassungsrechtlich zulässig ist, wird für nächstes Jahr erwartet. Bis dahin bleibt die sechsmonatige Speicherung aller Benutzerdaten vorerst bestehen. Die Humanistische Union startet deshalb mit dem heutigen Tag eine Kampagne für mehr Selbstdatenschutz. Dazu Frau Will: " Die Humanistische Union bietet ab sofort einen Anonymisierungsserver im TOR-Netzwerk an. Mit diesem Service können sich Bürgerinnen und Bürger effektiv gegen die Ausforschung ihrer Verbindungsdaten wehren. Die Nutzung des Anonymisierungsdienstes ist legal und kostenfrei möglich. ".." Siehe dazu die Sonderseite "Anonymisierungsdienste - ein erster Schritt zum Schutz Ihrer Privatsphäre im Internet"
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Geheimdienste haben Zugriff auf gespeicherte Kommunikationsdaten
"Die Behörden haben durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ungezählte Möglichkeiten, sich auf "Gefahren" zu berufen, um an die Verbindungsdaten zu kommen." Artikel von Susanne Härpfer auf telepolis vom 25.03.2008 . Aus dem Text: ".Tatsächlich wiegt der Richterspruch die Menschen in falscher Sicherheit. Es klingt beruhigend, wenn die Daten nur abgerufen werden dürfen, um schwere Straftaten zu verfolgen. Ist es aber nicht. Die landläufige Auffassung von "schweren Straftaten" ist, dass sich dabei um Mord und Totschlag handele. Ein Irrtum. Zu den schweren Straftaten zählen auch Delikte wie Betrug, Computerbetrug, Bankrott, Bestechlichkeit und Bestechung sowie Steuerhinterziehung. Das erweitert den Kreis der möglichen Betroffenen erheblich. (.) Die "Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit" ist ebenfalls ein weites Feld. Ein Fußballspiel zum Beispiel reicht aus, um die Reisebewegungen der Fans zu untersuchen. Politische Großveranstaltungen wie der G8-Gipfel liefern erst recht einen Vorwand, die Besucher unter die Lupe zu nehmen - gleichgültig, ob sie ihr Bürgerrecht zu demonstrieren nutzen wollen oder nicht. Kurzum: Die Behörden haben ungezählte Möglichkeiten, sich auf "Gefahren" zu berufen, um an unsere Daten zu kommen. Jeder von uns kann unschuldig ins Fadenkreuz staatlicher Verdächtigung und Überwachung geraten."
- Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. März 2008 zum Beschluss vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 - und die Entscheidung
- Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Zypries' Rücktritt gefordert
"Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."." Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 19.3.08 mit vielen weiteren Hintergrundinfos
- Einstweilige Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung: Das Verfassungsgericht zieht die Notbremse
"Das Verfassungsgericht hängt etliche Waggons ab und lässt das Gesetz vorläufig nur in sehr langsamer Fahrt weiterfahren - wegen "erheblicher Gefährdung des Persönlichkeitsschutzes"." Kommentar von Heribert Prantl in Süddeutsche Zeitung vom 19.3.08
- Bitte bevorraten Sie sich
"Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung dürfen die Daten nur genutzt werden, wenn eine schwere Straftat vorliegt, aber es gibt noch weitere Konsequenzen." Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 19.03.2008
- Rückschlag für Abmahnanwälte und Abfrageprovider? Mögliche Konsequenzen aus der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
"Das, was das Bundesverfassungsgericht gestern vorläufig verbot - nämlich die Weitergabe von Vorratsdatenspeicherungsdaten zur Verfolgung von Bagatelldelikten - könnte potentiell Auswirkungen auf das Geschäft mit Filesharing-Abmahnungen haben." Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 20.03.2008
Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung
- Historische Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht
"Dem Bundesverfassungsgericht wurden heute in Karlsruhe die Vollmachten von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern übergeben, die sich gegen die sechsmonatige Sammlung ihres Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens zur Wehr setzen wollen. Gegen die seit 1. Januar 2008 eingeführte Überwachungsmaßnahme richtet sich damit die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik. Die 102 Aktenordner und 12 Umzugskartons füllenden Vollmachten der Beschwerdeführer wurden heute für den Berliner Anwalt Meinhard Starostik beim Bundesverfassungsgericht eingereicht." Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 29.02.2008 mit vielen weiteren Infos (Grundtexte, Fotos und Reden)
- Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht
"Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden "Totalprotokollierung der Telekommunikation"." Presseerklärung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 31.12.2007
- dju-Vorstand klagt gegen Vorratsdatenspeicherung
"Die Mitglieder des Bundesvorstands der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di haben sich in ihrer Sitzung am 15. November 2007 geschlossen der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten angeschlossen. Insbesondere aus Sicht von Journalisten höhlt die von der Bundesregierung angestrebte Regelung den Informantenschutz in eklatanter Weise aus. Verdeckte Recherchen werden so nahezu unmöglich, was einen nicht hinnehmbaren Angriff auf die Presse als Kontrollinstanz in der Demokratie darstellt. Darüber hinaus kritisiert die Journalisten-Gewerkschaft auch den mit der Speicherung verbunden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Die dju ruft daher ihre Mitglieder auf, die Verfassungsbeschwerde zu unterzeichnen" Pressemitteilung vom 16.11.2007 . Leider etwas spät: Die Beteiligung an der Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung war nur noch bis zum heutigen 19.11.2007 möglich!
