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Updated: 18.12.2012 15:51
Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

Boni für Gewerkschaftsmitglieder?

Tarif im Ausverkauf? Kommentare erwünscht! Für die hoffentlich rege Debatte erinnern wir: Die Regelung gilt ausdrücklich nur für Unternehmen, die von den im Flächentarifvertrag ausgehandelten Konditionen abweichen wollen, also für Verschlechterungen, die nur den Mitgliedern abgekauft werden! Hintergrund ist das sogenannte Pforzheimer Abkommen, das es Unternehmen im Einzelfall ermöglicht, auch nach Tarifabschluß nachzuverhandeln - zum Beispiel bei angeblich schlechter Ertragslage… Siehe dazu:


Bonus fürs Bleiben new

Mit Sonderzahlungen für Mitglieder wollen Gewerkschaften Austritte bei Tarifabweichungen ­verhindern. Das ist Ausdruck ihrer Defensive, nicht Zukunftsstrategie. Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 03.05.2011 externer Link. Aus dem Text: „…Es ist also davon auszugehen, daß sich ver.di durch das BAG-Urteil nicht davon abhalten läßt, weitere der erlaubten Vereinbarungen zu treffen. Ohnehin kein Problem ist die Entscheidung aus Sicht der IG Metall. Diese habe wegen der problematischen Rechtslage nirgendwo »Spannensicherungsklauseln« verabredet, erklärte deren Sprecher Jörg Köther auf jW-Nachfrage. »Die Gewerkschaftsmitglieder leisten einen Solidarbeitrag dafür, daß die Arbeitsverhältnisse besser werden – und das zum Teil über Jahrzehnte«, begründete der IG-Metall-Vorsitzende Berthold Huber die Regelungen gegenüber jW. »Warum sollen diese Kollegen nicht ein Stück davon über Bonuszahlungen wiederbekommen?« Die IG Metall hat insgesamt 120 solcher Vereinbarungen geschlossen – vor allem in Nordrhein-Westfalen unter dem seinerzeitigen Bezirksleiter, dem jetzigen Gewerkschaftsvize Detlef Wetzel. In ihren Flächentarifverträgen aber gibt es bislang keine Differenzierungsklauseln. »In der Regel haben wir das bei ergänzenden Tarifregelungen wie Sanierungstarifverträgen gemacht, bei denen solidarische Opfer gebracht werden müssen, um Arbeitsplätze zu erhalten«, erläuterte Huber. »Das ist kein kontinuierlicher Bestandteil der Tarifpolitik der IG Metall.«…

BAG-Urteil: Bundesarbeitsgericht erschwert Vorteilsregelungen

"Das Bundesarbeitsgericht hat am heutigen Mittwoch mit einer Entscheidung über die Regelungen bei der Hamburger Lagerhausgesellschaft (HHLA) tarifvertragliche Vorteilsregelungen zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern grundsätzlich bestätigt, so genannte Spannensicherungsklauseln jedoch verworfen. Demnach sind einfache Vorteilsregelungen, also Zahlungen nur an Gewerkschaftsmitglieder, weiterhin möglich. Regelungen, die Gewerkschaftsmitgliedern immer einen Vorteil gegenüber Nicht-Gewerkschaftern einräumen - so genannte Spannensicherungsklauseln - sind aber nicht rechtens. "Damit wird es den Gewerkschaften erschwert, sich im Wettbewerb um Mitglieder zu positionieren. Das ist bedauerlich, weil allein die Mitglieder einer Gewerkschaft die Lasten und die Risiken der Tarifarbeit in einem Unternehmen tragen", sagte Prof. Dr. Jens Schubert, Leiter der Rechtsabteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)." ver.di-Pressemitteilung vom 23.03.2011 externer Link. Siehe dazu:

