Leistungsschutzrecht: Eine unheilige Scheindebatte
Worum geht es beim Streit um das Leistungsschutzrecht eigentlich? Nur um ein verkorkstes Gesetz? Verlage, Google und Blogger beharken sich in einem Grabenkrieg. Den gilt es schnell zu beenden. Artikel von Frank Rieger (CCC) in der FAZ online vom 03.12.2012 . Aus dem Text: „… Die Leistungsschutzrecht-Debatte ist zu einem symbolisch überladenen Kampf um zu viele Fragen geworden, die jeweils für sich eine ernsthafte Diskussion erfordern. Die wirtschaftliche und inhaltliche Zukunft des Journalismus, die Macht und Dominanz der Internetkonzerne, die Frage nach dem Verhältnis von staatlicher Regulierung und Freiheit der Entwicklung neuer Internetdienste und schließlich das Grundproblem unserer Zeit, die Frage nach dem Verhältnis von Marktideologie und Gesellschaft, sind zu einem unauflöslich scheinenden gordischen Knoten verknüpft…“
Bundestag streitet übers geplante Leistungsschutzrecht
Vertreter der Regierungsfraktionen und der Opposition lieferten sich am Donnerstag zu nachtschlafender Stunde im Bundestag einen Schlagabtausch über den Regierungsentwurf für ein neues Leistungsschutzrecht. Artikel von Stefan Krempl vom 30.11.2012 bei heise online . Siehe dazu auch: Video der Plenarsitzung beim Bundestag
Streit um das "Leistungsschutzrecht". Wenige Tage vor der ersten Parlamentslesung hat die Lobbyschlacht an Intensität zugenommen
„In der Nacht zwischen Donnerstag und Freitag soll der Bundestag in erster Lesung über ein etwas irreführend "Leistungsschutzrecht" betiteltes neues Monopol für Presseverlage beraten, das auch die Verwendung kleiner Textteile lizenzpflichtig machen würde. Gestern startete Google, das nominelle Hauptziel des neuen Monopols, eine "Informationsoffensive" mit dem Titel "Verteidige Dein Netz - Finde weiterhin, was Du suchst". Damit sollen Deutsche auf die Folgen des (von Mainstreammedien bislang wenig beachteten) Gesetzes für sich selbst und ihre Suchanfragen aufmerksam gemacht und dazu bewegt werden, bei ihren Abgeordneten anzurufen. Zu diesem Zweck bietet das Unternehmen eine "MdB-Landkarte" mit den Kontaktdaten der Büros an…“ Überblick von Peter Mühlbauer in telepolis vom 28.11.2012
Das bestellte Gesetz
„Man kann über den Sinn und Zweck eines Leistungsschutzrechts denken, was man will. Darüber streiten, ob es das Netz kaputt machen oder nur Google und den Verlagen das Leben verkompliziert und es vielleicht ein paar Cent von des Einen in des Anderen Tasche verschiebt. Doch es gibt einen Punkt, an dem die printmedialen Kommentare der letzten Tage ungewohnt blind bleiben, so blind, dass man sich schon Fragen fragen muss: Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist ein bestelltes, ein von Axel Springer herbeilobbyiertes Gesetz, für das selbst bundesregierungsintern niemand mehr die Verantwortung haben will – und das nur deshalb kommt, weil es nun einmal irgendwann vor Jahren von einem oder mehreren Teilnehmern der schwarz-gelben Koalitionsvertragsverhandlungsrunden so gewollt war…“ Kommentar von kontrapunkt vom 28.11.2012 bei Netzpolitik
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger
„Der Deutsche Bundestag wird in Kürze über eine Änderung des Urheberrechtsge-setzes beraten, durch die ein Leistungsschutzrecht für Verleger geschaffen werden soll. Weite Kreise der deutschen und europäischen Rechtswissenschaft sind darüber besorgt. Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen. Mit diesem Schreiben werden die Gründe aufgeführt, die dagegen sprechen, die geltende Rechtslage zu verändern…“ Stellungnahme von und bei Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht . Siehe dazu:
- „Du weißt, dass das "Leistungsschutzrecht" ein GANZ tiefer Griff ins Klo ist, wenn sich das Who is Who der deutschen Urheberrechtsjuristen geschlossen dagegen ausspricht. Dieses Papier ist so kurz vor einer Ohrfeige, wie es im akademischen Bereich überhaupt geht.“ Kommentar vom 27.11.2012 in Fefes Blog
ePetition: Ablehnung von Leistungsschutzrecht durch Piraten
„In einer ePetition fordert die Piratenpartei die ersatzlose Streichung des geplanten Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. Dieses sei verfassungswidrig und schütze nicht den Urheber, so die Begründung, sondern liefere Verlagen eine zusätzliche Einnahmequelle und bringe das Zitatrecht ins Wanken. Es existiert eine ePetition der Piratenpartei, in der die Ablehnung des geplanten Leistungsschutzrechts für Presseverlage gefordert wird. Hauptpetent in dieser Angelegenheit ist Bruno Kramm, seit November 2011 Mitglied der deutschen Piratenpartei. Die Mitzeichnungsfrist für die vorliegende Petition erstreckt sich vom 12.09. bis zum 10.10.2012; bisher haben um die 1300 Bürger online unterzeichnet…“ Meldung vom 13.9.2012 bei golem . Aus dem Text: „…Was die Begründung zur Petition auch zu bedenken gibt: Es würde durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage verstärkt zu Abmahnungen gegen Internetseiten mit Suchfunktion kommen, welche ja auf Anfragen Inhalte in ihren Suchergebnissen wiedergeben. Wolle ein Urheber von Presseerzeugnissen seine Beiträge vor derartiger Wiedergabe schützen, so bedürfe es keines neuen Gesetzes, da das Urheberrecht und technische Möglichkeiten hier ausreichend Schutz bieten würden. Die Schlussfolgerung der Petenten lautet daher, auf das geplante Leistungsschutzrecht sei ersatzlos zu verzichten. Stattdessen fordern die Petenten, das Urheberrecht zeitgemäß und sowohl für Nutzer als auch für Urheber von Inhalten zufriedenstellend zu gestalten und zügig in diesem Sinne zu reformieren.“ Siehe „Petition 35009: Urheberrecht - Ablehnung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage vom 16.08.2012“ . Siehe dazu:
Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf zu neuem Leistungsschutzrecht
„Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Initiative für den besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet beschlossen. Betroffen sein sollen von dem geplanten neuen Leistungsschutzrecht neben gewerblichen Betreibern von Suchmaschinen auch News-Aggregatoren. Wörtlich ist in diesem Zusammenhang im Regierungsentwurf die Rede von Anbietern, "die Inhalte entsprechend aufbereiten" wie Online-Suchdienste. Geschützt werden sollen die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften so vor "systematischen Zugriffen" auf ihre Leistung, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs…“ Artikel von Stefan Krempl vom 29.08.2012 bei heise news . Aus dem Text: „… Erfasst werden laut dem Regierungsbeschluss explizit auch entsprechende Dienste, die unabhängig von ihrer technischen Ausgestaltung nicht das gesamte Internet durchsuchen, sondern lediglich einzelne, ausgewählte Bereiche davon. Dies beziehe sich etwa auf News-Aggregatoren, "soweit sie nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse darstellen". Jan Mönikes, Justiziar des Bundesverbands deutscher Pressesprecher, befürchtet, dass diese Formulierung auch Anbieter umfasst, die in anderer Weise als die eigentlichen News-Aggregatoren "in irgend einer Weise automatisiert kostenlos verbreitete und frei zugängliche Inhalte" auf ihren Seiten verarbeiten. Eingeschlossen seien etwa auch Zusammenstellungen von RSS-Feeds und Twittermeldungen, wenn der Blogbetreiber als "gewerblicher Anbieter" anzusehen sei. Der tatsächliche Geltungsbereich der Vorschrift könnte so in der Praxis uferlos werden…“
Kommentar zum Leistungsschutzrecht: Ein unmögliches Gesetz
„Was passiert hier eigentlich gerade? Die Vertreter des Burda- und des Springer-Verlages setzen mit allen Tricks einen Gesetzentwurf für ein “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” auf die Tagesordnung der Bundesregierung, dessen Grundidee und Ausführung zurückhaltend gesagt, eine völlige Katastrophe sind. Die Bundesregierung schlägt die Hacken zusammen, schreibt die Forderung 2009 in den Koalitionsvertrag und nun, drei Jahre später, soll tatsächlich ein solcher Unsinn in Gesetzeskraft gegossen werden. Titel des Koalitionsvertrages der aktuellen Bundesregierung ist „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt“. Inhalt des Leistungsschutzrecht ist eine Umkehr der ökonomischen Prinzipien, die Legitimation von Desinformationskampagnen der Presseverlage und eine Spaltung der Gesellschaft. Wer nach diesem unmöglichen Gesetzesvorschlag eigentlich für was, wie und an wen bezahlen soll wird die Gerichte, die deutsche Anwaltschaft und die Anbieter von Orakeldiensten gut beschäftigen…“ Kommentar von Philipp Otto vom 30.08.2012 bei Netzpolitik . Aus dem Text: „… Das Leistungsschutzrecht ist ein Schlag ins Gesicht der Urheber, da ihre selbsternannten Verbündeten auf Verlagsseite bislang erfolgreich mit aller Macht dafür gekämpft haben, dass eine Verwertungsgesellschaft keine Rolle spielt und sie selbst auf Augenhöhe aushandeln dürfen was eine „angemessene Beteiligung“ ist. Würde dies funktionieren, hätte es nie Gewerkschaften gegeben. Ein Kardinalfehler der Gewerkschaften war, dass sie gutgläubig davon ausgegangen sind, sie würden schon einen guten Teil des Kuchens für ihre Mitglieder rausschlagen können, und dafür in Kauf genommen haben, zusammen mit den Verlegern die Büchse der Pandora zu öffnen. Seltsam still ist es um die Journalistenverbände geworden (…) In Zukunft werden andere Anbieter zu vertrauenswürdigen Informationsquellen und als Leitmedien aufsteigen, die bislang noch nicht richtig ernst genommen werden oder die es heute möglicherweise noch gar nicht gibt. Durch die Möglichkeiten der Netzarchitektur können dies auch sehr viele werden. Der Alleinherrschaftsanspruch der klassischen Zeitungsverlage wird in der Zukunft möglicherweise eine selbst geschaffene schwere Konkurrenz bekommen. Und dies ist angesichts des aktuellen Verhaltens der Verlage und ihres politischen Arms zur Durchsetzung dieses Vorhabens auch dringend nötig, um die Informationsfreiheit, aber auch die Pressefreiheit zu schützen…“
Leistungsschutzrecht: "Wir haben uns das Leistungsschutzrecht weder ausgedacht noch es gefordert."
