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Updated: 18.12.2012 15:51
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Einstieg in den Ausstieg?

Zum Satzungsentwurf des DGB – eine Polemik von Sebastian Wertmüller*

Vom 16.–20. Mai 2010 findet der 19. Ordentliche Bundeskongress des DGB in Berlin statt. Probleme haben die Delegierten genug. Klärungsbedarf besteht z.B. in Bezug auf das Verhältnis von DGB und den großen Einzelgewerkschaften IGM und ver.di – hier knirscht es in wechselnden Rollenverteilungen insbesondere hinsichtlich der Deutung, Definitionsmacht und Wahrnehmung des politischen Mandats, aber auch bei der Mittelverteilung. Die Wahrnehmung des politischen Mandats ist aber immer auch eine Frage der Verankerung in der Fläche. Sinkende Beitragseinnahmen durch seit Jahren sinkende Mitgliederzahlen – aktuell sind es noch 6,26 Mio. Mitglieder und 1,7 Prozent weniger als Ende 2008 – stellen nicht nur die Repräsentanz, sondern vor allem die Durchsetzungsfähigkeit in Frage. Damit steht das Organisationsmodell des DGB mit seinen 88 Regionen, 9 Bezirken bzw. Landesvorständen und der Bundesebene zur Debatte. Eine neue Satzung soll nun eine Lösung bieten, mit der Mitglieder- und Beteiligungsorientierung einerseits und leerere Kassen andererseits unter einen Hut gebracht werden sollen.

Es sind wunderliche Zeiten: Das Land ächzt unter der größten Wirtschaftskrise, die es nach dem Zweiten Weltkrieg erfahren muss. Die Sozialdemokratie entdeckt die neue Offenheit mit Mitgliederbefragungen, neuen Köpfen und neuen Ideen. Eine Renaissance sozialer Bewegungen wird von vielen erhofft, an die Gewerkschaften richten sich hohe Erwartungen als Partner in starken sozialen Netzwerken. Und der DGB schickt einen Satzungsentwurf in die Landschaft, der in seiner organisationspolitischen Strenge den Hauch der 50er Jahre verströmt. Während die Anforderungen an die Gestaltungsmacht der Gewerkschaften in Folge der Krise eher zunehmen, gibt der Dachverband wenig inhaltliche Antworten, dafür aber umso mehr Paragrafen. Wer erwartet hat, dass hier gerade unter den aktuellen Bedingungen wenigstens der Versuch einer Bestandsaufnahme der bisherigen Arbeit des DGB erfolgen würde und vielleicht eine Erläuterung, warum die angestrebten Satzungsänderungen denn eine Antwort auf erkannte Problemlagen sein sollen, wird enttäuscht werden.

Satzungsfragen sind nicht nur organisatorische, sondern immer auch politische Fragen. So entscheidet die Satzung über den Grad der inneren Demokratie einer Organisation. Sie legt fest, wie hermetisch oder offen die Struktur ist, und sie gibt einen Eindruck davon, wie sich eine moderne Großorganisation heute selber wahrnimmt und versteht bzw. wahrgenommen werden will.

Völlig zu Recht formuliert Michael Sommer in seinem Vorwort zum Entwurf, dass die politische Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Dachverband auf allen Ebenen zu stärken sei, dass die Aktionspotentiale nach außen zu erhöhen seien und dass die ehrenamtliche Arbeit auf kommunaler Ebene gestärkt werden solle. Außerdem sollten Reibungsverluste zwischen den Gliederungsebenen vermieden werden. Leider fehlt aber eine Beschreibung, aufgrund welcher Organisations- und Strukturfehler diese Vorgaben im Rahmen der noch gültigen Satzung des DGB nicht erfüllt werden können.

Also wird sich der Satzungsentwurf an diesen Vorgaben messen lassen müssen, ohne dass klar würde, warum gerade mit den vorgeschlagenen Änderungen die aufgeführten Ziele erreicht werden können. Wir sind daher darauf angewiesen, den Entwurf auf der Basis unserer Erfahrungen und Kenntnisse zu bewerten.

Der Solidaritätsfonds

Der Solidaritätsfonds der Gewerkschaften wird zukünftig aus dem Beitragsanteil für den DGB finanziert. Der Fonds dient der Finanzierung gemeinsamer Kampagnen und Großaktionen der DGB-Gewerkschaften. Aus seinen Mitteln werden außerdem einzelne Gewerkschaften in besonderen Situationen unterstützt. In Anbetracht der finanziellen Lage der Gewerkschaften ist die Verlagerung zum DGB-Beitragsanteil hin nachvollziehbar, in Anbetracht der vielfach bemängelten unzureichenden Präsenz des DGB in der Fläche eher nicht.