  • Unwirksamkeit einer qualifizierten tariflichen Differenzierungsklausel (hier: sog. "Spannensicherungsklausel")
    Bundesarbeitsgericht-Pressemitteilung vom 23. März 2011 externer Link
  • Keine Boni für Gewerkschafter. Schlappe für Verdi
    "Tarifverträge schließen eigentlich die Tarifpartner - doch jetzt hat das Bundesarbeitsgericht eingegriffen: Exklusiv-Rechte für Gewerkschafter sind begrenzt. Sie dürfen mehr verdienen - aber nicht erzwingen, dass andere weniger verdienen müssen." Kommentar von Eva Roth in der FR vom 24.3.2011 externer Link

Extrawurst für Gewerkschafter

"Entscheidung des Bundesarbeitsgericht: Tarifverträge dürfen zumindest in Einzelfällen Leistungen nur für in Berufsverbänden organisierte Arbeitnehmer enthalten. Das hat am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall eines Sanierungstarifs bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Weser-Ems entschieden. Die mit Spannung erwartete Antwort auf die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit solcher so genannter Differenzierungsklauseln gab das BAG damit nicht." Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 18.03.2009 externer Link. Siehe dazu die Pressemitteilung vom 18. März 2009 externer Link: "Zur Zulässigkeit "einfacher Differenzierungsklauseln""

Trittbrettfahrer sollen abstürzen. HHLA-Tarifvertrag sichert Gewerkschaftsmitgliedern höheres Einkommen

"260 Euro mehr bekommen Gewerkschafter im Hamburger Hafen als ihre unorganisierten Kollegen. Ein Gericht billigte kürzlich den Lohnbonus für Gewerkschafter." Artikel von Hermannus Pfeiffer im ND vom 10.03.2009 externer Link

Sondervergünstigungen: Mehr Lohn für Gewerkschaftsmitglieder

"Um ihren Mitgliederschwund zu bekämpfen, wollen Verdi und weitere Gewerkschaften einem Medienbericht zufolge in Tarifverträgen Sondervergünstigungen für ihre Mitglieder unterbringen. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, ist der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi dies für die 9000 Hafenarbeiter bereits gelungen: Gewerkschaftlich Organisierte erhielten 260 Euro pro Jahr mehr als Nichtmitglieder.
Verdi-Tarifexperte Jörg Wiedemuth kündigte an: "Wir wollen versuchen, in allen Tarifabschlüssen Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder zu vereinbaren." IG-Bau-Chef Klaus Wiesehügel sprach von einer "neuen Entwicklung", die er "mit Sympathie" betrachte. Auch die IG Bergbau, Chemie, Energie wolle sich die neue Strategie zueigen machen, desgleichen die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten. Zurückhaltender sei die IG Metall. Für sie sei ein Mitgliederbonus im Einzelfall denkbar, aber kein "strategisches tarifpolitisches Ziel"
..." Meldung in der Frankfurter Rundschau vom 08.06.2008 externer Link

Unwirksamkeit einer tariflichen Differenzierungsklausel

". Jedenfalls die vorliegende Tarifausschlussklausel ist unwirksam, weil sie hinsichtlich der Gewerkschaftsmitgliedschaft als Voraussetzung für die zusätzliche monatliche Leistung auf einen zurückliegenden Stichtag abstellt und damit auch Beschäftige von der Leistung ausschließt, die nach diesem Stichtag in die Gewerkschaft eingetreten oder aus ihr ausgetreten sind. Die Unwirksamkeit dieser Differenzierungsklausel führt dazu, dass auch den nicht tarifgebundenen Klägerinnen die zusätzliche monatliche Vergütung zusteht.." Pressemitteilung Nr. 31/07 vom 9.5.07 externer Link zum Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Mai 2007 - 4 AZR 275/06

Nun auch die IG BCE: "Gewerkschafter-Bonus sorgt für Zwist. Chemie-Tarifparteien verhandeln von morgen an auf Bundesebene / Hoffnung auf rasche Einigung"