„Mit dem Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR f.p) sind große Irritationen und Unsicherheiten im Netz entstanden. Ein solches Gesetzesvorhaben ist auf ausdrücklichen Wunsch der Presseverlage im Koalitionsvertrag hineingeschrieben worden. Was sagt eigentlich die Deutschen Journalistinnen - und Journalisten-Union (DJU) dazu? Wir wollten die Positionierung der DJU etwas genauer hinterfragen und haben deshalb mit dem Bundesvorsitzenden Ulrich Janßen ein Interview geführt…“ Interview mit Ulrich Janßen, Bundesvorsitzender DJU/Ver.di, vom 28. Juni 2012 im DNZS-Politikblog
Digital kastriert
„Über das Leistungsschutzrecht für Verlage wurde viel diskutiert. Heute ist der Referentenentwurf aus dem Justizministerium an die Öffentlichkeit gelangt. Das Papier ist ein Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte. Gleichzeitig ist es ein Kniefall vor der Verlegerlobby. Die schlimmsten Befürchtungen haben sich damit bestätigt. An sich hatte man ja mit einer Lex Google gerechnet. Schließlich rieben sich die Verlage immer vorrangig an der Suchmaschine, die angeblich ruchlos Artikel klaut, damit Milliarden verdient und keinen Cent davon abgibt. Doch in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf taucht Google nur am Rande auf. Im Fokus stehen dagegen Blogs sowie – unausgesprochen – Facebook-Nutzer und Twitterer. Diese Medien hat man nun offensichtlich als das tauglichste Zielobjekt für die geplante Monetarisierung der verlegerischen Eigenleistung ausgemacht. Das Leistungsschutzrecht soll die juristische Grundlage für eine gigantische Abmahnwelle gegen Blogs, Facebook-Seiten und Tweets legen. Im Entwurf wird diese Absicht nicht mal notdürftig kaschiert…“ Meldung samt Hintergründen vom 14.6.2012 im Lawblog . Aus dem Text: „… Fast überflüssig zu erwähnen, dass das Leistungsschutzrecht die neue Meinungsfreiheit bedroht. Wer als Bürger nur noch Zeitung lesen, aber nichts mehr im Internet dazu sagen darf, kann sich getrost digital kastriert vorkommen. Insoweit ist das Leistungsschutzrecht auch ein erster Schritt zurück in die Zeit, als die Medien alles, du und ich aber öffentlich nichts zu sagen hatten. Es wird sich lohnen, die Umsetzung dieses Vorhabens zu verhindern.“
Leistungsschutzrecht: Von Pressetexten sollten künftig besser alle die Finger lassen
Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht könnte sogar gegen die Verfassung verstoßen. Zumindest aber wird er Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren. Artikel von Kai Biermann in der Zeit online vom 14.06.2012
DJU/ver.di: Leistungsschutzrecht irgendwie in Ordnung
„Die Deutsche Journalisten-Union bei ver.di (DJU) kritisiert das geplante Leistungsschutzrecht. Allerdings nicht wegen drohender Kollateralschäden für eine digitale Öffentlichkeit und die Wikipedia, drohender Rechtsunsicherheit für Blogger und soziale Medien, sondern weil man mehr Geld vom Kuchen der Verleger abhaben möchte: Leistungsschutzrecht ohne bessere Berücksichtigung der Urheberinnen und Urheber nicht akzeptabel…“ Artikel von Markus Beckedahl vom 17.06.2012 bei Netzpolitik . Siehe dazu:
Leistungsschutzrecht ohne bessere Berücksichtigung der Urheberinnen und Urheber nicht akzeptabel
dju-Pressemitteilung vom 17.06.2012 |