Der DGB-Bezirk

Die DGB-Bezirke nehmen in dem Entwurf großen Raum ein, der Regelungsbedarf scheint hoch. So sollen sie beispielsweise »im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand Landesvertretungen als integrale Arbeitseinheiten der Bezirke« einrichten. Wie durch solche Konstrukte Reibungsverluste vermieden werden können, erschließt sich nicht. Wie immer, wenn vieles unklar bleibt, heißt es dann auch »Näheres regelt eine Richtlinie.« Kompliziert wird es insbesondere dann, wenn mehrere Bundesländer gemeinsam einen DGB-Bezirk bilden: So soll es zukünftig keine Landesvorsitzenden mehr geben, sondern LeiterInnen von Landesvertretungen (die dann wohl vom Bezirk eingesetzt werden).

Landesvorstände sind ebenfalls nicht mehr vorgesehen. Das ist eine interessante Entwicklung: Bundesweit werden im Rahmen der Föderalismus-Reform Aufgaben an die Bundesländer delegiert, sie sollen gestärkt werden – und der DGB reagiert darauf, indem er die gewählten Vorsitzenden abschafft. Wie eine politische Vertretung gegenüber einer Landesregierung auf Augenhöhe stattfinden soll, ist zumindest in Bundesländern, die über keinen Bezirkssitz und keinen Bezirksvorsitzenden vor Ort verfügen, erklärungsbedürftig.

Bezirksvorstände führen Weisungen des Bundesvorstandes im Bezirk durch; sie geben dann Weisungen für die Kreis- und Stadtverbände. Außerdem »weisen« »koordinieren« und »unterstützen« sie auch ganz viel: So die »Arbeit der Landesvertretungen«, die »Arbeit der Kreis- und Stadtverbände«, sie »regeln« die »Einrichtung von Regionen sowie deren Koordination mit den Gewerkschaften und den Kreis- und Stadtverbänden.« Das mag einer verstehen: Abbau von Reibungsverlusten als Ziel und dabei immer mehr neue Schnittstellen und Schnittstellenprobleme, die dann koordiniert, geregelt oder gewiesen werden müssen – und das von einem Bezirk, der aufgrund seiner Größe häufig weit entfernt vom realen Geschehen seinen Sitz hat.

Ein DGB-Bezirk ist, soweit er nicht mit einem einzelnen Bundesland deckungsgleich ist, eine Verwaltungsebene ohne politisches Pendant – keine Landesregierung, kein Rat, kein Bürgermeister. Buchhaltung und Personal, Koordinierung und Unterstützung, das sind seine Funktionen auch nach dem Satzungsentwurf. Wieso gerade eine mittlere Verwaltungsebene die ganz besondere Aufmerksamkeit der Satzung erfährt und mit deutlich erweiterten Kompetenzen ausgestattet wird, erschließt sich nicht zwangsläufig.

Das Ende der Regionen und ihrer Vorsitzenden

Es gibt heute durchaus DGB-Strukturen, deren Vorsitzende in ihrem Beritt Respekt genießen, die als Gesprächspartner von Politik, Verwaltung, Verbänden und Wirtschaft geschätzt werden und deren SekretärInnen anerkannte Personen in Städten und Landkreisen sind. Für diese gilt jetzt die Ansage: Abschaffung der Vorsitzenden und ihres Wahlmandats, Einsetzung von (formal gewählten) Regionsgeschäftsführern (ohne definierte »Geschäfte«), Abschaffung regionaler Vorstände und der regionalen Legitimation. Was sollen das für Regionen sein, die dann noch von Geschäftsführern betreut werden sollen? Eine weitere Verwaltungsebene? Eine Abteilung? Dass Regionen dann als integraler Bestandteil der Bezirke eine besondere organisatorische Schlagkraft entfalten werden, nachdem man sie quasi aufgelöst hat, ist wenig wahrscheinlich.

Die einzige Struktur, die noch eine institutionalisierte Bindung zwischen den Gewerkschaften in der Region, ihren verschiedenen Geschäftsstellen, ihren Gremien und Vorständen gewährleistet, wird damit aufgegeben. Und das unter der Maßgabe der »Stärkung der politischen Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Dachverband auf allen Ebenen« (Vorwort zum Satzungsentwurf).

Auf was der DGB in Zukunft alles verzichten will, wird er wohl erst im historischen Rückblick realisieren: Verlust regionaler Kampagnen- und Aktionsfähigkeit, Verzicht auf die Bewältigung größerer regionaler Projekte, Einschränkung gewerkschaftlicher Kommunikation, Verlust der Einbindung der ehrenamtlichen DGB-Strukturen in das gewerkschaftliche Geschehen, noch weniger gewerkschaftliche Positionierung in regionalen struktur-, gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Fragen etc.