- Beteiligung an der Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung nur noch bis zum 19.11.2007 möglich!
Online-Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung
- Gegner der Vorratsdatenspeicherung planen größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik
"Fast 7000 Bürger wollen sich in Karlsruhe gegen die von der großen Koalition geplante verdachtslose Erfassung von Kommunikationsdaten wehren. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kommentierte im Deutschlandradio die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte des Gerichts." Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 30.10.2007
- Massenverfassungsbeschwerde gegen "Totalprotokollierung der Telekommunikation" angekündigt
"Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet heute den Eingang der 5.000sten schriftlichen Vollmacht zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die von CDU/CSU und SPD geplante Protokollierung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung (sog. "Vorratsdatenspeicherung"). Seit November 2006 ruft der Arbeitskreis zur Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde auf." Pressemitteilung vom 30.07.2007 mit Links zu wichtigen weiteren Informationen
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Vorratsdatenspeicherung: 10.000 wollen gegen Abbildung ihrer Kommunikation nach Karlsruhe ziehen
"Der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante sechsmonatige Speicherung aller Telefon-, Handy- und E-Mail-Kontakte geht weiter. Nachdem sich im Januar über 30 Datenschutz-, Bürgerrechts-, Juristen-, Wirtschafts- und Medienverbände gegen die "weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland" ausgesprochen haben, meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute den zehntausendsten Teilnehmer an der vom Arbeitskreis vorbereiteten Verfassungsbeschwerde. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist sich sicher, dass die Gerichte nach der Rasterfahndung und den Online-Durchsuchungen auch die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären werden." Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 06.02.2007
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6.000 Klagen gegen geplante Vorratsdatenspeicherung
"Über 6.000 wollen in Karlsruhe gegen Protokollierung ihrer Kommunikation klagen, darunter Abgeordnete, Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte, Geistliche und Psychotherapeuten (.) Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte am Donnerstag einen Bericht des Bundeskriminalamts vom November 2005, der die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung belegen soll. Dem Bericht zufolge konnten in den letzten Jahren 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden, vor allem in den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl. "Die genannten 381 Fälle machen weniger als 0,001% der 6,4 Mio. jährlich begangenen Straftaten aus", kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.." Pressemitteilung vom 30.11.2006 . Siehe dazu:
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Mindestspeicherungsfristen für Telekommunikationsverbindungsdaten. Rechtstatsachen zum Beleg der defizitären Rechtslage
BKA-Studie von Eva Mahnken, Stand: 15. November 2005
- "Bürgerrechtler rufen zur Teilnahme an einer "Sammel-Verfassungsbeschwerde" gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, Email und Internet auf. Der Aufruf zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen Geschichte einmalig. "Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ebenfalls einzigartig", begründet der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aktion. "Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen."." Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 22.11.2006
- An der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereiteten Verfassungsbeschwerde kann sich jedermann beteiligen. Auf der Internetseite des Arbeitskreises befindet sich ein Meldeformular
- Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung möglich.
