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Updated: 18.12.2012 15:51
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Presseerklärung der Datenschutzinitiative STOP1984 externer Link:

Datenschützer gegen Empfehlung zur Vorratsdatenspeicherung."Präventive Totalüberwachung bei Bagatelldelikten nicht tragbar"

Union und SPD fordern die Bundesregierung auf, der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten in der Europäischen Union zuzustimmen und die Voraussetzungen für diesen Eingriff aufzuweichen.(1)

Die deutsche Datenschutzinitiative STOP1984 protestiert gegen die in dem Antrag enthaltene Aufforderung, Zugriff auf die Daten auch bei Verdacht auf Bagatelldelikte zu erlauben, sofern diese mittels Telekommunikation begangen wurden.

Im Klartext fordert der Antrag die "Beschränkung der Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten".

Dies steht in einem eklatanten Widerspruch zum ursprünglichen Anspruch der Richtlinie, zum Schutz vor Terrorismus zu dienen. Es liegt der Verdacht nahe, dass hier die Möglichkeit offen gehalten werden soll, zukünftig auch für zivilrechtliche Prozesse (z.B. bei Schadensersatzklagen) Zugriff auf die Verbindungs- und Personendaten von Telekommunikationsteilnehmern zu gestatten.

Insbesondere Musik- und Filmindustrie haben hier bereits Interesse angekündigt. Aber auch Abmahnungen zur Unterbindung unliebsamer Meinungsäußerungen könnten so schneller zum Erfolg führen.

Dieser "Kompromiss" ist nicht nur unverhältnismäßig, er hebt auch die Zweckbindung der Daten auf und zeigt deutlich, wohin die Reise in Bezug auf Vorratsdatenspeicherung geht: Von der Aufhebung der Beschränkung auf schwere Straftaten bis hin zur Verwendung für die Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten ist es nur ein kleiner Schritt.

Es ist anzunehmen, dass die gespeicherten Daten dann schnell auch, z.B. nur bei einem Verdacht auf einen Leistungsmissbrauch, Krankenkassen, Versicherungen, Sozialämtern etc. zur Verfügung gestellt werden. Damit wären die schlimmsten Befürchtungen der Datenschützer Wahrheit geworden.

STOP1984 fordert die CDU/CSU auf, die Vorratsdatenspeicherung auch weiterhin, so sie national umgesetzt wird, auf Verfolgung und Aufklärung erheblicher Straftaten zu beschränken. Ein derart starker Eingriff in die Privatsphäre aller Telekommunikationsnutzer darf nicht mit Bagatelldelikten begründet werden!

Anmerkung

(1) http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_037/07.html, externer Linkhttp://dip.bundestag.de/btd/16/005/1600545.pdf externer Link pdf-Datei


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