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Updated: 18.12.2012 15:51
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Schweigen und Anpassung bringt weder "Silber" noch "Gold"

ver.di Erwerbslose haben ihr eigenes Grab - den 3. Arbeitsmarkt - selbst geschaufelt!

Nun haben sie den Salat. Mit der Einführung eines 3. Arbeitmarktes ändert sich kaum etwas. ver.di`s MAE-Gegner haben die Entwicklung des 3. Arbeitsmarktes, so wie er derzeit gestaltet wird, sicher nicht gewollt. Aber sie haben, wenn es darauf ankam, geschwiegen und sich den Forderungen der oberen Gewerkschaftsgarde angepasst. Sie haben sich über den Tisch ziehen lassen und letztendlich selbst ihr eigenes Grab – den 3. Arbeitsmarkt - geschaufelt. Erwerbslose Gewerkschaftsmitglieder müssen unabhängiger werden und gegen die „da oben“ endlich mal rebellieren.

Ist die Rebellion bereits in Sicht? Vielleicht, denn der 3. Arbeitsmarkt wird gegenwärtig als "Problem" erkannt und benannt. Gut so! Ein Fortschritt! Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit, die konkreten Folgen werden jedoch nur dürftig aufgezeigt. Woran liegt das?

Im Antrag B11 zum Bundeskongress heißt es:
"Die Bezuschussung von öffentlich geförderter Beschäftigung muss so gestaltet bzw. dosiert werden, dass reguläre Arbeit nicht durch den Kombilohncharakter der subventionierten Erwerbsarbeit verdrängt wird. Öffentlich geförderte Beschäftigung darf weder Beschäftigung im
Öffentlichen Dienst noch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen verdrängen.
"

Welche Jobs zu welchen Bedingungen werden denn im 3. Arbeitsmarkt angeboten? Können angeboten werden, wenn „reguläre“ Arbeit nicht verdrängt werden soll? Na eben nur „zusätzliche“ Jobs, wesentlich schlechter bezahlte Hilfsjobs, die in die (Alters)Armut führen! Die Zerstörung der Rechte von ArbeitnehmerInnen, die im 3. bzw. geförderten SGB II-Arbeitsmarkt ihre Arbeitskraft einsetzen müssen, schreitet systematisch voran. Und der Dequalifizierung von beruflich gut
ausgebildeten älteren ArbeitnehmerInnen wird auch kaum etwas entgegengesetzt.

Die Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt wird primär nicht mehr angestrebt. Der 1. Arbeitsmarkt bleibt jetzt für viele ältere ArbeitnehmerInnen erst recht verschlossen. Bei genauerer Betrachtung
wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unterlaufen.

Und auch zum Kombi-Lohn ein Wort: Dem/der ArbeitnehmerIn ist es letztendlich egal, ob Kombilohn oder nicht. Hauptsache die Entlohnung stimmt und verhindert Armut und Abhängigkeit.

Im Nachhinein nutzen „Protestschreiben“ an alle Bundeskongress-VertreterInnnen wenig. Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen. So, als könnten die Delegierten des Bundeskongresses nichts dafür, wird dem Aufruf zum Protest hinzugefügt: „Denn ob die Delegierten des Bundeskongresses wollen oder nicht, sie müssen die Anträge vorbringen.“ Als hätten sie die Misere "3. Arbeitsmarkt"
nicht mitzuverantworten! Sie haben doch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefordert und einem öffentlich geförderten 3. Arbeitsmarkt zugestimmt! Auf Tagungen, Mitgliederversammlungen etc.., auf Bezirks- und Landesebene ! Kritische Stimmen wurden überhört. Die, die nicht mit
dem Strom schwammen, wurden gemobbt.

Angelika Emrich-Pieper, 30.9.07


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