"Der Kieler Rechtswissenschaftler Professor Albert von Mutius schließt eine Verfassungsklage nicht aus, sofern die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat gesetzlich vorgeschrieben würde. "Die verfassungsrechtliche Abwehr wird aber schwierig", sagte der Universitätsprofessor während der Sommerakademie auf Einladung des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Unter dem Arbeitstitel "Unser Recht auf Anonymität" diskutierten heute 300 Teilnehmer aus unterschiedlichen Bereichen im Kieler Schloss...." heise-Meldung vom 26.08.2002
Trauerzug mit dem "Privatsphäre"-Sarg durch die Republik
- "Guten Rutsch ins Jahr 1984!" Bericht: Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung in Berlin
"Ein Großteil der Teilnehmer des 24. Chaos Communication Congresses (24c3) folgte am Abend des 29. Dezember dem spontanen Aufruf verschiedenster Organisationen, gegen die Vorratsdatenspeicherung zu protestieren." Bericht vom 29.12.2007 mit Bildern und Video
- 31.12.: Trauermarsch durch Hamburg wegen verlorener Privatsphäre
"In Hamburg wurde am Montag, den 31.12.2007 um die verlorene Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland getrauert. Ein Trauerzug trug einen Sarg als Symbol für den Verlust von Privatsphäre, Grund- und Bürgerrechten durch die Innenstadt." Bericht vom 31.12.2007 mit Fotos und ZDF-Video
- Der Sarg wird jetzt eine Woche lang durch Deutschland touren und am 6. Januar auf der Demo gegen den Schäuble-Auftritt in München ankommen.
- Die Touren-Daten
- "Was zählt ist Freiheit" - Infos zur Demo am 6. Januar 2008 um 12.30 Uhr an der Konferenzhalle Theresienhöhe anlässlich der Rede von Wolfgang Schäuble unter dem Motto "Was zählt ist Sicherheit"
- Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung mit 750 Teilnehmern in München. Trauermarsch durch Deutschland wegen verlorener Privatsphäre erreicht München
"In München haben am heutigen Sonntag 750 besorgte Bürger gegen die Vorratsdatenspeicherung als Totalprotokollierung ihrer Telekommunikationsdaten und gegen weitere Überwachungsbefugnisse demonstriert. Während bundesweit die Kritik an den Plänen zur Errichtung eines Überwachungsstaates nicht abreißt, bauen Politiker der Regierungsparteien ihre Machtphantasien weiter aus. So traf sich die Leitfigur des informationellen Absolutismus, Wolfgang Schäuble, am 6. Januar 2008 unter dem Motto "Was zählt ist Sicherheit" mit dem CSU-OB-Kandidaten Josef Schmid in München zum Dreikönigstreffen. (.) Im Anschluss an die Veranstaltung wollte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Wolfgang Schäuble in seiner eigentlichen Funktion als Verfassungsminister einen Sarg als Symbol für den Verlust der Privatsphäre überreichen. Der so genannte "Bundessarg" wurde letzte Woche auf einem Trauermarsch von Hamburg aus über Kassel, Frankfurt und Ulm nach München getragen. Bundesweit nahmen hunderte von Menschen die Gelegenheit wahr, Abschied von der Privatsphäre zu nehmen. Die Bürgerrechtler konnten Schäuble den Sarg allerdings am heutigen Tage nicht übergeben, da der Innenminister von Sicherheitsleuten gut abgeschirmt war. Es sei nun geplant, die Übergabe in Berlin durchzuführen." Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 06.01.2008
- Was zählt ist Freiheit
Bürgerrechtler setzten Vorratsdatenspeicherung und Bundestrojaner Aktionen wie den "Bundessarg" entgegen. Interview von Twister (Bettina Winsemann) mit Simon Jung und Uwe Schulte vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf telepolis vom Twister (Bettina Winsemann) 06.01.2008
Trauer um das Telekommunikationsgeheimnis
"Vorratsdatenspeicherung: Das Internet trauert um das Telekommunikationsgeheimnis. Internet-Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung: Verhüllung von Webseiten aus "Trauer um das Telekommunikationsgeheimnis"
Am Tag vor der Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einführung einer sechsmonatigen Erfassung aller Verbindungsdaten in Deutschland ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Betreiber von Webseiten auf, ihre Internetseiten zu verhüllen." Aufruf vom 08.11.2007 - das LabourNet Germany macht selbstverständlich mit!