  • Bonus oder »Kohle für alle«? Chemie-Tarife: Streit um Besserstellung der Gewerkschaftsmitglieder
    "Möglicherweise kommt es am frühen Morgen des Freitags zu einem Tarifabschluss in der chemischen Industrie. Die Gewerkschaft fordert zwar einen Bonus für Gewerkschaftsmitglieder, doch am Ende wird sich »Kohle für alle« durchsetzen.." Artikel von Günter Frech im ND externer Link vom 16.06.05.
  • "Morgen gehen die Chemie-Tarifverhandlungen für die 550 000 Beschäftigten in die entscheidende Runde: Die Gespräche werden nun auf Bundesebene geführt. Die Gewerkschaft IG BCE fordert erstmals einen Bonus für Mitglieder. Die Arbeitgeber halten nichts davon." Artikel von Eva Roth in Frankfurter Rundschau vom 06.06.2005 externer Link. Aus dem Text: ". Es sei gerecht, dieses Engagement zu belohnen. Schließlich habe der Flächentarifvertrag Vorteile für alle: Er sorge für "geordnete Arbeitsverhältnisse", einen fairen Ausgleich zwischen Beschäftigten und Unternehmen und trage zum Betriebsfrieden bei." So lt. FR Werner Bischoff, Verhandlungsführer der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE).
  • Dazu im Kommentar von Eva Roth in Frankfurter Rundschau vom 06.06.2005 externer Link: ".Bemerkenswert ist, dass ausgerechnet die konsensorientierte IG BCE einen Bonus verlangt, obwohl die Idee im Unternehmerlager auf heftigen Widerstand stößt. Vielleicht setzt sie darauf, dass die Chemie-Arbeitgeber ihre Arbeit schätzen und auch künftig nicht missen möchten: Zwar kämpft die IG BCE dafür, dass Unternehmer Geld für einen sozialen Ausgleich herausrücken. Sie trägt aber auch zum Betriebsfrieden bei und hat seit Jahrzehnten nicht mehr gestreikt. Und sie betreibt eine rege Lobbypolitik für die Chemiebranche.."

IG Metall NRW handelt Boni für Mitglieder aus: Gewerkschaft verlangt in Nordrhein-Westfalen besondere Konditionen, wenn ein Betrieb vom Flächentarif abweicht

„Die IG Metall in Nordrhein-Westfalen hat Standards für ihre betriebliche Politik entwickelt, um aus der Defensive zu kommen. Eine Regel lautet: Einer Abweichung vom Tarifvertrag wird nur zugestimmt, wenn der Betrieb Gewerkschaftsmitgliedern einen Bonus gewährt….“ Artikel von Eva Roth in Frankfurter Rundschau vom 22.10.2004 externer Link Siehe auch:

