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Updated: 18.12.2012 16:09

ALG II-"Zahlungslücke"

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Regierung schließt Zahlungslücke bei Hartz IV

Die Bundesregierung hat auf die Debatte und die Proteste gegen Hartz IV reagiert. Sowohl beim Auszahlungstermin für das Arbeitslosengeld II als auch bei Kinderfreibeträgen gibt es Änderungen. Artikel in FDT vom 11.8.2004externer Link

Das Problem ist nicht der Alhi-Auszahlungstermin

„Ein Vorziehen des Auszahlungstermins der Arbeitslosenhilfe auf Mitte Dezember 2004 löst nicht das grundsätzliche Problem der Clement-Verordnung. Das Problem ist und bleibt die Verordnung selbst. Denn benachteiligt blieben auch nach einem Vorziehen des Alhi-Auszahlungstermins all diejenigen, die künftig aus dem Alg in das neue Alg II fallen. Dies betrifft nach Berechnungen des Bremer IAJ etwa 800 000 Fälle pro Jahr.“ Meldung der Arbeitnehmerkammer vom 03. August 2004. Siehe dort hierzu:

Zitat des Tages 2. August 2004

"1. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist "Bedarfszeitraum", in Bezug auf den die Hilfe zu berechnen und innerhalb dessen zufließendes Einkommen als Einkommen zu berücksichtigen ist, grundsätzlich der jeweilige Kalendermonat.
2. Auch Einkommen, das regelmäßig erst zum Ende eines Kalendermonats zufließt, ist grundsätzlich nur als Einkommen des Kalendermonats anzurechnen, in dem es tatsächlich zugeflossen ist."

Urteil des BVerwG Leipzig vom 22. April 2004

Bundesminister bestimmen über Einkommensanrechnung. Reicht ein Einkommen für zwei Monate? Tacheles: „Es reicht“ - Sozialverbände drohen mit Massenprotesten.

Medieninformation von Tacheles e.V. vom 29.7.04 pdf-Datei

Brisantes Detail zur Hartz-IV-Reform: Einen Monat lang kein Geld für Arbeitslose

"Ein bislang unbeachtet gebliebenes Detail der Arbeitsmarktreform hat in der Koalition einen heftigen Streit ausgelöst. Mehrere Koalitionspolitiker drängen darauf, das Gesetz nochmals zu ändern. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement soll eine Lösung finden." Artikel von Nico Fried und Reymer Klüver in der "Süddeutschen Zeitung" vom 13.Juli 2004 externer Link . Aus dem Text: "... Nach der bisherigen Regelung wird die Sozialhilfe zum Monatsanfang im Voraus, die Arbeitslosenhilfe zum Monatsende rückwirkend ausgezahlt. Demnach erhalten Arbeitslosenhilfe-Empfänger zum 31. Dezember 2004 ihre letzte Zahlung. Weil das neue Arbeitslosengeld II den bisherigen Plänen zufolge zum Monatsbeginn ausgezahlt werden soll, sollen die Berechtigten dann 2005 erst zum 1.Februar zum ersten Mal das neue Arbeitslosengeld II erhalten..." Siehe dazu auch: Alg II - Bund will rund 1,8 Mrd. Euro sparen - Powerpoint-Darstellung zum Verordnungsentwurf zu § 13 SGB II von und bei Arbeitnehmerkammer/Sozialpolitik externer Link

Leistungen und Auswirkungen

Regelungen -
Sozialgesetzgebung

Proteste gegen die "Zusammenführung" von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Kommentare und Bewertungen

Sozialpolitische Aktionen und Proteste


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