Freiheit statt Angst. Bundesweiter Demonstrationsaufruf zum Stopp der Vorratsdatenspeicherung
"Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Für die Grundrechte!" zu bundesweiten Demonstrationen am 6. November 2007 auf, um die von der Koalition geplante Vorratsdatenspeicherung noch in letzter Minute zu stoppen." Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 22.10.2007 . Siehe dazu auch
Kampagne für anonymes Internet gestartet
"Mit einer Kampagne namens "Wir speichern nicht" klärt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Anbieter von Internetportalen darüber auf, wie sie ihren Nutzern ein vollständig anonymes Surferlebnis ermöglichen können. Zur Belohnung winkt ein Gütesiegel." Pressemitteilung vom 01.10.2007 . Siehe dazu die Aktionsseite
Urteil: Vorratsspeicherung von Kommunikationsspuren verboten
"Ein Berliner Gericht hat dem Bundesjustizministerium in einem Grundsatzurteil untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Ein Urteil mit Folgen für Internetbranche und Politik. (.) Das nunmehr rechtskräftige Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Internetbranche, in der die personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzerverhaltens weithin üblich ist (sogenannte "Logfiles" oder "Clickstream"), etwa bei Großunternehmen wie Google, Amazon und eBay. Der Jurist Patrick Breyer, der das Verfahren initiiert hatte, stellt auf seiner Internetseite Daten-Speicherung.de eine Musterklage bereit, mit deren Hilfe sich jeder gegen die Protokollierung seiner Internetnutzung wehren kann." Pressemitteilung vom 01.10.2007 bei Daten-Speicherung.de mit den Urteilen und weiteren Informationen. Siehe dazu auch:
- Die Musterklage
- Ermittlungen gegen alle, die die Internetseiten aufgerufen haben
"Während der Marsch der Mönche in Myanmar tagelang die Schlagzeilen prägte, wurde die Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung in Berlin von Medien wie den großen Tageszeitungen und dem Spiegel weitgehend ignoriert. Mehr Erfolg hatte die Bürgerrechtsbewegung auf dem Rechtswege, wo das Amtsgericht Berlin Mitte die Speicherung von personenbezogenen Daten beim Besuch von Webseiten untersagte. Gestern wurde außerdem die Aufklärungskampagne "Wir speichern nicht" gestartet. Wir befragten Patrick Breyer, Jurist, Datenschützer und Mitbegründer des AK Vorratsdatenspeicherung zu den Ereignissen der letzten Wochen." Interview von Peter Mühlbauer in telepolis vom 02.10.2007
- Prinzip Honigeimer: BKA linkt Linke
"Das Bundeskriminalamt richtet eine Internetseite zu einer terroristischen Vereinigung ein, wartet dann auf Besucher dieser Website, registriert deren IP-Adresse und lässt die entsprechenden Personen dann vom Provider identifizieren. Ein Zukunftszenario? Mitnichten." Artikel von Mirjam Hauck in Süddeutsche Zeitung vom 01.10.2007
Protest gegen siebentägige Vorratsspeicherung von T-Online, Congster und 1&1
"Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert in einem Offenen Brief an den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, dass dieser die siebentägige Vorratsspeicherung von Nutzungsdaten durch Internet-Zugangsanbieter genehmigt hat. Der Arbeitskreis warnt, mithilfe der gespeicherten Daten könne das Nutzungsverhalten sämtlicher Internetnutzer minuziös nachvollzogen werden." Pressemitteilung vom 11.03.2007
Scharfe Kritik an Quasilegitimation der unrechtsmäßigen Speicherung von Nutzerdaten
STOP1984 ist gegen vorauseilende Pseudo-Legitimation der Speicherung von Benutzerdaten durch den Hamburger Datenschutzbeauftragten. Die geplante Vorratsdatenspeicherung rechtfertigt nicht, schon jetzt entsprechende Verfahrensweisen zu billigen. Pressemitteilung vom 24.01.2007
Einhellige Ablehnung der Koalitionspläne zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten
"27 Verbände lehnen in einer heute veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ab, dem zufolge künftig Daten über jede Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet auf Vorrat gesammelt werden sollen (sog. "Vorratsdatenspeicherung"), damit sie Polizei und Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen. Die Verbände bezeichnen es als "inakzeptabel", dass ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden sollen." Pressemitteilung vom Montag, den 22.01.2007 , darin auch die Gemeinsame Erklärung vom 22.01.2007 im Wortlaut
1.000 Protestbriefe gegen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten
Breiter Protest gegen geplante Protokollierung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet. Über 1.000 besorgte Bürger schreiben den 448 CDU-, CSU- und SPD-Bundestagsabgeordneten.Verhaltene Reaktionen der Parlamentarier. Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 15.01.2007
Medienkampagne zum "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses"
"Besorgte Bürger sollen Medienberichte über geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation einfordern / Verhüllung von Webseiten zum "Trauertag um das Fernmeldegeheimnis". Ein Jahr nach dem Beschluss der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Europäischen Parlament am 14.12.2005 fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Medien auf, die Menschen über die "geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation" und ihre Folgen zu informieren." Pressemitteilung vom 11.12.2006
Appell an Bundeskanzlerin: Stopp der Vorratsdatenspeicherung gefordert
Videobotschaft von Bürgerrechtsorganisationen fordert Verhinderung einer Totalprotokollierung der Telekommunikation. Schon über 700 Protestbriefe von Bürgern. Regierung plant Identifizierungspflicht für Emailnutzer und faktisches Verbot von Anonymisierungsdiensten. Pressemitteilung samt Video des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 15.11.2006
Kampagne: Offene Briefe gegen Totalprotokollierung der Telekommunikation
"Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, hat am heutigen Montag eine Kampagne gegen die von SPD und Union geplante Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gestartet. Auf einem speziellen Internetportal können besorgte Bürger Offene Protestbriefe verfassen, die automatisch an alle 448 Bundestagsabgeordnete der Koalition versandt werden."
