Boni für Gewerkschaftsmitglieder?
Tarif im Ausverkauf? Kommentare erwünscht! Für die hoffentlich rege Debatte erinnern wir: Die Regelung gilt ausdrücklich nur für Unternehmen, die von den im Flächentarifvertrag ausgehandelten Konditionen abweichen wollen, also für Verschlechterungen, die nur den Mitgliedern abgekauft werden! Hintergrund ist das sogenannte Pforzheimer Abkommen, das es Unternehmen im Einzelfall ermöglicht, auch nach Tarifabschluß nachzuverhandeln - zum Beispiel bei angeblich schlechter Ertragslage… Siehe dazu:
Bonus fürs Bleiben
Mit Sonderzahlungen für Mitglieder wollen Gewerkschaften Austritte bei Tarifabweichungen verhindern. Das ist Ausdruck ihrer Defensive, nicht Zukunftsstrategie. Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 03.05.2011 . Aus dem Text: „…Es ist also davon auszugehen, daß sich ver.di durch das BAG-Urteil nicht davon abhalten läßt, weitere der erlaubten Vereinbarungen zu treffen. Ohnehin kein Problem ist die Entscheidung aus Sicht der IG Metall. Diese habe wegen der problematischen Rechtslage nirgendwo »Spannensicherungsklauseln« verabredet, erklärte deren Sprecher Jörg Köther auf jW-Nachfrage. »Die Gewerkschaftsmitglieder leisten einen Solidarbeitrag dafür, daß die Arbeitsverhältnisse besser werden – und das zum Teil über Jahrzehnte«, begründete der IG-Metall-Vorsitzende Berthold Huber die Regelungen gegenüber jW. »Warum sollen diese Kollegen nicht ein Stück davon über Bonuszahlungen wiederbekommen?« Die IG Metall hat insgesamt 120 solcher Vereinbarungen geschlossen – vor allem in Nordrhein-Westfalen unter dem seinerzeitigen Bezirksleiter, dem jetzigen Gewerkschaftsvize Detlef Wetzel. In ihren Flächentarifverträgen aber gibt es bislang keine Differenzierungsklauseln. »In der Regel haben wir das bei ergänzenden Tarifregelungen wie Sanierungstarifverträgen gemacht, bei denen solidarische Opfer gebracht werden müssen, um Arbeitsplätze zu erhalten«, erläuterte Huber. »Das ist kein kontinuierlicher Bestandteil der Tarifpolitik der IG Metall.«…“
BAG-Urteil: Bundesarbeitsgericht erschwert Vorteilsregelungen
"Das Bundesarbeitsgericht hat am heutigen Mittwoch mit einer Entscheidung über die Regelungen bei der Hamburger Lagerhausgesellschaft (HHLA) tarifvertragliche Vorteilsregelungen zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern grundsätzlich bestätigt, so genannte Spannensicherungsklauseln jedoch verworfen. Demnach sind einfache Vorteilsregelungen, also Zahlungen nur an Gewerkschaftsmitglieder, weiterhin möglich. Regelungen, die Gewerkschaftsmitgliedern immer einen Vorteil gegenüber Nicht-Gewerkschaftern einräumen - so genannte Spannensicherungsklauseln - sind aber nicht rechtens. "Damit wird es den Gewerkschaften erschwert, sich im Wettbewerb um Mitglieder zu positionieren. Das ist bedauerlich, weil allein die Mitglieder einer Gewerkschaft die Lasten und die Risiken der Tarifarbeit in einem Unternehmen tragen", sagte Prof. Dr. Jens Schubert, Leiter der Rechtsabteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)." ver.di-Pressemitteilung vom 23.03.2011 . Siehe dazu:
- Unwirksamkeit einer qualifizierten tariflichen Differenzierungsklausel (hier: sog. "Spannensicherungsklausel")
Bundesarbeitsgericht-Pressemitteilung vom 23. März 2011
- Keine Boni für Gewerkschafter. Schlappe für Verdi
"Tarifverträge schließen eigentlich die Tarifpartner - doch jetzt hat das Bundesarbeitsgericht eingegriffen: Exklusiv-Rechte für Gewerkschafter sind begrenzt. Sie dürfen mehr verdienen - aber nicht erzwingen, dass andere weniger verdienen müssen." Kommentar von Eva Roth in der FR vom 24.3.2011
