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Updated: 18.12.2012 15:51
Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

Der Fall Cicero


  • Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 27. Februar 2007 new
    Die Urteilsbegründung beim Bundesverfassungsgericht externer Link

  • ROG begrüßt Cicero-Urteil, fordert aber weitere Schritte new
    Pressemitteilung von Reporter ohne Grenzen vom 27.2.07 externer Link. Aus dem Text: ".."Journalisten, die Material von Informanten zugespielt bekommen und es verwenden, dürfen nicht kriminalisiert werden. Daher müssen Journalisten von § 353b des Strafgesetzbuches, der Beihilfe zum Geheimnisverrat unter Strafe stellt, ausgenommen werden", so die Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit. "Nur so können die Medien ihre Kontrollfunktion ausüben und nur so kann das öffentliche Interesse an Aufklärung gewahrt werden." Zudem sollten Telefongespräche von Journalisten vor Überwachung geschützt sein, wie es bereits für andere Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte oder Pfarrer, gilt.."

  • Ein Sieg für Cicero, ein Sieg für die Pressefreiheit!? new
    "Wenn "Politiker aller Parteien", Chefredakteure und andere (Un)verdächtige gemeinsam jubeln und Weihrauch verbreiten, sollte man misstrauisch sein, genauer hinsehen und das Kleingedruckte lesen." Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 27.02.2007 externer Link

  • Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit
    "Die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel stellen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers dar. Die Gerichte haben dem verfassungsrechtlich gebotenen Informantenschutz nicht hinreichend Rechnung getragen. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse durch einen Journalisten reicht nicht aus, um einen zu einer Durchsuchung und Beschlagnahme ermächtigenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen." Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht vom 27.2.07 zum Urteil vom 27. Februar 2007 externer Link - 1 BvR 538/06; 1 BvR 2045/06

  • "Cicero"-Durchsuchungen rechtens
    "Bei den Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen die Zeitschrift "Cicero" hat die Potsdamer Staatsanwaltschaft Rückendeckung vom Potsdamer Landgericht bekommen.
    Die Richter erklärten die Durchsuchungen bei dem Potsdamer Magazin «Cicero» und in der Privatwohnung des Berliner Journalisten Bruno Schirra im September 2005 für rechtes, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Benedikt Welfens, am Dienstag einen Bericht der «Märkischen Allgemeinen». Offen sei, ob Anklage erhoben wird. «Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen», betonte Welfens
    ." tso/dpa-Bericht in Der Tagesspiegel online vom 14.02.2006 externer Link

  • "Otto Schily hat Druck ausgeübt"
    Der Hamburger Kommunikationswissenschaftler Johannes Ludwig über den Fall Cicero, die Politik des Bundesinnenministeriums und die Gefahren für die Pressefreiheit. Interview von Harald Neuber in telepolis vom 07.10.2005 externer Link
  • dju fordert von Innenausschuss Aufklärung und Verteidigung der Pressefreiheit
    "Die dju in ver.di begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundestagspräsidenten, in der nächsten Woche den noch amtierenden Innenausschuss des Bundestages in einer Sondersitzung einzuberufen, um sich mit der Durchsuchungsaktion bei "Cicero" und dem Autor Bruno Schirra zu befassen. Damit werde angemessen der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich bei dieser Aktion um eine völlig überzogene und unverhältnismäßige Reaktion der Behörden auf Lücken und Missstände in den eigenen Reihen gehandelt habe - eine Reaktion allerdings allein zu Lasten von Pressefreiheit und Informantenschutz.." Dju-Pressemitteilung vom 6. Oktober 2005 externer Link
  • Es gibt keinen Fall »Cicero«.
    Ein Journalist veröffentlicht geheime Dokumente. Ein Staatsanwalt ermittelt. Ist das ein Anschlag auf die Pressefreiheit? Kommentar von Robert Leicht externer Link in DIE ZEIT vom 06.10.2005

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