Antrag B 11: "Existenzsichernde Arbeit und öffentlich geförderte Beschäftigung statt Workfare!" angenommen
Der Antrag wurde mit Änderungen angenommen: ". ver.di fordert die Umwandlung der Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (so genannten 1-Euro-Jobs) in existenzsichernde, sozialversicherte, arbeitsrechtlich geschützte, tariflich vergütete Beschäftigungsverhältnisse. Die Mittel, die für die "1-Euro-Jobs" aufgewendet werden, sollen zur Finanzierung von öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen am sogen. 3. Arbeitsmarkt verwendet werden. Dabei soll die Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt (so genannten 1. Arbeitsmarkt) lediglich ein mögliches, aber kein grundsätzlich erforderliches Ziel sein.." Als erledigt erklärt wurden dadurch die Anträge B 012, B 013, B 014, B 015, B 016, B 017, B 018, B 019, B 020, B 021, B 022, B 023, B 024, B 025, B 026, B 027, B 033 (Ziffer 2). Siehe alle Beschlüsse zu Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik
Anträge zum 2. ver.di-Bundeskongress im Block B. Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik - ver.di für 3. Arbeitsmarkt? - "Existenzsichernde Arbeit und öffentlich geförderte Beschäftigung statt Workfare!"
Antrag B 11 des Bundeserwerbslosenausschusses
Aus dem Text: ".ver.di fordert die Umwandlung der Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (so genannten 1-Euro-Jobs) in existenzsichernde, sozialversicherte, arbeitsrechtlich geschützte, tariflich vergütete Beschäftigungsverhältnisse. Die Mittel, die für die "1-Euro-Jobs" aufgewendet werden, sollen zur Finanzierung von öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen am sogen. 3. Arbeitsmarkt verwendet werden. Dabei soll die Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt (so genannten 1. Arbeitsmarkt) lediglich ein mögliches, aber kein grundsätzlich erforderliches Ziel sein."
Heikel ist dabei der Umstand, dass Erwerbslose diesen Antrag einbringen, während die Auswirkungen dieses als Einverständnis anzusehenden Antrags in der Hauptsache Millionen von Beschäftigten treffen würden. Denn die noch dieses Jahr in Kraft tretenden neuen SGB Gesetzesänderungen basieren auf dem Gutachten der "Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt". Dieses sieht neben der Einführung verschärfter Sanktion für ALG II Bezieher, Regelsatzkürzung, Einschränkungen der Anrechnung vom Zuverdienst, einen flächendeckenden undifferenzierten Mindestlohns von ca. 4,50 Euro vor, der darüber hinaus an tarifliche bzw. ortsübliche Bezahlung angepasst würde. Die Einführung eines Mindestlohns von 4,50 € über den 3. AM würde damit die 7,50 € Forderung der Gewerkschaften unterlaufen. In keinem der Nachbarländer gibt es 2 Sorten von Mindestlohn
In ähnliche, die Hartz-Gesetze lediglich besänftigende Richtung, weisen übrigens auch die Anträge
- Arbeitsmarkt bleibt große Herausforderung
Antrag B 1 vom Bundesvorstand
- Für eine bessere Existenzsicherung und eine bessere Grundsicherung
Antrag B 36 vom Bundeserwerbslosenausschuss
- Die Empfehlung der Antragskommission lautet: "Annahme" Dadurch erledigt sind folgende Anträge B 012, B 013, B 014, B 015, B 016, B 017, B 018, B 019, B 020, B 021, B 022, B 023, B 024, B 025, B 026, B 027, B 033 (Ziffer 2).
Als erledigt gelten die Formulierungen des Antragsblocks gegen 1-Euro-Jobs. Dazu gehören u.a.:
- Anträge gegen 1-Euro-Jobs
- Die Problematik: Der Antrag B 011 - im Namen der Personengruppe Erwerbslose! - enthält dabei eine bedingungslose Zustimmung zur Einführung des 3. Arbeitsmarktes, dem Anträge zur Ablehnung der 1 € Jobs nachgegliedert sind.
Mit der Zustimmung zu Antrag B 011 (ebenso der Anträge B 001, und B 036) würden die Delegierten des Bundeskongresses die Weiterführung von Hartz IV in verschärften Formen bestätigen. Die bislang erfolgten und noch kommenden Zusatzgesetze zur Entwürdigung, Entrechtung und Enteignung aller Hatz IV Betroffenen bleiben beim 3. AM bestehen, wobei eine Ausweitung von Sanktionen vorgesehen ist.
Beim Bundeserwerbslosenkongress vom 21.-23.Februar wurde diesbezüglicher Antrag von ca. 2/3 der Delegierten abgelehnt und zur Überarbeitung dem BEA übergeben..
- Daher gibt es den Aufruf, Protestschreiben an alle Bundeskongress-VertreterInnen und wegen der Dringlichkeit auch an Frank Bsirske zu richten. Denn ob die Delegierten des Bundeskongresses wollen oder nicht, sie müssen die Anträge vorbringen:
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