Extrawurst für Gewerkschafter
"Entscheidung des Bundesarbeitsgericht: Tarifverträge dürfen zumindest in Einzelfällen Leistungen nur für in Berufsverbänden organisierte Arbeitnehmer enthalten. Das hat am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall eines Sanierungstarifs bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Weser-Ems entschieden. Die mit Spannung erwartete Antwort auf die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit solcher so genannter Differenzierungsklauseln gab das BAG damit nicht." Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 18.03.2009 . Siehe dazu die Pressemitteilung vom 18. März 2009 : "Zur Zulässigkeit "einfacher Differenzierungsklauseln""
Trittbrettfahrer sollen abstürzen. HHLA-Tarifvertrag sichert Gewerkschaftsmitgliedern höheres Einkommen
"260 Euro mehr bekommen Gewerkschafter im Hamburger Hafen als ihre unorganisierten Kollegen. Ein Gericht billigte kürzlich den Lohnbonus für Gewerkschafter." Artikel von Hermannus Pfeiffer im ND vom 10.03.2009
Sondervergünstigungen: Mehr Lohn für Gewerkschaftsmitglieder
"Um ihren Mitgliederschwund zu bekämpfen, wollen Verdi und weitere Gewerkschaften einem Medienbericht zufolge in Tarifverträgen Sondervergünstigungen für ihre Mitglieder unterbringen. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, ist der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi dies für die 9000 Hafenarbeiter bereits gelungen: Gewerkschaftlich Organisierte erhielten 260 Euro pro Jahr mehr als Nichtmitglieder.
Verdi-Tarifexperte Jörg Wiedemuth kündigte an: "Wir wollen versuchen, in allen Tarifabschlüssen Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder zu vereinbaren." IG-Bau-Chef Klaus Wiesehügel sprach von einer "neuen Entwicklung", die er "mit Sympathie" betrachte. Auch die IG Bergbau, Chemie, Energie wolle sich die neue Strategie zueigen machen, desgleichen die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten. Zurückhaltender sei die IG Metall. Für sie sei ein Mitgliederbonus im Einzelfall denkbar, aber kein "strategisches tarifpolitisches Ziel"..." Meldung in der Frankfurter Rundschau vom 08.06.2008
Unwirksamkeit einer tariflichen Differenzierungsklausel
". Jedenfalls die vorliegende Tarifausschlussklausel ist unwirksam, weil sie hinsichtlich der Gewerkschaftsmitgliedschaft als Voraussetzung für die zusätzliche monatliche Leistung auf einen zurückliegenden Stichtag abstellt und damit auch Beschäftige von der Leistung ausschließt, die nach diesem Stichtag in die Gewerkschaft eingetreten oder aus ihr ausgetreten sind. Die Unwirksamkeit dieser Differenzierungsklausel führt dazu, dass auch den nicht tarifgebundenen Klägerinnen die zusätzliche monatliche Vergütung zusteht.." Pressemitteilung Nr. 31/07 vom 9.5.07 zum Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Mai 2007 - 4 AZR 275/06
Nun auch die IG BCE: "Gewerkschafter-Bonus sorgt für Zwist. Chemie-Tarifparteien verhandeln von morgen an auf Bundesebene / Hoffnung auf rasche Einigung"
- Bonus oder »Kohle für alle«? Chemie-Tarife: Streit um Besserstellung der Gewerkschaftsmitglieder
"Möglicherweise kommt es am frühen Morgen des Freitags zu einem Tarifabschluss in der chemischen Industrie. Die Gewerkschaft fordert zwar einen Bonus für Gewerkschaftsmitglieder, doch am Ende wird sich »Kohle für alle« durchsetzen.." Artikel von Günter Frech im ND vom 16.06.05.