Protokollierung der Telekommunikation unter Beschuss
Irische Bürgerrechtsorganisation kündigt Klage an - Europäischer Gerichtshof prüft Vorratsdatenspeicherung - Datenschützer fordern Konsequenzen auch für Deutschland. Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom Sonntag, den 30.07.2006. Siehe auch: Posts filed under 'Data Retention'. Pressemitteilung von Digital Rights Ireland vom 29.07.2006
Aufschub der Protokollierung von Telefon, Handy und Internet gefordert
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, fordert eine Aussetzung der Pläne zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 6.7.06
Deutsche Bürgerrechtsorganisationen: Amerikanischer Abhörskandal erfordert Umdenken auch in Europa
"In den letzten Tagen ist bekannt geworden, dass der amerikanische Geheimdienst NSA die Telefon-Verbindungsdaten von 200 Millionen Amerikanern sammelt. Es handelt sich dabei um die "größte Datenbank der Welt". Die gespeicherten Kommunikationsdaten werden automatisch auf Auffälligkeiten geprüft; "soziale Netzwerke" der Gesprächsteilnehmer werden offengelegt.
Die EU-Staaten haben im Februar 2006 ebenfalls eine systematische und verdachtslose Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung beschlossen." Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 15.5.06
Datenschützer gegen Empfehlung zur Vorratsdatenspeicherung. "Präventive Totalüberwachung bei Bagatelldelikten nicht tragbar"
Presseerklärung der Datenschutzinitiative STOP1984 vom 10.2.06
Widerstand gegen geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation - Gemeinsame Erklärung von Datenschützern, Journalisten und Verbraucherzentrale: "Datenspeicherung ist inakzeptabel"
"In einer gemeinsamen Erklärung vom Dienstag sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten gegen die von der Bundesregierung befürwortete "Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten" aus. EU-Pläne sehen vor, dass künftig jede Benutzung von Telefon, Handy und Internet protokolliert werden soll, damit Strafverfolgungsbehörden auf diese Informationen zugreifen können. Nachdem das Europäische Parlament im Dezember grünes Licht gab, steht die Entscheidung der EU-Justizminister noch aus.." Siehe die Erklärung vom 07.02.2006
Bürgerrechtsorganisationen gegen Vorratsdatenspeicherung. Attac, CCC und FoeBuD fordern EU-Parlament auf, die Richtlinie abzulehnen und kündigen Proteste an
FoeBuD e.V.-Pressemitteilung vom 10.12.05 . Siehe dazu auch: Überwachungsstaatenbund - Offener Brief gegen Vorratsdatenspeicherung : "Ein Überwachungsstaat ist nicht genug. Dank EU soll's ein Überwachungsstaatenbund sein. Mindestens ein halbes, maximal 24 Monate (in Polen gleich 15 Jahre) sollen alle Telekommunikationsdaten aufgehoben werden. Nicht von Verbrechern, sondern Daten aller Menschen. Diese haben nämlich alle etwas zu verbergen: Ihre Privatsphäre."