Der DGB-Kreis- bzw. Stadtverband

Nach jahrelangen Auseinandersetzungen gelangt die bisherige dritte Ebene des DGB, die Orts- und Kreisverbände, in den Status einer Satzungsebene. Das ist gut so. Das gibt den ehrenamtlichen Vorständen eine gute Legitimation. Zugleich erhöht der Satzungsentwurf die Anforderungen deutlich.

In weiten Teilen unserer ehrenamtlichen Struktur prägen Überalterung, männliche Dominanz, schwierige Anbindung an die einzelgewerkschaftlichen Strukturen, ein eingeschränktes Veranstaltungs- und Themenspektrum und eine teilweise große Abhängigkeit von einer hauptamtlichen Unterstützung die Arbeit bzw. gehören zur gelebten Praxis. Diese Probleme werden sich durch eine Satzungsänderung nicht beheben lassen. Da die Kreis- und Stadtverbandsvorstände den »Bund im Landkreis oder der kreisfreien Stadt zu vertreten« haben, werden auch Repräsentations- und Arbeitstermine in größerer Anzahl die Folge sein, die bisher zum Teil von SekretärInnen des DGB wahrgenommen werden: Schulausschüsse, Wirtschaftsausschüsse, Lokale Agenden, Sozialbündnisse, Stadtmarketing, Beiräte der JobCenter, lokale Bündnisse gegen Rechts usw. Das erhöht einerseits den Stellenwert des Amtes, andererseits sind das äußerst hohe Anforderungen (qualitativ und zeitlich) an das Ehrenamt.

Zugleich sollen die neuen Vorstände »alle gemeinsamen gewerkschaftspolitischen und organisatorischen Aufgaben in ihrem Verantwortungsbereich« behandeln. Damit es aber nicht zu bunt wird, soll ›gewiesen‹ werden: Zu ihren Aufgaben zählt, »die Weisungen von Bundesvorstand und Bezirksvorstand durchzuführen.« Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, wie dieser Hinweis bei den Ehrenamtlichen aufgenommen werden wird.

Dazu kommt die detailverliebte Zusammensetzung der Kreis- und Stadtverbandsvorstände: Neben den benannten VertreterInnen der Gewerkschaften, dem/der Vorsitzenden und bis zu zwei StellvertreterInnen nehmen an den Sitzungen »VertreterInnen von Kreis-/Stadtverbands-, Frauen- und Jugendausschüssen« teil – nur mit beratender Stimme versteht sich. Wer weiß, wie schwierig gewerkschaftliche Jugend- und Frauenarbeit beim DGB ist und wie selten es dort auch nur auf Regionsebene funktionierende Jugend- oder Frauenausschüsse in satzungskonformer Zusammensetzung gibt, wird in Anbetracht dieser Vorstellungen nur noch staunen können.

Hier wird das Ehrenamt reglementiert, bürokratisiert und instrumentalisiert, dass es eine wahre Freude ist. Seit Jahren diskutieren wir in den Gewerkschaften und in sozialen Bewegungen über die Arbeit in Projekten, über offene Arbeitsstrukturen, über den emanzipatorischen Charakter beteiligungsorientierter Angebote, und dann das!

Während wir Arbeitgebern, der Wirtschaft und der Gesellschaft beibringen wollen, dass Partizipation und Demokratie auch in Betrieben ihren Platz haben, beschließen und pflegen wir im DGB Strukturen, an denen Satzungsfanatiker ihre Freude haben.

Den Gewerkschaften wird mit den neuen Stadt- und Kreisverbänden eine schöne Aufgabe präsentiert: Die Vorsitzenden und ihre StellvertreterInnen sollen in Delegiertenversammlungen alle vier Jahre gewählt werden. Auch wenn das die Legitimation erhöhen mag, es hat auch etwas mit Mehrarbeit zu tun.

Alleine in meinem Bereich sind das in den sechs Landkreisen sechs Versammlungen, dazu kommen die Stadt und die Region Hannover, für die satzungsversierte Interpreten noch eine angemessene DGB-Organisationsform finden müssen: Ein Regionsvorstand (den es aber laut Satzungsentwurf nicht mehr geben soll)? Ein Stadtverbandsvorstand und ein Regionsvorstand (wobei die Stadt zur Region gehört, zugleich aber der Regionsvorstand nicht mehr existieren soll)? Einen Stadtverbandsvorstand und einen Kreisverbandsvorstand (den Kreis Hannover hat man aber vor Jahren schon abgeschafft)? Einen Stadtverbandsvorstand und einzelne Stadtverbandsvorstände in den Umlandkommunen (doch wo bliebe dann der Rest?)?