- "Morgen gehen die Chemie-Tarifverhandlungen für die 550 000 Beschäftigten in die entscheidende Runde: Die Gespräche werden nun auf Bundesebene geführt. Die Gewerkschaft IG BCE fordert erstmals einen Bonus für Mitglieder. Die Arbeitgeber halten nichts davon." Artikel von Eva Roth in Frankfurter Rundschau vom 06.06.2005 . Aus dem Text: ". Es sei gerecht, dieses Engagement zu belohnen. Schließlich habe der Flächentarifvertrag Vorteile für alle: Er sorge für "geordnete Arbeitsverhältnisse", einen fairen Ausgleich zwischen Beschäftigten und Unternehmen und trage zum Betriebsfrieden bei." So lt. FR Werner Bischoff, Verhandlungsführer der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE).
- Dazu im Kommentar von Eva Roth in Frankfurter Rundschau vom 06.06.2005 : ".Bemerkenswert ist, dass ausgerechnet die konsensorientierte IG BCE einen Bonus verlangt, obwohl die Idee im Unternehmerlager auf heftigen Widerstand stößt. Vielleicht setzt sie darauf, dass die Chemie-Arbeitgeber ihre Arbeit schätzen und auch künftig nicht missen möchten: Zwar kämpft die IG BCE dafür, dass Unternehmer Geld für einen sozialen Ausgleich herausrücken. Sie trägt aber auch zum Betriebsfrieden bei und hat seit Jahrzehnten nicht mehr gestreikt. Und sie betreibt eine rege Lobbypolitik für die Chemiebranche.."
IG Metall NRW handelt Boni für Mitglieder aus: Gewerkschaft verlangt in Nordrhein-Westfalen besondere
Konditionen, wenn ein Betrieb vom Flächentarif abweicht
„Die IG Metall in Nordrhein-Westfalen hat Standards
für ihre betriebliche Politik entwickelt, um aus der Defensive zu
kommen. Eine Regel lautet: Einer Abweichung vom Tarifvertrag wird nur
zugestimmt, wenn der Betrieb Gewerkschaftsmitgliedern einen Bonus gewährt….“
Artikel
von Eva Roth in Frankfurter Rundschau vom 22.10.2004 Siehe auch:
- Gewerkschaft als Versicherung? IG Metall soll zum „Allgemeinen
Deutschen Arbeitnehmer-Club (ADAC)“ mutieren. Kommentar
von Winfried Wolf
- Bsirske befürwortet Tarif-Bonusregelungen für Gewerkschafter
„ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske befürwortet bei Tarifabschlüssen
Bonusregelungen für Gewerkschaftsmitglieder. «Bonusregelungen
für Gewerkschaftsmitglieder finde ich nahe liegend und gerechtfertigt»,
sagte der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft in einem Gespräch
mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Diese Auffassung werde im übrigen
durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schon aus den 60er
Jahren im Grundsatz gestützt.,,,“ verdi-Meldung
vom 29. Dezember 2004
- Solidarität ist nie erzwingbar.
“Nach der IG Metall steht jetzt – anlässlich eines
Abschlusses in Leipzig – auch in ver.di eine Debatte darüber
an, ob ein »Mitgliederbonus«, also tarifliche Zusatzleistungen
für Gewerkschaftsmitglieder, erstens gerecht und zweitens eine
sinnvolle Sache sei….“ Artikel
von Angelo Lucifero im ND vom 17.12.04
- »Sonderziehungsrechte« Nur für Gewerkschaftsmitglieder?
Artikel
von Udo Bonn in der SoZ - Sozialistische Zeitung, Dezember 2004
- Ausdruck der Verzweiflung. Zur Gewerkschaftsdebatte um den Mitglieder-Bonus.