Vorratsdatenspeicherung klar verfassungswidrig! Humanistische Union appelliert an EU-Parlamentarier, Richtlinienentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zurückzuweisen
HU-Pressemitteilung vom 13.12.2005 . Siehe auch die ausführliche Stellungnahme der Humanistischen Union zur Vorratsdatenspeicherung vom 12.12.05
Rote Karte den Internet-Schnüfflern
Immer noch läuft die Auseinandersetzung um die Vorratsdaten- speicherung, bzw. immer noch gibt es den Widerstand dagegen - wir berichteten. Was nach Vorsorge für schlechte Zeiten klingen soll, ist generelle Materialsammlung für Schnüffelei. Alle aktuellen Dokumente, die Gesetzesvorlagen, weitere Informationen und die "Kampagne gegen Vorratsdatenspeicherung im Internet und in der Telekommunikationin" in einer Zusammenfassung beim "Unabhängigen Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein" Siehe dazu auch:
Breiter Widerstand gegen Regierungspläne
Die Pläne von Bundesinnenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries, die Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten auf ein Jahr zu verlängern, stoßen bei Rot-Grün auf heftigen Widerstand. Für Datenschützer ist der Plan "definitiv gesetzeswidrig". Bericht auf Spiegel-Online vom 15. März 2005.
Bürgerrechtsgruppen warnen vor europaweiter Pauschalschnüffelei
„Privacy International und die Initiative "European Digital Rights" (EDRi) lehnen die auf EU-Ebene ins Spiel gebrachte Vorratsspeicherung sämtlicher bei der Telekommunikation anfallender Verbindungsdaten strikt ab. Die von einigen EU-Mitgliedsstaaten geforderte pauschale, bis zu dreijährige Datenlagerung sei "illusorisch", "unzulässig", "rechtswidrig" und greife zu stark in die Privatsphäre der Nutzer ein, schreiben die beiden Bürgerrechtsorganisationen in einer ausführlichen Stellungnahme an die EU-Kommission im Rahmen einer noch bis Mitte September laufenden Konsultation….“ Heise-Meldung Siehe auch “Invasive, Illusory, Illegal, and Illegitimate: Privacy International and EDRi Response to the Consultation on a Framework Decision on Data Retention” – die Stellungnahme
erneut: stop1984 - eine Initiative bittet um Gehör
- Datenschutz - warum eigentlich? oder: wie weit Menschenrechte und Datenschutz zusammengehören
- SOS Datenschutz. "Da von einer Datenspeicherung auf Vorrat, wie sie die Entscheidung des EU-Parlaments nun ermöglicht, nicht nur EU-Bürger sondern auch alle ihre weltweiten Kommunikationspartner betroffen sind, fordern wir eindinglichst auch User/innen aus Nicht-EU-Staaten zur Unterzeichnung auf. Bei der ersten Unterschriftensammlung kamen bereits 16206 Stimmen zusammen - helft mit, dass es diesmal noch viel mehr Stimmen werden!" Stichtag ist der 30.6.2002! "Offener Brief an alle Abgeordneten nationaler Parlamente in der Europäischen Union" samt Unterschriftensammlung
Unterschriftenaktion gegen Vorratsdatenspeicherung
Am 29. Mai wird das Europäische Parlament über die Speicherung von Verbindungsdaten entscheiden. Bislang warnten die europäischen Datenschützer in einem Brief an den Präsidenten des EU-Rates vergeblich davor, dass "systematisches und präventives Speichern der Kommunikation und der Verbindungsdaten von EU Bürgern die fundamentalen Rechte auf Privatsphäre, Datenschutz, Meinungsfreiheit, Freiheit und Annahme der Unschuld unterminieren würde." Der EU-Rat sprach sich am 28. Januar ungeachtet der schweren Bedenken für eine Datenspeicherung aus und soll nach Informationen von Statewatch nun auch einen Rahmenbeschluss vorbereiten, der den Parlamentsbeschluss übergehen würde. Ein offener Brief soll von GILC (gilc.org) dem EU-Parlament am 22. Mai vorgelegt werden, in welchem sich diverse Organisationen gegen Vorratsdatenspeicherung aussprechen. stop1984 übernimmt die Sammlung der Privatunterschriften:
- Originaltext, verfasst und initiiert von Marc Rotenberg (GILC)
- Text in Deutsch für die Unterschriftenaktion . Dort kann man unterzeichnen und sollte es tun, wenn einem am Datenschutz etwas liegt. Neue Speicherungsbefugnisse würden neue Risiken für die persönliche Privatsphäre, die politische Freiheit, die Meinungsfreiheit und die öffentliche Sicherheit bedeuten. Privatpersonen können noch bis 28. Mai unterschreiben
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