Viel Spielraum für die ergänzenden Richtlinien und viel Raum für die Gewerkschaften, die statt einer Delegiertenversammlung nun mindestens sieben mit Delegierten versehen sollen.

Der Abschied...

Der DGB baut sich selber ab: Wo es Landesvorsitzende gibt, die als führende RepräsentantInnen anerkannt, akzeptiert und respektiert sind, werden sie durch bestellte Landesleiter ersetzt. Regionsvorsitzende, die als Vorsitzende über kommunale bzw. regionale Bedeutung und Gestaltungsmöglichkeiten verfügen, werden als »Regionsgeschäftsführer« in die Bezirke integriert.

Der DGB entledigt sich per Satzung der letzten, die Organisation noch prägenden Funktionen auf regionaler Ebene und auf Landesebene (und damit auch der Personen in ihrer Funktion). Und diese sollen dann durch das hohe Ehrenamt ersetzt werden. In Zeiten, in denen dieses allerorten im Schwinden ist, spricht das für ganz großes Theater. Der gesellschaftliche Anspruch der Gewerkschaften, für die ArbeitnehmerInnen in ihrer Gesamtheit sprechen zu dürfen und zu können, rührt auch aus der Tatsache, dass dies gewerkschaftsübergreifend durch den Bund geschieht. Wenn wir diese Kompetenz freiwillig auf regionaler Ebene aufgeben, wird uns weit mehr abhanden kommen, als der eine oder die andere Ehrenamtliche, die das Spiel, das ihr zugemutet wird, nicht mehr mitspielen will.

Von Basis keine Spur

Auf finanzielle und personelle Engpässe reagiert man mit immer größeren Strukturen. Wo es Schnittstellen- und Umsetzungsprobleme gibt, schafft man diese vermeintlich ab (und schafft dadurch neue), formuliert Paragrafen und Richtlinien. Wo es von selbst nicht so werkelt, wie man sich das wünscht, weist man an. Von wegen »Stärkung der politischen Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Dachverband auf allen Ebenen«, »Vermeidung von bisherigen Reibungsverlusten«, »Erhöhung des nach außen gerichteten Aktionspotentials« und »Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit«, wie es in Michael Sommers Vorwort heißt.

Weil die Gewerkschaften und eben auch ihr Dachverband davon leben, dass engagierte Menschen aus Überzeugung für den DGB eintreten und ihn nach außen vertreten und repräsentieren, geht das nur mit Unterstützung und Wertschätzung. Es braucht eine Idee davon, was man mit seinen Ressourcen auf welcher Ebene bewegen will. Dem Satzungsentwurf ist diese Idee vom inneren Sinn einer Organisation und ihres entsprechenden Aufbaus nicht zu entnehmen. Stattdessen entsteht das Bild eines Verbandes, der mit neuen Regelungen und Richtlinien die Unklarheiten über die eigene Orientierung zu übertünchen sucht.

Ohne Alternative?

Skeptikern und Kritikern des Satzungsentwurfs wird mit Verweis auf die Haushaltslage des DGB sicher bald das TINA-Prinzip (There Is No Alternative) um die Ohren geschlagen werden. Das bewegt sich dann in der guten alten Tradition ideenloser Strukturkonzepte, die in knappen Zeiten nur organisatorische und personelle ›Verschlankung‹ anzubieten haben. Dabei könnte man ja durchaus versuchen, den DGB vom Kopf auf die Füße stellen: Stärkung der Regionen und Landesverbände als bedeutsame Gegenüber zur Politik, Rückbau der Verwaltungsebene Bezirk zugunsten der Landes- und Regionsebene, flächendeckende Stadt- und Kreisverbände mit qualifizierter hauptamtlicher Unterstützung, Entwicklung von Kriterien für eine erfolgreiche DGB-Arbeit, Einstieg in die Nutzung neuer Medien und neuer Aktionsformen, Ansprache neuer Potentiale, inhaltlich präzise Abstimmung mit den Gewerkschaften auf allen Ebenen, Arbeitsteilung im gemeinsamen Interesse...

Dazu bedarf es einer Debatte über Sinn und Aufgaben des DGB, über Orientierungen und Ziele in Zeiten der Globalisierung und Krise. Es stünde dem Dachverband nicht schlecht zu Gesicht, diese Debatte aufzunehmen und seine Strukturen dann an den inhaltlichen Anforderungen an eine moderne, selbstbewusste, emanzipatorische und demokratisch gestaltete Gewerkschaftsarbeit im 21. Jahrhundert auszurichten.

* Sebastian Wertmüller ist Vorsitzender der DGB-Region Niedersachsen-Mitte.

Erschienen im express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 1/10


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