Artikel
von Daniel Behruzi in junge Welt vom 30.11.2004
- Bonus-Modell aus Nordrhein-Westfalen
“Im IG Metall-Bezirk NRW gilt ein neues Motto: Keine betriebliche
Tarifauseinandersetzung mehr ohne Mitglieder-Bonus. Im Klartext: Will
ein Unternehmer vom Flächentarifvertrag abweichen, stimmt die IG
Metall dem nur zu, wenn den Metallern im Unternehmen exklusiv ein Vorteil
eingeräumt wird….“ Mitteilung
der IG Metall vom 3. November 2004
- Symptome von Stress. Die larmoyante Debatte über eine tarifliche
Vorzugsbehandlung für Gewerkschaftsmitglieder ist nur Ausdruck
des Symptomstresses. Kommentar
von Joachim Bischoff in ND 05.11.04
- Zitat des Tages 10.11.04:
„Entsetzt und fassungslos sehen wir uns mit den Aussagen
von Detlef Wetzel als Bezirksleiter NRW konfrontiert… Unsere Arbeitgeber
lachen sich tot, dass sie plötzlich für ein paar tausend Euro
die 40-Stunden-Woche von der IG Metall erkaufen können!...“
Leserbrief von Andreas Roth in direkt 20/2004
- IG Metall: Mehr Urlaub, mehr Gehalt für Gewerkschaftsmitglieder.
Die IG Metall hat erstmals Tarifverträge abgeschlossen, die deutlich
bessere Konditionen für Gewerkschaftsmitglieder vorsehen als für
nicht organisierte Arbeitnehmer. Die IG-Metaller sollen ein höheres
Entgelt, mehr Urlaub, bessere Altersvorsorge oder höhere vermögenswirksame
Leistungen bekommen. Artikel
in Spiegel online vom 31. Oktober 2004
Aus dem Text: „Laut einem Zeitungsbericht gibt es im Tarifbezirk
Nordrhein-Westfalen bereits ein Dutzend Tarifverträge mit Sonderkonditionen
für Gewerkschaftsmitglieder. Mit diesem Schritt auf tarifpolitisches
Neuland will die Gewerkschaft laut der "Berliner Zeitung"
den anhaltenden Mitgliederschwund stoppen. Der IG-Metall-Chef im Bezirk
Nordrhein-Westfalen, Detlef Wetzel, sagte der Zeitung: "Wir sehen
nicht mehr ein, dass unsere Mitglieder entscheidend zum Tariferfolg
beitragen und wie andere behandelt werden, die sich raushalten."…
es gehe bei dem Modell um Fälle, in denen Firmen vom Flächentarifvertrag
abweichen wollten. Dem stimme die IG Metall nach strenger Prüfung
des Einzelfalls nur dann zu, wenn es dabei exklusive Vorteile für
ihre Mitglieder unter den Beschäftigten gebe. So habe sie mit einer
Baufirma in Gummersbach einen Sanierungstarifvertrag ausgehandelt, der
eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich vorsehe, wobei
IG-Metall-Mitglieder während der zweijährigen Laufzeit 5000
Euro pro Jahr zusätzlich erhielten…“
- Witz des Tages 1.11.04:
"Wir machen nichts mit, was Belegschaften spaltet und
das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit im selben Betrieb
verletzt"
Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser gegenüber
dem Handelsblatt in „Völlig abwegig und verfassungswidrig.
Arbeitgeber gegen Tarifboni für Gewerkschaftsmitglieder.
