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Updated: 18.12.2012 15:51
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Bericht vom Prozess am 09.01.2009

Der Prozess vor dem Arbeitsgericht Hamburg am 9.1.2009 endete mit einen Versäumnisurteil zugunsten des Kollegen. Der Anwalt von IXION und deren Geschäftsführer sagten den Termin kurzfristig ab. Angeblich warten sie Unterlagen der Staatsanwaltschaft ab um dann Stellung zu beziehen. Um welches Verfahren es dabei geht oder ob es nur eine Ausrede war, ist nicht bekannt.

Das Arbeitsverhältnis des Kollegen besteht zu unveränderten Bedingungen weiter, d.h., zu den den Bedingungen des alten Arbeitsvertrages und als Elektriker.

Gegen das Urteil hat IXION keinen Widerspruch eingelegt. Allerdings wird er nicht beschäftigt, sondern auf Kurzarbeit „0“ gesetzt. Diese Maßnahme soll für mindestens sechs Monate gelten mit der Aussicht auf eine Verlängerung auf 18 Monate.

Dem Kollegen wird mitgeteilt, dass er nicht im Betrieb zu erscheinen hat!!! Bei einen Besuch im Betrieb wird in der Kontakt zum Betriebsrat gewährt – er darf sich aber nicht im Betrieb bewegen und mit den Arbeitern reden!

Bei IXION wird seit dem 1.1.2009 kurz gearbeitet. Bekannt ist die Regelung, dass der Großteil der KollegInnen zwei Tage die Woche in Kurzarbeit sind und drei Tage arbeiten.

Mit der Kurzarbeit „0“ und dem innerbetrieblichen „Kontaktverbot“ zu seinen Kollegen wird er weiterhin aus dem Betrieb herausgehalten und isoliert.

Damit erhält die angeblich beleidigende und verleumderische Passage im Labournetbericht, was als Begründung für die fristlose Verdachtskündigung des Kollegen herhalten musste, eher noch an Wahrheitsgehalt.

Unterstützer- und ProzessbegleiterInnen, 01.02.2009


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