  • Gewerkschaft als Versicherung? IG Metall soll zum „Allgemeinen Deutschen Arbeitnehmer-Club (ADAC)“ mutieren. Kommentar von Winfried Wolf externer Link
  • Bsirske befürwortet Tarif-Bonusregelungen für Gewerkschafter
    ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske befürwortet bei Tarifabschlüssen Bonusregelungen für Gewerkschaftsmitglieder. «Bonusregelungen für Gewerkschaftsmitglieder finde ich nahe liegend und gerechtfertigt», sagte der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Diese Auffassung werde im übrigen durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schon aus den 60er Jahren im Grundsatz gestützt.,,,“ verdi-Meldung vom 29. Dezember 2004 externer Link
  • Solidarität ist nie erzwingbar.
    Nach der IG Metall steht jetzt – anlässlich eines Abschlusses in Leipzig – auch in ver.di eine Debatte darüber an, ob ein »Mitgliederbonus«, also tarifliche Zusatzleistungen für Gewerkschaftsmitglieder, erstens gerecht und zweitens eine sinnvolle Sache sei….“ Artikel von Angelo Lucifero im ND vom 17.12.04 externer Link
  • »Sonderziehungsrechte« Nur für Gewerkschaftsmitglieder? Artikel von Udo Bonn in der SoZ - Sozialistische Zeitung, Dezember 2004 externer Link
  • Ausdruck der Verzweiflung. Zur Gewerkschaftsdebatte um den Mitglieder-Bonus. Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 30.11.2004 externer Link
  • Bonus-Modell aus Nordrhein-Westfalen
    “Im IG Metall-Bezirk NRW gilt ein neues Motto: Keine betriebliche Tarifauseinandersetzung mehr ohne Mitglieder-Bonus. Im Klartext: Will ein Unternehmer vom Flächentarifvertrag abweichen, stimmt die IG Metall dem nur zu, wenn den Metallern im Unternehmen exklusiv ein Vorteil eingeräumt wird….“ Mitteilung der IG Metall vom 3. November 2004 externer Link
  • Symptome von Stress. Die larmoyante Debatte über eine tarifliche Vorzugsbehandlung für Gewerkschaftsmitglieder ist nur Ausdruck des Symptomstresses. Kommentar von Joachim Bischoff in ND 05.11.04 externer Link
  • Zitat des Tages 10.11.04:
    Entsetzt und fassungslos sehen wir uns mit den Aussagen von Detlef Wetzel als Bezirksleiter NRW konfrontiert… Unsere Arbeitgeber lachen sich tot, dass sie plötzlich für ein paar tausend Euro die 40-Stunden-Woche von der IG Metall erkaufen können!...“
    Leserbrief von Andreas Roth in direkt 20/2004
  • IG Metall: Mehr Urlaub, mehr Gehalt für Gewerkschaftsmitglieder. Die IG Metall hat erstmals Tarifverträge abgeschlossen, die deutlich bessere Konditionen für Gewerkschaftsmitglieder vorsehen als für nicht organisierte Arbeitnehmer. Die IG-Metaller sollen ein höheres Entgelt, mehr Urlaub, bessere Altersvorsorge oder höhere vermögenswirksame Leistungen bekommen. Artikel in Spiegel online vom 31. Oktober 2004 externer Link Aus dem Text: „Laut einem Zeitungsbericht gibt es im Tarifbezirk Nordrhein-Westfalen bereits ein Dutzend Tarifverträge mit Sonderkonditionen für Gewerkschaftsmitglieder. Mit diesem Schritt auf tarifpolitisches Neuland will die Gewerkschaft laut der "Berliner Zeitung" den anhaltenden Mitgliederschwund stoppen. Der IG-Metall-Chef im Bezirk Nordrhein-Westfalen, Detlef Wetzel, sagte der Zeitung: "Wir sehen nicht mehr ein, dass unsere Mitglieder entscheidend zum Tariferfolg beitragen und wie andere behandelt werden, die sich raushalten."… es gehe bei dem Modell um Fälle, in denen Firmen vom Flächentarifvertrag abweichen wollten. Dem stimme die IG Metall nach strenger Prüfung des Einzelfalls nur dann zu, wenn es dabei exklusive Vorteile für ihre Mitglieder unter den Beschäftigten gebe. So habe sie mit einer Baufirma in Gummersbach einen Sanierungstarifvertrag ausgehandelt, der eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich vorsehe, wobei IG-Metall-Mitglieder während der zweijährigen Laufzeit 5000 Euro pro Jahr zusätzlich erhielten…“
  • Witz des Tages 1.11.04:
    "Wir machen nichts mit, was Belegschaften spaltet und das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit im selben Betrieb verletzt"
    Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser gegenüber dem Handelsblatt in „Völlig abwegig und verfassungswidrig. Arbeitgeber gegen Tarifboni für Gewerkschaftsmitglieder.
    Der Versuch der nordrhein-westfälischen IG Metall, ihre Mitglieder mit besonderen Vergünstigungen in Firmentarifverträgen enger an sich zu binden, ist bei Arbeitgebern auf harte Kritik gestoßen.“ Artikel im Handelsblatt vom 01. November 2004 externer Link
  • IG Metall will Nichtmitglieder schlechter stellen. Die IG Metall versucht in Nordrhein-Westfalen erstmals, in Tarifverträgen eine Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern gegenüber nicht organisierten Arbeitnehmern durchzusetzen. Auch andere Gewerkschaften liebäugeln mit dem Modell, die Arbeitgeber lehnen es entschieden ab. Artikel in Spiegel online vom 01. November 2004 externer Link Aus dem Text: „… Die IG-Metall-Zentrale in Frankfurt begrüßte dagegen den Vorstoß ihres nordrhein-westfälischen Bezirks als gute Idee. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und die Industriegewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie (BCE) äußerten sich im Grundsatz positiv. Ver.di wies auf ein Gerichtsurteil hin, wonach Vergünstigungen für Gewerkschaftsmitglieder die Höhe des monatlichen Gewerkschaftsbeitrages nicht übersteigen dürften….“
  • Anmerkungen zum Tarifrecht: Tarifverträge nur noch für DGB-Mitglieder?
    „Wie Eva Roth in der „Frankfurter Rundschau“ vom 22.10.2004 berichtet, hat die IG Metall in Nordrhein-Westfalen Standards für künftige Verhandlungen entworfen, die deren Mitglieder begünstigen sollen. Abweichungen vom Flächentarif sollen unterstützt werden, wenn Gewerkschaftsmitgliedern von Unternehmensseite eine bessere Behandlung als „dem Rest“ zugestanden wird. Was offensichtlich als Mittel gedacht ist, den rapiden Mitgliederschwund durch Gentlemen-Agreement mit der Gegenseite zu begegnen, markiert vor allem eins: Das freiwillig gewählte Ende grundrechtlich garantierter Macht der bisherigen Gewerkschaften….“ Anmerkungen von Armin Kammrad vom 22.10.2004. Aus dem Text: „…Dass es zweckmäßig ist die Angelegenheit unabhängig vom Wollen und Können der DGB-Gewerkschaften in die eigene Hand zu nehmen, zeigte sich anschaulich bei Opel-Bochum. Die Wertung als rechtswidriger „wilder Streik“ (Arbeitgeberpräsident Hundt) basierte nur darauf, dass die IG-Metall für alle sprechen, verhandeln und Verträge abschließen darf – auch gegen deren Interessen. (…)Warum noch Lohnkürzungen und Arbeitszeitverlängerungen anerkennen, die eine kleine Gruppe regierungsorientierter Funktionäre aushandelt? Alles das sind nur Vertragsänderungen, die kaum noch jemand akzeptiert und nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch nicht akzeptieren müsste. Schließlich ist mensch doch deshalb aus der Gewerkschaft ausgetreten, weil mensch mehr „eigenverantwortlich“ – am Besten auch mit einer neuen Arbeiterkoalition – seine arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verteidigen und verbessern will. Bezüglich Personalabbau hat sich die Gewerkschaft sowie so leider immer verhängnisvoller zu einem Standortsicherungsverein gegenüber bewusster Standortgefährdung zum Zweck der Lohndrückerei durch die Unternehmensvorstände entwickelt. (…)Die spontane Koalition der Unwilligen bei Opel kann hier mehr erreichen, wenn sie als tariffähige Koalition anerkannt wäre und solche Änderung in der politischen Landschaft auch konsequent anstreben würde. Doch das braucht seine Zeit, welche die IG Metall in Nordrhein-Westfalen jedoch nur zur beschleunigten Selbstauflösung nutzen will….“
    Wir hoffen, dass dieser Beitrag eine Debatte entfachen wird – aber gibt es hier nicht auch noch einen weiteren Aspekt, nämlich den des Verkaufs des Verzichts als eine quasi verschärfte Variante von Erschwerniszulagen, die die Gesundheit verkaufen?

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