Der Versuch der nordrhein-westfälischen IG Metall, ihre Mitglieder
mit besonderen Vergünstigungen in Firmentarifverträgen enger
an sich zu binden, ist bei Arbeitgebern auf harte Kritik gestoßen.“
Artikel
im Handelsblatt vom 01. November 2004
- IG Metall will Nichtmitglieder schlechter stellen. Die IG Metall
versucht in Nordrhein-Westfalen erstmals, in Tarifverträgen eine
Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern gegenüber nicht organisierten
Arbeitnehmern durchzusetzen. Auch andere Gewerkschaften liebäugeln
mit dem Modell, die Arbeitgeber lehnen es entschieden ab. Artikel
in Spiegel online vom 01. November 2004
Aus dem Text: „… Die IG-Metall-Zentrale in Frankfurt
begrüßte dagegen den Vorstoß ihres nordrhein-westfälischen
Bezirks als gute Idee. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und
die Industriegewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie (BCE) äußerten
sich im Grundsatz positiv. Ver.di wies auf ein Gerichtsurteil hin, wonach
Vergünstigungen für Gewerkschaftsmitglieder die Höhe
des monatlichen Gewerkschaftsbeitrages nicht übersteigen dürften….“
- Anmerkungen zum Tarifrecht: Tarifverträge nur noch für DGB-Mitglieder?
„Wie Eva Roth in der „Frankfurter Rundschau“ vom 22.10.2004
berichtet, hat die IG Metall in Nordrhein-Westfalen Standards für
künftige Verhandlungen entworfen, die deren Mitglieder begünstigen
sollen. Abweichungen vom Flächentarif sollen unterstützt werden,
wenn Gewerkschaftsmitgliedern von Unternehmensseite eine bessere Behandlung
als „dem Rest“ zugestanden wird. Was offensichtlich als
Mittel gedacht ist, den rapiden Mitgliederschwund durch Gentlemen-Agreement
mit der Gegenseite zu begegnen, markiert vor allem eins: Das freiwillig
gewählte Ende grundrechtlich garantierter Macht der bisherigen
Gewerkschaften….“ Anmerkungen
von Armin Kammrad vom 22.10.2004. Aus dem Text: „…Dass
es zweckmäßig ist die Angelegenheit unabhängig vom Wollen
und Können der DGB-Gewerkschaften in die eigene Hand zu nehmen,
zeigte sich anschaulich bei Opel-Bochum. Die Wertung als rechtswidriger
„wilder Streik“ (Arbeitgeberpräsident Hundt) basierte
nur darauf, dass die IG-Metall für alle sprechen, verhandeln und
Verträge abschließen darf – auch gegen deren Interessen.
(…)Warum noch Lohnkürzungen und Arbeitszeitverlängerungen
anerkennen, die eine kleine Gruppe regierungsorientierter Funktionäre
aushandelt? Alles das sind nur Vertragsänderungen, die kaum noch
jemand akzeptiert und nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch nicht
akzeptieren müsste. Schließlich ist mensch doch deshalb aus
der Gewerkschaft ausgetreten, weil mensch mehr „eigenverantwortlich“
– am Besten auch mit einer neuen Arbeiterkoalition – seine
arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verteidigen und verbessern will.
Bezüglich Personalabbau hat sich die Gewerkschaft sowie so leider
immer verhängnisvoller zu einem Standortsicherungsverein gegenüber
bewusster Standortgefährdung zum Zweck der Lohndrückerei durch
die Unternehmensvorstände entwickelt. (…)Die spontane Koalition
der Unwilligen bei Opel kann hier mehr erreichen, wenn sie als tariffähige
Koalition anerkannt wäre und solche Änderung in der politischen
Landschaft auch konsequent anstreben würde. Doch das braucht seine
Zeit, welche die IG Metall in Nordrhein-Westfalen jedoch nur zur beschleunigten
Selbstauflösung nutzen will….“
Wir hoffen, dass dieser Beitrag eine Debatte entfachen wird –
aber gibt es hier nicht auch noch einen weiteren Aspekt, nämlich
den des Verkaufs des Verzichts als eine quasi verschärfte Variante
von Erschwerniszulagen, die die Gesundheit verkaufen?
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