Home > Branchen > Sonstige > Maschinen-/Anlagebau > Ixion > ixion6
Updated: 18.12.2012 15:51
Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

Prozess um fristlose Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitgliedes nun am 7. Oktober 2008

Der Prozess vor dem Arbeitsgericht Hamburg, in dem die IXION-Kapitalisten die Zustimmung zur fristlosen Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitgliedes erwirken wollen, ist nun für den 7.
Oktober, 9:15 Uhr, Saal 109 (Hamburg, Osterbekstraße 96)
anberaumt worden.

Der Kollege ist gekündigt worden, weil er verantwortlich für die Berichterstattung bei labournet gemacht wird, in der über die Auseinandersetzungen bei IXION berichtet wird. Die Berichterstattung soll beleidigenden Inhalts sein und gegen das Strafgesetzbuch verstoßen.
(siehe: http://www.labournet.de/branchen/sonstige/masch/ixion5.html
und http://www.labournet.de/branchen/sonstige/masch/ixion.html )

Der Prozess sollte ursprünglich bereits am 27. August stattfinden, wurde dann aber an die Kammer des Arbeitsgerichtes verwiesen, vor der sämtliche anderen Prozesse des Kollegen gegen IXION seit Jahren verhandelt wurden.

Da es bei der Entlassung des Kollegen darum geht, Berichterstattung um betriebliche Konflikte zu unterdrücken, ist es wichtig, in dem Prozess Öffentlichkeit herzustellen. Bei dem Termin am 7.10. handelt es sich um einen Gütetermin, der den eigentlichen Arbeitsgerichtsverfahren zwecks "gütlicher Einigung" vorgeschaltet ist. Es geht also nicht um die Klärung und rechtliche Würdigung der Kündigung, was in einem späteren Kammertermin erfolgt. Zeigt eine Seite der Prozessbeteiligten kein Interesse an einer “gütlichen Einigung”, ist der Termin nach 10 Minuten mit der Festlegung des Kammertermins beendet. Trotzdem ist Öffentlichkeit auch bei diesen Termin notwendig – damit IXION merkt, dass ihr Treiben nicht unbeobachtet bleibt.

Zu rechnen ist aber auch damit, dass IXION den Termin mal wieder platzen lassen wird, weil sie die Kündigung gegen den Kollegen zurückziehen und ihn erneut kündigen!
Zufällig (!) bekamen zwei Mitglieder des Betriebsrates bei IXION vor einigen Wochen Prokura und schieden somit aus dem Betriebsrat aus. Damit fiel die Zahl der Betriebsräte unter die erforderliche Anzahl der betriebsverfassungsmäßig vorgeschriebenen Anzahl, konnte nicht mit Nachrückern ausgefüllt werden und es wurden Neuwahlen erforderlich. Dem neuen Betriebsrat wird der Kollege nicht mehr angehören. Bei einer erneuten Kündigung gilt dann der Betriebsratsschutz für den
Kollegen nicht mehr und ist dann erst mal raus aus dem Betrieb, selbst wenn der neue Betriebsrat widerspricht... Wir halten euch auf dem Laufenden.

Bericht von UnterstützerInnen und ProzessbegleiterInnen vom 20.9.08


Home | Impressum | Über uns | Kontakt | Fördermitgliedschaft | Newsletter | Volltextsuche
Branchennachrichten | Diskussion | Internationales | Solidarität gefragt!
Termine und Veranstaltungen | Kriege | Galerie | Kooperationspartner
AK Internationalismus IG Metall Berlin | express | Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken
zum Seitenanfang